Institut Deutsche Adelsforschung
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Repräsentationsformen der Gentilhommerie

Das Beispiel kleinerer Höfe im sächsischen Ancien Régime

Im Jahre 1745 erschien eine quantitativ eher unbedeutende, qualitativ aber doch weniger unscheinbare Nachricht in einer Wiener Zeitung: „Aus Teutschland. Leipzig 12. Augusti. Des Herrn Grafen Wilhelm Heinrichs von Schönburg-Lichtenstein Frau Gemahlin, Wilhelmina, geborne Gräfin von Solms, ist den 10. dieses auf dem Schlosse Lichtenstein mit einer Gräfin entbunden worden, und letzterer in der Heil. Tauffe der Name Sidonia Albertina beygeleget worden.“ [1] Hierbei handelte es sich nicht nur um eine gewöhnliche Geburts- und Taufanzeige, sondern eine von der entstehenden Öffentlichkeit eines räsonnierenden Bürgertums [2] in Verbindung mit lesenden adeligen Gesellschaftsteilen [3] wahrgenommenen und repräsentierten Ausschnitt aus einer Vielzahl von Meldungen, die durch buchstäbliche Vermittlung Sachverhalte herzeigte und durch ein langfristig perpetuiertes Agenda-Setting dem Haus Schönburg – thüringischer Uradel, 1130 urkundlich zuerst erwähnt, Stammreihenbeginn 1212, Reichsgrafenstand 1700, Reichsfürstenstand 1790 [4] – eine hohe Aufmerksamkeit in der rezipierenden Leser*innenschaft ermöglichen sollte. Somit war die kleine Zeitungsmeldung der „Gräfinnengeburt“ ein kleiner Baustein im Gebäude einer Repräsentationsstrategie, die von nichtadeligen Journalist*innen und Zeitungsverlegenden mitgetragen wurde.

Eine neue Dissertation, 2016 in Jena angenommen, 2019 nun im Druck (überarbeitet und ergänzt nach dem Stand von März des letzterwähnten Jahres) erschienen, nimmt jene Repräsentation der Schönburgs – politisch ein Grenzgeschlecht zwischen regierendem Hochadel mit eigenem großem Territorium und dem eher bescheiden auftretenden güterbesitzendem Landadel – näher in den Blick, verfaßt von der Lehramtlerin und sächsischen Museumspädagogin Alexandra Thümmler (*1980) aus Waldenburg, die zuvor Geschichte und Hispanistik studiert hatte. Dabei kann unter Repräsentation eine Trias aus Verweisen verstanden werden, die sich auf das absichtsvolle Sichtbarmachen bestimmter Entitäten bezieht. 

Wagner (2013) formuliert es so: „R. ist jeweils eine Darstellung von etwas/jemand durch etwas/jemand für etwas/jemand. Die bei R. benutzen Zeichen gewinnen [hier wäre zu ergänzen: aber erst] Bedeutung im Rahmen von Codes und Systemen […]“. Ferner wird dort allerdings auch in ergänzender Sicht auf die Trias festgestellt, „dass der englische Terminus representation mehrdeutig“ sei, Repräsentation „die Vorstellung des Wiederholens und Abbildens (Mimesis) beinhaltet“, auch wird betont, „wie bei der […] Rezeption [...] Vielstimmigkeit“ entstehe,“ weil Repräsentation in diesem Sinne nicht nur die Trias der Aufzeigung sei, sondern sich „nur im Geist des Rezipienten entfalten“ könne „und daher nicht [hier wäre zu ergänzen: nur] Mimesis ist, sondern ein performativer Akt“. [5] Die Beliebtheit des Wortes und der dahinter stehenden Idee hat, dies hat das kleine Beispiel hier bereits gezeigt, indes eine Vielzahl von Definitionen hervorgebracht. 

Thümmler nun benutzt für ihre Arbeit eine hybridisierte Definition aus kultur- und politikwissenschaftlicher Perspektive. Sie interessiert sich für eine doppelte Sicht auf Handlungs- und Symbolrepräsentation, d.h. das Herzeigen, die Visualisierung und die Visibilisierung von Herrschaft durch menschliche Substitute und Akteur*innen, die im Namen der Herrschenden handelten (Untergebene, abhängig Beschäftigte, Diener, Domestiken, Beamte), ebenso aber auch das Herzeigen von Herrschaft durch gegenständliche Zeichen und Aktanten (S. 13: „Wappen, Burg oder Schloss, Hermelin, Krone, Zepter, Thron, Degen etc.“). Thümmler geht es darum, zu ermitteln, wie sich die Herrschenden selbst sahen und inszenierten, eine in der Adelsforschung leider immer noch sehr verbreitete Sichtweise, die allein Herrschafts- und damit Legitimitätsansprüche, nicht aber Herrschaftsdurchsetzungen in den Blick nimmt. [6] Gerade aber auch die von Thümmmler ins Feld geführte Politologie – und dort speziell der Teilbereich der politischen Soziologie [7] – hat mit dem Modell der Legitimität darauf hingewiesen, daß Herrschaft nicht nur im Anspruch besteht, sondern auch in der möglichen Annahme dieses Anspruchs der Beherrschten, in der Herrschafts- oder Legitimitätsüberzeugung. [8] Thümmler jedoch schließt – gegen den Sinn der Walterschen und politologischen Begriffsauffassung – die performative Sicht aus, interessiert sich mithin – so auch ihre erklärte Arbeitsabsicht (S. 13) – nicht für die erfolgreiche, partiell erfolgreiche oder verweigerte Annahme der Symbole durch soziale Umwelten, auch nicht für beabsichtigte oder unbeabsichtigte „Lesefehler“ dieser Zeichen. [9] 

Vom Anspruch her kann die Arbeit daher bedauerlicherweise neuesten Forderungen einer ganzheitlicheren Perspektive auf die Genesis von Adel als sozialem Phänomen nicht genügen, [10] verbleibt daher im oben erwähnten reduzierten Triasbereich des bloßen Herzeigens. Diese Haltung ist umso erstaunlicher, als Thümmler selbst bemerkt, daß „Herrschaftsrepräsentation immer gleichzeitig auch Herrschaftslegitimation bedeutete“ (Seite 39), sich dann aber im Verlauf ihrer Untersuchung nicht mehr danach richtet.

Doch auch hier – im bloßen komplex- und kontingentreduzierten Bereich des reinen Zeigens – ist der Forschungsbedarf noch groß, wie der voluminöse Band zeigt. Es sind drei Besonderheiten, die den Band auszeichnen. Zunächst fokussiert sich Thümmler auf eine neue Anwendung des Hofkonzepts auf Haushalte mediatisierter Standesherrschaften (S. 22), mithin auf kleinere, bisher nicht in den Blick der sonst reichhaltigen Hofforschung geratenen sozial-räumliche Konstrukte. Ferner geht Thümmler von drei Thesen aus (S. 15-16). Erstens müsse zwar die deutschsprachige Gentilhommerie als heterogen bezeichnet werden, gleichwohl aber könne sie doch auf eine Reihe von Gemeinsamkeiten zurückblicken. 

Zweitens würden sich Adelige, gleich ob größere Landes- oder kleinere Grundherren, in spezifischen Handlungsfeldern betätigen und drittens nimmt sie an, daß die gentilhommeske Repräsentation nicht allein in (nur großen) höfischen Kontexten möglich sei. Daraus entwickelt Thümmler schließlich in Anlehnung und in Auseinandersetzung mit früheren Hoftypologien (S. 37-38) wie denen von Moser (glänzender, prächtiger, galanter, ordentlicher und stiller Hof), Bauer (hausväterlicher, zeremonieller, geselliger, musischer und kaiserlicher Hof) oder Schattkowsky (paternalistische, konsensuale und gewaltvolle Herrschaft) zuletzt eine eigene Typologie von Weberschen Idealtypen der Repräsentation. [11] Das Herzeigen höfischer Adeligkeit könne demnach in ein Quintett paternalistischer, opulenter, militärischer, ökonomischer und mäzenatischer Ausprägung unterschieden werden. Beispiele für diese Einteilung präsentiert Thümmler sodann ausführlich anhand verschiedener Familienangehöriger der Schönburgs. Hierbei werden aber nicht nur die Typologien detailliert exemplarisch erläutert, sondern auch in mehrere Items je Typ gegliedert und analysiert, so beispielsweise anhand des politischen Programms der Landschaftsarchitektur des englischen Landschaftsgartens mit dem programmatischen Flurnamen „Greenfield“ in Waldenburg. [12]

Dem Park Greenfield, der auch heute noch existiert und Besuchenden zugänglich ist, wenn auch mit weniger Bauten als früher, widmet Thümmler ein ausführliches Kapitel (Seite 467-507), was verständlich wird, wenn man bedenkt, daß das landschaftsarchitektonische Objekt auch der Arbeitsplatz der Verfasserin als Führerin gewesen ist. Hier sind insbesondere ihre Versuche einer Hermeneutik der Bauten (Obelisk, Eremitage, Badehaus, holländisches Landhaus) als bemerkenswert hervorzuheben. Thümmler formuliert schließlich an weiter vorangeschrittener Stelle ihrer Arbeit, daß es drei Mentalitätskerne des Adels gegeben habe, gleich, ob es sich um Landadel oder ein regierendes Haus gehandelt habe: a) privilegiertes Leben, b) Herrschaft und c) Kulturentfaltung. [13] Aufbauend auf diesen Feldern hätten sich alle Adelige – Thümmler spricht im Original tatsächlich von einer Anwendung „auf den gesamten Adel“ (!) – in den Bereichen Religion (als fromme Hausväter), Militär (als mutige Feldherren), Ökonomie (als erfolgreiche Unternehmer) und Kunst (als schöngeistige Fördernde) inszeniert (Seite 563). 

Hier wäre kritisch einzuwerfen, daß Kleinadelige kaum über die nötigen Ressourcen verfügten, um derlei Repräsentationen zu finanzieren, wenn auch unverkennbar die Neigung bestand, sich über die Masse der Bevölkerung durch Maßnahmen der Selbstexkludierung mittels Habitus oder dem Hantieren mit bestimmten Distinktion ermöglichenden Dingen abzuheben. So bemerkte Seld (1865) über die Schlachta, den im quantitativen Vergleich mit nord-, süd-, und westeuropäischen Ländern zahlreichen polnischen Adel: [14] „Das ganze Eigentum eine solchen Edelmannes bestand häufig in einem Hause ohne Schornstein, das Haus aber bestand aus einem einzigen Raum, in welchem Eltern und Kinder, Ferkel und Hühner, Kälber und Gänse in traulicher Gemeinschaft lebten. Monatelang bestand die Nahrung der Menschen aus nichts als Buchweizengrütze, Kartoffeln und rohem Sauerkraut, das sich jeder nach Belieben mit der Hand aus einem Fasse nahm, welches zur Hälfte in dem Lehmfußboden der Wohnstube eingegraben war. Wohnstube ist freilich nicht das rechte Wort; es ist schwer, ein Wort zu finden, das Küche, Stall, Schlafstube, Besuchzimmer, Hausflur, Vorratskammer usw. in sich vereinigt. Wurde einmal ein Schwein geschlachtet, so genoß die ganze Familie so lange gar nichts anderes als Fleisch und Speck, bis der Vorrat verzehrt war, um dann wieder zu Kartoffeln, Grütze und Sauerkraut zurückzukehren. Das einzige, was die Wohnung eines solchen Edelmannes von der des ärmsten Bauern unterschied, das war ein Säbel, der an der Wand hing und den nur der Adel führen durfte.“ [15]

Dies zeigt, ebenso wie das Beispiel des verarmten Halbadels in gesellschaftlich wenig anerkannten beruflichen Stellungen [16] oder der „social displaced persons“ in der Gentilhommerie, [17] eindrücklich, daß Adel nicht in jedem Falle die Thümmlerschen Repräsentationsformen anwenden konnte, wenngleich am Beispiel des Säbels an der Wand beim polnischen verarmten Edelmann unverkennbar ist, daß auch und selbst bei diesem Soziotyp das Streben nach Exklusivität und Prestige vorhanden war.

Sonst allerdings ist nicht zu verkennen, daß es vor allem die gentilhommeske militärische wie christliche Affinität war, die zu den Kernmerkmalen des Adels gehörte, während Ökonomie und Kunst von der Vorbedingung der Existenz von Landgütern und frei verfügbarem finanziellen Kapital abhingen. Der Thümmlersche Terminus des „gesamten Adels“, auf den dieses Set an Merkmalen zutreffen soll, dürfte daher zu pauschalisierend sein. Thümmlers Studie hat jedoch, abgesehen davon, gezeigt, wie sehr standesherrliche Familien – die Grafen Schönburg hatten Stimme und Sitz auf dem Reichstag, suchten über eigens angestellte Hofräte Verwaltungsstrukturen zu etablieren (Seite 567), livrierten ihre hierarchisch gegliederten Domestiken [18] – den Anspruch erhoben, ihre Macht auszuweiten, auch wenn ihnen dies, so Thümmler, aufgrund der personalen Zersplitterung nicht im erwünschten Umfang gelungen ist, hierbei das weithin bekannte und typische Bild der deutschen Kleinstaaterei, wie es immer wieder karikiert worden ist, abbildend. [19] Ein weiterer Vorteil der Thümmlerschen Typologie sind die Überlegungen, warum sich Adelige für einen bestimmten Repräsentationstyp entschieden (Seite 571-573 und wortgleich doppelt auch Seite 43 ohne weitere Information), denn zumindest theoretisch erwähnt nun Thümmler hier auch „das Verhältnis zu Landständen, Bürgertum und Untertanen“ (Seite 571), lehnt sich also unbewußt an das Konzept „Un/doing nobility“ an. [20] Ohne jedoch die Legitimationsüberzeugungen der Adressaten zu analysieren, kommt Thümmler zu dem Ergebnis, daß die Schönburger vor allem den paternalistischen Repräsentationstyp bevorzugt hätten (Seite 568), auch wenn alle anderen Typen in teils abgeschwächten Formen ebenfalls in der Familie vorgekommen wären.

Für eine Dissertation eher ungewöhnlich und auch für eine um Objektivität bemüht sein sollende Typologie nachteilig sind indes die stark wertenden und nicht neutral formulierten Gestaltungen der Items. So ist deutlich erkennbar, daß die Verfasserin persönlich von ihrem Metastandpunkt aus die Position einer Richterin über ihre Untersuchungsgegenstände einnimmt, [21] weil sie die ökonomische (und damit „bürgerliche“) Repräsentation mit positiven Adjektiven lobt (S. 56-57: fortschrittlich, stilvoll, regelmäßig), während sie die opulente Repräsentation verurteilt (S. 52: verschwenderisch, [22] ausschweifend, rücksichtslos, nachlässig, exzessiv). 

Dies mindert etwas den Wert der ansonsten innovativ zu nennenden Typologie, die ihrer Bewährung im künftigen Forschungsalltag mit Spannung entgegensehen darf. Gerade auch mit dem Anspruch und der Möglichkeit der über den speziellen Schönburgfall hinausweisenden Bedeutung der Typologie ist dem Werk dennoch eine weite Verbreitung und Benützung zu wünschen, wenngleich das Werk insgesamt erneut eine gentilhommeske „Nabelschau“ einer sozialen Gruppenbildung betreibt, ohne die Rezipierenden mit einzubeziehen – denn Adel wurde eben nicht nur konstruiert durch Ansprüche der Adelsbehauptenden und Adelsrepräsentierenden, die bei Thümmler wiederholt und zugleich als Schriftakte auf einer „Lesebühne“ aufgeführt werden, sondern auch durch den Glauben – oder auch fehlenden Glauben – an diese Ansprüche bei den sozialen Umwelten. Man darf jedoch auf weitere komparatistische Studien zu anderen ähnlichen Adelshäusern gespannt sein; die Thümmlersche Untersuchung bietet dafür ein gutes Ausgangsmaterial – und außerdem die Möglichkeit, die neu entworfene fünffache Typologie weiter zu verifizieren oder zu falsifizieren. [23]

Diese Rezension stammt von Dr. phil. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., B.A. und erscheint ebenso gedruckt in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung.

Annotationen:

  • [1] = Wiener Zeitung (Wien), Anhang zur Ausgabe Nr. 70 vom 1. Septembris Anno 1745, ohne Seitenangabe.
  • [2] = Dazu Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit, Frankfurt am Main 14. Auflage 2015.
  • [3] = Dazu siehe Reinhard Blänkner / Wolfgang de Bruyn: Salons und Musenhöfe – Neuständische Geselligkeit in Berlin und in der Mark Brandenburg um 1800, Hannover 2010, 196 Seiten.
  • [4] = Diese Daten, die mit den Jahreszahlen chronologische Ranghierarchien unter dem Adel darstellen (betreffend den Wert der Ancennität und urkundlich bezeugten Vergangenheitsanreicherung) wurden hier übernommen aus Stiftung Deutsches Adelsarchiv (Hg.): Adelslexikon – Genealogisches Handbuch des Adels, Band XIII., Limburg an der Lahn 2002, Seite 44-46. Hier galt vielfach nach Blumenberg (1981) ein jahrdatenpositivistisches Verständnis adeliger Existenz: „Nur wer registriert ist, lebt oder hat gelebt“. Zitiert nach Hans Blumenberg: Die Lesbarkeit der Welt, Frankfurt am Main 1981, Seite 23.
  • [5] = Hans-Peter Wagner: Repräsentation, in: Ansgar Nünning (Hg.): Metzler Lexikon Literatur- und Kulturtheorie, Stuttgart 5.Auflage 2013, Seite 649-650.
  • [6] = In dieser myrioramatischen Forschungstradition stehen – unter anderem – auch a) Volker Hunecke: Fürstliche Reiterstandbilder in Europa (16.-19. Jahrhundert), in: Martin Wrede (Hg.): Die Inszenierung der heroischen Monarchie. Frühneuzeitliches Königtum zwischen ritterlichem Erbe und militärischer Herausforderung, München 2014, Seite 236-265, b) Urte Stobbe: Fürst Pückler als Schriftsteller. Mediale Inszenierungspraktiken eines schreibenden Adligen, Hannover 2015, 223 Seiten, c) Kristina Deutsch / Claudia Echinger-Maurach / Eva-Bettina Krems (Hg.): Historische Bäder in der Frühen Neuzeit – Gestalt und Funktion, Berlin / Boston 2017, 360 Seiten, d) Elisabeth Hackspiel-Mikosch: Vorläufer der zivilen Uniformen im 18. Jahrhundert. Hofmonturen als Inszenierung fürstlicher Macht im höfischen Fest, in: Elisabeth Hackspiel-Mikosch / Stefan Haas (Hg.): Die zivile Uniform als symbolische Kommunikation – Kleidung zwischen Repräsentation, Imagination und Konsumption in Europa vom 18. bis zum 21. Jahrhundert, München 2006, Seite 47-79, e) Ronald Gregor Asch: Religiöse Selbstinszenierung im Zeitalter der Glaubenskriege. Adel und Konfession in Westeuropa, in: Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft im Katholischen Deutschland (Hg.): Historisches Jahrbuch, Band 125, München 2005, Seite 67-100, f) Vaclav Bužek: Wertgegenstände als Medien zur Inszenierung des sozialen Status im bürgerlichen und adeligen Milieu zu Beginn der Neuzeit, in: Elisabeth Vavra / Kornelia Holzner-Tobisch / Thomas Kühtreiber (Hg.): Vom Umgang mit Schätzen – Internationaler Kongress in Krems an der Donau vom 28. bis 30. Oktober 2004, Wien 2007, Seite 269-287, g) Rudolf Felbinger: Höfische Repräsentation am Ende des 17. Jahrhunderts – Aspekte der Herrscherinszenierung am Beispiel des bayerischen Kurfürsten Maximilian II. Emanuel (1662-1726), in: Verein für Geschichte und Sozialkunde (Hg.): Beiträge zur historischen Sozialkunde, Band 31, Wien 2001, Ausgabe Nr. 4, Seite 22-30 (dieser letztgenannte Aufsatz wurde von Thümmler als Vergleich indes nicht herangezogen). Ganz anders dagegen vorgehend, allerdings auch ohne jede Repräsentationsthematik, ist Annika Tammen: Frühmoderne Staatlichkeit und lokale Herrschaftsvermittlung – Normgebung und Herrschaftspraxis im Herzogtum Holstein des 17. und 18. Jahrhunderts, Bielefeld 2017, 408 Seiten (Band 18 der „IZRG-Schriftenreihe des Instituts für Schleswig-Holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte“).
  • [7] = Dazu Boris Holzer: Politische Soziologie, Stuttgart 2016, 205 Seiten.
  • [8] = Dazu siehe Daniela Braun / Hermann Schmitt: Politische Legitimität, in: Viktoria Kaina / Andrea Römmele (Hg.): Politische Soziologie, Wiesbaden 2009, Seite 53.
  • [9] = Dabei ist es bemerkenswert, daß ihr Vorbild, Sauter (2003), explizit darauf hinweist, daß allein eine Sicht auf Repräsentation und damit auf die Absicht, Herrschaft zu visibilisieren und durchzusetzen, nicht vollständig sei. Denn Sauter, auf den sich Thümmler explizit bezieht (Seite 39), vermerkte, daß es auch nötig sei, Legitimitätsüberzeugungen zu berücksichtigen. Siehe dazu Alexander Sauter: Fürstliche Herrschaftsrepräsentation – Die Habsburger im 14. Jahrhundert, Ostfildern 2003, Seite 13; dort heißt es, es sei auch wichtig zu eruieren, „ob denn die eingesetzten Mittel auch tatsächlich ihren Adressaten erreicht haben“. Doch auch diese Sautersche Formulierung ist noch sehr vage. Es kommt vielmehr – und präziser formuliert – nicht nur darauf an, daß Adressaten erreicht worden sind, sondern wesentlich darauf, wie die Adressaten mit den Deutungsangeboten der Herrschenden umgegangen sind, ob sie sie anerkannt, teils anerkannt oder abgelehnt haben. Sauter indes konnte seine eigene Forderung nicht umsetzen; er konnte dazu keine Quellen ermitteln.
  • [10]= Dazu siehe das die Bedeutung von sozialen Umwelten zur praxeologischen Adelsgenesis betonende Konzept „Un/doing nobility“ bei Claus Heinrich Bill: Gesellschaftliche Adelsvorstellungen und ihre Bedeutung für die soziale Erzeugung der Gentilhommerie im 19. Jahrhundert, in: Institut Deutsche Adelsforschung (Hg.): Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang XXI., Folge Nr. 101 ( 2018), Seite 2-52.
  • [11] = Es ist indes leider nicht erkenn- und ermittelbar, ob diese aus der Praxis der Untersuchung der Schönburger gewonnen wurde oder woher die Überlegungen stammen.
  • [12] = Von Thümmler ausweislich ihres Literaturverzeichnisses auf Seite 680 und im entsprechenden Kapitel „Politisches Programm und Landschaftsästhetik“ auf den Seiten 576-478 nicht benutzt, dazu aber für Vergleiche einschlägig gewesen wäre Andreas Pecar / Holger Zaunstöck (Hg.): Politische Gartenkunst? Landschaftsgestaltung und Herrschaftsrepräsentation des Fürsten Franz von Anhalt-Dessau in vergleichender Perspektive – Wörlitz, Sanssouci und Schwetzingen, Halle an der Saale 2015, 160 Seiten.
  • [13] = Zu teils deckungsgleichen, teils auch andere Mentalitätskernen siehe a) Heinz Reif: Adeligkeit, in: Heinz Reif: Adel, Aristokratie, Elite, Berlin 2016, Seite 324-326; b) Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft (Studienausgabe), Tübingen 5. Auflage 1972, Seite 177-180 und 534-540; c) Dilcher: Der alteuropäische Adel, in: Wehler (Hg.): Europäischer Adel, Göttingen 1990, Seite 87-95, d) Oexle: Aspekte der Geschichte, in: Wehler (Hg.): Europäischer Adel, Göttingen 1990, Seite 19-56.
  • [14] = Dazu siehe Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne, Göttingen 2006, Seite 11.
  • [15] = Wilhelm Vogt (Hg.): Albert Freiherr von Selds Sechzig Jahre oder ein Leben an Bauer- und Fürsten-Höfen, unter Säufern, Kindern und Verbrechern, Göttingen 1926 (Neuausgabe der Erstausgabe Leipzig 1865), Seite 10-11 (Unter-Kapitel „Der polnische Adel“).
  • [16] = Dazu Johann Michael von Loën: Der Adel, Ulm 1752, Seite 59-63, aber auch Martin Wrede: Vom Hochadel bis zum Halbadel – Formen adeliger Existenz in Deutschland und Europa im 18. Jahrhundert zwischen Ehre und Ökonomie, Fürstenstaat und Revolution, in: Historisches Jahrbuch der Görres-Gesellschaft, Heft 129, Freiburg im Breisgau 2009, Seite 351-385.
  • [17] = Claus Heinrich Bill: Soziotopographie von `social displaced persons´ im Adel, in: Institut Deutsche Adelsforschung (Hg.): Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang XXI., Folge Nr. 100,  Sønderborg på øen Als 2018, Seite 14-49.
  • [18] = Dazu bemerkenswert die ausführlichen Thümmlerschen Bemerkungen auf den Seiten 252-253, leider dort ohne die wissenschaftliche Rückbindung an sozialgeschichtliche Positionen bei Thorstein Bundle Veblen: Theorie der feinen Leute, Köln 1958, Seite 87-89; dort befindet sich eine Deutung der Livree bei Dienerschaften als Mittel des sogenannten stellvertretenden Prestige- oder Statuskonsums für den Dienstherrn, was mit Thümmlers „Handlungsrepräsentation“ verglichen werden kann.
  • [19] = Dazu siehe grundlegend Matthias Schnettger: Kleinstaaten in der Frühen Neuzeit – Konturen eines Forschungsfeldes, in: Historische Zeitschrift, Band 286, Berlin 2008, Ausgabe Nr. 3, Seite 605-640.
  • [20] = Zum Phänomen der Anerkennung des Adels bei sozialen Umwelten als Bestandteil adeliger Genesis siehe die Tabelle „Handlungsoptionen bei der Adelsvisibilisierung“ bei Claus Heinrich Bill: Adel als Meister der Sichtbarkeit? Prolegomenon zu einer differenzierten Theorie der Adelsvisibilität (2/2), in: Institut Deutsche Adelsforschung (Hg.): Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang XX., Folge Nr. 96, Sønderborg på øen Als 2017, Seite 21.
  • [21] = Zu den damit verbundenen Gefahren siehe Bruno Latour: Eine neue Soziologie der Gesellschaft – Einführung in die Akteur-Netzwerk-Theorie, Frankfurt am Main 2010, Seite 211-243.
  • [22] = Beispielhaft soll hier kurz die pejorative Wertigkeit des Adjektivs „verschwenderisch“ ausgelotet werden. Hierbei handelt es sich zunächst um eine typische „Schimpfklatsch“-Vokabel im Elias´schen Sinne (Norbert Elias / John L. Scotson: Etablierte und Außenseiter, Frankfurt Main 2002, Seite 7-56), bei dem der Kampf um (endliche) Ressourcen im Mittelpunkt stand und bei dem versucht wurde, die Legitimation zur Ressourcennützung der jeweils Anderen (der „Etablierten“) zu untergraben. Wem attestiert wurde, er lebe „verschwenderisch“, der unterstellte der finanzielle Mittel ausgebenden Person, daß deren Ausgaben keinen reellen oder wirtschaftlichen Gegenwert oder aber keinen „Nutzen“ hätten. Damit bediente der Vorwurf ein dezidiert bürgerliches Nützlichkeitsdenken des 19. Jahrhunderts (dazu siehe das Lemma „Verschwenden“ in ökonomischer Hinsicht bei Hermann Rentzsch [Hg.]: Handwörterbuch der Volkswirthschaftslehre, Leipzig 1866, Seite 946-948), so daß es nicht verwunderlich war, daß diese historische Position auch vielfach vom Bürgertum gegen den Adel vorgebracht worden ist. Dies galt namentlich für Ausgaben der Repräsentation und des gentilhommesken Statuskonsums im Rahmen einer ständischen Prestigekonkurrenz (nach Martin Scheutz: Verschwender, in: Friedrich Jaeger [Hg.]: Enzyklopädie der Neuzeit, Band XIV., Stuttgart 2011, Spalte 208-211). Diese Ausgaben wurden bisweilen als Sensationsmeldungen in der vorwiegend bürgerlichen Presse verhandelt. So bemerkte ein Anonymus (1926) über einen herausragenden Einzelfall eines ehemaligen ungarischen Adeligen: „Budapest, 7. August. Der Raaber Gerichtshof hat, wie die ungarischen Blätter berichten, den 35jährigen Grafen Franz Esterhazy, einen der reichsten Magnaten Ungarns, auf sein eigenes Ansuchen unter Kuratel gestellt und zum Kurator seine Gattin, geborene Gräfin Maria Zichy, bestellt. Wir erfahren über die Ursache der Entmündigung folgende Einzelheiten: Der 35 jährige elegante Graf ist seit acht Jahren mit Gräfin Maria Zichy verheiratet, welcher Ehe ein jetzt sechsjähriger Sohn entsprossen ist. Der Graf lebte äußerst verschwenderisch, und die sonderbarsten Geschichten kursierten über ihn und seine Verschwendungssucht. Großes Aufsehen erregte es seinerzeit, als der junge Graf den ganzen Marstall Kaiser Karls um mehrere Milliarden kaufte [...]  Der junge Graf reiste hierauf ins Ausland, kam aber wieder nach Budapest zurück, wo er ein häufiger Besucher von Nachtlokalen wurde. Im vorigen Jahr machte er in dem Budapester Nachtlokal Parisien Grill die Bekanntschaft einer Wienerin, der Tänzerin Kranovits, die gemeinsam mit ihrem Gatten Tanzvorführungen brachte; ihr Mädchenname ist Eleonore Heimann. Der junge Graf verliebte sich in die 22jährige, außerordentlich hübsche Frau und verbrachte Abend für Abend in der Gesellschaft der jungen Dame, der er phantastische Geschenke machte. Er kaufte ihr eine Villa, ein Auto und reichen Schmuck. Als das Tanzduo vom Parisien Grill ins Moulin Rouge engagiert wurde, folgte der junge Graf in dieses Lokal und wich nicht von der Seite der Tänzerin. Er wurde Stammgast des Moulin Rouge. Die Loge Nr. 3 war für ihn und seine Gesellschaft, der schönen Tänzerin und ihren Freundinnen ständig reserviert. Eine Extrabowle wurde für den Grafen gemixt, eine Bowle, die aus sechzig Orangen und drei Flaschen echten französischen Likörs bestand und drei Millionen kostete […] Im Augenblick hält er sich in Marienbad auf, wo die Tänzerin ein Engagement hat.“ (Nomen Nescio: Wie Graf Franz Esterhazy sein Vermögen verschwendete – Warum er unter Kuratel seiner Frau gestellt wurde, in: Die Stunde [Wien], Ausgabe Nr. 1024 vom 8. August 1926, Seite 6). Jedoch gab es auch früh bereits Verständnis für jene „Verschwendung“, die soziologisch beispielsweise Veblen äußerte, der bei der Gentilhommerie sogar von der Notwendigkeit „demonstrativer Verschwendung“ sprach (Thorstein Bundle Veblen: Theorie der feinen Leute, Köln 1958, Seite 104-107). Er widersprach zudem der seinerzeit weit verbreiteten nichtadeligen Auffassung und Empfindung, daß der Terminus pejorativ sei (siehe dazu ibidem, Seite 254 und 281). Für die Veblensche Beobachtung lassen sich indes auch zeitgenössisch zahlreiche Exempel benennen; so schrieb ein Anonymus (1856): „Allein man weiß, daß sorglose Verschwendung in allen Dingen dem Adel stets als Kundgebung vornehmen Sinnes galt“ (Nomen Nescio: Mähren – III. die Verhältnisse des Grundbesitzes in Österreich, in: Neuigkeiten [Brünn], Ausgabe Nr. 169 vom 20. Juni 1856, Seite 1). Siehe dazu ferner aus wissenschaftlichem Blickwinkel a) Renata Ago: Statuskonsum, in: Friedrich Jaeger (Hg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Band XII., Stuttgart 2010, Spalte 941-944, b) Dominik Schrage: Die Verfügbarkeit der Dinge. Eine historische Soziologie des Konsums, Frankfurt am Main 2009, 286 Seiten, c) Sven Solterbeck: Blaues Blut und rote Zahlen – Westfälischer Adel im Konkurs 1700-1815, Münster 2018, 455 Seiten, d) Marcus Weidner: Finanzen und Konsum im Spannungsfeld von „Ehre“ und „Ruin“ – Eine Skizze zum Stiftsadel des Fürstbistums Münster (1650-1750), in: Michael Prinz (Hg.): Der lange Weg in den Überfluss – Anfänge und Entwicklung der Konsumgesellschaft seit der Vormoderne, Paderborn 2003, Seite 105-119.
  • [23] = Alexandra Thümmler: Reichsstand, Pracht und Frömmigkeit – Repräsentationsformen der Grafen und Fürsten von Schönburg im 18. Jahrhundert, Leipzig 2019, erschienen (am 21. Juni 2019) im Leipziger Universitätsverlag, umfaßt 710 Seiten mit 125 Illustrationen; zugleich Band 59 der Reihe „Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde“, ISBN: 978-3-96023-230-8, erhältlich im Buchhandel zum Preis von 80,00 Euro.

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