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Eine Sprachleibtheorie für die Adelsforschung?Gehringsche Grundlegungen zur Verknüpfung von Sprache und KörperDie Austinsche Sprechakttheorie [1] hat eine Perspektive aufgezeigt, nach der Tatsachen unter anderem durch das Aussprechen erschaffen wurden, auch körperliche Tatsachen. Hierzu zählte im Adel beispielsweise vor 1919, d.h. bis zum staatlichen Ende des Adels als rechtlich-soziale Gruppe, die Ehe und damit die Stiftung bestimmter Umgangsweisen in einem rechtlich, aber auch sexuell geformten Bündnis. [2] Sprechen hatte damit auch Auswirkungen auf den Körper, vor allem den eigenen Körper, genauso jedoch auf das „Wir“ des Ehepaares oder die individuelle Adelsidentität. [3] Ausgehend von der Auffassung, daß Sprache fast stets ursprünglich durch Körper hindurch ging und namentlich in ihnen erzeugt worden ist (Ausnahmen waren das Reden der Götter durch Situationen, Orakel, Begegnungen mit anderen Menschen oder in heiligen Schriften, zu denken wäre aber auch im 21. Jahrhundert an die Sprachkonserve einer virtuellen Audioaufnahme), lädt die Darmstädter Philosophin und Lehrstuhlinhaberin an der Technischen Universität Darmstadt Petra Gehring (*1961) in ihrem neuen Buch „Über die Körperkraft von Sprache“ dazu ein, diese Verknüpfung Sprache-Körper neu – oder doch zumindest, auf den Grundlagen von Austin und Butler – ergänzend zu denken. [4] In Ihrem neuen Sammelband vereint sie einige unzusammenhängende ältere Aufsätze der Jahre 2006 bis 2015 aus ihrer eigenen Feder, dazu kommen zwei neu verfaßte Essays zu kleinen Zetteln und Archivmeditationen. [5] Wie aber könnte nun die Körperkraft von Sprache neu gedacht werden? Gehring entwirft dazu eine Sprachleib- oder Redekörpertheorie (Seite 135), die sie jedoch erst am Ende ihres Buches auflöst (Seite 187). Demnach seien im Verhältnis von Sprache und Körper sechs Aspekte theoriebildend, die sie zuvor an verschiedenen Beispielen – dem Echo, dem Brechen der Stimme in Lügenaussagen, dem Schminken, der Skandierung von Parolen, rhetorischen Wirkungen oder an Gewaltworten – ausformuliert und beispielhaft aufgezeigt hat. Ihr zufolge seien Sprache und Körper vor allem immer in „unbedingter Kopräsenz“ zu denken, die unter anderem eine „wechselwirkend erlebbare Steigerung“ und daher generell eine Aufhebung der bisher vielfach als getrennt gedachten Dualität der Entitäten von Körper und Sprache ergeben würden. Dies ist ein bemerkenswerter Gedanke, der auch in Teilen Entsprechungen in der Adelsforschung besitzt. So geht Gehring auch ein auf die Frage der Verführung [6] und der Beleidigung; zwei Sprachweisen, die unmittelbar körperliche Auswirkungen besäßen. Die Beleidigung benennt Gehring dabei als „eine Situation, welche diejenige quasi-physische Integrität zerstört, die man früher die `Ehre´ nannte. Worte können gleichsam endgültig – man beachte die sinnliche Wortwurzel – das `Ansehen´ eines Individuums treffen, mit einer Anschlagsenergie, die den Körper des Gemeinten hochschnellen läßt oder ihn lähmt, wonach die Beleidigung dann gleichsam wie ein Projektil feststeckt“ (Seite 130-131). Tatsächlich lassen sich derartige Situationen auch empirisch nachweisen, besonders für die ehrbewußte historische Nobilität. Dazu notiert ein Wiener Anonymus (1924) in einem Beispielfall: „Vor dem Hotel Sacher gab es vor 14 Tagen einen kleinen Auflauf. Der ehemalige Graf Sternberg [7] hatte einen seiner gräflichen Klubgenossen im Verlaufe einer angeregten Unterhaltung eine schallende Ohrfeige versetzt. Die Polizei griff in die gräfliche Unterredung ein, und zwar gründlich. Der Graf Sternberg, das enfant terrible des Jockeiklubs, [8] wurde in der vorigen Woche als lästiger Ausländer, `dessen Exzesse sich gegen österreichische Staatsbürger richten´, aus Wien und Oesterreich ausgewiesen. Er hat der Stadt, die so wenig Verständnis für hochfeudale Angelegenheiten hat, bereits grollend den Rücken gekehrt [...] Aber die Vorgeschichte ist wirklich interessant. Denn sie zeigt, von welch entsetzlichen Sorgen die feudalen Kreise geplagt werden. Das sind natürlich nicht so kleine Proletariersorgen ums tägliche Brot. Der Herr, der die Lilien auf dem Felde kleidet, hat für seine gräflichen Kinder stets den Tisch gedeckt. Aber er hat ihnen dafür ein Organ von schrecklicher Empfindlichkeit verliehen: die gräfliche `Ehre´. Weshalb es denn auch im Jockeiklub ein eigenes ständiges Komitee für Ehrenangelegenheiten gab. Und diese erste Instanz hat den Grafen Sternberg schon vor einem Jahr für `satisfaktionsunfähig´ erklärt. Da gab es aber ein ganz kleines hochadeliges Revolutiönchen. Sternberg ließ sich von Offiziersehrengerichten, von ein paar Theresienrittern [9] und vom Feldmarschall Conrad seine Satisfaktionsfähigkeit bescheinigen. Die Empörung schlug hohe Wogen, man appellierte an die höchste Instanz, den Kanzler des Ordens vom Goldenen Vlies (so was gibt es auch noch in der Republik Oesterreich). Der prüfte die Akten und nahm den Grafen Sternberg in Schutz. Aber die Ritter vom Goldenen Vlies empörten sich, der Ordenskanzler legte darauf sein Amt nieder. Sternberg fand einen Mitkämpfer in dem (Grafen) Salm-Reifferscheidt. Dieser griff einen Vliesritter in einem offenen Schreiben an. Zwei andere Vliesritter erklärten nun wieder in einem Brief den ersten Briefschreiber für satisfaktionsunfähig. Jetzt ist der Hexenkessel fertig. Duellforderungen, Klagen, Offiziersehrengericht. Und schließlich verbreiten die Ritter vom Goldenen Vlies über einen, der wieder keine `ritterliche´ Genugtuung geben will, das Gericht, [10] X. sei Homosexueller ... Ja, die Leute haben schreckliche Sorgen. Was verstehen wir Herdenmenschen, die [sich] in den Niederungen des Daseins nur um unser bißchen Lebensunterhalt sorgen, von den Seelenkämpfen jener Edlen? Nun hat der Herr Graf das Problem des Herrenmenschentums im Sinne seiner Ahnen gelöst. Zwar nicht mit dem Schwerte, sondern nur mit einer öffentlich verabreichten Ohrfeige. Und deshalb zog er in die Verbannung. Wir können weder seine Tat noch seinen Abgang bedauern. Aber wir konstatieren: es könnten uns noch ein paar Ritter vom Goldenen Vlies gestohlen werden!“ [11] Sieht man einmal von der pejorativen Färbung des Berichtes
und dem Unverständnis des vermutlich nichtadeligen Autors dieses Artikels
für die Funktionen der Adelsehre ab, so wirft der Bericht doch
ein bezeichnendes Licht auf die Sprachkörper-Beziehung im Adel und
die Rolle der Beleidigung. Hier ist deutlich ersichtlich, wie Sprache –
und dies gilt für nahezu jeden Zweikampf – körperliche Wirkungen
haben konnte. Dies gilt sowohl für Sternbergs in eine körperliche
Gewaltanwendung übergehende „Unterredung“ mit dem Standesgenossen
im Club, aber auch für die Briefworte Salm-Reifferscheidts und das
Ab- oder Zusprechen der Satisfaktionsfähigkeit.
Man wird sich hier unter anderem und exemplarisch den Fall Eltz heranziehen können. Hierzu notierte ein Anonymus (1883): „Herr Max v. Eltz, k.k. Kammerfourier, erscheint heute vor dem Währinger Bezirksgerichte unter der Anklage der Ehrenbeleidigung, welche Herr Daniel Kulirz, Beamter der Direction für Staatseisenbahnbetrieb, wider ihn erhoben hatte. Veranlassung hie[r]zu bot folgender Vorfall: Beide Herren gehörten bis vor Kurzem einer Stammpartie an, welche allabendlich im Währinger Cottage-Casino dem Whistspiel oblag. Eines Abends hatte Herr Kulirz besonderes Glück und soeben wieder einen `Piccolo´, eine besonders riski[e]rte Spielvariante, aufgenommen und durch die Ungeschicklichkeit eines Mitspielers gewonnen. Im Verdrusse darüber äußerte sich Herr v.Eltz: `Sie speculi[e]ren auf die Dummheit der Mitspieler,´ worauf Herr Kulirz ironisi[e]rend bemerkt haben soll: `Ja, ich suche mir halt meine Leute aus.´ Herr v.Eltz stand darauf vom Spieltische auf und übergab seine Partie dem Major v. Wetzelsbach. Nach beendetem Spiele trat Herr Kulirz erregt zu Herrn v.Eltz und stellte ihn wegen des Ausdrucks `speculi[e]ren´ zur Rede. Herr v.Eltz wich ihm aus mit den Worten: `Mit solchen Leuten, wie Sie, streite ich nicht´, und als Herr Kulirz die Aeußerung fallen ließ: `Ich bedauere nur, daß Sie früher k.k. Officier gewesen sind,´ meinte Herr v.Eltz: `Solche Leute, wie Sie, können mich nicht beleidigen.´ Diese drei Aeußerungen bildeten den Gegenstand der von Herrn Kulirz angestrengten Injurienklage. Der Angeklagte gibt den Thatbestand zu, hält aber dafür, daß seine erst beim Spiele gemachte Aeußerung keinen injuriösen Charakter habe, und daß seine weiteren Aeußerungen lediglich als durchaus nicht brüske Ablehnungen der gegnerischen Provocationen aufzufassen seien. Aus diesem Grunde ist er nicht in der Lage, zu widerrufen oder eine Ehrenerklärung abzugehen. – Die drei vorgeladenen Zeugen: Herr Major v.Wetzelsbach, Herr Leo Cohn, k.k. Militär-Rechnungsrath, und Herr Emanuel Hofmann, Bankcassier, erklären, den Eindruck nicht empfangen zu haben, als ob Herr Kulirz beleidigt worden wäre; Herr v.Eltz habe sich in der Defensive gehalten. Der Richter betont, daß im vorliegenden Falle der Empfindlichkeit der distinguirteren socialen Kreise Rechnung getragen werden müsse; was in den unteren Schichten vielleicht noch als Compliment aufgefaßt wird, könne hier ganz wo[h]l eine Injurie begründen. Deßhalb hält er es für nothwendig, über den Vorfall die Ansicht des Majors v.Wetzelsbach, gewissermaßen als Sachverständigen in Ehrenangelegenheiten, auszuholen. Der Major meint, daß man sich in Officierskreisen, wo ganz exceptionelle Auffassungen in Ehrensachen herrschen, allerdings an dem Ausdruck `speculi[e]ren´ stoßen könnte, als Privater aber würde er diese Aeußerung, namentlich wenn sie beim Spiel fällt, sicherlich ignori[e]ren. Der Richter Dr. Bürger fällt ein freisprechendes Erkenntniß, das er in längerer Rede folgendermaßen begründet: `Die erste Aeußerung: `Sie speculiren auf die Dummheit Anderer´ – könne mit Rücksicht auf die persönliche Stellung und die gesellschaftlichen Verhältnisse der Betheiligten unter Umständen allerdings eine empfindliche Invective begründen. Im Zusammenhange mit dem vorliegenden Vorfalle jedoch und in Erwägung, daß sie unmittelbar nach einem riski[e]rten Spiele und mit Beziehung darauf fiel, sich also nur als eine Kritik der Spielraison des Privatklägers und nicht etwa seines Charakters qualifici[e]rt, kann ihr eine injuriöse Bedeutung nicht beigemessen werden. Die zweite Aeußerung: `Mit solchen Leuten, wie Sie, streite ich nicht´ – könne nur als die energische Betonung eines Friedensbedürfnisses aufgefaßt werden. Bezüglich der dritten Aeußerung: `Sie können mich nicht beleidigen´ – ist durch die Zeugen festgestellt, daß sie nur die Folge einer bedauerlichen Provocation des Herrn Privatklägers war. Das Benehmen des Herrn v.Eltz ist also nicht nur nach dem starren Buchstaben des Gesetzes unanfechtbar, sondern selbst nach der viel diffici[e]leren Auffaffung gesellschaftlicher Convenienz als höchst maßvoll und gentlemenlike anzuerkennen.“ [12] Man kann aus diesem Beispiel ersehen, daß Kulirz von Eltz als nicht ebenbürtig angesehen worden ist [13] und diese Eltzsche Einstellung war auch der Grund dafür, weshalb Kulirz Eltz mit der Offiziersbemerkung nicht „treffen“ konnte, die in anderen sozialen Konstellationen möglicherweise ein Duell zur Folge gehabt hätte. Diese Feststellung der Unebenbürtigkeit als eines Entzugsgrundes einer Beleidigung hatte indes nicht einmal den Unterschied Adel vs. Nichtadel zur Ursache, da unter Umständen auch Nichtadelige als satifsaktionsfähig angesehen wurden. [14] Gehring übersieht mithin bei ihrer Bemerkung, daß Sprachhandlungen von den Kommunikator*innen sowohl ausgesprochen als auch akzeptiert werden mußten, daß ein Mittun aller Beteiligen notwendig war und daß ein Automatismus einer einseitig gesuchten Beleidigung daher unvollständig erscheint. Ferner muß Gehring wegen der angeblichen Endgültigkeit der Beleidigung widersprochen werden. Denn selbst wenn Gegner*innen in Wortgefechten die Beleidigung auch im intendierten Sinne der Sprechenden empfunden haben mögen, so waren sie doch im historischen Adel durch einen Zweikampf (der Ausgang war dabei gleichgültig) wieder zu neutralisieren. Plastisch zeigt dies der Duellfall Andrassy versus Festetics; dazu notierte ein anderer Anonymus (1883): „Der Reichstags-Abgeordnete Graf Theodor Andrassy, ältester Sohn des Grafen Julius Andrassy, hatte vor vier Tagen im National-Casino mit dem Grafen Paul Festetics, Sohn des verstorbenen Grafen Georg Festetics, über Darwins [Evolutions-] Theorie conversi[e]rt, wobei sich ein wissenschaftlicher Wortstreit entspann, in dessen Verlauf der eine der beiden Cavaliere sich beleidigt glaubte. Die Folge davon war eine Forderung zum Duell. Dasselbe wurde in der Wohnung eines gemeinsamen Freundes gestern morgens um 8 Uhr ausgetragen. Als Waffe wurden Säbel vereinbart. Graf Andrassy trug eine Verletzung am Kopfe davon, die aber unbedeutend ist, während Graf Festetics unter dem Arme, aber auch nicht bedenklich, verwundet wurde. Nach dem Duell reichten sich die Gegner versöhnt die Hände.“ [15] Duelle der Gentilhommerie – oder auch solche mit nur einer personellen gentilhommesken Beteiligung – konnten daher die Kraft besitzen, den beidseitig als beleidigend aufgefaßten Charakter einer sprachlichen Äußerung zu modifizieren. Zweikämpfe waren in diesem Lichte besehen Handlungen zur Wiederherstellung einer sozialen Ordnung und eine körperliche Beseitigung kognitiver Dissonanzen, die durch eine Beleidigung als Störung verursacht worden war. Betrachtet man die durchaus nicht einseitig funktionierende Wirkkraft von beleidigenden Worten, wird zudem deutlich, daß eine einseitig ausgesprochene Beleidigung in erster Linie für die kollektive Identität der diese herabwürdigenden Worte aussprechenden Personen von Belang war. Dies gilt insbesondere für pauschalen Schimpfklatsch, [16] wenn nicht nur eine Person, sondern eine ganze Gruppe abgewertet wurde und diese Gruppe nicht einmal anwesend war, sondern bei einer Straßendemonstration die Aussprechenden neben einigen zufällig anwesenden Passanten lediglich Worte an absente Adressat*innen äußerten. Dazu hieß es bei einem Anonymus (1905) betreffend einen öffentlichen sozialdemokratischen Umzug in Prag: „Die tschechische Sozialdemokratie hatte für gestern ein öffentliches Meeting unter freiem Himmel auf den Heuwagsplatz einberufen, auf dem für das allgemeine Wahlrecht demonstriert werden sollte. Der Heuwagsplatz bot gestern gegen 10 Uhr, den Beginn des Meetings, den Anblick einer mit 30.000 Menschen gewiß nicht zu hoch geschätzten Menge […] Nach Schluß des Meeting[s] zogen die Teilnehmer Arbeiterlieder singend durch die Pflastergasse, die Hibernergasse über den Graben zum Nationaltheater. An der Spitze des Zuges schritt ein Mann, der das Banner der Prager tschechischen sozialdemokratischen Arbeiterschaft trug. Hierauf folgten an 20.000 Arbeiter und Arbeiterinnen, die wiederholt [...] in die verschiedensten Rufe wie […] `Nieder mit dem Adel und der Hofkamarilla´, `Nieder mit dem Militarismus´ ausbrechen. Während der Zug die Straßen passierte, wurden die Waggons der Straßenbahn zum Stehen gebracht. Einzelne Personen stiegen auf die Plattformen und beklebten die Waggons mit Schmähzetteln, die nebst einigen Versen das Kopfbild des Oberstlandmarschalls in Verbindung mit einem Krebsleib zeigten. [17] Diese Ausschmückung wurde unter dem Beifall der Menge [auch ]den Kandelabern der Bogenlampen und den elektrischen Uhren zuteil.“ [18] Da nun Adelige mangels Anwesenheit nicht angesprochen werden konnten, war das Skandieren der Rufe daher lediglich eine intergruppal bedeutsame Herabwürdigung Anderer, deren Wirkung adressat*innendiffus war und daher verpuffte. [19] Zusammenfassend jedoch sieht man, daß die Verknüpfung von Körper und Sprache durchaus ein lohnenswerter Ansatz ist, auf den Gehring mit ihrem leibsprachlichen Werk aufmerksam gemacht hat. Einige theorieverdeutlichende Schaubilder namentlich zum erwähnten Bereich des Skandierens hat sie ebenfalls entworfen (Seite 21, 22 und 26), so daß hier allein für die Adelsforschung noch etliche Anregungen für entsprechende Analysen enthalten sind, die beispielsweise die Settings betreffen könnten, in denen die Rufe „Nieder mit der Aristokratie!“, „Nieder mit dem Adel!“, „Nieder mit den Aristokraten" et cetera – beispielsweise in der Literatur oder in der Massenpresse des „langen“ 19. Jahrhunderts – vorkamen. Diese Rezension stammt von Dr. phil. Claus Heinrich Bill, M.A., B.A., und erscheint ebenso gedruckt in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung. Annotationen:
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