Institut Deutsche Adelsforschung
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Fürstliche Nebenlinien im Neublick der Adelsforschung

Rezension eines neuen Sammelbandes aus dem Heidelberger Universitätsverlag

Es gab derer viele im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation; gemeint sind hier die manchmal im Norden so benannten „abgeteilten Herren“ kleiner Fürstentümer, die eben jenen berühmten territorialen „Flickenteppich“ ausmachten, für den das alte (erste) Reich oft genug von Historiker:innen geziehen wurde. [1] Ihre Besonderheit war zudem, aus der Nachgeborenensicht, die recht „kurze“ Dauer ihrer Existenz, so daß sie in der Adelsforschung oft genug hinter den scheinbar erfolgreichen Linien der Fürsten, die längerfristig anerkannt waren, zurückblieben. Doch gilt heutzutage glücklicherweise schon nicht mehr, was vor rund einer Dekade noch Kühnel (2013) notiert hatte: „Allgemein ist für die Adelsforschung zu konstatieren, dass sie sich in erster Linie auf die erfolgreichen Adligen und ihren Kampf ums Obenbleiben fokussiert. [2] Diejenigen, die ihren Status nicht verteidigen konnten, fallen in dieser Sichtweise häufig aus dem Stand heraus und sind deshalb [...] uninteressant. Wenn man jedoch nicht mehr die Selbstbehauptung des Adels, sondern dessen Wandel in den Blick nimmt, dann stellen auch die ‚Modernisierungsverlierer‘, ‚die an den neuen Strukturen zerbrachen‘, einen ganz wesentlichen Teil des Adels dar.“ [3]

Die „neue“ Forschungssicht repräsentiert nun exemplarisch der Aufsatz eines Anonymus im Hauskalender für den Kreis Plön, erschienen in Plön 1910 auf den Seiten 91-103, mit dem Titel „Ein Kampf um das Herzogtum Plön. Geschichtliche Skizze“, in dem nicht nur die Geschichte jener kleinen „abgeteilten Herren“, sondern auch einer „abgeteilten Frau“ geschildert worden ist. In dieser Pionierstudie, wiewohl nicht geschichtswissenschaftlich gerahmt, sondern lediglich heimatkundlich chronikalisch (aber auch an Genderfragen interessiert und) orientiert, hieß es: „Die harte Kriegszeit hat aus manchem Menschen, wie Stahl aus dem Stein Feuer sprühen läßt, leuchtende Eigenschaften hervorgelockt, die der flüchtige Beobachter in ihm kaum vermutete. Zu denen, die so unerwartet viel leisteten, gehören auch viele Frauen unseres Volkes. Ohne zu zögern bemühen sie sich, mit Tatkraft und Umsicht die für [die] Kriegszeit oder für immer leer gewordenen Plätze der Männer in ihren Familien auszufüllen. Diesen Frauen sollen die folgenden Zeilen gewidmet sein. Sie handeln von einer Mutter, die unter Gottes Hülfe und ihrem Recht vertrauend ihrem Sohn ein Herzogtum und sich selbst hohe Achtung und dankbare Liebe der Menschen gewann. Es ist die tapfere Christina Dorothea von Aichelberg, Herzogin von Schleswig-Holstein-Plön. Ein Herzogtum Plön hat vom 9. Oktober 1622 bis zum 19. Oktober 1761 als gesondertes Fürstentum im Staatengebilde Schleswig-Holstein bestanden.

König Friedrich I. von Dänemark hatte begonnen, sein Land als eigenen Besitz anzusehen und hat[t]e es deshalb im Testament unter dreien seiner Söhne verteilt. Als er 1533 starb, erhielt Christian, als dänischer König der dritte seines Namens, Segeberg, Johann Hadersleben und Fehmarn, Adolf Gottorf. Als Christian III. am 1. Januar 1559 aus der Welt ging, erfolgte eine neue Teilung auf Grund eines Testaments. Ein Drittel seiner Besitzungen erhielt dabei sein dritter Sohn Johann, zum Unterschied von seinem Oheim ‚Johann, der Jüngere‘ genannt. Seinen Anteil bildete Stadt und Amt Sonderburg, Amt Norburg, Stadt und Amt Plön und Kloster Ahrensbök,  – das 1565 in ein Amt verwandelt wurde. Außerdem bekam Johann noch einige Dorfschaften im Amte Hadersleben, die er 1584 wieder gegen Güter auf Alsen und Arroe vertauschte. Daneben wurde ihm Geldentschädigung gewährt, die er zum Ankauf von Gütern verwandte. So wurde 1616 das für Plön so wichtige Rethwisch bei Oldesloe von Anna Heest für 70.040 Reichstaler erworben. Die Klöster wurden niedergelegt, 1582 Ruhekloster, Ahrensbök 1593 bez[iehungs]w.[eise] 1601 und Reinfeld 1599, und Schlösser an ihrer Stelle unter Verwendung der alten Baustoffe errichtet, wo bei Ruhekloster den Namen ‚Glücksburg‘ erhielt. Für alle diese Besitzungen erhielt der Fürst eine besondere kaiserliche Belehnung und galt als deutscher Fürst für reichsunmittelbar.

Die Huldigung der Stände und die Anerkennung als Mitregent in ganz Schleswig-Holstein blieb ihm und seinen Nachkommen aber laut Beschluß des Landtages in Flensburg von 1564 versagt, man nannte sie ‚abgeteilte Herren‘, im Gegensatz zu den ‚regierenden Herren‘, den Häuptern der Königlichen und Gottorper Linie. Johann der Jüngere hatte 23 Kinder. Von seinen 6 Söhnen starben zwei unbeerbt. Die anderen vier erbten, als er am 9. Oktober 1622 in hohem Alter starb, seine Besitzungen auf Grund des von ihm errichteten Testamentes und wurden so wieder Inhaber eig[e]ner Herrschaften und Stifter besonderer Fürstenhäuser. Von Alexander stammen die heute noch bestehenden Linien Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, wozu unsere Kaiserin gehört, und die Linie Beck oder die jüngere Glücksburger Linie ab. Friedrich begründete das Norburger Fürstenhaus, Philipp die ältere Glücksburger und Joachim Ernst, das achtzehnte Kind, die Plöner Linie.“

Die hier exemplarisch aufgeführten Erbteilungskaskaden waren es mithin, die ursächlich für die Entstehung der „abgeteilten Herren“, die es nicht allein in Schleswig-Holstein gab, bisweilen ein wenig despektierlich auch „Duodezfürstentümer“ [4] oder „Miniaturmonarchien“ genannt, verantwortlich war. Die in den letzten Jahren zu diesen „abgeteilten Herren“ erschienenen Forschungen [5] sind nunmehr aber auch wieder durch ein neuen Sammelband, dessen Aufsätze auf eine am Neckar abgehaltene historienwissenschaftliche Tagung vom September 2022 in der Heidelberger Universitätsbibliothek zurückgeht, bereichert worden. Hierzu haben Stefan G. Holz, Thorsten Huthwelker und Benjamin Müsegades gemeinsam den Band „Im Schatten der Großen? Fürstliche Nebenlinien im spätmittelalterlichen Südwesten“ herausgegeben, der in Heidelberg im Juni 2024 im Universitätsverlag Winter gedruckt worden ist.

Er umfaßt VI und 372 Seiten, erscheint zudem als hardcovergebundener Band XX der Schriftenreihe der „Heidelberger Veröffentlichungen zur Landesgeschichte und Landeskunde“. Mit einem Format von 160 x 240 mm ist das Werk um den Preis von 56,00 € unter der internationalen Standardbuchnummer „978-3-8253-9572-8“ im virtuellen wie analogen Buchhandel erhältlich, nach Wahl kann auch unter der internationalen Standardbuchnummer „978-3-8253-8656-6“ ein eBook zum selben Preis geordert werden. Ähnlich wie bei Kühlwein (2024) [6] mit seinem jüngst erfolgten hessischen Ansatz werden hier verschiedene Ansätze – nun aber aus dem Südwesten – präsentiert, die ein näheren Blick auf die Fürstenlinien Pfalz-Mosbach-Neumarkt, Pfalz-Zweibrücken und Baden-Sausenberg ermöglichen, die bislang eher wenig im Forschungsfokus standen. [7]

In der die nachfolgenden Aufsätze übergreifenden Einleitung namens „Die Wurzel allen Übels? Zur Problematik spätmittelalterlicher Landesteilungen“ plädiert der Verfasser dafür (Seite 22-23), den Begriff der „Landesteilungen nicht zu benützen, besser dagegen den Begriff der „Herrschaftsteilungen“ in Gebrauch zu nehmen. Diese Herrschaftsteilungen definiert er durchaus gelungen als „rechtlich bindende Übereinkünfte zwischen Angehörigen einer adligen Familie, die die nach bestimmten Regeln durchgeführte Auf- und Zuteilung der zum ,Haus' beziehungsweise zur gedachten Verwandtschaftsgemeinschaft gehörenden Herrschaftsrechte fixierten.

Da dies oftmals in schriftlicher Vertragsform und unter Einbindung vermittelnder sowie ausführender Personen außerhalb des engeren Familienumfelds geschah, lässt [sic!] sich zudem ein qualitativer Unterschied zu den auch im Früh- und Hochmittelalter bekannten Erbteilungen feststellen. Keinesfalls ist somit unter einer Landesteilung die von Fürstenhand willkürlich nach Lust und Laune vorgenommene Aufteilung von vermeintlich kulturell homogenen, räumlich geschlossenen Ländern zu verstehen“ (Seite 23). Der Verfasser dieser Definition hält sich dann jedoch nicht an seinen Vorschlag, sondern verwendet folgend im Haupttext wieder den Begriff der „Landesteilungen“ (Seite 53-54), weil diese Landesteilungen in ihren Auswirkungen über eine reine Erbteilung hinausgingen (Seite 24), dazwischen changiert er zwischen „Herrschafts- beziehungsweise Landesteilungen“ (Seite 41).

Somit führt leider der Definitionsversuch der „Landesteilungen“ unnötig ins Leere, zumal eben gerade der Begriff der Landesteilungen eine körperliche Teilung von „Land und Leuten“ evoziert, die, wie der Verfasser selbst betont, in den Quellen so nicht benützt worden sei (Seite 21). Die Frage bleibt damit offen, weshalb man sich die Mühe einer Neubegrifflichkeit macht, um sie dann nicht zu benützen. In einem lohnenswerten weiteren Ansatz hebt der Verfasser jedoch anschließend auch die Vorteile der von Dritten oft negativ gesehenen Nebenlinienproduktionen hervor; sie seien „Ermöglichungszusammenhänge“ und notiert supplementierend:

„In diesem Sinne mochten sich Landesteilungen gerade nicht als ‚Verhängnis‘ deutscher Geschichte erweisen, sondern konnten paradoxerweise als Katalysatoren von administrativen Innovationen respektive der Intensivierung herrschaftlichen Zugriffs fungieren. Sie mochten so letztlich die Ausformung spätmittelalterlicher Landesherrschaft begünstigen [8] und nicht eben verhindern. Auf der einen Seite ist darauf hinzuweisen, dass gerade der den Teilungen inhärente materielle Ausgleich der Erbnehmer die Entwicklung neuer administrativer Techniken förderte. Denn zu teilende Herrschafts- und Eigentumsrechte mussten [sic!] erfasst [sic!] und insbesondere monetär taxiert werden, was mit der Anlage entsprechenden Verwaltungsschriftguts einherging. Gerade der mit den Teilungen verbundene Aspekt der Prävention, die Vorbeugung von Erbstreitigkeiten, bedingte die Generierung von Wissen“ (Seite 28). In diesem Sinne untersuchen die Beiträger:innen des Sammelbandes Handlungsspielräume von Fürst:innen der „abgeteilten“ Linien, allerdings nur auf den Feldern „Konnubium, Abschichtungen in den geistlichen Stand,, politisches Handeln und Repräsentation“ (Seite 11).

Diese Vorfestlegung strukturierender Art kann einerseits hilfreich sein, um sich auf bestimmte Felder zu fokussieren. Andererseits geraten dann Vorgänge oder Praktiken aus dem Blick, die vielleicht trotzdem maßgeblich für den individuellen Fall sein könnten und die man mit einem eher praxeologischen Blick hätte erfassen können. Die Strukturierung ist daher ein zweischneidiges Schwert, das nicht allein Vorteile bringt.

Inhaltlich hat der Sammelband dennoch Licht in zahlreiche dunkle Bereiche der Forschung gebracht, so vor allem regionalspezifisch zu den pfälzischen Herrschaftsteilungen. Hier wurden Formen der Teilungen unterschieden, je nachdem, ob Söhne sich ihr Erbe teilten oder Väter ihre Herrschaft per Testament teilten. Auch wird dargelegt, wie mit dem Teilungsverbot für Kurfürstentümer aus der Goldenen Bulle (hier am Beispiel der Kurpfalz) umgegangen wurde, wie gleichwohl Teilungen über Verlehnungen (Seite 339-340) oder abgesichert durch Landstandsbeteiligung (Seite 340) stattfinden konnten.

Damit kommt nun doch, trotz aller strukturalistischen Vorfestlegungen mit entsprechender Biasgefahr ein praxeologisches Moment in die Untersuchungen, da hier Norm und Realität getrennt werden, die Ausgestaltung durch die individuellen Akteur:innen (leider indes nicht Aktanten, da es in dem Sammelbande in einem „klassischen“ Sinne nur um menschlich handelspotenzbesitzende Entitäten geht). Wie dieses Gebot durchaus geschickt durch die Kleinfürsten ausgelegt wurde, ist einer der ausgesprochenen Verdiente der nah am Geschehen (beziehentlich den Spolien des Geschehens in der schriftlichen Überlieferung) entlanglaufenden Analysen.

Überhaupt wird immer wieder das Spannungsfeld zwischen Fürstenanspruch und Ressourcenmangel thematisiert, dazu werden die Strategien vorgestellt, mit denen Kleinfürsten Coping betrieben, so bei der Frage nach der Erbauung neuer Residenzstädte und der Produktion kostspieliger neuer Grablegen (Seite 347), kurz gesagt von Kunst als Repräsentation, teils auch als Surrogatmaßnahme für ausbleibenden politischen Erfolg (Seite 348). Dabei konnten Herrschaftsteilungen an sich bereits als Bewältigungsstrategie bezeichnet werden, um das dynastische Moment – bisweilen auch die „dynastische Raison“ (Seite 340-341) genannt – zu perpetuieren und zugleich die Idee des „ganzen Hauses“ aufrechtzuerhalten (Seite 340). Zur Versorgung der Kinder dienten neben den Herrschaftsteilungen aber auch geistliche Ämter und Pfründe, zumal die geistliche Versorgung auch Möglichkeiten der Karriere bot, beispielsweise bei Erlangung eines Bischofstuhls oder auch die Rückkehr ins weltliche Leben (Seite 346-347) ermöglichte.

Eine andere Copingstrategien bei drohendem Bedeutungs- und Ressourcenverlust war es, Dienste zu suchen (Seite 342-344), so bei höhergestellten Adeligen (im Königsrange). Auch die Suche nach hohen Morgengaben bei den Töchter(aus)heiraten mit „aufstiegsinteressierten“ männlichen Angehörigen von Grafengeschlechtern (Seite 348) gehörte zu diesen Strategien eines Bedeutungsgehaltes. Hier wurde vorweggenommen, was man später dem Adel im 18ten und 19ten Jahrhundert vorwarf, wenn er zunehmend „unstandesgemäß“ ehelichte und die Heirat einer verarmten Adelstochter „nach unten“ mit einem wohlhabenderen „Bürgerlichen“ mit Geld kompensiert wurde. [9]

Mit allen diesen Erkenntnissen und genaueren Detailblicken auf die „abgeteilten Herren“ gelingt es dem Bande für den spätmittelalterlichen Südwestbereich, das teleologische und lineare Aufstiegsnarrativ erfolgreicher Fürsten, die nur dann als erfolgreich galten, wenn sie lange dynastisch bemerkbar blieben, zu durchbrechen und die Perspektive auf das Gegenphänomen zu richten. Daß die Kleinfürsten von Nebenlinien eben nicht allein von ihrem Ende her gedacht werden müssen, somit als nicht forschungswürdig gelten oder gar abgewertet werden müßten, ist ein veralteter Standpunkt, der von dem Sammelbande  erneut und gekonnt widerlegt worden ist.

Abgesehen von einigen wenigen merkwürdigen Forschungsannahmen – angebliche Bequemlichkeit regionalabhängiger Forschender (Seite 5-6) und der zurückgenommene Herrschaftsteilungsvorschlag – hat aber der Band in diesem Sinne die Forschung weiter angeregt, so daß sich vergleichbare Sichten auch für weitere der zahlreichen Nebenlinien von Fürsten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation empfehlen, nicht allein für das Spätmittelalter, sondern auch für die Frühneuzeit, wie sie eingangs bei den Plöner Fürsten angesprochen worden ist. [10]

Diese Rezension erscheint ebenso gedruckt in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung und stammt von Dr. Dr. Claus Heinrich Bill (Kiel). Zu den Annotationen:

1 = So bei Nomen Nescio (K.G.): Der alte Friedenssaal.  Eine geschichtliche Betrachtung, in: Die Bastion. Illustrierte Sonntagsbeilage für die Familie als Beilage der Niederrheinischen Volkszeitung (Düsseldorf), Jahrgang X, Ausgabenummer 12 vom 17. März 1940, Seite 2 (der Beilage). Dort heißt es: „Wenn man nach der schönen, westfälischen Stadt Münster kommt und unter anderem auch das alte Rathaus besichtigt, dann gerät man bald zu einem mit dunklem Balkenwerk und reichgeschnitzter Holzverkleidung geschmückten mächtigen Saal, der uns sofort vertraut vorkommt, ohne daß noch der Erklärer ein Wort über ihn verloren hat. Richtig, diesen Saal kennen wir von vielen Abbildungen und noch von der Schulstunde her! Es ist der sogenannte Friedenssaal von 1648. Und sofort steht jenes gewaltige Grauen vor uns, das hier sein dekretiertes Ende fand, jener Krieg von ‚dreißig langen, jammervollen Jahren‘, wie es Schiller im Wallenstein sagt: Der Dreißigjährige Krieg mit all seinem Elend, der das deutsche Volk in einem furchtbaren Aderlaß von fast 20 Millionen Menschen auf 5 Millionen verringerte. Wir dachten in der Schulstunde zunächst und vor allem an diesen schreckensvollen Krieg und sein Ende, das dieser Friede von Münster bedeutete und nur die wenigsten sahen über diesem Kriegsschluß den Beginn einer nicht weniger traurigen Zeit deutscher Geschichte: die Zerreißung und Zerstückelung des Reiches in einen Flickenteppich von Hunderten von Staatsgebilden!“.

2 = Dazu siehe fernerhin David Higgs: Nobles in Nineteenth-Century France. The Practice of Inegalitarianism, Baltimore in Maryland 2019, Seiten (These der „fortgesetzten Präsenz des Adels in Frankreich“ auch nach der Revolution von 1789, These des „Obenbleiben“ durch Ungleichheitsbetonung und „Inegalitarismus“ oder „Elitarismus“, so daß der Adel in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Landbesitz, Kultur überrepräsentiert geblieben sei); Jaap Geraerts: Noble Resilience in Early Modern Europe, in: Stichting Werkgroep Adelsgeschiedenis (Hg.): Virtus. Jaarboek voor adelsgeschiedenis, Band XIX, Hilversum 2012, Seite 208-212 (Erörterung des Konzeptes der „contested spaces“ für die Adelsforschung anhand einer Rezension des Werkes von Romaniello mit dem Titel „Contested Space of Nobility in Early Modern Europe“ mit origineller Verwendung des widerständigen Begriffes der „Resilienz“ für das soziale „Obenbleiben“ des Adels); Heinz Reif: Adeligkeit. Historische und elitentheoretische Überlegungen zum Adel in Deutschland seit der Wende um 1800, in: Heinz Reif: Adel, Aristokratie, Elite. Sozialgeschichte von oben, Berlin / Boston 2016, Seite 323-337 (betrifft adeliges Renovations- und Re-Inventions-Potenzial zum „Obenbleiben“); Vicky Rothe: Adeliges Selbstverständnis und Strategien des „Obenbleibens“ Ende des 17. Jahrhunderts. Das Beispiel der Familie von Schönberg auf Thammenhain, in: Sächsisches Staatsarchiv (Hg.): Die Adelsfamilie von Schönberg in Sachsen (Fachkolloquium des Sächsischen Staatsarchivs im Staatsarchiv Leipzig am 22. Oktober 2010), Dresden 2011, Seite 36-58; Brigitta Wiegand: Wohnen im englischen Landhaus. Lebensformen des Adels im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit, in: Geschichte lernen, Band 16, Hannover 2003, Heft Nr. 95, Seite 56-60 (enthält die These, daß der Adel sein „Obenbleiben“im Übergang vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit der Architektur und Inneneinrichtung der Adelssitze zu verdanken habe); Rudolf Braun: Konzeptionelle Bemerkungen zum Obenbleiben. Der Adel im 19. Jahrhundert, in: Hans-Ulrich Wehler (Hg.): Europäischer Adel 1750-1950, Göttingen 1989, Seite 87-95 (Pionierstudie zur These, dass es dem Adel gelungen sei, trotz erheblicher sozialer und politischer Veränderungen in der Formierungsphase der Moderne eine Elite zu bleiben).

3 = Florian Kühnel: Kranke Ehre? Adlige Selbsttötung im Übergang zur Moderne, München: Oldenbourg-Verlag 2013, Seite 22.

4 = Juergen Krueger: Der Wasunger Krieg. Eine Episode aus der Zeit der Duodez-Fürstentümer, in: Meininger Schüler-Rundbriefe. Epistola für ehemalige Schüler und Freunde von Meiningen, Band LXXIII, Untermaßfeld: Wehry-Verlag 1998, Seite 43-51; Nomen Nescio: Deutschland, in: Regensburger Zeitung (Regensburg), Jahrgang XXVII, Extra-Beilage zur Ausgabennummer 289 vom 17. Oktober 1848, Seite 1: „Daraus folgt ganz natürlich der Satz, daß die Staaten, welche ſelbſtſtändig, d. h. ohne fremde Hilfe nicht beſtehen können, auch nicht verſuchen ſollten, eine ſelbſtſtändige Rolle zu ſpielen. Ein Kanton Uri oder Zug ſcheint uns durch­aus nicht lächerlich, weil die Verhältniſſe ſich von innen heraus entwickeln, weil dieſer Staat mit ſeiner Selbſtregierung ſich nur Selbſtzweck iſt, wie ſehr man auch beklagen muß, daß die Kleinheit der Verhältniſſe der Geiſtlichkeit übermäßigen Einfluß gewährt; dasſelbe gilt von Bremen, Frankfurt oder Lübeck, welche alles der Kraft ihrer Bürger verdanken; dagegen iſt eine Miniaturmonarchie mit ihrem Miniſterium und Geheimen­rath, ihren Jägermeiſtern und Hofrathstiteln, wohl auch einem Hoftheater, ihren Hoflieferanten und der übermäßigen Zahl von Verwaltungsbeamten nur ein Zerrbild eines größeren Staats“.

5 = Oliver Auge / Michael Hecht (Herausgebende): Kleine Fürsten im Alten Reich. Strukturelle Zwänge und soziale Praktiken im Wandel (1300-1800), Berlin 2022, 471 Seiten (Aufsatzsammlung, zurückgehend auf Vorträge auf der gleichnamigen Konferenz, die vom 15.-17. April 2016 in Dessau stattfand; zugleich Band LIX der Beihefte der Schriftenreihe „Zeitschrift für historische Forschung“); Eva Kell: Fürsten als Unternehmer durch bürgerliche Initiative. Fallbeispiele aus Kleinfürstentümern der Westpfalz am Ende des Ancien Régime, in: Manfred Rasch (Hg.): Adel als Unternehmer im bürgerlichen Zeitalter, Münster 2006, Seite 265-287 (betrifft Metallproduktion und Bergbau in Pfalz-Zweibrücken und in der Grafschaft von der Leyen sowie die adelige Unternehmerfamilie Gienanth); Dominik Motz: Memoria im Duodezformat. Funeraldrucke des Hauses Waldeck als Medien dynastischer Erinnerung, Stuttgart 2016, X und 274 Seiten [Band LVII der Reihe „Marburger Personalschriften-Forschungen“; zugleich Dissertation Universität Kassel 2014); Joachim Scheider: Adelswelten im „Monstrum“. Tagung zur höfischen Kultur in Mitteldeutschland, in: Dresdner Neueste Nachrichten (Dresden), Ausgabe vom 31. Mai 2021, Seite 16 (Ankündigung einer Tagung mit der Bezeichnung „Mit Vergnügen! Höfische Kultur im mitteldeutschen Raum des 18. Jahrhunderts“ betreffend Repräsentationen und Formen höfischer Kultur an kleineren mitteldeutschen Höfen und „Miniaturmonarchien“ des 18. Jahrhunderts durch das „Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde“ am 17./18. September 2021 im Chemnitzer Staatsarchiv; betrifft auch das „Edutainment“ als Agenda-Setting zur Erhaltung der Aufmerksamkeitsökonomie für Schlösser und Burgen im 21. Jahrhundert).                                                                                                      

6 = Matthias Kühlwein: Die Grafen von Diez (12.-14. Jahrhundert). Handlungsspielräume eines mittelrheinischen Adelsgeschlechts, Stuttgart: Franz-Steiner-Verlag 2024, 345 Seiten (Band LXXVII der Schriftenreihe „Geschichtliche Landeskunde“; zugleich Dissertation an der Justus-Liebig-Universität zu Gießen aus dem Jahre 2023).

7 = Dazu siehe indes Herbert Rädle: Otto I. von Mosbach (1390-1461), Bruder des Pfalzgrafen Johann und Begründer der Pfälzer Seitenlinie Mosbach-Neumarkt, in: Jahresbericht des Historischen Vereins für Neumarkt in der Oberpfalz und Umgebung, Band XXVII, Neumarkt in der Oberpfalz 2014, Seite 52-62.

8 = Im Original steht zwar der Begriff „begünstigten“, doch wurde hier diese Originalität verändert, da es sich bei dem Wort anscheinend nur ein Druckfehler zu handeln scheint.

9 = Dazu siehe – nur exemplarisch – Nomen Nescio: Die Woche, in: Der Deutsche Correspondent (Baltimore in Maryland), Nr. 20 vom 20. Januar 1905, Seite 4 (betrifft Einbringung einer Bill in den amerikanischen Senat zur Frage der Beibehaltung der amerikanischen Staatsbürgerschaft bei reichen Amerikanerinnen, die alteuropäische Adelige heiraten); Nomen Nescio: Eine Milliarde haben amerikanische Erbinnen für europäische Fürsten- und Adelstitel geopfert, in: Washington Journal. Wochen-Blatt (Washington D.C.), Nr. 22 vom 3. Juni 1911, Seite 11 (Kritik an der „Schwärmerei für die Blaublütigen im Gotha‘schen Kalender“ seitens reicher Amerikanerinnen); Nomen Nescio: Verlangt, in: Washingtoner Journal (Washington D.C.), Nr. 157 vom 3. Juli 1882, Seite 4 [Kritik an reichem Amerikanerinnen, die sich auf Annoncen von Ehevermittlungsbüros melden, die europäische Adelige als Ehegatten anbieten).

10 = Hier ist zum Schluß zurückzukommen auf die eingangs schleswig-holsteinischen Herzöge mit ihren „abgeteilten Herren“;  siehe dazu jedoch bereits aufklärend Silke Hunzinger: Schlösser und Gärten der Herzöge von Sonderburg-Plön, Neumünster: Wachholtz 1998, 15 Seiten (Band V der Schriftenreihe „Geschichte und Kultur Schleswig-Holsteins“); Oliver Auge / Silke Hunzinger / Detlev Kraack (Hg.): Die Herzöge von Plön. Beiträge zur internationalen Tagung in Plön am 6. und 7. Mai 2016, Eutin: Buchverlag Rogge 2017, 248 Seiten (Band CXXIV der Schriftenreihe „Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins“).


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