Institut Deutsche Adelsforschung
Gegründet 1993
Online seit 1998

Start | Sitemap | Tipps | Anfragen | Publikationen | Neues | Über uns | AGB | Impressum

Kleines ABC zum deutschen Adel

Namen, Verbände, Daten, Fakten aus fünf Jahrhunderten

Die vorliegende Webseite ist Teil eines kleinen virtuellen Lexikons betreffend herausragende Persönlichkeiten des deutschen Adels der Neuzeit sowie adelseigene Begriffe und Institutionen. Neben einer thematischen Einleitung zum Gesamtwerk finden Sie hier auch Register aller Artikel im Lexikon auf der Verzweigungsseite.

Adelsprüfungsausschuß

Als nach der Abschaffung der deutschen Monarchien im Jahre 1918 die Bearbeitung der staatlichen Stellen in Adelsfragen beendet wurde, lag dieser Bereich brach und konnte nur noch von privater Seite weitergeführt werden. Zur Bearbeitung adelsrechtlicher Fragen wurde zunächst noch bis zur endgültigen Auflösung des Preußischen Heroldsamtes (1855-1920) der Grundstock gelegt für die künftige adelsrechtliche Geschäftstätigkeit. Man einigte sich darauf, die jetzt anstehenden Fälle so zu handhaben, daß man vorbehaltlich einer späteren Entscheidung des künftigen Landesherren - man war davon überzeugt, daß es irgendwann wieder einmal zu einer Restauration der Monarchie kommen mußte - sich auf sogenannte Adelsrechtliche Nichtbeanstandungen (1918-1945) verlegte.

Diese Form der adelsrechtlichen Arbeit war nicht neu, sondern bereits in monarchischer Praxis bewährt, und es handelte sich um eine form der adelsrechtlichen Arbeit, die allein von der Adelsbehörde durchgeführt werden konnte, d.h. ohne den eingriff des Königs nötig zu machen. So gab es beispielsweise bereits am 17.Juli 1918 eine "Nichtbeanstandung der Adelsführung durch Bescheinigung des Kg. Preußischen Heroldsamtes" für den Kgl. Preußischen Oberstleutnant a.D. Friedrich v.Reinbrecht.

Durch das Spezifikum der alleinigen Entscheidungsgewalt schien daher die Nichtbeanstandung - im Prinzip eine "gemilderte Form" der Adelsanerkennung - auch in Zeiten, in denen es interimistisch oder auf Dauer keinen Monarchen mehr gab, die richtige Entscheidungsform für adelsrechtliche Fragen. Sie ist dies bis in die Gegenwart geblieben.

Aus diesem Grunde begann die formale Zuständigkeit des nach Schließung des Preußischen Heroldsamtes der neuen Adelsrechtorganisation mit dem 1.April 1920, einem Tag nach Schließung des Heroldsamtes. Der tatsächliche Gründungstag ist jedoch noch nicht ermittelt worden. Als im Laufe der ersten Nachkriegsjahre der Bedarf an unerledigten Fragen und unentschiedenen Entscheidungen immer größer wurde, wurde auf dem Adelstag der Deutschen Adelsgenossenschaft vom Mai 1923 die Gründung einer adelsrechtlichen Institution beschlossen. Die Geschäftstätigkeit der zeitweise "Kommission für adelsrechtlichen Fragen" (1924) genannten Institution wurde spätestens im Juni 1924 aufgenommen.

Von Beginn an spielte hierbei die preußische Dominanz, die preußischen Beamten und die norddeutsch geprägte Deutsche Adelsgenossenschaft eine entscheidende Rolle. Aus der Taufe gehoben wurde der A. als erstes Bearbeitungsgremium in Sachen Adelsrecht. Er war jedoch nicht befugt, autark Nichtbeanstandungen auszusprechen. Dies blieb erst dem sogenannten angeschlossenen Ehrenausschuß vorbehalten. Hier wurden die vom A. schon gutachtlich bearbeiteten Fälle zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Ehrenausschuß war nach einem paritätischen System besetzt, denn er bestand aus Vertretern "aller" Adelsorganisationen.

Bedingt durch die zwei Instanzen, die jeder Fall zu nehmen hatte, dauerte die Entscheidungsfindung meist recht lange und man empfand die verstreichende Zeit als zu unzweckmäßig, zumal APA und Ehrenauschuß stets einzeln einberufen werden mußten. Man entschloß sich daher seitens des A., sich selbst aufzulösen und eine neue Institution zu schaffen, die die anstehenden Fälle rascher bearbeiten konnte. Die letzte Sitzung des A. fand daher am 17.Oktober 1925 statt, die darauffolgende letzte Sitzung des Ehrenauschusses mit der Bearbeitung der letzten vom APA bearbeiteten Fälle am 23.Februar 1926.

Danach wurde die Arbeit dieser beiden Institutionen eingestellt und man gründete den Ehrenschutzbund des Deutschen Adels (1926-1934), der sich mit seiner ersten Sitzung am 31.Mai 1926 konstituierte.

Zu den Aufgaben des A. zählte insbesondere die Entscheidung über die Zugehörigkeit von Namensträgern zum historischen deutschen Adel, der seit 1919 im adelsrechtlichen Sinne nicht mehr erweiterbar war.

Richtschnur für Entscheidungen war jedesmal die Frage, ob im Falle des Vorhandenseins einer Monarchie der Kandidat durch den König oder Landesherrn anerkannt worden wäre oder nicht. Der A. und seine Nachfolger sah sich daher als Garant dafür, "daß der einst geltende Wille des Monarchen in Titel- und Namensfragen auch jetzt noch Gültigkeit behält".

Der A. bediente sich neben der Form der "Beanstandung" oder der "Nichtbeanstandung einer adeligen Namensform" oder der "Zugehörigkeit zum deutschen Adel" auch der Zulassung der Genealogie einer Familie oder eines Familienzweiges in bestimmte Abteilungen des Gothaischen Genealogischen Taschenbuches als Adelsmatrikel. Er fällte daher positive und negative Urteile. Da die Akten des A. durch Kriegseinwirkungen des 2.Weltkrieges vernichtet worden sind, ist es schwer sich ein Bild der Geschäftstätigkeit zu verschaffen. Die Entscheidungen sind nur an unterschiedlichen Stellen in Sekundärquellen enthalten; eine vollständige Rekonstruktion wird deshalb nicht möglich sein. Die ermittelbaren vom A. bearbeiteten Fälle werden genauer beschrieben im Abschnitt Adelsrechtliche Nichtbeanstandungen (1918-1945).

Quellen: Jahrbuch der Deutschen Adelsgenossenschaft, Berlin 1927, S.5 u.18 --- Ebd., jedoch Ausgabe von 1926, S.4-7 --- Deutsches Adelsblatt, Jg.XLII , Berlin 1924, S.167 --- Walter v.Hueck:, Organisationen des deutschen Adels seit der Reichsgründung und das Deutsche Adelsarchiv, in: Kurt Adamy / Kristina Hübener: Adel und Staatsverwaltung in Brandenburg im 19. und 20.Jahrhundert, Berlin 1996, S.25


©  Institut Deutsche Adelsforschung - Quellenvermittlung für Wissenschaft, Familienforschung, Ahnenforschung | Seitenanfang