Institut Deutsche Adelsforschung
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Kleines ABC zum deutschen Adel

Namen, Verbände, Daten, Fakten aus fünf Jahrhunderten

Die vorliegende Webseite ist Teil eines kleinen virtuellen Lexikons betreffend herausragende Persönlichkeiten des deutschen Adels der Neuzeit sowie adelseigene Begriffe und Institutionen. Neben einer thematischen Einleitung zum Gesamtwerk finden Sie hier auch Register aller Artikel im Lexikon auf der Verzweigungsseite.

Adelsgerichtshof

Im Januar 1934 durch den Adelsmarschall der Deutschen Adelsgenossenschaft, Fürst Adolf zu Bentheim-Tecklenburg (1889-1967), ins Leben gerufen. Er hatte zur Aufgabe, den deutschen organisierten Adel von einer Standes- in eine Rassegemeinschaft umzuformen. Der A. sollte in allen Fragen zur Sammlung des "reinblütigen deutschen Adels" Recht sprechen und Grenzfälle der Mitgliedschaft oder des Ausschlusses entscheiden. Eine weitere Aufgabe des A. war auch die Matrikelführung der Gothaischen Genealogischen Taschenbücher des Adels.

Der A. war damit der Nachfolger des Ehrenschutzbundes des Deutschen Adels (1926-1934) geworden, dessen Entscheidungen formell bis zum 1.Mai 1934 getroffen wurden. Ab dem 2.Mai 1934 trat dann die Entscheidungsbefugnis für adelrechtliche Fragen offiziell an den A. über.

Organisatorisch bestand der A. zunächst aus drei Mitglieder und deren Stellvertretern, die sämtlich vom Adelsmarschall ernannt worden waren. Vorsitzender wurde der ehemalige Mitarbeiter des Preußischen Heroldsamtes (1855-1920), Oberjustizrat a.D. Freiherr Albrecht v.Houwald (1866-1958), stellvertetender Vorsitzender Kammergerichtsrat Joachim Friedrich v.Owstien (1881-1970) und als  Hauptschriftleiter der Gothaischen Genealogischen Taschenbücher zog Rolf v.Kutzschenbach (1888-1949) in das Gremium ein.

Zu deren Stellvertretern wurden Regierungsrat Hans-Friedrich v.Ehrenkrook (1880-1968), der Ministerialrat im Preußischen Ministerium des Innern Dr. Bernhard Koerner (1875-1952) und der Rittergutsbesitzer Dietloff v.Hake auf Klein-Machnow bestellt. Doch bereits nach kurzer Zeit wurde der A. umorganisiert. Der Adelsmarschall gab im Mai 1934 bekannt, daß er sich den Gesamtvorsitz des A. vorbehalte und gliederte den A. jetzt in zwei Abteilungen.

In der ersten "Abteilung für Rasse- und Abstammungsfragen" befanden sich wieder v.Houwaldt, v.Owstien und v.Kutzschenbach. Ihnen war jedoch als außerordentliches Mitglied der Sachverständige für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern, Dr.Gerke, beigegeben. Im Übrigen waren die gleichen drei Stellvertreter vorgesehen wie schon bei der Gründung im Januar. Die zweite Abteilung widmete sich ausschließlich den adelsrechtlichen Fragen, wies aber eine erstaunliche Personalunion mit der ersten Abteilung auf; hier waren neben dem Archivrat Freiherr Rüdt v.Collenberg und dem Major a.D. v.Goertzke wiederum v.Owstien, v.Kutzschenbach und v.Houwald vertreten. Im Unterschied zum Ehrenschutzbund des Deutschen Adels (1926-1934), dessen Aufgaben der A. jetzt in seiner zweiten Abteilung übernahm, war der A. eine Institution, die nicht mehr von den einzelnen Adelsverbänden bestimmt wurde, sondern allein vom Adelsmarschall.

Eine lange Existenz war dem A. indes nicht beschieden. Sein Ende wurde eingeleitet durch die Aufmerksamkeit der Behörden des Dritten Reiches, die eine in ihren Augen scheinjuristische Organisation nicht neben offiziellen Einrichtungen des Staates dulden wollte. Weil der A. dem geltenden Namensrecht widersprechende Entscheidungen traf und weil Joachim Friedrich v.Owstien (1881-1970) die Entscheidungen des A. mit seiner beruflichen Amtsbezeichnung als "Kammergerichtsrat" unterzeichnete, wodurch der Eindruck entstand, es würde sich bei dem A. um eine staatliche Institution handeln, sprachen sich sowohl der preußische Ministerpräsident Hermann Göring (1893-1946) als auch Reichsleiter Martin Bormann (1900-1945) im August 1936 für eine Beseitigung des Adelsgerichtshofes aus. Die Deutsche Adelsgenossenschaft als Träger des A. wurde daher aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Daraufhin teilte die "Abteilung 1b" der Adelsgenossenschaft im Dezember 1936 dem preußischen Iinnenministerium mit, daß der A.  künftig nicht mehr tätig würde

Somit stellte der A. seine Tätigkeit zum Jahresende 1936 mit dem 31.Dezember ein. Seine Aufgaben übernahm jetzt die unmittelbar der Adelsgenossenschaft unterstellte "Abteilung für adelrechtliche Fragen", die bis zum Kriegsende von 1945 aktiv war.

Zu den positiven Entscheidungen des A. zählten unter anderem die Nichtbeanstandung der Adelszugehörigkeit, der adeligen Namensführung oder die Aufnahme in bestimmte Reihen des Gothaischen Genealogischen Taschenbuches des Adels. Eine Rekonstruktion einzelner Fälle werden genauer beschrieben im Abschnitt Adelsrechtliche Nichtbeanstandungen (1918-1945).

Quellen und Schrifttum: Bentheim-Tecklenburg, Fürst zu: Anordnung und Owstien, J.-Fr.v.: Vom Ehrenschutzbund zum Adelsgerichtshof, in: Deutsches Adelsblatt Nr.19 vom 5.5.1934, S.325f --- Zu den adelsrechtlichen Entscheidungen des A. siehe die einzelnen Artikel zu den Familien im Adelslexikon des Genealogischen Handbuches des Adels --- Helmut Heiber (Bearbeiter): Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP. Rekonstruktion eines verloren gegangenen Bestandes", München 1983, Fiche-Aufnahme 101-28534 bis Fiche-Aufnahme 101-28549 mit einem längeren Aktenvermerk ohne Titel über die Praxis des Adelsgerichtshofes, d.d. Berlin 13.August 1936 


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