Institut Deutsche Adelsforschung
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Rituale als Liminalitätskonstrukte in der Geschichte

Stollberg-Rilingers Einführungstexte aus Frankfurt am Main

Prof. Dr. phil. Barbara Stollberg-Rilinger (*1955), ursprünglich Gymnasiallehramtlerin für Geschichte (und daher keine Magistra Artium) ist seit 1994 Inhaberin des Lehrstuhls „für Neuere und Neueste Geschichte I.“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. Sie hat bereits verschiedentlich zu Adelsthemen gearbeitet [1] und tritt auch nun wieder mit einem adelsaffinen Thema hervor, das freilich in seiner Allgemeinheit auch für die Erforschung jeder anderen historischen sozialen Bevölkerungsgruppe fruchtbar gemacht werden kann. Erschienen ist von ihr neu im Frankfurter Campusverlag in Hessen im Rahmen der dort erscheinenden Schriftentreihe „Historische Einführungen“ als Band XVI. der Titel „Rituale“, der broschurgebunden 294 Seiten umfaßt und 18,90 Euro kostet.

Sie definiert ihren Vorstellungsgegenstand, dem heutzutage generell eine gewisse Irradiation bescheinigt werden kann, zunächst wie folgt: „Als Ritual im engeren Sinne wird hier eine menschliche Handlungsabfolge bezeichnet, die durch Standardisierung der äußeren Form, Wiederholung, Aufführungscharakter, Performativität und Symbolizität gekennzeichnet ist und eine elementare strukturbildende Wirkung besitzt“ (Seite 9). [2] Dabei nimmt die Forschung allgemein an, daß Rituale nicht nur diese bestimmenden Merkmale besitzen, sondern auch besonders dann im sozialen Handlungskontext erscheinen und als Medium auftreten, wenn Schwellenphasen des Einzelnen oder der Gesellschaft anstehen. Das Händeschütteln oder der sowjetische Bruderkuss können daher ebenso sehr Rituale sein wie Umarmungen unter Freunden zur Begrüßung und Verabschiedung. Dabei handelt es sich zwar um eher alltägliche Schwellenüberschreitungen (Begrüßung, gegenseitige Ehrerweisung, Verabschiedung), doch können Rituale ebenso bei Großereignissen auftreten (Krönungen, Hochzeiten, Beisetzungen, Schiffstaufen), die für große Teile von sozialen Gruppen und nicht nur für Einzelne Bedeutung erlangen können. Die Ritualfunktion in Liminalitätssituationen liegt dabei jeweils auf der Herstellung eines interpersonellen Kohärenzgefühls, [3] indem Rituale sinn- und ordnungsstiftende Raster herstellen oder perpetuieren. 

Und denkt man an eine Krönung, dienen Rituale auch der Beseitigung eingetretener Krisen wie der Regierungslosigkeit und der Übertragung der imaginären Macht auf den neuen König oder die neue Königin. Da Rituale grundsätzlich soziale Phänomene sind, wird unter anderem durch sie erst der Homo societatis geformt; Rituale besitzen also eine große Wirkmächtigkeit im Leben der Menschen, sowohl der Gegenwart als auch der Vergangenheit. In der Geschichtswissenschaft spielen Rituale zudem insofern eine Rolle, als sich an ihnen ablesen läßt, auf welche Weise bestimmte vergangene Gesellschaften ihre Lebenswirklichkeit und ihr Zusammenleben strukturierten. 

Ein Beispiel möge dies verdeutlichen. Übrigens ist dies ein Beispiel, das erstaunlicherweise nicht in dem Stollberg-Rilingerschen Kapitel „Rituale der Monarchie“ (Seite 90-114), wie man erwarten könnte, enthalten ist, da dieses Kapitel lediglich von Krönungen und Salbungen handelt, also nur sehr spezifiziert auf zwei Aspekte monarchischer Betreffe eingeht. Zugegebenermaßen handelt es sich Krönungen und Salbungen um eminente Bedeutungsträger von großer symbolischer Reichweite, um gewichtige Mentefakte, bei denen Sozio- und Artefakte beteiligt sind. 

Vordergründig weit unspektakulärer, aber durch den wesentlich betonteren Wiederholungscharakter symbolisch ebenfalls in sehr hohem Maße `aufgeladen´, erscheinen dahin gegen die fast täglichen Monarch*Innenberichte in der Tages- und Wochenpresse, die, so darf vermutet werden, in allen deutschen Fürstenstaaten über Jahrzehnte hinweg in tausenden und abertausenden Ausgaben erschienen sind. Ihre Funktion war einerseits die Aufrechterhaltung und Prolongierung monarchischer Herrschaftsansprüche, aber andererseits auch ein immer wieder performativ (da öffentlich) `renoviertes´ Zugeständnis der Beherrschten, eine Ausdrucksform `untertäniger´ Agency als Beitrag zum Funktionieren von monarchischer Herrschaft. 
So vermeldeten im Jahre 1885 anläßlich eines besonderen Liminalitätsereignisses die `Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg´ über Großherzog Friedrich Wilhelm (II.) von Mecklenburg-Strelitz (1819-1904): 

„Schönberg. Das Fest des 25jährigen Regierungsjubiläums unseres Allerdurchlauchtigsten Großherzogs gestaltete sich hierselbst über Erwarten glänzend und großartig. Begünstigt vom schönsten Wetter sammelte sich hier in der Stadt eine nach Tausenden zählende, festlich geschmückte Menge, um diesen Ehrentag ihres Fürsten festlich zu begehen. Schon am Sonnabend sah man überall die Leute beschäftigt ihre Häuser zu schmücken, auf den Straßen Flaggenstangen aufzurichten, Guirlanden zu ziehen, so daß am Montag früh die Stadt im Schmuck der Fahnen und Laubgewinde einer großen Triumphstraße glich. Kanonenschüsse und Musik leiteten den Festtag ein, im Laufe des Vormittags concertirten auf dem Markte die Musikkorps und gab schon ein feierlicher Frühschoppen einem Festgenossen Gelegenheit, der Bedeutung des Tags zu gedenken. 

Gegen 1 Uhr ordnete sich am Siemzer Ende der Festzug unter der geschickten Leitung des Schützenkapitains Schulz. Der Zug wurde eröffnet, unter Führung der hiesigen Ordonnanzhusaren, durch die Kinder der 14 Klassen der hiesigen Schulen mit ihren Lehrern und Lehrerinnen, voran die Trommler und Pfeifer, die Knaben mit ihren Fahnen und Armbrüsten, die Mädchen mit Blumenbogen und alle mit Epheukränzen geschmückt. Im lachenden Sonnenschein die 600 fröhlich-wichtigen Gesichter; ein herzbewegender Anblick! Sodann folgte unter Vorauftritt des hiesigen Musikkorps das Festkomitee, die Schützenzunft, die Pächter, die Hauswirthe, welche in der Zahl von mehr als 100 erschienen waren und unter Vorantritt ihrer Fahne einen ihrer Bedeutung fürs hiesige Fürstenthum entsprechenden, imponirenden Theil des Zuges bildeten. Dann folgten die Gewerke, die hiesigen Vereine, Turnerverein, die beiden Gesangvereine, und unter Führung des Gadebuscher Musikkorps der Kampfgenossen-Verein und der Krieger-Verein und eine ungeheure Zahl keinem Vereine Angehörender, so daß der Festzug eine Dimension annahm, wie sie hier noch nicht gesehen ist und dessen Theilnehmerzahl nach unserem Überschlag mindestens 1.200 Menschen betrug, dabei war derselbe von einer Zuschauermenge flankirt, welche Kopf an Kopf die Trottoirs bis an die Häuser einnahm. Der Zug gelangte nach zwei Uhr auf dem beim Schützenhause belegenen Festplatz an, der ganz besonders schön mit Fahnen und Laub, welches bereitwilligst von der Forstverwaltung geliefert, geschmückt war. Nachdem der ganze Festzug auf dem Platze aufmarschirt war und sich die zahllose Menge der Festtheilnehmer um die aufgerichtete Tribüne aufgestellt hatte, führte der Amtsrichter Horn in kurzen, begeisterten Worten auf die Bedeutung des Tages hin. 

Wir lassen hier aus dem Gedächtniß den Inhalt der Worte kurz folgen: `Vor wenigen Tagen feierten wir an dieser Stelle den Tag von Sedan, da wurden wir uns mit Stolz bewußt, Deutsche zu sein, heute, wo sich ein Vierteljahrhundert der segensreichsten Regierung unseres Allerdurchlauchtigsten Großherzogs vollendet, erhebt uns mit nicht geringerem Stolz das Bewußtsein Mecklenburger zu sein. So lange der Name Mecklenburg besteht, so lange nimmt unser erhabenes Fürstenhaus den Thron ein, so lange hat es mit seinem Volke gute und böse Tage getragen, in unzertrennlicher Vereinigung. Diese durch viele Jahrhunderte bestehende Vereinigung hat das ideale Verhältniß zwischen Fürst und Volk geschaffen, welches Mecklenburg ganz besonders auszeichnet, wo die Interessen des Landes und des Fürstenhauses ganz dieselben sind, wo der Fürst der Vater des Volks ist und wo sich im Volke die alte deutsche Treue bewahrt hat, die stets bereit ist, für sein Fürstenhaus mit Gut und Blut einzutreten. Nur aus diesem Fürstenhause konnte eine Lichtgestalt hervorgehen, wie die Königin Luise, die Mutter des Kaisers, welche als Bild einer echt deutschen Frau und Fürstin glänzen wird, so lange es ein deutsches Volk giebt. Wie sie zur Zeit der Noth und Schmerzen der Engel ihres Volkes war, so hat immer gerade Elend und trübe Zeit die Fürstentugenden unsres erhabenen Herrscherhauses sichtbar werden lassen. Ich will nur an die Herzogin Karoline erinnern, deren ganzes Leben sich um die Änderung von Noth und Schmerzen drehte. Je reicher gerade die jetzige Zeit an Beispielen ist, daß Völker in innerer Zwietracht sich aufreiben, daß gerade der Mangel eines angestammten, mit dem Volke sich eins fühlenden Fürsten sie hindert, zu friedlicher Entwickelung und innerer Wohlfahrt zu gelangen, um so mehr kommt uns das hohe Glück zum Bewußtsein, einem Fürsten unterthan zu sein, der als Sproß des uns urangestammten Fürstenhauses, in seinem Handeln und Thun nur von dem Willen, der wahre Vater seines Volks zu sein, geleitet wird, und der mit unerschütterlicher Gerechtigkeit stets gleichmäßig alle Interessen des Landes im Auge behält, so daß man, mag er gewähren oder versagen, überall die landesväterliche Fürsorge durchfühlt. 

Wir erheben unsere Herzen zu Gott in Dank, daß er uns solchen Fürsten gegeben, daß er ihm eine Fürstin zur Seite gestellt, die, wie auch die Zeiten sich gestalteten, mit stets gleicher Treue ihrem hohen Gemahl die Sorgen tragen half! Wolle Gott seinen Schutz und Segen, den er während der verflossenen 25 Jahre unserem Fürstenpaare so sichtbar gewährt, noch viele Jahre bewahren, und Mecklenburg in der unzertrennlichen Vereinigung mit seinem Herrscherhause erhalten bis ans Ende der Dinge. Wie treu die Herzen der Ratzeburger ihrem Fürstenhause zugetan, das hat der Jubel bezeugt, mit dem vor wenigen Jahren der Besuch desselben begrüßt wurde, das bezeugt die nach Tausenden zählende Menge der heute hier Versammelten. Laßt uns heute dem Allerhöchsten Jubilar das Gelübde unverbrüchlichster Treue und pietätvollster Anhänglichkeit erneuern, und unsrer Liebe und Dankbarkeit Ausdruck geben in dem donnernden Rufe: Unser Allerdurchlauchtigster Großherzog und Fürst Friedrich Wilhelm und seine erhabene Gemahlin leben hoch, hoch, hoch!´

Nachdem das aus mehreren tausend Kehlen erschallende begeisterte Hoch verhallt und die Musikkorps die Vandalia intonirt hatten, begannen die Festspiele der Jugend, Bogenschießen, Ringwerfen, kleine Lotterien u.s.w., durch die von den beiden Musikkorps auf dem Festplatze ausgeführte hübsche Concertmusik, Scheibenschießen, Caroussel etc. wurde bis gegen 7 Uhr Abends die festliche Menge auf dem Platze zusammengehalten. Gegen ½ 8 Uhr ordnete sich wieder der Festzug und marschirte in die Stadt zurück. Hier waren sämmtliche Häuser auf das Glänzendste illuminirt, und an manchen Häusern und Schaufenstern waren die Büsten des hohen Jubelpaares in äußerst geschmackvoller Weise aufgestellt. An allen Plätzen, die der Zug passirte, wurden verschieden gefärbte bengalische Flammen abgebrannt, und gewährte der Amtsplatz, die Kirche und namentlich der Oberteich einen feeenhaften [sic!] Anblick, an dessen Ufern überall an hervorragender Stelle und in der Mitte des Wassers auf einer künstlich arrangirten Insel grüne und rothe Flammen abgebrannt wurden. Diese reizende Überraschung hatte der Referendar Fölsch bereitet, der als Mitglied des Comitees durch seine Tätigkeit sich große Verdienste um das Fest erworben hat. Die völlig lückenlose Illumination legte ebenso wie die große Betheiligung am Festzuge ein beredtes Zeugniß für die Liebe der Einwohner des Fürstenthums gegen ihr Fürstenpaar ab. Nach 9 Uhr begannen die Festbälle, die, obwohl sie in verschiedenen sehr großen Lokalen abgehalten wurden, doch überall eine ungeheuere Menge Tanzlustiger vereinigt hatten, und nur die alle gleichmäßig durchdringende feierliche Stimmung der gehobenen Freude machte es den Tanzordnern möglich, ja leicht, die Ordnung aufrecht zu halten. 
Gleichzeitig war im geräumigen Wieschendorfschen Lokal ein Fest-Commers mit Musik, wo sich lange eine große Gesellschaft hielt und bei Salamanderreiben auf die Mitglieder des Fürstenhauses, namentlich auch auf das hohe Geburtstagskind, sowie in der Absingung von patriotischen Liedern noch lange zusammenblieb. Die hohe Bedeutung des Festtages ließ nirgends die Einigkeit und das gesittete Maß in der Freude vermissen, so daß wir auf den Festtag als einen durchaus seiner hohen Bedeutung gemäß verlaufenen mit Befriedigung zurückblicken können.“ [4]

Diese Zeitungsmeldung fällt nicht nur durch einen detailfreudigen Ansatz, sondern auch durch einen doppelten Wiederholungscharakter auf und weist im Übrigen alle Merkmale des durch Stollberg-Rilinger gekonnt formulierten Ritualbegriffs auf, was im Übrigen auch auf zehntausende von weit alltäglicheren Tageserwähnungen zutrifft, die im Kontext allein mit den schlichten Bewegungen des königlichen Körpers im Herrschaftsraum standen. [5] 

Insofern lassen sich diese Beispiel gut für die Ritologie fruktifizieren. Bei der Interpretation des Textes ist zunächst zu konstatieren, daß sich der Wiederholungscharakter doppelt insofern äußert, als er einmal durch den symbolischen Vollzug der erneuten `Thronbesteigung´ infolge des sprechaktlichen Gedenkens auf dem Schützenhausplatz in Schönberg, zum Zweiten aber auch noch einmal in der Zeitung zum Zuge kam und dort eine körperlose, wenn gleich nicht materiallose Manifestierung fand. [6]

Dieser `körperhafte´ Zeitungsartikel vereinigte indes drei Funktionen: A) er schilderte bestimmte Aspekte des Festumzuges für Nichtteilnehmer*Innen der Stadt oder der Umgebung in gouvernementaler Weise, B) er verdichtete die flüchtige sinnliche Erfahrung des Jubiläums in eine dauerhafte Form und führte sie vom Erleben in die schriftliche und gedruckte Form sowie damit ins kulturelle Gedächtnis über, C) er inkapsulierte die sinnlich erlebbare Erfahrung des Feiertages in eine ruhende Form, die aber jederzeit wieder in Zukunft durch Rezeption von Leser*Innen als sich im Imaginären abspielende Performativität `wiederauferstehen´ konnte.

Bemerkbar ist auch eine doppelte Krisenbeseitigung durch geschicktes Agenda-Setting dreier schwelender Herausforderungen: Der Großherzog kam erstens selten in seine westliche Exklave, sondern lebte meist im östlichen (größeren) Landesteil. Selbst zu seinem Regierungsjubiläum war er nur substituiert anwesend („die Büsten des hohen Jubelpaares“), doch inszenierten die Obrigkeiten die Festlichkeiten so, als wäre der Monarch anwesend gewesen. Zweitens wurden die zum Teil neue überstaatliche Identität, die 1871 mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs auch bei den Mecklenburg-Strelitzern ins Bewußtsein trat, mit der Identität als Mecklenburger verknüpft und bestätigt (anhand der Argumentationsfiguren “Königin Luise“ und „Sedan“). Drittens erfolgte mit dem Monarch*innenbericht eine Bewältigung der immer isolierter werden verfassungsstaatlichen Herausforderung und rückschrittlichen Stellung des strelitzischen Großherzogtums gegenüber der deutschen Konstitutionsbewegung, indem vormoderne Herrschaftsformen (der Fürst als Landes-Vaterfigur, die Fürstin als „Engel“ und Landes-Mutterfigur) beschworen und durch sprachliche Handlung installiert wurden. Zugleich wurde hier jede Diskursivität des in anderen Staaten erkennbar erstarkenden Parlamentarismus und die Tätigkeit lobbyartiger Einflußgruppen auf die Politik (z.B. seitens der Arbeiterbewegung) zugunsten einer Aufrechterhaltung eines persönlichen `Treueverhältnisses´ zwischen Volk und Monarch abgewertet.

Deutlich wird dieser Umstand auch durch die Weigerung der verantwortlichen Ratzeburger Journalisten, über die Regierungstätigkeit des Großherzogs und über sein konkretes Regierungshandeln nachzudenken. Vielmehr wird in dem Bericht `Handlung´ durch `Haltung´ entschärft. Diese Betonung, die nicht auf auf dem `Tun`, sondern lediglich auf dem `Sein` beruhte, kann ebenfalls als bestätigende Verlängerung adeligen Zuschreibungsverständnisses verstanden werden, wie überhaupt dem ganzen Bericht eine stark dichotomistische Perspektive im Modell eines Ständestaates, der de facto und de jure noch immer vom Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 geprägt war, eigen ist. Trotzdem handelt es sich bei dem Ritual nicht um eine rein obrigkeitlich-ständestaatliche Maßnahme. Denn die Schmückung der Stadt war vorwiegend eine, die aus gemischtmotivlichen Bestrebungen sowohl der Obrigkeit mit (nach Austin) Tatsachen schaffenden Ansprachen als auch der Agency der Bewohner*Innen, die das Jubiläum als Anlaß nahmen, ein Volksfest mit Tanz und Musik zu begehen, bestand. 

Und obgleich das Jubiläum tatsächlich nur ein einziges Mal stattfand, so sind doch auf erweiterter Zeit- und Raumebene dergleichen Jubiläen in anderen Territorien sehr ähnlich abgelaufen. Somit kann konstatiert werden, daß es sich, zumal auch ein Aufführungscharakter (bei dem allerdings Zuseher*Innen und Akteur*Innen in ihren `Rollen´ wechseln konnten) vorhanden war, um ein Ritual im Stollberg-Rilingerschen Sinne handelte. 
Dabei gibt es auch andere Ritualbegriffe, so den von Gareis, der aber nicht derart konzis erscheint. Denn bei Gareis (2010) ist ein Ritual nur „eine Abfolge von Handlungen, die im Allgemeinen nach einer weitgehend festgelegten Ordnung auszuführen sind“, allerdings mit zwei Funktionen: „Erstens eröffnen sie einen Raum, in dem die Beteiligten miteinander kommunizieren. Zweitens bewirken sie häufig die Transformation der Teilnehmer oder der Gemeinschaft.“ [7]

Anders die eher an Stollberg-Rilinger angelehnte Beschreibung bei Pröve (2012): „Rituale sind kulturelle Äußerungen, die ihren Sinn in der Erhaltung und Bestätigung, der Festigung und Kräftigung sozialer und kultureller Ordnungen haben. Zu den Merkmalen zählen etwa standardisierte Wiederholungen von Handlungen, dramatisches und expressives Pathos.“ [8]

Hieraus ist ersichtlich, daß sich der kultur- und geschichtswissenschaftliche Ritualbegriff bisweilen als intrikat darstellt und höchst unterschiedlich definiert wird; hier mit Betonung auf dem sozialen, dort mit Betonung auf dem kommunikativ-räumlichen Aspekt. Alle diese Teilbereiche vereinigt hat aber übrigens der ebenfalls erst jüngst erschienene und daher (vermutlich) bei Stollberg-Rilinger nicht beachtete Sammelband von Brosius (2013), der eine große Vielzahl von Forschungsüberblicken zu je speziellen Aspekten der Ritualkultur (wie Ritualmacher, Ritualdesign oder Ritualökonomie) bereithält. Auch wenn beispielsweise diese drei Aspekte bei Stollberg-Rilinger nicht explizit beachtet werden, so hat sie doch an anderer Stelle, so im Bereich der Ritualfehler, entschiedenermaßen Vorteile und eine größere Tiefe als Brosius. 

Denn sie präsentiert neun unterschiedliche Arten von Ritualfehlern, namentlich Missgeschick, Konflikt, Abwesenheit, ironische Distanz, Verweigerung, Entgleisung, Usurpation, Mißbrauch und demonstrativen Regelverstoß (Seite 211-218), während bei Brosius lediglich Kontexte und Folgen beleuchtet werden. Für die Forschung lassen sich daher füglich Brosius und Stollberg-Rilinger in einem Repsonsorium sehr gut miteinander kombinieren und eröffnen, allein in diesem hier willkürlich herausgegriffenen kleinen Ritualforschungsbereich, bereits einen breiten und sinnreich zu verwendenden Typologiekatalog für die Untersuchung von Ritualfehlern. So läßt sich beispielsweise durchaus an eine diskursanalytische Untersuchung von Ritualen in der Zukunft denken, die seitens deutscher Journalist*Innen in der Vormoderne in Zeitungen bei Attentaten auf Monarch*Innen performativ gestaltet wurden, indem diese mittels verschiedener Strategien die Renovation des Staatsoberhauptes durch Berichte über das Scheitern des Attentats oder die Festnahme und Aburteilung der Attentäter*Innen betrieben. [9]

Stollberg-Rilinger gliedert ihr Buch in drei Teile. Der erste Abschnitt dient der Introduktion ins Thema, der Begriffsdefinition und der Stellung der Ritologie in der Historik. Der zweite Abschnitt stellt acht zentrale historische Themenfelder vor, in denen Rituale beobachtet werden können. Dazu zählt sie Alltag, Lebensschwellen, Kalenderschwellen, Opfer, Herrschaft, Konflikt, Recht und Rebellion. Alternierend könnten in Zukunft hier aber auch noch andere Bereiche angedacht werden, beispielsweise Kunst, Musik, Presse, Wissenschaft. 

Von besonderer Bedeutung ist, daß Stollberg-Rilinger bei ihren Beispielen nicht nur auf die jeweils `positiven´ Rituale, sondern auch die devianten Verhaltensweisen der Randseiter und `marginal (wo-)man´ eingeht, die viel zu lange dem Blickwinkel der Geschichtswissenschaftler*Innen entgangen sind. Die Erforschung sozialer Randgruppen gehört dazu ebenso wie die der Ritualfehler, denn neben Investitur- dürfen nach Stollberg-Rilinger künftig auch Devestiturpraktiken Beachtung finden. Von besonderer Bedeutung ist in dem besprochenen Buch schließlich auch die hohe Selbstreflexivität der Verfasserin des Bandes, die in einem eigenen Kapitel „Kontroversen und systematische Aspekte“ zum Vorschein kommt (Seite 176-211).

Kritisch zu bemerken wäre bei Stollberg-Rilinger nur zweierlei: Erstens betreibt sie selbst einen geradezu ritualistischen Diskurs über Eingeschlechtlichkeit. Als Ansprechpartner oder Identifikatinsadressaten ihrer Ausführungen sieht sie allein männliche Historiker, während sie übrige sozial-biologisch bedingte Geschlechterrollen kategorisch ausschließt, insbesondere Frauen, Pansexuelle, Omnisexuelle, Bisexuelle et cetera. Das mag besonders erstaunlich sein, wenn man bedenkt, daß die Verfasserin selbst (mindestens vom Äußerlichen her beurteilt) überwiegend weibliche Geschlechtsmerkmale aufweist, also vermutlich vorwiegend weiblich konnotiert ist und ihre eigenen Geschlechtsidentitätsgenossinnen durch performative und ständig wiederholte Anrufung der männlichen Historiker per se diskursiv ausschließt. [10]

Dabei entsteht das Bild, als würden sich nur Männer mit Ritualforschung befassen, was aber gar nicht der Fall ist. Der zweite Kritikpunkt betrifft die Einstellung Stollberg-Rilingers,, daß Rituale sich von Alltagshandlungen abheben würden (Seite 10). Diese Haltung hat selbstverständlich erheblichen Einfluß auf die Definition dessen, was denn alles ein Ritual sein könne oder nicht. Man könnte diese Einstellung daher als konservative Einstellung bezeichnen: Als Rituale sieht Stollberg-Rilinger nur das an, was besonders inszeniert ist, und daher nimmt sie lediglich klassische Rituale wie Herrscherrituale, sakrale Feiern, den Maibaum und anderes in den Blick. Es dürfte daher evident sein, daß Zeitungsnachrichten, die die scheinbar `bloßen´ Bewegungen des königlichen Körpers im Herrschaftsraum `verkörpern´, bei ihr beispielsweise nicht zu den Ritualen zählen, weil sie alltäglich seien. Allerdings verbirgt sich hinter ihrer Argumentation eine innere Kontextlosigkeit ihrer Kausalitätsbehauptung. Ihrer Auffassung nach „sind Rituale als solche zeitlich, räumlich und sozial gekennzeichnet; das heißt sie werden aus dem alltäglichen Handlungsfluss auf verschiedene Weise hervorgehoben, symbolisch eingerahmt und zu bestimmten Anlässen demonstrativ aufgeführt“ (Seite 10). Hier ist bemerklich, daß erstens kein Zusammenhang besteht zwischen der Rahmung und der Nichtalltäglichkeit. Denn auch alltägliche Handlungen sind „zeitlich, räumlich und sozial gekennzeichnet“.

Wenn Stollberg-Rilinger aber alltägliche Rituale aus ihrem Blick exkludiert, schließt sie mit dieser eher arrieregardistischen Sicht die avantgardistische Seite der Ritologie aus, auch wenn sie an anderer Stelle - im Bericht über den Forschungsstand - grundsätzlich zugibt, daß die Ritualtheorie von vielen historisch arbeitenden Männern („viele Historiker“) immer öfter auch auf nichtklassische Bereiche ausgedehnt werde (Seite 43). Trotzdem fordert sie auch dazu auf, bisher nicht untersuchte Phänomene unter dem Vorzeichen des `ritual turn´ zu betrachten (Seite 245), auch wenn sie zugleich davor warnt, daß man nicht `alles´ ritologisch untersuchen dürfe, um zu verhindern, daß der Begriff des Rituals „seine[r] analytische[n] Trennschärfe“ verlustig gehe.  Auch hier greift ein Denkfehler um sich, denn die analytische Methode, mit der Entitäten jeglicher Couleur untersucht werden können, ist schließlich nicht vom Untersuchungsgegenstand abhängig: Der Beobachtende mag zwar, sozialwissenschaftlich und ethnologisch gesprochen, das beobachtete Feld beeinflussen, das Feld ändert aber nichts an seiner Vorgehensweise. [11]

Dennoch ist insgesamt nicht zu verkennen, daß Stollberg-Rilinger sich mit ihrem Buch für die Ritologie als `neue´ geschichtswissenschaftliche Methodik engagiert. Lange Zeit hatte es die Ritualtheorie in Deutschland als Teil der Geschichtswissenschaft schwer, setzte ihr doch die traditionalistische Historiographie, in der vor allem „Haupt- und Staatsaktionen“, um einen Gottdschedschen prejorativen Theaterbegriff auf die Historik zu transferieren, [12] obstinat Widerstände entgegen (dazu Stollberg-Rilinger, Seite 31-33). 

Die noch eher junge Forschungsrichtung der Ritologie oder, wenn man so will auch des `ritualistic turn´ als Nouveauté,  kann jedoch bereits auf eine eigene Tradition zurückblicken und auf einen reichhaltigen, wenngleich durchaus noch ausbaufähigen Forschungsstand. Sie ist von der Avantgarde zum Mainstream geworden, sie bietet kulturwissenschaftlich spannende Erkenntnisse bei der neuen Analyse alter Quellen und es ist erfreulich, daß sich die Gesichtswissenschaft überhaupt nach dem `cultural turn´ so vielfältig in Arbeitsweisen, Ansätzen, Theorien und Modellen verbreitert hat. 

Zwar ist die Fragmentierung als Kennzeichen der Moderne, oft beklagt, damit auch in der Geschichtswissenschaft angekommen, jedoch durchaus nicht zum Nachteil für Historiker*Innen, die durch immer wieder neue Perspektiven das Verständnis der Gegenwart für die Vergangenheit und damit immer auch für sich selbst in vielfältigen Formen erneuern können. [13]

Stollberg-Rilinger hat mit ihrem hier besprochenen Buch über Rituale wesentlich zu den Voraussetzungen dieser Bewegung innerhalb der Ritologie beigetragen; ihr Werk darf daher füglich als theoretische wie praktische Einführung in die Untersuchung von Ritualen zur Benützung bei Studierenden wie Doktorand*Innen empfohlen werden. 

Diese Rezension wurden verfaßt von Claus Heinrich Bill (B.A.) und erscheint zugleich in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung zu Kiel.

Annotationen:

  • [1] = Siehe exemplarisch ihren älteren Aufsatz über “Handelsgeist und Adelsethos. Zur Diskussion um das Handelsverbot für den deutschen Adel vom 16. bis zum 18. Jahrhundert“, in: Zeitschrift für Historische Forschung, Band XV., Berlin 1988, Heft ? 3, Seite 273-309
  • [2] = Diese Definition revidiert Stollberg-Rilinger leider wieder auf Seite 226 und nennt dort dann überraschenderweise eine weitere Bedingung, die ihrer Auffassung nach erfüllt sein müsse, wenn man ein Phänomen als `Ritual´etikettieren wolle: „Das primäre Medium des Rituals ist der menschliche Körper. Das heißt zunächst einmal, daß Rituale die physische Präsenz der Beteiligten erfordern. Das liegt nach dem, was oben über die performative Wirkmacht gesagt worden ist, auf der Hand“. Dem ist nach Auffassung des Rezensenten durchaus nicht so. Denn hier hat Körperhaftigkeit und Performativität nicht zwingend einen kausalen Zusammenhang, der lediglich von Stollberg-Rilinger (und anderen, auf die sie sich bezieht) konstruiert wird. Zuzugeben ist, daß Performativität ohne Körperlichkeit nicht funktionieren mag, es muß sich aber nicht um einen menschlichen Körper handeln, sondern statt des menschlichen Körpers können in Ritualsituationen auch Medienkörper substitutionell als Handlung verstanden werden.
  • [3] = Zum Kohärenzgefühl siehe Jürgen Bengel / Lisa Lyssenko: Resilienz und psychologische Schutzfaktoren im Erwachsenenalter, Köln 2012, Seite 65-69
  • [4] = Wöchentliche Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg, Jahrgang LV., Ausgabe Nr.70 vom 11. September 1885, Seite 1-2 
  • [5] = Zu denken ist hier an solche redaktionellen Zeitungsinhalte, wie sie im Österreichischen Beobachter, Ausgabe ? 328 vom 24. November 1837, Seite 1573) abgedruckt wurden: „Rußland. Se. Majestät der Kaiser kamen (wie bereits gemeldet) am 2. October in Tiflis an. Am andern Tage, um 9 Uhr, wohnten Sie in der Kathedrale dem Gottesdienste bei und hielten darauf Revue über das Eriwansche Carabinierregimcnt. Um 12 Uhr hatten die Chane und angesehensten Eingebornen der transkaukasischen Provinz die Ehre, Sr. Majestät vorgestellt zu werden. Darauf besichtigten Se. Majestät das Gebäude vom Stabe des abgesonderten kaukasischen Corps, das Gymnasium, das Arsenal, die Kaserne der kaukasischen Sapeurbataillons, so wie die bei derselben errichtete Schule für den grusinischen Adel, und fanden Alles zu Ihrer Zufriedenheit; zuletzt nahmen Sie noch das Metechische Gefängniß in Augenschein. Am 22. October, um l Uhr Morgens, wohnten Se. Majestät dem Gottesdienste in der St.-Georgskirche bei und hielten um 12 Uhr Revue über die in TifIis versammelten Truppen. Am 23. um 10 Uhr Morgens musterten Se. Majestät das zusammengezogene Lehrbataillon ...“ [usw.]. Auffallend ist an diesem Genre von Zeitungsnachrichten das geradezu minutiöse Agenda-Setting zu den Körperbewegungen von Zar Nikolaus I. (1796-1855) mit ständiger performativer Herstellung von Hierarchie und Herrschaft.
  • [6] = Genau betrachtet hat allerdings auch eine Zeitung einen `Körper´, d.h. eine Materialität, die durch das bedruckte Papier mit Schriftmitteilungen gekennzeichnet und markiert ist. Auch bei Zeitungen lassen sich daher nach Volkmanns semiotischem Kulturbegriff artefaktische (materiale) von soziofaktischen (personalen) und mentefaktischen (mentalen) Eigenschaften kultureller Entitäten ontologisch unterscheiden. Siehe dazu Laurenz Volkmann: Die Vermittlung kulturwissenschaftlicher Inhalte und Methoden, in: Klaus Sierstorfer / Laurenz Volkmann (Hg.): Kulturwissenschaft interdisziplinär, Tübingen 2005, Seite 279 
  • [7] = Iris Garies: Ritual, in. Friedrich Jaeger (Hg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Band XI., Stuttgart / Weimar 2010, Spalte 297-298
  • [8] = Ralf Pröve / Carmen Winkel: Rutale in der frühneuzeitlichen Lebenswelt Militär, in: Ralf Pröve / Carmen Winkel (Hg.): Übergänge schaffen. Ritual und Performanz in der frühneuzeitlichen Militärgesellschaft , Göttingen 2012, Seite 10
  • [9] = `Erfolgreiche´ Ritualfehler waren bei Fürstenattenaten in der Vormoderne eher selten. Prominentestes Beispiel ist Erzherzog Franz Ferdinand in Sarajewo 1914.
  • [10] = Eine direkte fremdzuschreibliche Etikettierung Barbara Stollberg-Rilingers als `Frau´ zur Typologisierung erfolgt hier bewußt nicht. Denn ein derartiger Sprachakt würde nichts weiter als eine Geschlechteridentitätsdichotomisierung nach dem Zwei-Geschlechter-Modell bewirken. Welche Gender-Eigenschaften (also soziale Geschlechterrolle) sich die Verfasserin selbst beilegt, muß schließlich ihr überlassen bleiben. Gern wird aber seitens des Rezensenten zugegeben, daß es, denkt man diese Vorbehalte systematisch zu Ende, zumindest im Bereich der Korrespondenzen nur zwei Anredeformen gibt (`Herr´und `Frau´). Das ergibt bedauerlicherweise ein Paradoxon, denn Geschlechtsidentitäten sind von außen zwar nicht immer eindeutig feststellbar, sondern werden in aller Regel durch Anreden (nach Judith Butler vielmehr `Anrufung´ genannt) wie die oben genannten markiert und damit fremdbestimmt.
  • [11] = Siehe dazu das Lemma „Teilnehmendes Beobachten im Feld und Ethnographie“ bei Uwe Flick / Ernst von Kardorff / Ines Steinke (Herausgebende): Qualitative Forschung, Reinbek 9.Auflage 2012, Seite 384-401 sowie „Teilnehmende Beobachtung“ bei Ralf Bohnsack / Winfried Marotzki / Michael Meuser (Herausgebende): Hauptbegriffe qualitativer Sozialforschung, Opladen 3.Auflage 2011, Seite 151-153
  • [12] = Siehe dazu das Lemma „Haupt- und Staatsaktion“ bei Werner Kohlschmidt / Wolfgang Mohr (Herausgebende): Reallexikon der deutschen Literaturgeschichte, Band I., Berlin / New York 1958, Seite 619-621
  • [13] = Besonders instruktiv und lesenswert ist hier ein grau unterlegtes Lese-Kästchen bei Stollberg-Rilinger (Seite 244) zum Thema „Warum Ritualforschung betreiben?“

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