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Kleines ABC zum deutschen AdelNamen, Verbände, Daten, Fakten aus fünf JahrhundertenDie vorliegende Webseite ist Teil eines kleinen virtuellen Lexikons betreffend herausragende Persönlichkeiten des deutschen Adels der Neuzeit sowie adelseigene Begriffe und Institutionen. Neben einer thematischen Einleitung zum Gesamtwerk finden Sie hier auch Register aller Artikel im Lexikon auf der Verzweigungsseite. Preußisches HeroldsamtDas P. verdankte seine Entstehung dem romantisierenden Vorstellungen König Friedrich Wilhelm IV. v.Preußen, dessen Idealvorstellung eines Ständestaates verwirklicht werden sollte. So wurde durch seine Initiative die bisher beim Kgl. Hausministerium bearbeiteten Adelssachen ganz dem P. überweisen, welches außerdem als Aufgabenbereich die Kommunalheraldik zu bearbeiten hatte, über die Verwendung der königlichen Wappen entschied und für die Abwicklungen von Nobilitierungen und Adelsanerkennungen etc. zuständig war.Die bisherigen Zuständigkeiten für Adelssachen in Preußen zeigt die folgende Aufstellung (nach Kalm, S.18-26, 31, 50, 240):
Als neben-, meist aber hauptberufliche Mitarbeiter wurden Verwaltungsbeamte, Militärs und vor allem Juristen gewonnen. So gehörten zum Personal des P. unter anderem die Juristen Freiherr Albrecht v.Houwald (1866-1958), Bernhard Koerner (1875-1952) sowie Joachim Friedrich v.Owstien (1881-1970). Nach Abschaffung der Monarchie durch die Novemberrevolution von 1918 war das P. staatlicherseits überflüssig geworden, da in der Republik eine Adelsverwaltung nicht mehr stattfand und eine Adelsergänzung ausgeschlossen war; der Adelsstand war abgeschafft und der Adel selbst Namensbestandteil geworden. Noch einige Zeit - bis 1920 - wurden die Geschäftstätigkeiten des P. abgewickelt, dann wurde es endgültig geschlossen. Die Beamten wurden meist in den preußischen oder Reichsdienst übernommen und führten, wie v.Owstien und Frhr.v.Houwald, teilweise die Tätigkeiten des Heroldsamtes in privater Regie weiter; dies betraf vor allem adelsrechtliche Fragen. So kann der Ehrenschutzbund des Deutschen Adels (bis 1934) und auch der Adelsgerichtshof (1934-1936) als adelsrechtliche Nachfolger des P. betrachtet werden, wobei allerdings die beiden genannten Institutionen nicht nur preußische, sondern auch reichsweite Entscheidungen fällte. Das überreiche Aktenmaterial des P., geteilt in Spezialia und Generalia, wurde teils im zweiten Weltkrieg durch Kriegseinwirkungen vernichtet, allerdings blieben zu in Preußen beheimateten Adelsfamilien oder den Adel beanspruchenden Geschlechtern mehr als 8.300 Spezialia-Akten erhalten. Quellen und Schrifttum: Kalm, Harald v.: Das Preußische Heroldsamt 1855-1920, Adelsbehörde u. Adelsrecht in d. preuß. Verfassungsentwicklung (Quellen u. Forschungen zur Brandenb. u. Preuß. Verfassungsentwicklung Bd.5), Berlin 1994, 273 S. --- Kekule v.Stradonitz, Stephan: Heroldsamt und Gericht, in: Der Deutsche Herold, Jg., Berlin 1911, S.264-265 --- Hierzu Hirschfeld, Walter v.: Noch einmal Adelsrecht und Stellung des Richters zu Entscheidungen des Heroldsamtes, in: Der Dt. Herold, Jg.XLIV, Berlin 1913, S.6-7 --- Hierzu Hirschfeld, Walter v.: Heroldsamt und Richter, in: Der Deutsche Herold, Jg.XLV, Berlin 1914, S.7-8 --- Hierzu Bauer, Josef v.: Über Aufsätze von Kekule. Heroldsamt, Genealogie, Staatsrecht, in: Monatsblatt der Kais. Kgl. Heraldischen Gesellschaft Adler, Bd.V, Wien 1904, S.266-268 |
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