Institut Deutsche Adelsforschung
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Neue Heroldsamtseinblicke durch die Stillfriedschen Tagebücher

Zur Edition der persönlichen Notizen des Amtsdirektors Rudolf Grafen v.Stillfried-Alcantara 1850-1882

Als der preußische Hofbeamte Rudolf Graf v.Stillfried-Alcantara 1882 im siebenten Lebensjahrzehnt auf seiner schlesischen Besitzung Silbitz verstarb, widmeten ihm die Massenpresse ehrende Nachrufe, so das Lenneper Kreisblatt (Lennep) in seiner Ausgabe Nr. 94 vom 11. August 1882 auf Seite 2, wo es, sein Leben in den wichtigsten Grundzügen umreißend, hieß: „Berlin, 9. Aug.[ust] Auf seiner Besitzung Silbitz in Schlesien ist heute Morgen der Oberceremonienmeister des Kaisers, Graf Stillfried, in einem Alter von 78 Jahren gestorben. Er bekleidete den Rang eines Granden von Portugal und führte als solcher den Titel eines Grafen von Alcantara. In Hirschberg in Schlesien geboren, und zwar als reicher Erbe[,] wandte er sich frühzeitig ernsten Studien, und zwar hauptsächlich genealogischen und heraldischen Charakters, zu. Kaiser Wilhelm hatte eine besondere Vorliebe für den Grafen, der denn auch eine Fülle von Hoftiteln erhielt. Er war nicht nur Oberceremonienmeister des Hofes, sondern auch Ceremonienmeister und Oberceremonienmeister des Ordens vom schwarzen Adler, Vorstand des Heroldsamtes, Mitglied der General-Ordenscommission und er war überdies auch zum Mitglied der Akademie der Wissenschaften gewählt worden. Sein heraldisch-genealogisches Wissen ist in Fachkreisen stets sehr geschätzt worden und der nun Verstorbene ist auf diesem, seinem eigensten Gebiete vielfach als Schriftsteller hervorgetreten. Erst kürzlich hat er mit der Herausgabe eines in München erscheinenden Prachtwerkes, der Geschichte der Hohenzollern gewidmet, begonnen. Der Verstorbene ist dreimal verheirathet gewesen und hinterläßt drei Söhne. Vor einigen Wochen ergriff ihn auf der Heimreise in Eisenach ein plötzliches Unwohlsein, das ihn zwang, die Reise zu unterbrechen. Er konnte noch nach seiner Besitzung Silbitz reisen, wo er nun heute früh verstorben ist. – Sein eigenes Lebensprincip hatte er in folgenden Zeilen niedergelegt: ‚Friede mit Gott, dem Nächsten, Dir selbst! Freude am Guten, an Wahrheit und Recht! Gläubiges Vertrauen in dringender Noth! Muth bei Gefahren und Sieger im Tod!‘ Nicht unbemerkt mag bleiben, daß Graf Stillfried Katholik war und sich im sogenannten Culturkampf im Verein mit dem Herzog v.Ratibor und Anderen entschieden auf die Seite des Staates gestellt hat. Der Hofmarschall S[eine]r. kais.[erlichen] Hoheit des Kronprinzen[,] Eulenburg, dürfte, wie wir hören, demnächst zum Nachfolger des verstorbenen Ober-Ceremonienmeisters Graf Stillfried-Alcantara, ernannt werden. Graf August Eulenburg war bereits seit Jahren mit der Stellvertretung des Verstorbenen beauftragt und führt den Titel eines Vice-Oberceremonienmeisters.“

Ein weiterer Nekrolog ging mehr auf die schriftstellerischen Ambitionen Stillfrieds ein; so notierte die Essener Zeitung (Essen) in ihrer Ausgabe Nr. 186 vom 11. August 1882 auf ihrer Seite 1: „Wenn auch der Hingeschiedene seit vielen Jahren an einem Unterleibs- und Nierenübel litt, so hat sein Tod doch allgemein überrascht, denn noch im Mai dieses Jahres hatte man Gelegenheit, die Elasticität und Rüstigkeit des Achtundsiebzigjährigen bei Gelegenheit des Besuches, den Seine Majestät der Kaiser der heraldischen Ausstellung abstattete, zu bewundern. Freilich mag das Äußere über die Schwere des chronischen Leidens getäuscht haben. Ein Bedürfnis nach Ruhe hatte der Graf schon längst empfunden und demzufolge auch Seiner Majestät den Wunsch, von seinen Amtsgeschäften entbunden zu werden, ausgesprochen. Aber wer da weiß, wie ungern sich unser Kaiser von seinen bewährten Dienern, die mit ihm alt geworden sind, trennt, wird es begreiflich finden, wenn diesem Gesuche nicht stattgegeben wurde. In Person des Grafen Eulenburg, des zeitigen Hofmarschalls des Kronprinzen, erhielt der alte Herr bekanntlich einen Adlatus, so daß es ihm ermöglicht ward, sich der Last der Geschäfte längere Zeit als bisher entziehen zu können […] Das Leben des Grafen war von früher Jugend an der Arbeit gewidmet. Nur so ist es erklärlich, daß die Zahl seiner im Druck erschienenen Schriften, von denen viele eine stattliche Reihe von Bänden ausmachen, die Nummer 56 erreicht hat.“

Einen eher engmaschigen Lebenslauf mit den wichtigsten Lebensstationen publizierte dagegen die Kölnische Zeitung (Köln) in ihrer Ausgabe Nr. 221 vom 11. August 1882 und der Seite 2: „Berlin, 10. Aug.[ust] Rudolf Maria Bernhard Graf v. Stillfried-Rattonitz, Grande von Portugal und Graf von Alcántara, Sohn des Freiherrn Karl v. Stillfried-Rattonitz und der Freiin Theresia, geb.[orene] Freiin v.Rottenberg-Endersdorf, war zu Hirschberg im schlesischen Riesengebirge am 14. August 1804 geboren. Er empfing den ersten Unterricht im elterlichen Hause, besuchte im Jahre 1818 das katholische Matthias-Gymnasium zu Breslau, 1819 die Ritter-Akademie zu Liegnitz und 1822, nachdem eine längere Augenkrankheit seine Studien unterbrochen [hatte], das katholische Gymnasium zu Coblenz, von welcher letzter[e]n Anstalt er 1824 zur Universität Breslau abging. Da er ein entschiedenes Talent für die Mathematik besaß, so gedachte er sich diesem Studium oder der Architektur in Berlin ganz zu widmen, doch die Führung eines ihm vom Vater vererbten Processes wies ihn darauf hin, vorerst das ohne sonderliche Neigung betriebene Fachstudium der Rechtswissenschaft zu absolvi[e]ren. Nach dem Schlusse der Universitätsstudien und nachdem er als Deputi[e]rter des Kreises Jauer öfters als Stellvertreter des Landrats gewirkt hatte, wandte er sich historisch-antiquarischen Studien zu. Seine erste selbständige Schrift erschien 1831 unter dem Titel: ‚Burg Schweinhauß‘, (1) wozu Schinkels Wunsch, das genannte Bergschloß zu einer Sommerresidenz des Kronprinzen umzugestalten, die Veranlassung gab. Ein fast gleichzeitiger Versuch Stillfrieds in einer Schrift, betitelt: ‚Friedrich Wilhelm III., König von Preußen, das Wappen seines Reichs und die Stammburg seiner Väter‘, wurde Veranlassung zu länger[e]n Gesprächen mit dem Thronerben über die damalige Armut an älter[e]n geschichtlichen Nachrichten des Hauses Hohenzollern.

Er erhielt den Auftrag, eine Zollerngeschichte zu schreiben, und nach jahrelangen Arbeiten und Reisen erschien der erste Folioband seiner ‚Hohenzollernschen Altertümer und Kunstdenkmale‘ im Herbst 1838. In dieser Richtung hat Stillfried in seinen historischen Untersuchungen sich bis in die neueste Zeit fortbewegt. Bekannt sind seine Abhandlungen über ‚Die Burggrafen von Nürnberg des 12. und 13. Jahrhunderts‘ und seine ‚Monumenta Zollerana‘. Die Akademie der Künste und Wissenschaften zu Berlin erkannte seine hervorragenden Leistungen dadurch an, daß sie ihn zum Ehrenmitgliede ernannte. Nach der Thronbesteigung König Friedrich Wilhelms IV. schritt Stillfried zur Begründung eines umfassenden hohenzollerisch-brandenburgisch-preußischen Hausarchivs und erhielt nach der Aufstellung des neuen Archivs, am 17. Nov.[ember] 1856, den Titel eines Directors desselben. Nächst seiner Wirksamkeit als Geschichtsforscher und Archivar hatte ihn König Friedrich Wilhelm IV. auch zu seinem Oberheroldsmeister ausersehen. Bei der Huldigung im October 1840 verlangte der König Vorschläge zu einer Reorganisation des Adels, den Stillfried in den alten historischen (hohen und nieder[e]n) und den neuen preußischen (Verdienst- und Grund-) Adel classifici[e]rte. Auch die Ahnentafeln sind von Stillfried für das preußische Königshaus aufgestellt worden. Nachdem er in den Jahren 1842-45 eine ausführliche Geschichte des ältesten Hausordens, des Schwanen-Ordens, geschrieben und König Friedrich Wilhelm IV. die Statuten des hohen Ordens vom Schwarzen Adler wieder hergestellt hatte, wurde der Verstorbene zum Ordens-Ceremonienmeister und im Januar 1856 zum Mitgliede der General-Ordenscommission ernannt. Der Fleiß, den Stillfried in früher[e]n Jahren der Mathematik, Architektur und Zeichenkunst zugewandt hatte, brachte ihm in der Vertrauensstellung zu seinem Könige eine Menge von Aufträgen. Zunächst wurde die Oberleitung des Wiederaufbaues der Stammburg Hohenzollern in seine Hand gelegt, wobei er von A. Stüler u.[nd] a.[nderen] unterstützt wurde.

Ein weiterer Auftrag architektonischer Natur betraf die Wiederherstellung der Klosterkirche zu Heilsbronn bei Ansbach, dem noch viele andere folgten, wie er denn überhaupt bei Entwürfen neuer Bauten, vor allem zu einem neuen Dom in Berlin, zu Rate gezogen wurde. Auch hat Stillfried ein Project zur Uebersiedelung der in der Gruft des Domes enthaltenen Särge der Ahnen unseres Herrscherhauses in das Campo Santo ausgearbeitet. Am 16. October 1833 zum Kammerherrn ernannt, wurde Stillfried zuerst bei der Huldigung zu Berlin, im October 1840, als Ceremonienmeister berufen. Am 12. October 1843 wurde er Vice-Oberceremonienmeister und am 12. April 1853 Oberceremonienmeister am preußischen Königshofe. In diesem Amte hat Stillfried bis zu seinem Tode gewirkt. Bei allen Festlichkeiten hat er mit Treue und Sorgfalt seines Amtes gewaltet. Am 20. September 1856 wurde er zum Wirkl.[ichen] Geheimrat ernannt und am 14. October 1861 mit seiner gesamten Descendenz in den Grafenstand erhoben. Unter dem 22. März 1867 gab Se.[ine] Maj.[estät] der König in einem sehr gnädigen Schreiben an den Verfasser, unter Verleihung des Kreuzes der Großcomture vom Hohenzollernschen Hausorden, für die eben vollendete Geschichte des Hauses Hohenzollern der allerhöchsten Anerkennung Ausdruck. Außer einigen dreißig hohen Orden auswärtiger Staaten erhielt Graf Stillfried den preußischen Orden vom Schwarzen Adler. Er war ordentliches, bez[iehungs]w.[eise] Ehrenmitglied von 38 verschiedenen Gesellschaften.“

Nur am Rande erwähnt wurde in diesen drei Nachrufen indes Stillfrieds Eigenschaft als Vorsteher des Heroldsamtes, der zentralen preußischen Adelsbehörde, die maßgeblich die Aufsicht über den preußischen Adel zwischen 1855 und 1920 zur Aufgabe hatte; Stillfried war seit Beginn an, von der Gründung des Heroldsamtes, deren Leiter und behielt diese Stellung über rund 27 Jahre. Angesichts der Tatsache, daß die Heroldsamtsakten nur im Archiv zugänglich sind und die maßgeblichste Publikation zur Geschichte des Amtes nunmehr schon zwei Dekaden zurückliegt (Harald v.Kalms rechtshistorische und immer noch aktuelle Studie namens „Das Preußische Heroldsamt 1855 bis 1920. Adelsbehörde und Adelsrecht in der preußischen Verfassungsentwicklung erschien in Berlin, ebenfalls im Verlag Duncker & Humblot im Jahre 1994 umfaßte 273 Seiten, wurde zugleich als Band V der Reihe „Quellen und Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Verfassungsentwicklung herausgegeben und beruhte auf einer juristischen Dissertation an der Universität Bonn aus dem Jahre 1993), könnten die nunmehr publizierten umfangreichen Tagebücher Stillfrieds vermutlich einiges Interesse seitens der Adelsforschung beanspruchen, sind darin doch neue Erkenntnisse zur preußischen Adelspolitik erwartbar.

Die annotierte Edition ist als nahezu vorbildlich zu bezeichnen, werden doch Stillfrieds nahezu alltäglichen Aufzeichnungen in fünf Bänden vom Berliner Traditionsverlag Duncker & Humblot in hardcovergebundenen Bänden auf 3579 Seiten herausgegeben; daran schließen sich – im Bande V – ein äußerst umfangreiches Gesamtpersonenregister (Seite 3583-3837) und ein nicht minder detailliert ausgeführtes Gesamtortsregister (Seite 3839-3890) als das Nachschlagen erleichterndes Hilfsmittel für die Forschung an. Allerdings erweist sich das Personenregister als nicht ganz zuverlässig: es fehlt im Personenregister beispielsweise in Band V auf Seite 3683 rechtsspaltig die in Band V auf Seite 3569 in Zeile 3 genannte „Frau Kaltsmid“, die ein wenig später in Zeile 7 „Frau Kaltschmid“ genannt wird, die möglicherweise beim Heroldsamt um „Erneuerung des Gesuchs wegen ihrer Söhne“ eingekommen war. Ferner fehlt im Register in Band V auf Seite 3745 linksspaltig die in Band V auf Seite 3569 in Zeile 12 erwähnte „Bertha Capuszinska, geborene v.Pieszkowski“; ihr Name ist indes auch unter ihrem Ehenamen nicht in Band V auf Seite 3618 rechtsspaltig zu finden.
Für die Frage nach weiteren Beiträgen zur Heroldsamt- und damit Adelsbehördengeschichte ergibt sich damit ein Problem: Man kann die tausenden von Seiten zeitsparend leider nicht auf gezielte Vorkommen des Heroldsamtes durchsuchen, da ein Sachregister nicht integriert wurde. Man ist also vorläufig bei erster Lektüre nur auf Zufallsfunde angewiesen, während die intensive Lektüre mehrere wochen oder Monate in Anspruch nehmen dürfte. Ersatzweise kann man immerhin versuchen, einige Stellen der Amtserwähnung und der im Amt stattgehabten internen Diskussionen oder Entscheidungsvorbereitungen über das überschaubare Heroldsamtspersonal zu ermitteln. Die nur relativ kleine Behörde besaß (gemäß Harald v.Kalm: Das preußische Heroldsamt, Berlin 1994, Seite 52 oben) neben Stillfried nur noch die drei Beamten Leopold Freiherr v.Ledebur (zugleich Direktor der Königlich Preußischen Kunstkammer), den Geheimen Justizrat Sulzer (seit 1848 Bearbeiter von Adelssachen im Königlich Preußischen Innenministerium) und Karl Friedrich Maercker (Archivrat im Königlich Preußischen Hausarchiv). Im Jahre 1872 wurde eine dieser Herren (nicht Stillfried) zudem durch den Zeremonienmeister Graf v.Oeynhausen ersetzt.

Zu allen diesen Herren gibt es im Gesamtpersonenregister in der Tat recht viele Vorkommensverweise, zu Ledebur in Band V auf Seite 3701 rechtsspaltig, zu (Heinrich Theodor von) Sulzer in Band V auf Seite 3807 linksspaltig bis 3808 linksspaltig. Zu Maercker gibt es in Band V auf Seite 3712 linksspaltig kein Eintrag, sehr wohl aber für einen möglicherweise damit identischen Traugott Maercker in Band V auf Seite 3712 linksspaltig, zu (Julius) Graf v.Oeynhausen dann wieder Nachweise in Band V auf Seite 3734 rechtsspaltig.  Doch zeigt sich auch hier, da das Heroldsamt auch mit dem preußischen Königswappen befaßt war, daß allein eine Erwähnung des Heroldsamte keine Gewähr dafür bietet, daß auch Adelssachen besprochen wurden. So vermerkte Stillfried am 20. Februar (glücklicherweise haben die Editoren stets auf jeder rechten Druckseite die Daten der Einträge schon in der Kopfzone notiert, so hier in diesem Falle „Dienstag 18. - Dienstag 25. Februar 1862“): „Heroldssachen, Vortrag von Ledebur. Wappen der Königin“, ohne daß dabei Adelsangelegenheiten erwähnt wurden. Dagegen gibt es offensichtlich bei Stillfried auch Adelssachen, die ohne Erwähnungen der Herren des Heroldsamtes benannt wurden (so beispielsweise in Band III auf Seite 2167 in den Zeilen 26-28, fortgesetzt auf Seite 2168 in den Zeilen 1-2): „Gräfin Schulenburg-Ottleben geborene Schulz, die Witwe eines alten Freundes. Ich mußte sie an ihren Schwager Peucker verweisen, der ihr vielleicht auch nicht helfen kann, einen bürgerlichen natürlichen Stiefsohn Schulenburg zu adeln.“

Vorbildlich ist in der Edition, wie an diesem Beispiel erkenntlich, im Übrigen der Fußzeilenapparat, der die jeder Seite vorkommenden oft gekürzten Personennamen auflöst; gemeint waren hier demgemäß „Auguste v.der Schulenburg geborene Schulz“, die Witwe des („alten Freundes“) Ludwig Wilhelm Karl v.der Schulenburg; die fernere Aufschlüsselung betrifft Eduard v.Peucker. Das Wort „natürliche“ weist darauf hin, daß es sich um einen vermutlich unehelichen Sohn handelte, der wegen der Unehelichkeit nur den Namen „Schulenburg“, aber nicht den väterlichen Adel erhalten hatte. Kontextualisieren läßt sich diese Witwe in der gedruckten Familiengeschichte der Schulenburgs indes nicht auf Anhieb, denn dort fehlt bei Schulenburg-Wätjen (Dietrich Werner Graf v.der Schulenburg und Hans Wätjen: Geschichte des Geschlechts v.der Schulenburg 1237 bis 1983, Wolfsburg: Niedersachsendruck und -verlag Günter Hempel 1984, auf Seite 530 im Register „Verzeichnis der Schwiegersöhne und -töchter“) eine Schwiegertochter namens „Schulz“. Möglicherweise handelt es sich um „Auguste Dorothea Jeanette Schulze“, die als Nr. 1279 der Familiengeschichte auf Tafel 16 und Seite 238 behandelt wird. Dort findet sich dann ein Emil Schulenburg, der durch die Eheschließung des Grafen Ludwig Wilhelm Karl v.der Schulenburg mit Auguste Schulze im Jahre 1855 legitimiert worden sei; es scheint sich mithin um einen vorehelich geborenen Sohn zu handeln.

Die Familiengeschichte deutet indes an, daß Emil Schulenburg nicht mehr adelig wurde, da sie vermerkt, mit Ludwig Wilhelm Karl Graf v.der Schulenburg würde der Ottlebener Mannesstamm erloschen sei (Seite 238 ibidem). Immerhin findet sich im Gesamtpersonenregister in Band V in der Stillfriededition auf Seite 3782 rechtsspaltig der zusätzliche Vermerk, die Witwe sei 1811 geboren und habe die Namen „Schulz (Schulze)“ getragen. Dies zeugt von einer gewissen Sorgfalt der die Edition ausführenden Historiker:innen, die tausende von Namen auflösten, um sie im Gesamtpersonenregister zu kontextualisieren.

Andere Nennungen in Adelssachen bleiben indes teils unklar, so aus einem Eintrag vom 27. November 1869 (in Band III auf Seite 2372 in den Zeilen 17-19), wo es heißt: „Ein neuer Graf Kleist Tychow, der zu seiner Ernennung womöglich noch ein Geschenk beansprucht. Taxfreiheit, Ausdehnung des Rangs auf alle Erben etc.“. Scheinbar handelt es sich hier um einen Herrn v.Kleist, der finanziell preiswert gegraft werden wollte. Nach einigem Suchen läßt er sich im Gesamtpersonenregister in Band V auf Seite 3690 rechtsspaltig als „Ewald Heinrich Erdmann Bogislaff v.Kleist-Wendisch-Tychow“ näher bestimmen. Als Zufallsfund bei der Lektüre findet sich dort übrigens linksspaltig dann doch noch die zuvor gesuchte Frau „Kaltsmid“ wieder und zwar als „Kleinschmit (von Lengefeld) (Kaltsmid, Kleinschmid, Kleinschmidt), Cornelia Karoline Freifrau v. (1820-1895)“. Dies zeigt, daß anscheinend Verweise im Gesamtpersonenregister nicht gemacht worden sind, die Bearbeiter möglicherweise (und bedauerlicherweise) davon ausgingen, daß Lesende schon wissen würden, daß die Namen „Kaltsmid“ und „Kleinschmit“ identisch wären. Die Problematik der Register erscheint zudem umso schwerwiegender, als sich der Verlag leider nicht zu einer parallelen PDF-Edition entscheiden konnte, obschon der Verlag auch eine reichhaltige eBibliothek unter der Webadresse „elibrary.duncker-humblot.com“ im Internet anbietet. Man ist daher sehr abhängig von einer guten Qualität der papierenen Register.

Als Fazit des Erkenntnisinteresses speziell an Neuigkeiten aus dem Heroldsamt und zur preußischen Adelspolitik, hier erwartbar aus dem sehr persönlichen Blickwinkel des Direktor des Heroldsamtes, ist enttäuschend, die Suche nach Einzelfällen sehr mühsam und uneffektiv. Präsentiert werden im Tagebuch oft nicht mehr als Notizen eines Wissenden, doch ist mit dem Tode Stillfrieds dieses Alltagswissen des Autors verloren gegangen: „Conferenz mit Graf Oeynhausen wegen der Adelsdiplome, welche Kaiserliche Comites Palatini ausstellten“, (2) heißt es beispielsweise aus der Feder Stillfrieds am 16. Mai 1876 in Band IV auf Seite 3004 in den Zeilen 28-30. Was dort aber mit welchem Ergebnis besprochen wurde, läßt sich aus dieser sparsamen Notiz nicht ersehen; hier müssen doch wieder die Akten des Heroldsamtes hinzugezogen werden. Immerhin einschlägig dann der Eintrag vom 10. März 1877 in Band IV auf Seite 3086 in den Zeilen 19-20, wo es eindeutig heißt: „Lieutnant Holthoff kommt wegen seiner Adelserhebung“; die Erörterung hatte Erfolg, da der Dragonerleutnant Curt Holthoff am 26. Mai 1877 – nach Ausweis des Adelslexikons des Genealogischen Handbuches des Adels, Band V, Limburg an der Lahn: C. A. Starke 1984, Seite 332 – tatsächlich in den preußischen Adelsstand erhoben worden war. Dazu notiert supplementierend die Aachener Zeitung (Aachen) in ihrer Ausgabe Nr. 140 vom 17. Juni 1877 auf ihrer Seite 2:

„Der Lieutenant vom 2. hannoverschen Dragonerregiment Nr. 16, Sohn des bekannten Rechtsanwalts Holthoff und dessen Gattin, geb.[orene] Faßmann, ist unter dem Namen ‚v. Holthoff-Faßmann‘ in den Adel[s]stand erhoben worden. Der Grund dieser Erhebung in den Adelstand ist der, daß sich Herr Holthoff in kurzer Zeit mit einer sehr reichen, der hohen russischen Aristokratie angehörigen Dame vermählen wird. Auf den Wunsch der künftigen russischen Familie dieses Herrn wurde beim Kaiser seine Erhebung in den Adel[s]stand betrieben, und Kaiser Wilhelm fand sich zu derselben denn auch bereit, da die Mutter des Herrn Holthoff von Geburt eine Adelige ist. Ihr Familienname war v. Faßmann und sie war eine Schwester der vor einigen Jahrzehnten sehr bekannten gleichnamigen Sängerin“. Solche Einzelfälle, die sich gut kontextualisieren lassen, erscheinen jedoch in Stillfrieds Memoiren nur als Zufallsfunde, obschon gerade die Verschlagwortung „preußische Adelspolitik“, wie sie auf der Webseite des Verlages Duncker & Humblot explizit zu finden ist, zunächst sehr vielversprechend klingt. (3) Es werden dazu zwar durchaus im Vorwort in Band I auf Seite 48-49 einige Bemerkungen zur Geschichte des Heroldsamtes und zu Stillfrieds Adelsideen in Band I auf den Seiten 61-62 präsentiert, allein dies aus doch eher schon bekannten Quellen.

Für andere Fragestellungen, so die Erforschung der Hofgesellschaft und ihrer Mechanismen, die Geschichte der drei Könige von Preußen (Friedrich Wilhelm IV.,  Wilhelm I. und des späteren Friedrich III.) mag indes das Tagebuch eine Fundgrube sein, auch zur Rekonstruktion der reichhaltigen personellen wie dinglichen Netzwerke, die Stillfried immer wieder aktiv bearbeitete. Aus praxistheoretischer wie akteurnetzwerktheoretischer Perspektive interessant sind zudem etliche Unfälle und Disruptionen von Ritualverläufen, (4) von denen sich zeigt, daß sie zwar normiert waren, aber nie gleich vollzogen wurden und teils durch Ungeplantes und eigenwillige Dingaktanten beeinflußt wurden; Beispiele dazu sind eine rutschende Stola bei einer Trauung Archambaud-Gontaut in Band IV auf Seite 3004 in den Zeilen 3-5. Ein gewisser „Archambaud“ ist zudem leider wieder nicht, ähnlich wie im Falle Kaltsmid, im Gesamtpersonenregister lokalisierbar und fehlt in Band V auf Seite 3591 rechtsspaltig; nur im Fußzeilenapparat ist er lokalisierbar in den Zeilen 33-34. Und auch die Braut Gontaut läßt sich im Gesamtpersonenregister in Band V auf Seite 3657 rechtsspaltig nicht identifizieren, lediglich im Fußzeilenapparat in den Zeilen 34-35. Im Gesamtpersonenregister werden zwar zwei Frauen aus der Familie Gontaut – Élie de Gontaut-Biron und Agnès de Gontaut-Biron – erwähnt, bei keiner von beiden ist aber die fragliche Seite 3004 vermerkt. Eine Zuordnung ist damit nur über den Fußzeilenapparat möglich und dort trägt die Braut den Namen „Marie“, der dann wiederum im Gesamtpersonenregister gänzlich fehlt.

Neben den erwähnten „verunglückten“ Ritualen, von denen bereits hier die Rede war, hat Stillfried in seinen Tagebüchern auch andere Konflikte benannt. Immer wieder spricht er zwar ehrerbietig und voller Deferenz (5) von König Wilhelm I., der Königin Augusta oder der Königsmutter, räumt ihnen großen schriftlichen Raum ein, vermerkt akribisch, wie weit der bei den Majestäten in der Nähe gesessen habe, sogar auf welchen Möbeln sie saßen und auf welchen Möbeln er Platz nehmen durfte, welche Kleider sie trugen, was sie sagten, was sie ihm schenkten (so beispielsweise in Band III auf Seite 2170 in den Zeilen 2-6 oder ibidem in den Zeilen 17-30 und auf Seite 2171 in den Zeilen 1-7). Ganz anders dagegen empfand er gegen die Königin (spätere Kaiserin) Friedrich beziehentlich Victoria: „Beide Majestäten huldvoll, die Kronprinzeß unartig. Was hat die Frau? Ich habe nie gegen sie manquirt“; diese Bemerkung findet sich in Band III auf Seite 2164 in den Zeilen 1-2.

Vielfach aber zeigt sich auch, daß Stillfried als „graue Eminenz“ oftmals gesuchter Ratgeber in Zeremonialfragen geworden war, so in einem Eintrag vom 8. Februar 1878: „Der Kaiser läßt durch Bülow anfragen, ob der Hof für den gestern verstorbenen Papst Trauer anzulegen habe. Meine Acten beweisen, daß seit 1797 kein Papst hierselbst betrauert worden ist“ (Band V auf Seite 3189 in den Zeilen 30-31). Der Eintrag mag erstaunen, da Stillfried frommer Katholik war; freilich war er nicht politisch, schlug jede politische Laufbahn aus (Band I auf Seite 60).

Stillfried war außerdem im besten Sinne noch ein Mann des Ancien Régime, obschon er nicht mehr in ihm geboren worden war. So war er im besten Adelssinne ein Dilettant (als ein aus Neigung und Leidenschaft Agierender, nicht aus professionell beruflicher Sozialisation heraus; als ein Mann, der es sich leisten konnte, seinen geschichtlichen Liebhabereien zu obliegen, ganz im Sinne der britischen „Sozietät der Dilettanten“ oder „Society of Dilettanti“), (6) hatte seine juristischen Studien vermutlich, wie das Vorwort mit der Lebensskizze erörtert (Band I auf Seite 41 unten), nicht abgeschlossen, war Autodidakt (so auch Band I auf Seite 45) als Historiker und Schriftsteller, wurde schließlich 1864 (was er gemäß Band I im Vorwort auf Seite 55 nachgewiesen, sehr wichtig nahm) zum Ehrendoktor in Greifswald ernannt, nahm teils apologetische Haltungen ein, war funktionaler (nicht jedoch titulierter; dazu siehe das Vorwort in Band I auf Seite 57) Hofhistoriograph der Hohenzollern, an deren schriftlicher wie dinglicher Repräsentation er durch beständiges Enrichissement (siehe dazu Luc Boltanski und Arnaud Esquerre: Enrichissement. Une critique de la marchandise, Paris: Gallimard 2017, 663 Seiten) und durch fortgesetzt traditionales Erzählen (Jakob Krameritsch: Die fünf Typen des historischen Erzählens im Zeitalter digitaler Medien, in: Zeithistorische Forschungen, Heft Nummer 3 auf Seite 413-432) in anschlußfähigen Ereignisströmen oder Situationsketten arbeitete; dies haben die drei Nachrufe am Beginn bereits gezeigt.

Die fünfbändige sorgsame Edition besticht durch insgesamt hohe Qualität, nicht nur wegen der Tagebucheintragsmenge an sich, sondern auch wegen den ungezählten Fußzeilenapparaten, den numerischen Zeilenangaben und den stets notierten Originalseitenzahlen aus den handschriftlichen Tagebüchern. Ein einleitender Biographieteil (Band I auf den Seiten 17-65) über Karrierestufen, Funktionen und Spielräume des Stillfriedschen Lebens, auch ein Abschnitt (in Band I auf den Seiten 67-153) über die Geschichte der Originaltagebücher und ihre Verwertung sind enthalten, schließlich ausführliche Reflexionen über Texteinrichtung und Editionsrichtlinien (in Band I auf den Seiten 155-) der transkribierten insgesamt 32 Handschriftenbände, in denen rund 10.500 Personen genannt werden.

Auch wenn die Fünfbandreihe zunächst sehr zeitaufwendige Recherchen zu Adelsangelegenheiten nötig macht (man wird bei Interesse nur spezielle Fälle über das Gesamtpersonenregister ausfindig machen können, muß dazu jedoch als Voraussetzung für die entsprechenden Suchen bereits den Namen kennen), so lassen sich doch, was die eingangs erwähnten Nachrufe in den Zeitungen anlangt, einige Stellen auffinden, in denen Stillfried durchaus auch in Verknüpfung mit seiner beruflichen Tätigkeit am und für das dem Heroldsamt benannt worden ist.

So heißt es im Tagebuch in Band V auf Seite 3370 in den Zeilen 17-21 zur Grafung des Militärführers August v.Werder: „Ich brachte Graf Werders Diplom zum Vorschein und bemerkte, daß die Minister Schleinitz und Eulenburg an unrichtiger Stelle gegengezeichnet hätten. Der Kaiser lächelte, ging aber zum Schreibtisch und unterzeichnete. Ich soll das Diplom im Allerh.[öchsten] Auftrage an Graf Werder noch morgen absenden.“ Dazu notierte korrespondierend einige Zeit später die Bonner Zeitung (Bonn), in ihrer Ausgabennummer 61 vom 2. März 1880 auf ihrer Seite 3: „Aus dem Königlichen Heroldsamte zu Berlin ist dieser Tage das Grafendiplom an den General der Infanterie Grafen von Werder abgegangen. Das Diplom ist auf Pergament in kunstvoll gothischer Schrift geschrieben, die Schrift selbst ist auf jeder Seite von einem breiten Rande umgeben, der in Malerei eine Renaissance holzartig nachahmt, um das sich Lorbeer- und Eichenzweige schlingen. Ein Kunstwerk moderner Wappen-Malerei ist das Wappen selbst, das alte Werder‘sche Familienwappen auf dem Großkreuze des Eisernen Kreuzes liegend, wie das den Rittern dieser höchsten Ordensklasse zukommt. Schildhalter sind der Schwarze und Rothe Adler, jener mit dem Hohenzollern-Schildchen, dieser mit dem Kurschilde, beide die Devise ‚Vom Fels zum Meer‘ darstellend.

Unten auf einem Spruchbande der Wahlspruch: ‚Dem Freunde Schutz – dem Feinde Trutz‘, den der heldenmüthige General so glänzend bewährt hat. Eine dunkele, teppichartige Decoration bildet den Hintergrund des Wappens, über ihm, von zwei Genien mit schwarzweißen Bannern bewacht, glänzt der Namenszug des Kaisers im strahlenden Lichte. Die Pergament-Blätter ruhen in einer Decke von purpurrothem, goldgepreßtem Sammet, an der eine fast tellergroße massiv silberne Wappenkapsel hängt mit schwer silbernen Quasten, drinnen das große prächtige Wappen in Wachs abgedruckt, eine Art des Abdrucks, wie sie fast vergessen war, und die der Chef des Heroldsamts, Graf Stillfried, wieder ins Leben gerufen hat. Das Ganze ruht in einem massiven, mit vergoldetem Leder überzogenen Koffer und ist ein Geschenk des Kaisers. Das Wappen und die Bänder hat Scheuerlein gemalt, die Schrift ist vom Kalligraphen Günther, die Portefeuille-Arbeit vom Hofbuchbinder Borries.“

Diese Pressemeldung zeigt, daß die Kombination von Zeitungsmeldungen einerseits und Tagebucheintragungen andererseits, ergänzt in speziellen Fällen um entsprechende Archiv- und Aktenstudien, wohl doch noch so manches Detail zur Adelsforschung ermöglichen kann, nicht so einfach wie zunächst gedacht; aber der Grundstein ist mit den Tagebüchern als weiteres Puzzleteil durchaus gelegt, wird seine eigentliche Wirkung in der Forschung wohl auch erst in Jahren und Jahrzehnten offenbaren, wenn die Edition vermehrt in die Forschung aufgenommen wird. Im Zuge der Erweiterung der Sammlung von adeligen Egodokumenten (7) als Quellen für die Erfahrungsgeschichte der Nobilität ist die Edition aber zweifellos auch jetzt schon von hohem eigenständigem Wert.

Diese Rezension stammt von Dr. Dr. Claus Heinrich Bill M.A., M.A., M.A., B.A., B.A. und erscheint zugleich in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung in gedruckter Form.

Annotationen:

  • (1) = Dies ist indes unrichtig, wie die Edition in einer seitens der Editoren eingefügten und zusammengestellten sehr lobenswerten „Zeittafel zu Leben und Werk“ Stillfrieds (Band I auf den Seiten 175-182) nachweist; demnach  entstanden die ersten Publikationen nicht erst 1833 mit der Schweinhausschrift, sondern bereits 1829 schrieb der 25-jährige Schlesier, der gern Architekt geworden wäre, „kleinere Beiträge zu genealogischen Fragen“ (Band I auf Seite 175-176) in regionalen Zeitschriften.
  • (2) = Dazu fernerhin Gustav Adalbert Seyler: Studien über Hofpfalzgrafen insbesondere über Ursprung und Entwicklung dieser Würde und die mit derselben verbundenen Privilegien, in: Jahrbuch der heraldischen Gesellschaft Adler in Wien, Band IV, Wien 1877, Seite 47-58 (betrifft auch das mit dem großen Palatinat delegationsweise verbundene Adelungsrecht); Hans Beha: Die geschichtliche Entwicklung des Adelungswesens in Deutschland, mit besonderer Berücksichtigung der durch Hofpfalzgrafen erfolgten Adelsverleihungen, in: Der Deutsche Roland. Mitteilungsblatt des Deutschen Rolands Verein für deutsch-völkische Sippenkunde zu Berlin e.V., Band XII, Berlin 1924, Seite 373, 412, 449 und 479; Hans Beha: Die geschichtliche Entwicklung des Adelungswesens in Deutschland, mit besonderer Berücksichtigung der durch Hofpfalzgrafen erfolgten Adelsverleihungen, in: Der Deutsche Roland. Mitteilungsblatt des Deutschen Rolands Verein für deutsch-völkische Sippenkunde zu Berlin e.V., Band XIII (1925), Seite 504, 541 und 557; Jürgen Arndt: Hofpfalzgrafenregister, Band I, Neustadt an der Aisch 1964, 279 Seiten (herausgegeben als Dreierreihe vom Herold-Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin; darin die Einleitung „Zur Entwicklung des kaiserlichen Hofpfalzgrafenamtes von 1355 bis 1806“ auf Seite V-XXIV); Jürgen Arndt: Hofpfalzgrafenregister, Band II, Neustadt an der Aisch 1971, 267 Seiten (betrifft unter anderem die Hofpfalzgrafentätigkeit der Bürgermeister von Bremen und Leipzig, des Reichspfennigmeisters Zacharias Geizkofler, des Dichters Chr. J. Wagenseil sowie die rund 30 Nobilitierungen des Hauses Schwarzburg-Sondershausen zwischen 1691 und 1806); Jürgen Arndt: Hofpfalzgrafenregister, Band III, Neustadt an der Aisch 1988, 279 Seiten (betrifft unter anderem 22 Nobilitierungen der sechs Inhaber des Großen Palatinats der 1710 durch Kaiser Joseph I. zu Hofpfalzgrafen ernannten Grafen und Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, 24 Nobilitierungen der Hofpfalzgrafen der Freiherren Vöhlin v.Frickenhausen zwischen 1565 bis 1784, keine Nobilitierungen der elf Mitgliedern der Hofpfalzgrafen und Grafen und Fürsten zu Fürstenberg von 1627 bis 1806); Wolfgang Hippeli: Paulus Schedius Melissus [als] Hofpfalzgraf. Wappenbriefe. Ein Geschäft mit Adelstiteln, in: Heimat-Jahrbuch des Landkreises Rhön-Grabfeld, Band XII (1990), Seite 255-264; Peter-Johannes Schuler: Hofpfalzgraf, in: Lexikon des Mittelalters, Band V, München 1991, Spalte 76-77; Friedrich Battenberg: Hofpfalzgraf, in: Albrecht Cordes (Hg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Band II, Berlin 2011, Spalte 1098-1099.
  • (3) = Abgerufen am 7. Februar 2024 unter der Webadresse „https://www.duncker-humblot.de/buch/die-tagebuecher-des-preussischen-hof-und-staatsbeamten-rudolf-graf-von-stillfried-alcantara-1827-bis-1882-9783428190140/?page_id=0“; dort fanden sich die Schlagworte „preußische Adelspolitik“, „dynastische Geschichtsschreibung“, „Berliner Hofgesellschaft, „Kulturkampf“, „Reichsgründung 1870/71“, „Hofhistoriographie“, „Schlesien“, „Hofzeremoniell“.
  • (4) = Dazu siehe Lucas Haasis / Constantin Rieske (Hg.): Historische Praxeologie. Dimensionen vergangenen Handelns, Paderborn 2015, Seiten (poststrukturalistische Adaption der Praxistheorie auf die Historiographie, auch mit Bedeutung für die künftige Adelsforschung); Hilmar Schäfer (Hg.): Praxistheorie. Ein soziologisches Forschungsprogramm, Bielefeld 2016, 382 Seiten (Grundlagenwerk dazu); Hilmar Schäfer: Die Instabilität der Praxis. Reproduktion und Transformation des Sozialen in der Praxistheorie, Weilerswist 2020, 432 Seiten; Frank Hillebrandt: Soziologische Praxistheorien. Eine Einführung, Wiesbaden 2014, 130 Seiten; Frank Hillebrandt: Praxistheorie, in: Georg Kneer (Hg.): Handbuch soziologische Theorien, Wiesbaden 2009, Seite 369-394. „Ritual-Unfälle“ wurden auch berichtet an anderer Stelle, so in der Stillfriededition in Band I auf Seite 58 in der Fußnote mit der Nummer 219.
  • (5) = Dazu siehe weiterführend Claus Heinrich Bill: Zur Theorie und Praxis der Deferenz als soziohistorisches nichtadeliges Interaktionsritual gegenüber dem Adel (1/3), in: Institut Deutsche Adelsforschung (Hg.): Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang XXIII., Folge Nr. 111, Sonderburg 2020, Seite 2-52; fortgesetzt in Folge Nr. 112, Sonderburg 2020, Seite 2-52 (Teil 2/3) und in Folge Nr. 113, Sonderburg 2020, Seite 2-17 (Teil 3/3; betrifft nichtadelige Ehrerbietung, Adelsrepekt, Hochachtung, vorauseilende ökonomische Deferenz, institutionalisierte ökonomische Deferenz, kalkulierte ökonomische Deferenz, bauliche Deferenz, soziale Räume in Herrenhäusern und Schlössern, Dienertreppen, Leutestuben, Hausmädchen, Kammerdiener, Verhältnis des Adels zu Dienerschaften, „Hochstapler“, Werbeanzeigen, Depretiation als verweigerte Ehrerbietung, Körperkonflikte, Schlägereien, Übergriffe, Gewalttätigkeit, Beleidigung, Inkognito, Adelselbstzeugnisse, Dienendenselbstzeugnisse).
  • (6) = Dazu siehe weiterführend Rouven Pons: Dilettantismus und Attitüde. Aspekte adliger Musikpraxis im frühen 18. Jahrhundert, in: Ursula Kramer / Margret Scharrer (Hg.): Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt (1667-1739). Regentschaft und musikalisch-künstlerische Ambition im 18. Jahrhundert, Mainz 2019, Seite 81-99; McCulloch, Derek: Aristocratic composers in the 18th century. The study of a category of composer and its relationship to the musical life of its own time and its reception by a musical establishment both in the 18th century and in more recent times, Surrey 1990, 365 Seiten (Dissertation Universität Surrey 1990; Kollektivstudie über komponierende dilettantische Aristokraten aus Sachsen); Michael Stallknecht: Eine Spielerei für Dilettanten. Musikalische Werke von Königen und Adligen wurden von der bürgerlichen Nachwelt lange als Liebhabereien belächelt. Doch inzwischen wird mancher Aristokrat als ernstzunehmender Künstler rehabilitiert, in: Neue Zürcher Zeitung (Zürich), Ausgabe vom 4. März 2023, Seite 46-47; Rosenbaum, Alexander: Der Amateur als Künstler. Studien zur Geschichte und Funktion des Dilettantismus im 18. Jahrhundert, Berlin 2010, 368 Seiten (Band XI der Reihe „Humboldt-Schriften zur Kunst- und Bildgeschichte“; zugleich Dissertation Universität Berlin 2007; betrifft unter anderem Cortegianos Hofmann, hochadeliges Dilettieren als Distinktion, Künste des Gentleman, Kunst des Limning als „gentil painting“, Henry Peachams „The Compleat Gentleman“, Gentleman und das Dilettieren, der Virtuoso  als Liebhaber von Kunst und Wissenschaft, Dilettantismus als „practische Liebhaberey“ bei Sulzer und Goethe); Anina Engelhardt: Der Dilettant, in: Stephan Moebius  / Markus Schroer: (Hg.): Sozialfiguren der Gegenwart, Frankfurt am Main 2010, Seite 68-80.
  • (7) = Dazu siehe Claus Heinrich Bill: Selbstzeugnisse ostelbischer Adeliger der Vormoderne. Annotierter Quellenbericht über Autobiographien, in: Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang VII, Folgenummer 34, Sønderborg på øen Als 2004, Seite 211-245.


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