Institut Deutsche Adelsforschung
Gegründet 1993
Online seit 1998

Start | Sitemap | Tipps | Anfragen | Publikationen | Neues | Über uns | AGB | Impressum

Der mecklenburgische Adel in der Frühen Neuzeit

Eine Jacobssche Neauveauté von 2014 näher beleuchtet

Dr. phil. Silvio Jacobs (*1976), Lehramtler und Schullehrer in Hamburg, hat 2014 als Nachwuchswissenschaftler eine Doktorschrift als Band XV. innerhalb der Reihe „Quellen und Studien aus den Landesarchiven Mecklenburg-Vorpommerns“ mit dem Titel „Familie, Adel und Stand. Der niedere Adel im frühneuzeitlichen Mecklenburg“ vorgelegt, die im Kölner, Wiener und Weimarer Böhlauverlag erschienen ist, bei einem Umfang von 374 Seiten 49,90 Euro kostet, 66 schwarz-weiße Abbildungen bereithält und im Buchhandel unter der ISBN 978-3-412-22210-9 zu erwerben ist. 

Ausgehend von der Untersuchung des bisher noch häufig lückenhaften Forschungsstandes, der sich gleichwohl vor allem im XXI. Säkulum stark in seiner Basis verbreitert hat, [1] untersucht Jacobs seine Klientel aus kultursoziologischer Perspektive, um auf diese Weise sowohl Kultur- als auch Sozialgeschichte miteinander verknüpfen zu können, Individuen ebenso wie den Stand zu betrachten (Seite 20-21). [2] Damit wird Sozialgeschichte unter kulturhistorischer Perspektive untersucht und zugleich eine Kulturhistorie unter sozialgeschichtlichen Blickwinkel beleuchtet. Zusätzlich interessiert sich Jacobs neben dieser mutuell veranlagten Deduktions-Induktions-Methodik sinnvollerweise für die Bourdieusche Kapitalverteilung von kulturellem, sozialem und ökonomischen Kapital. Dadurch berücksichtigt Jacobs fast alle Bereiche, die von diesen soziologischen Kapitalarten abgedeckt werden. [3]

Entsprechend dieser Ausrichtung des Forschungsdesigns interessieren in der Jabobsschen Analyse vor allem die drei Aspekte von „Familie“, „Stand“ und „Vaterland“ (Seite 23), die der Verfasser mithilfe eines sehr heterogen zusammengestellten literarischen wie archivalischen Quellenkorpuspakets (Seite 321-363) beleuchtet. Zur Begründung der Auswahl dieser Dreigliederung des Untersuchungsgangs führt Jacobs an, daß es sich dabei um zentrale Bestandteile der mecklenburgischen Niederadelskultur handeln würde (Seite 312). Diese These wird durchaus bestätigt von früheren Forschenden, deren Erträge Jacobs zwar ausweislich seines Literaturverzeichnisses nicht genutzt hat, die ihm aber durchaus nicht widersprechen. [4] 

Seine stets quellengesättigte und -nahe Schilderung entbehrt bisweilen der theoretischen Tiefe; so definiert Jacobs in den Vorfeldern seiner Erörterungen weder den Begriff „Memoria“ noch „Stand“ oder „Familie“, so daß weitgehend offen bleiben muß, was er darunter je spezifisch versteht und ob er eher zeitgenössische Begriffe benutzte oder heutige Definitionen. [5] Vielmehr geht er davon aus, daß Begriffe wohl per se in der Historie vorhanden seien, die man nur beschreiben müsse und weist nicht auf den konstruktiven Charakter derselben hin, noch weniger auf die allelopoietischen Modifikationen, die damit in jeder Epoche verbunden waren. Die inhaltlich tiefschürfenden Erkenntnisse der Arbeit werden jedoch durch dieses methodische Manko nur marginal geschmälert und sind daher eher als Quisquilie oder als Quantité négligeable anzusehen.

Zu den ausgewerteten Quellen gehören bei Jacobs neben Artefakten auch Lehnregister, Briefschaften, Erinnerungen von Soziofakten, Huldigungsverzeichnisse, Leichenpredigten und Gerichtsakten, um aus ihnen die zugehörigen Mentefakte zu ermitteln. Im weitesten Sinne befaßt sich Jacobs in seinem Werk mit dem Adel und seinen sozialen Verortungen, sowohl im intrafamiliären, intragruppalen, intranationalen als auch im interpersönlichen, interfamiliären und intergruppalen Konsens und Dissens der Lebenswelten zwischen 1500 und dem Ende des XVIII. Centenariums.

Kritisch zu besehen sind lediglich einige Redundanzen im Resümee, die auf ein nicht genügend arbeitendes Lektorat hinzuweisen scheinen: „Auch das adelige Begräbnis war eine einzige genealogische Inszenierung“ (Seite 313) und „Ein Begräbnis bsw. war eine einzige genealogische Inszenierung“ (Seite 315) sowie „Auseinandersetzungen innerhalb der Familien, die gelegentlich tödlich endeten“ (Seite 315) und „auch mit Waffengewalt ausgetragen, was gelegentlich tödlich endete“ (Seite 316) sprechen für eine derartige rezensentenseitige Annahme. Ebenfalls wenig beachtet wurden von Jacobs Renegaten und die Konflikte, die aus Devianzhandlungen dieser „Marginal Man“ des mecklenburgischen Adels erwuchsen, beispielsweise bei adeligen Suizidanten oder bei der 1776 ablaufenden sexuellen Mißbrauchsaffäre, in die der letztlich sogar landesverwiesene Land- und Geheimrat Joachim Ludolph v.Bassewitz (1721-1786) auf Lühburg verwickelt war. [6] Andererseits geht Jacobs aber ausführlich auf Konflikte ein, zumeist solche interfamiliärer Art, wobei gerade diese Streitigkeiten, z.B. um das materielle Erbe (oder in Bourdieuscher Manier „um das ökonomische Kapital“) einen nicht selten innerfamiliären Graben zwischen den einzelnen Individuen ziehen konnten.

Als von besonderer Bedeutung kann auch das Kapitel über die Verhältnisse zwischen dem mecklenburgischen Niederadel und der Landesherrschaft angesprochen werden. Die im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich festgelegte starke Oppositionsstellung des Adels wider den Landesherren korrespondierte dabei, so Jacobs, mit einem aufrichtigen mecklenburgischen Patriotismus, der durchaus vereinbar war mit widerständigen Handlungen auf der Ebene der politischen Gestaltung; Jacobs stellt daher einen „Patriotismus vor dem Patriotismus“ fest, eine adelige Vaterlandsliebe vor der europäisch-deutschen Nationalstaatsära des langen XIX. Säkulums. 

Denn grundsätzlich waren Handlungsstrategien und die Agency des Niederadels nicht gegen die Landesherrschaft gerichtet, vielmehr gegen einen zu großen Machtzuwachs derselben. Der Fürst wurde sogar häufig als „Vater“ betrachtet, eine durchaus beliebte familiale Analogie, als „Vater“, der für „seine Landeskinder“ (man beachte das besitzanzeigende Fürwort!) sorgte, sie aber auch streng erzog. Zugleich bot die Analogie mit dem Vater-Kind-Verhältnis (in dem die Mutter nicht vorkam!) aber auch die Aussicht des mecklenburgischen Niederadels auf Selbstständigkeit und Emanzipation, denn „das Kind“, so der als natürlich aufgefaßte Entwicklungsverlauf, nabelte sich, je älter es wurde, mehr und mehr vom „Vater“ ab, ging eigene Wege. Anhänglichkeit und Widerständigkeit in Grenzen waren daher keine Widersprüche, ließen sich vielmehr im Vater-Kind-Bild wirkungsvoll abstrahieren und integrieren. [7]

Je nach Sachlage konnte sich der Adel daher in verschiedenen Entwicklungsphasen der menschlichen Lebensalter verorten, mal als schutzbedürftiges „Landeskind“, das der Obhut, Fürsorge und Pflege des „Landesvaters“ bedurfte, mal als ein nach mehr Autarkität strebendes, die Welt entdeckendes und sich aneignendes Individuum, das beständig den eigenen Lebenskreis erweiterte und für sich selbst eroberte. Somit bot diese rhetorische Figur dem mecklenburgischen Niederadel, den Jacobs deutlich entzaubert hat, nicht nur eine willkommene Anthropomorphisierung der ständischen Politik, sondern zugleich auch eine soziale Aufwertung der Sachbelange in der Governancekunst.

Das bisherige landläufig vertretene Urteil, daß der mecklenburgische Adel sich bei diesen Kompetenzen und in diesem Privilegienkampf besondere Reservatrechte vorbehielt und auch durchsetzen konnte, wird von Jacobs detailliert bestätigt, denn der Adel wußte sich seine Vorrechte durchaus autopoietisch zu bewahren, auch wenn die vorgelegte Studie aufzeigt, daß nur wenige Adelige zu den Landtagen erschienen und daher ähnlich wie heute nur eine oligarchische Minorität die Geschicke des Landes als Aktive führten und beeinflußten.

Das ambivalente und oft bemühte „Vater-Kind“-Verhältnis beider Seiten und Entscheidungsträger illustriert im Übrigen, hier als Schlaglicht gebracht, ein Schreiben des mecklenburgischen Herzogs Friedrich Franz I. (1756-1837) an den Engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft aus dem Jahre 1789. Der Herzog, der gerade erst ein Jahr zuvor die Regierung übernommen hatte und noch sehr auf die Profilierung seiner Rolle im Staatsgefüge bedacht sein mußte, hatte einen ersten großen Konflikt mit der Ritterschaft in der Frage des Bauernlegens. In den zahlreichen Korrespondenzen zwischen den verfassungsgemäßen Organen um diese rechtliche Auseinandersetzung bezog der Herzog bewußt die Analogie des „Landesvaters“ heran und schrieb daher: 

„Friederich Franz, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg. Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Edle, Veste, Ehrnveste und Ehrsame, liebe Getreue! Wir können unmöglich Grundsätze für richtig annehmen und anerkennen, die, in Hinsicht auf die Leibeigenen in Unseren Landen, weder den Landesfürsten noch den Landes-Vater, in Unseren Rechten übrig lassen würden; Sondern die dies zur Folge haben, daß dieser größeste Theil Unserer Unterthanen so wenig den einen als den andern, in Unserer Person und in Unsern Nachfolgern an der Regierung, weiter finden könnte. Als Landes-Vater lieben Wir alle Unsere Unterthanen, von dem Angesehensten bis zu dem Geringsten, und Wir sind auf ihr Wohl bedacht. Die Leibeigenen in Unseren Landen haben Wir, bey Antretung Unserer Regierung, in dem Besitz des Bauerstandes und der damit annoch verknüpften wenigen Rechte gefunden; So wie euch in dem Besitz des Landstandes und der damit verknüpften Rechte. 

So geneigt Wir sind, euch bey eurem Rechte zu erhalten; So geneigt sind Wir auch, den Bauerstand in Unsern Schutz zu nehmen. Das erste Recht eines jeden Standes aber, wie sehr er auch unter den andern herabgebracht seyn mag, bleibt dennoch dieses, daß er von dem andern nicht ganz unterdrücket, aus seinem Daseyn herausgesetzet, oder gar aus dem Lande vertrieben werden darf. Und das erste Recht eines Regenten, mit welchem er aufhören würde Regent und Landes-Vater zu seyn, ist dieses, dahin zu sehen, daß kein Stand und sein Daseyn gänzlich dem Willkühr des andern unterworfen werde. Wenn Unsere Ritter- und Landschaft gesammte ihre Bauerhufen mit Pächtern freyen bürgerlichen Standes besetzet hat, wo bleiben alsdann die Leibeigenen und der Bauerstand? Wo auch der Begriff eines Dorfes? 

Zu diesem gehören zwar nicht Leibeigene; Auch freye Bauern, die zusammen wohnen, machen ein Dorf aus. Aber zusammen wohnende Bauern sind zu dem Begriff eines Dorfes gleichwol nothwendig. Freye Pächter bürgerlichen Standes sind keine Bauern; Und der Ort, wo sie zusammen wohnen, verlieret von selbst, wie den Begriff also auch den Namen eines Dorfes, und heißet nach kurzer Zeit nicht mehr in dem Dorfe, sondern in den Pachthufen zu N. Dazu ist es hier, nach klarem Inhalt des § 336 des L.[andesgrundgesetzlichen] Vergleichs, nicht um den bloßen Namen und Begriff eines Dorfes, sondern zugleich um den, einer Bauerschaft, und zwar, wie die Rubrik des Artikels worunter dieser Paragraph stehet, jedem Widerspruche zu stark zeiget, einer solchen Bauerschaft, die aus den Leibeigenen Unserer Ritter - und Landschaft bestehet, zu thun. Ihr unternehmet zu viel, wenn ihr die Begriffe der Dinge zu verändern, und die hellen Worte des Landesvergleichs zu verkennen, in euren Willkühr setzet ... Verbleiben jedoch übrigens euch mit Gnaden gewogen. Datum auf Unsrer Vestung Schwerin den 18. März 1789. Friedrich Franz, H. z. M.“ [8]

Analysiert man in groben Zügen den einleitenden Auszug aus dem vorliegenden Schriftstück als Diskurs, so erwies sich der Herzog in mehrfacher Hinsicht als geschickter politischer Stratege, der teils mit traditionalen, teils aber auch mit modernen Argumentationen hantierte. [9] Traditionell waren seine Begründungen dort, wo er auf dem Herkommen der Gesellschafts- und Rechtsverhältnisse bei der Regierungsübernahme verwies, modern aber dort, wo er Motive der Gleichberechtigung der Stände untereinander ins Feld führte. Auch seine grundsätzliche Bereitschaft, die adlige Gegenseite nicht mit Waffengewalt (so wie sein Vorgänger Christian Ludwig II.), sondern mit Argumenten überzeugen zu wollen, ging sogar soweit, daß er eine Diskursanalyse avant la lettre um den Dorfbegriff vorstellte. Zugleich aber inszenierte er sich performativ in dem Schreiben als „Hausvater“ [10] alteuropäischer Prägung. [11]

Jacobs hat indes insgesamt mit seiner akademischen Qualifikationsschrift an der Uni Rostock eine konzise Studie vorgelegt, die über die bisherigen Ausführungen des Forschungsstandes hinaus auf breiter Basis Einblicke in die Lebenswelten und Kulturen des mecklenburgischen Niederadels beiten. Sein Bild ist vielschichtig, macht auch vor Negativismen wie dem Alkoholkonsum des Adels, dem Erlahmen und der Politikmüdigkeit der politischen Aktivitäten der Jungadeligen gegen die mecklenburgische Adelsgerontokratie eingesessener Familien oder der Existenz eines wenig wohlhabenden Adelsprekariats nicht halt. Die facettenreichen Detailstudien, die Jacobs anführt und performativ in eine neue Szene setzt, wird daher das Bild des Niederadels in Mecklenburg sowohl als regional- und staatspolitischer wie auch als kultureller Elite (oder eben Nichtelite) nachhaltig prägen.

Diese Besprechung stammt von Claus Heinrich Bill (B.A.) und erscheint zugleich in der Zeitschrift Nobilitas für deutsche Adelsforschung (2015).

Annotationen:

  • [1] = Verwiesen sei hier lediglich als Auswahl auf den Sammelband von Wolf Karge (Herausgebender): Adel in Mecklenburg, Schwerin 2012 
  • [2] = Zu diesem Ansatz in der Geschichtswissenschaft siehe das Lemma „Kultursoziologie“ bei René König (Hg.): Handbuch der empirischen Sozialforschung, Band XIII., Stuttgart 2.Auflage 1979, Seite 127-131, sodann bei Georg Kneer / Markus Schroer (Hg.): Handbuch Spezielle Soziologien, Wiesbaden 2010, Seite 197-219 sowie bei Alfred Vierkandt (Hg.): Handwörterbuch der Soziologie, Stuttgart 1931, Seite 284-294, aber auch bei Wolfgang Eichhorn (Hg.): Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, Opladen 2.Auflage 1971, Seite 264
  • [3] = Einige Parameter freilich (wie Netzwerke in Vereinsorganisationen, Rhetorik et cetera), blieben allerdings außen vor, auch wenn Jacobs löblicherweise auch Aussagen macht über Kleidung, Freizeitbeschäftigungen, die Vorliebe für Exotica et cetera (Seite 121-138). Siehe zu den Bestandteilen der drei Kapitalarten speziell beim deutschen Adel das Modell bei Claus Heinrich Bill: Frau, Adel, Stand und Geschlecht im Ancien Régime, in: Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang II., Owschlag 1999, Folge Nr.9, Seite 454. Auch auf die Komponenten adeligen Standesbewußtseins des mecklenburischen Adels um 1800 geht Jacobs leider nicht ein. Siehe dazu das entsprechende Schaubild bei Claus Heinrich Bill: Mecklenburgische Adelskunde, Owschlag 1997, Seite 73.
  • [4] = Zum Beispiel sei hier die aus der Soziologie stammende Prestigetheorie genannt, die eben auch auf Stand und Vaterland rekurriert. Siehe dazu Thorstein Bundle Veblen: Theorie der feinen Leute, Köln 1958
  • [5] = Angeboten hätte sich hierzu das Lemma „Memorialkultur“ bei Dieter Burdorf / Christoph Fasbender / Burkhard Moennighoff (Hg.): Metzler Lexikon Literatur, Stuttgart 3.Auflage 2007, Seite 491-492 sowie bei Gerd Ueding (Hg.): Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Band V., Tübingen 2001, Spalte 1037-1078 und das Lemma „Memorialkunst“ bei Friedrich Jaeger (Hg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Band XV., Stuttgart 2012, Spalte 762-765
  • [6] = Dazu siehe detailliert Claus Heinrich Bill: Herrensitze zwischen Recknitz, Peene und Trebel. Bilddokumentation zur Besitzgeschichte ostmecklenburgischer Adelshäuser (zweite Fortsetzung), in: Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Folge Nr.32, Jahrgang VII., Sønderborg på øen Als 2004, Seite 121-128
  • [7] = Zur Symbolkraft „des Vaters“ und „des Hausvaters“ siehe Seite Markus Reitzenstein: Vater, in: Günter Butzer / Joachim Jacob (Herausgebende): Metzler Lexikon literarischer Symbole, Stuttgart / Weimar 2008, Seite 401. Freilich wäre es diesbeziehentlich noch lohnenswert, in weiteren Studien mittels einer historischen Diskursanalyse zu untersuchen, wie sich der Wandel vom Hausvaterverständnis zum Vaterverständnis der „bürgerlichen“ Familie im mecklenburgischen Niederadel im XVIII. Centenarium als familiärer Modifikationsraum wandelte.
  • [8] = Nomen Nescio: Drittes Schreiben eines Unbenannten an den Verleger dieser Monats-Schrift, in: Monatsschrift von und für Mecklenburg, Jahrgang II., Stück Nr. 6 (Juni), Schwerin 1789, Spalte 533-538
  • [9] = Zur heterogenen Dichotomisierung der Begrifflichkeiten siehe das Lemma „Modernisierung“ bei Manfred Asendorf / Jens Flemming / Achatz von Müller / Volker Ulrich: Geschichte. Lexikon der wissenschaftlichen Grundbegriffe, Reinbek 1994, Seite 445-447 sowie neuerdings  Ansgar Nünning (Herausgebender): Metzler Lexikon Literatur- und Kulturtheorie, Stuttgart 5.Auflage 2013, Seite 534-537
  • [10] = Vergleiche dazu das Lemma „Hausvater“ bei Friedrich Jaeger (Herausgebender): Enzyklopädie der Neuzeit, Band V., Stuttgart 2007, Spalte 252-254
  • [11] = Zu der geschichtlichen Einbettung des Schreibens siehe den hier der Sache zugrunde liegenden Streitfall des 1806 verblichenen Oberschenken Diedrich v.Mecklenburg und der Ritterschaft mit dem Herzog bei Claus Heinrich Bill: Geschichte der Familie v.Mecklenburg und ihres Stammvaters Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin 1675-2000, Sønderborg på øen Als 2000, Seite 156-157

©  Institut Deutsche Adelsforschung - Quellenvermittlung für Wissenschaft, Familienforschung, Ahnenforschung | Seitenanfang