Institut Deutsche Adelsforschung
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Ehrengerichtsverfahren des Adels als Coping von Verlusterfahrungen

Der Fall des Grafen v.Waldersee wider den ehemaligen preußischen Kriegsminister Scheüch

Die Zeitung „Die Glocke“ aus Beckum titelte 1922 „Die Rechtsbolschewisten schreien nach Mord“ und notierte unter dieser Überschrift: „Es haben sich in Berlin Dinge ereignet, die dazu angetan scheinen, die Ruhe und den Frieden im Lande auf das Schwerste zu schädigen. Welche Auswüchse die Agitation der Rechtskreise genommen hat, zeigt ein Vorfall, der alles bisherige in den Schatten stellt. Nun hat aus Anlaß einer Feier der Skagerrak-Schlacht, die vom ‚Nationalverband Deutscher Offiziere‘ und vom ‚Verband nationalgesinnter Soldaten‘ in Berlin veranstaltet worden war, der Oberfeuerwerksmaat Nießen unter anderem folgendes geäußert. Schufte und Verräter, Scheidemänner, Erzberger und Dittmänner (Zurufe: die Juden, die Juden) haben das deutsche Volk verraten und verkauft. Führer wie den General v.Gröner, Scheuch und alle anderen Offiziere, die sich auf den Boden der gegebenen Tatsachen gestellt haben, die erkennen wir nicht an. Auch sie sind Verräter. Sie haben unseren Kaiser verraten und im Stich gelassen (Zwischenrufe: Er muß wiederkommen!), und wir werden mit dem inneren und äußeren Feind gründlich aufräumen. Der Prozeß gegen die Kriegsverbrecher in Leipzig ist eine Schande. Unter keinen Umständen dürfte ein Engländer Leipzig lebend erreichen (lebhafter Beifall und Füßetrampeln.) Ein Lichtblick für uns ist der 13. März 1920, an welchem Tage die Scheidemännergesellschaft flüchtete und die deutsche Kriegsflagge durchs Brandenburger Tor getragen wurde (lebhafter Beifall.) Hoffentlich kommt ein solcher Tag bald wieder (lebhafter Beifall und Füßetrampeln.) Führer wie Ehrhardt, Ludendorff und v.d.Goltz, der im Baltikum war, nur die erkennen wir an!“ [1] Deutlich spricht aus diesen Worten die Enttäuschung und die Wut der Versammelten, die sie über die Niederlage des Kaiserreichs und die Errichtung der Republik durch die Revolution vom November 1918 empfanden. Die Rede kann somit als der Versuch einer sich sprachlich ausagierenden Bewältigung einer Identitätskrise betrachtet werden, mit dem die betroffenen Kaisertreuen unter Benützung der Sündenbockmethodik die in ihrer Wahrnehmung eindeutig Schuldigen adressieren und sich über diese Sprechakte eine emotional-kognitive Erleichterung verschaffen konnten. [2]
 
Vor allem für den Adel war der 9. November denn auch ein Tag des Schocks. [3] Ein Ausdruck für dieses Coping [4] war indes auch die Auseinandersetzung der Generäle Heinrich Scheüch versus Graf Alfred v.Waldersee zwischen 1918 und 1922, nun dokumentarisch aufgearbeitet in einer neuen Publikation des Berliner Verlages Duncker & Humblot. Bearbeitet von Winfried Baumgart erhielt der Band den Titel „Der 9. November 1918 in Berlin. Neue Perspektiven. Der ehrengerichtliche Streit zwischen dem preußischen Kriegsminister Heinrich Scheüch und dem Generalmajor Gustav Graf von Waldersee 1918-1922“. Erschienen ist der Band 2024, hardcovergebunden in der für den Verlag üblichen gediegenen Ausstattung, als Band XLI der Schriftenreihe „Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte“; er hat 248 Seiten, kostet im analogen wie virtuellen Buchhandel 79,90 € und kann unter der ISBN 978-3-428-59407-8 (als PDF-Version) oder als materielles Druck-Exemplar unter der ISBN „978-3-428-19407-0“ bestellt werden. Inhaltlich präsentiert der Bearbeiter darin einen der wenigen überlieferten Teilbestände des ehemaligen Reichsarchivs auf dem Potsdamer Brauhausberg, dessen Bestände zum Ende des zweiten Weltkrieges größtenteils durch Bomben der Royal Air Force zernichtet worden sind. [5] Ediert werden in der Publikation 41 Dokumente in Abschrift mit Fußnotenanmerkungen zur näheren Kontextualisierung von genannten Begriffen, die sich heute nicht zwangsläufig mehr erschließen lassen. Die Dokumente sind chronologisch aufsteigend sortiert, stammen aus der Zeit zwischen dem 23. November 1918 und dem 15. Oktober 1922. Für die Adelsforschung von besonderem Interesse ist die hohe Zahl adeliger Offiziere, die in den Schriftstücken vorkommen, so beispielsweise Hindenburg, Linsingen, Waldersee, Hülsen, Loewenfeld, Bernhardi, Kuhl, Mantey, Schlieben, Holtzbrinck, Haeften, die hier zu nennen wären. So ist das Editionswerk zugleich ein Beitrag zum Denken und Fühlen der alten Militärelite des Adels in der Liminalitäts- und Verarbeitungsphase nach dem Ende der Monarchie. Die Vorwürfe gegen Scheüch bezogen sich dabei auf den Umstand, daß der preußische Kriegsminiester die Revolutionäre hatte gewähren lassen, anstatt zur Wiederherstellung der alten Verhältnisse beizutragen. Denn es war Scheüch gewesen, der am 9. November 1918 ein Schießverbot erlassen hatte; deswegen wurde Scheüch  Hochverrat vorgeworfen.

Die Herausgabe der Dokumente, die oft minutiös versuchen, je subjektiv die genauen Abläufe der Novemberrevolution nachzuvollziehen, hat einen weiteren Vorteil; sie beleuchtet das sonst „streng sekrete“ (Seite 204) Dasein von Offiziersehrengerichten und deren innere Abläufen. Verhandelt wurde dort über Sprache als symbolische Form unterschiedliche ebenso wie gemeinsame Verständnisse von „Ehre“ als Auffassung von Denken und Handeln, Einstellungen und Zielrichtungen des Lebens von Individuen in bestimmten Gemeinschaften. Dabei wird in den Verfahren die Offiziersehre behandelt, nicht die Adelsehre, obschon diese am Rande mit hinein spielt, da sich Ideale und soziale Rollen von Offizierstum und Adelstum wegen der Nobilitätsnähe zum Militär durchaus auch überschnitten, namentlich in einer Epoche, in der diese Verknüpfung schon hunderte von Jahren anhielt, im Rittertum des Mittelalters seine Wurzeln fand, durch die Einrichtung stehender Heere mit adeligem Offizierskorps gefestigt, im Kaiserreich, wenn auch aufgebrochen nach den Stein-Hardenberg’schen Reformen, noch fortgeführt worden war, bis hin ins Infanterie-Regiment Nr. 9 in Potsdam, bis hinein in der Weimarer Republik. [6] Neben diesen Adelsfragen sind es aber auch eben Fragen der Bewältigung des Kriegsendes als kollektives Trauma. Diese Bewältigungsversuche von Lebens- und Sinnkrisen lassen sich deutlich am Material der publizierten Dokumente ablesen. Da trat ein adeliger Kapitän außer Diensten, v.Windheim aus Schlesien, [7] im Juni 1919 aus dem Deutschen Offizierbund aus, da diesem Bund immer noch „dieser Herr“ angehörte, gemeint war Scheüch, und v.Windheim könne nicht zugleich Mitglied in einem Bund sein, in dem auch ein „Hochverräter“ Vorsitzender sei (Seite 110). Anschließend ließ der geschmähte ehemalige Kriegsminister dem ehemaligen Marineoffizier v.Windheim eine Duellforderung zukommen, doch dieser entschuldigte sich für seine Beschuldigung, war zwischenzeitlich zu anderen Erkenntnissen gekommen, ging dem Duell als in vorkriegszeiten ritualisierter Methode adeliger Ehren- und Emotionsregulation aus dem Wege. Deutlich wird an diesem Falle das intensive Spannungsfeld der Emotionen alter Offiziere, die die Niederlage und die Abschaffung der Monarchie als Stütze des Adels nicht verwinden konnten, zunächst Schuldige suchten und auch fanden; dabei war an sich Selbstbeherrschung und das Nichtzeigen von Emotionen Adelsräson. [8]
 
Insgesamt besehen ist die Edition wertvoll, ermöglicht sie doch Einblicke in die Psyche deutscher Adelsoffiziere der „alten Armee“; allein aus Perspektive der Adelsforschung ist das massive Auftreten von Adelsnamen daher von Interesse, ermöglicht die Edition doch einen weiteren detailreichen Einblick in die Denkweise und in die Haltungsauffassungen des konservativen noch nach wie vor kaisertreuen deutschen Adels in einer Krisenzeit des verlorenen Krieges, der verlorenen Staatsspitze, der verlorenen Adelsvorrangstellung im Staate, der Revolution. Letzte Ausläufer dieses Denkens war die Haltung des Deutschen Adelsrechtsausschusses, der noch bis in Jahr 2024 daran festhielt, daß seine adelsrechtlichen Beschlüsse nur vorläufige Nichtbeanstandungen seien, die erst dann endgültig werden könnten, wenn künftig wieder eine Monarchie begründet würde und dann fürstliche Landesherren als Herren über die Verfahren zur Nobilitierung und die Adelssachen ihre Entscheidung treffen würden. [9] Sich mit der Demokratie und der Republik abzufinden, eine Akzeptanz der neuen Staatsform zu entwickeln, brauchte im deutschen Adel Zeit, namentlich in der Ära der noch frischen Auseinandersetzung mit der Thematik in der Zeit der Differenzen zwischen Waldersee und Scheüch.

Diese Rezension erscheint auch gedruckt in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung und stammt von Dr. Dr. Claus Heinrich Bill (Juli 2026). Zu den Annotationen:

1 = Nomen Nescio: Die Rechtsbolschewisten schreien nach Mord, in: Die Glocke. Beckumer Volkszeitung, Warendorfer Tasgeblatt, Wiedenbrücker Zeitung, Nr. 127 vom 4. Juni 1921, Seite 1.

2 = Siehe dazu Rolf Klima: Sündenbock, in: Thorsten Benkel / Andrea D. Bührmann / Daniela Klimke / Rüdiger Lautmann / Urs Stäheli / Christoph Weischer / Hanns Wienold (Herausgebende): Lexikon zur Soziologie, Wiesbaden: Springer VS, Siebtauflage 2024, Seite 1241.

3 = Siehe dazu weiterführend Marcus Funck: Schock und Chance. Der preußische Militäradel in der Weimarer Republik zwischen Stand und Profession, in: Heinz Reif (Hg.): Adel und Bürgertum in Deutschland II. Entwicklungslinien und Wendepunkte im 20. Jahrhundert, Berlin 2001, Seite 127-172; Martin Furtwängler: „Das furchtbare Verbrechen der Revolution“. Adel und Revolution in Baden 1918-1921, in: Frank Engehausen / Reinhold Weber (Hg.): Baden und Württemberg 1918/19. Kriegsende, Revolution, Demokratie, Stuttgart 2018, Seite 201-223.

4 = Dazu siehe Volker Koch: Coping, in: Thorsten Benkel / Andrea D. Bührmann / Daniela Klimke / Rüdiger Lautmann / Urs Stäheli / Christoph Weischer / Hanns Wienold (Herausgebende): Lexikon zur Soziologie, Wiesbaden: Springer VS, Siebtauflage 2024, Seite 203.

5 = Nomen Nescio: Was das Reichsarchiv enthält, in: Rheinisches Volksblatt (Hilden im Rheinland), Jahrgang LXIII, Ausgabennummer 68 vom 21. März 1923, Seite 3.

6 = Zur Adelsehre siehe Simon Schmitz: Adlig werden und es wirklich sein. Etablierung im Adel im 17. und frühen 18. Jahrhundert im Gesamtzusammenhang des Phänomens Neuadel im 16. und 17. Jahrhundert, Heidelberg 2024, X und 1339 Seiten (Dissertation Universität Heidelberg 2024 unter dem ehemaligen Arbeitstitel „Aufsteigen und Obenbleiben. Etablierungsstrategien neunobilitierter reichsadeliger Familien im 16. und 17. Jahrhundert“; orientiert sich an der Bourdieuschen Theorie der vier ökonomischen, sozialen, symbolischen und kulturellen Kapitalsorten, formuliert davon abgeleitet „Etablierungskapitalien“ für Neuadelige; betrifft Administrativverfahren der Nobilitierung bei der Reichskanzlei, ermittelt deren Kriterien für die Adelsverleihung; Quantitativauswertung der Gnadenakte der Römisch Deutschen Kaiser und Könige für das 16. und 17. Säkulum nach Berufen, geographische Verteilung, Zahl der jährlichen Adelsurkunden Zusatzbegnadigungen bei verliehenen Urkunden, inklusive erzherzoglicher Nobilitierungen; Qualitativauswertung der Archivüberlieferung der drei exemplarischen Neuadelsfamilien v.Geyso, v.Edelsheim und v.Holzappel, die im 17. Säkulum in den Adel aufstiegen, mit Rekonstruktion des Weges in den Adel und intergenerationelle Etablierung im Adel; Herausarbeitung eines Protoidealtyps neuadeliger Etablierung im Adel als Falsifikationsprüfstein zu vergleichbaren Etablierungsgeschichten; betrifft auch Ahnenproben, Amtsadel, Universitätsadel, Hofpfalzgrafenadel, Theorie der Adelsehre; hält in strukturalistischer Perspektive gemäß Seite 14-15 die „vier Charakteristika von Herrschafts-Ökonomie, Dienst, Repräsentation bzw. außenwirksamem Selbstverständnis und den „zum Erhalt und zur Besserung all dessen und durch den Erhalt all dessen fortbestehenden, funktionshierarchischen Familienverband auch als Erinnerungs- und Interessengemeinschaft“ für den „Wesenskern mindestens des Adels im Reich der Frühen Neuzeit“); Marcus Funck: Ehre, in: Eckart Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels, München 2005, Seite 70-73 (betrifft Adelsehre); Klaus Graf: Adelsehre, in: Friedrich Jaeger (Hg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Band I, Stuttgart: J. B. Metzler 2005, Spalte 54-55. Zum „IR 9“ siehe überdies Claus Heinrich Bill: Adel im Potsdamer Infanterie-Regiment Nr. 9 von 1918 bis 1945, in: Deutscher Adelsalmanach. Quellenweiser zu Akten und Literatur, Lieferung Nr. 2, Sonderburg 1999, Seite 77-79.

7 = Es ist bedauerlich, daß für die Edition der Dokumente nur geringe Mühe bei der Identifikation der Adeligen aufgewendet worden ist, dies trifft auch auf den Fall des Herrn v.Windheim zu. Er wurde auf Seite 110 in Fußnote 182 nicht weiter identifiziert; aber es handelte sich um Harbort v.Windheim aus einem alten hannoverschen Stadtgeschlecht, welches seit etwa 1750 ohne Diplom oder Nobilitierung durch Praktiken „zum Adel gerechnet“ worden war (praktisches „doing nobility“ nach der neuen Adelstheorie „un/doing nobility“), 1866 geboren in Breslau, gestorben  1930 in Schlesien in Wundschütz; er war Herr auf Wundschütz im Kreis Kreuzburg, Kaiserlich Deutscher Kapitän zur See außer Diensten, Landesältester und Ehrenritter der Balley Brandenburg des ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem, lebte zudem eine Zeitlang (mindestens 1893/94) als Marineoffizier in Kiel gemäß dem Genealogischen Handbuch des Adels, Adelige Häuser B, Band X, Limburg an der Lahn: C. A. Starke 1972, Seite 477-478. Eine andere Nichtidentifizierung (Seite 88 in Fußnote 151), die des „Hauptmanns v.Reichach“, ebenso die eines „Hauptmanns v.Reischart“ (auf Seite 215 in Fußnote 339) läßt den Verdacht aufkommen, es handelte sich vermutlich um einen Angehörigen der Familie v.Reischach. Siehe dazu Stiftung Deutsches Adelsarchiv (Hg.): Adelslexikon des Genealogischen Handbuches des Adels, Band XI, Limburg an der Lahn 2000, Seite 307-308. Eine Reihe weiterer adeliger Offiziere wurde ebenfalls leider nicht identifiziert, so ein Hauptmann v.Teschen (Seite 48 in Fußnote 77), ein Major v.Heydekamp (auf Seite 43 in Fußnote 64), ein Oberleutnant v.Wetzdorf (vermutlich v.Watzdorf, auf Seite 48 in Fußnote 77), ein Hauptmann v.Plessen (Seite 25 in Fußnote 26), ein Major v.Plehwe (auf Seite 50 in Fußnote 79), ein Oberstleutnant Freiherr v.Gall (auf Seite 186 in Fußnote 296), ein Major v.Jachmann (auf Seite 50 in Fußnote 79), ein Major Freiherr v.Quadt (auf Seite 50 in Fußnote 79), ein Hauptmann v.Goertzke (auf Seite 50 in Fußnote 79), ein Oberstleutnant v.Linger (auf Seite 50 in Fußnote 79), ein Major v.Goerne (auf Seite 51 in Fußnote 83), ein Oberst v.Cramer (Seite 51 in Fußnote 84), ein Major v.Pfannenberg (auf Seite 51 in Fußnote 85) und ein Major v.Wöllwarth (Seite 87 in Fußnote 149) und viele mehr. Vom  NDO (Nationalverband Deutscher Offiziere) konnte Baumgart zudem nicht das Gründungsdatum ermitteln (es war der 16. Dezember 1918); siehe dazu jedoch Nomen Nescio: 10 Jahre N.D.O., in: Bergisch-Märkische Zeitung (Barmen / Elberfeld / Hagen), Jahrgang 139, Nr. 348 vom 16. Dezember 1928, Seite 2; dort heißt es: „Der Nationalverband Deutscher Offiziere begeht am 16. Dezember 1928 den Tag seines zehnjährigen Bestehens. Mitten in den aufgeregtesten Revolutionstagen schritten einige beherzte Offiziere zur Gründung des Verbandes, weil sie der Auffassung waren, daß zweifelsohne eine wirtschaftliche Interessenvertretung des alten Offizierkorps bestehen müsse, daß aber noch wichtiger der politische Kampf der Offiziere der alten Wehrmacht gegen die im November 1918 geschaffenen Zustände sei. In diesem Kampfe, wo es um Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes ging und heute noch geht, gehörte der Offizier nach Ansicht der Gründer des N.D.O. in die vorderste Kampflinie. An dieser Auffassung hat der Verband in den verflossenen zehn Jahren unentwegt festgehalten. Er war es, der im Jahre 1920 die Massen zum Protest gegen das Auslieferungsverfahren auf die Straße rief und auf der Straße führte. Er war es auch, der als erster das gesamte Frontsoldatentum im Jahre 1921 zu einer gewaltigen Kundgebung im Stadion zu Berlin aufrief […] Hundertmal wird er auch in Zukunft in der politischen Frage aufklärend wirken und mit blankem Schilde voranschreiten“. Der NDO ist zudem in einem DDR-Werk behandelt worden, insonderheitlich bei Dieter Fricke (Hg.): Die bürgerlichen Parteien in Deutschland, Handbuch der Geschichte der bürgerlichen Parteien und anderer bürgerlicher Interessenorganisationen vom Vormärz bis zum Jahre 1945, Leipzig 1968, Band II, Seite 447.

8 = Dazu siehe Miloslawa Borzyszkowska-Szewczyk: „Adligkeit“ in fiktionalen Welten kodiert. Eduard von Keyserlingks „Harmonie“ und „Abendliche Häuser“, in: Silke Marburg / Sophia von Kuenheim (Hg.): Projektionsflächen von Adel, Berlin 2016, Seite 67-86 (betrifft unter anderem Familienbild, Selbstbeherrschung, Gruppenkontrolle, Schlosswelt als Insel, Familiengut als Herrschaftsraum); Martin Havenstein: Vornehmheit und Tüchtigkeit dem deutschen Volke zur Einkehr, Berlin 1923, VII und 249 Seiten (darin auf Seite 15 Ausführungen zur adeligen Fähigkeit zur Konversation, auf Seite 16-20 zu Selbstbeherrschung und Selbstdarstellung des Adels, den im Habitus verräterischen Parvenu, aristokratisch-ästhetische Orientierung des Aristokratentums vs. utilitaristische Orientierung des Bürgertums).

9 = Hans-Heinrich v.Knobloch: Bericht über die Jahrestagung des Deutschen Adelsrechtsauschusses 2025, in: Deutsches Adelsblatt (Kirchbrak), Band LXIV, Ausgabe Nr. 11 vom 15. November 2024, Seite 32 (betrifft Aufgabe des Vorläufigkeitsprinzips der Nichtbeanstandungen und Entschluß, keine Adoptionen mehr mit Nichtbeanstandungen zu versehen).


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