Institut Deutsche Adelsforschung
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Der sächsische Reformer Thomas Freiherr v.Fritsch

Eine neue Biographie zum geistigen Vater des Rétablissements

Im Jahre 1829 erschien ein Lebensabriß der wichtigsten Stationen eines sächsischen Ministers des XVIII. Jahrhunderts in M. J. Klarkes Werk „Geschichtskunde von der Regierung Friedrichs des Großen bis auf unsere Zeit oder von dem Jahre 1740 bis zum Jahre 1830“, erschienen in Frankfurt am Main in der Jägerschen Buch-Papier- und Landkarten-Handlung 1829, der auf Seite 78-79 (der Seitenzählung des Abschnittes „Wichtige Begebenheiten in einzelnen europäischen Staaten“) den folgenden Wortlaut trug: „Thomas, Freiherr von Fritsch, kursächsischer Geheimer Rath, bewahrheitete an sich das Wort, welches Friederich der Große über den Grafen Ostermann aussprach: ‚Die Natur theilt ihre Gaben ohne Rücksicht auf den Stammbaum aus.‘ Geboren im Jahr 1700, der Sohn eines Buchhändlers in Leipzig, entwickelte er schon frühe Anlagen, die zu schönen Hoffnungen berechtigten. Sein Vater widmete ihn den Rechts- und Staatswisssenschaften, und sah ihn zu einem kräftigen, tiefdenkenden Manne aufblühen. Seine Kenntnisse und Einsichten blieben nicht verborgen. Kaum hatte man in Dresden seine Tüchtigkeit kennen gelernt, so berief man ihn dahin und fand das in ihn gese[t]zte Zutrauen so sehr gerechtfertigt, daß man ihn vor dem Ausbruch des Oestreichischen Erbfolgekriegs mit einer wichtigen Sendung nach Paris schickte. Kaiser Karl VII. berief ihn bald darauf als Reichshofrath nach München. Nach dem Tode dieses unglücklichen Fürsten kehrte er in sein Vaterland zurück und bot August III. von Neuem seine Dienste an, der ihn bald nachher in den Freiherr[e]nstand erhob. Die Schrecken des siebenjährigen Krieges vertrieben ihn im Gefolge des Königs aus Sachsen; er begleitete diesen nach Polen und nahm an den Verhandlungen jener Zeit fleißigen Antheil. Als man nun nach siebenjährigem fruchtlosem Kampfe in Wien und Warschau auf den Frieden sann, vertraute man seiner Geschicklichkeit die erste Unterhandlung an.

Er sprach den König von Preussen in Meissen und dann in Leipzig und brachte die Bestimmung einer Friedensversammlung bald zu Stande, wurde von seinem Könige zum Mitgliede der Versammlung zu Hubert[u]sburg ernannt, arbeitete daselbst an dem Abschluß des Friedens und erwarb sich darin um Sachsen großes Verdienst. Seine Erhöhung zum Konferenzminister war eine seiner Auszeichnung würdige Belohnung. Noch zwölf Jahre nach der Herstellung der Ruhe in Teutschland wirkte er segensvoll in Sachsen für Fürst und Volk, als ein redlicher und geschickter Geschäftsmann und als ein treuer Patriot. Als er am 1. Dezember 1775 starb, folgte die Dankbarkeit und das allgemeine Bedauern seinem Sarge und verbürgte dem vollendeten Edeln ein bleibendes Andenken unter seinem Volke, das seinen Namen noch mit Ehrfurcht nennt. Mitten in dem Geräusche des thätigen und unruhigen Geschäftslebens hatte der Denker die Einsamkeit kennengelernt und lieb gewonnen; es erschienen von ihm (1763) ‚Zufällige Betrachtungen über die Einsamkeit.‘“

Klarkes Nekrolog hatte die wichtigsten öffentlichen Stationen von Fritschs Leben angerissen. Ausführlicher indes ist nun nicht nur eine knappe Lebensskizze des Erwähnten erschienen, sondern vielmehr eine umfangreiche Biographie. Vorgelegt wurde sie im Druck am 30. Jänner 2024 (allerdings, entgegen dieser Zeitangabe, retrospektiv mit der Jahresangabe „2023“ auf Seite 3 versehen) als eine mindestens seit 2015 (Seite 7) erarbeitete, schließlich im Sommersemester 2022 an der Technischen Universität zu Chemnitz angenommene Dissertation [1] von Marian Bertz. [2] Sie trägt den Titel „Thomas von Fritsch (1700-1775). Ein sächsischer Reformpolitiker im Ancien Régime“, erschien als Band LXXI der von Enno Bünz, Andreas Rutz, Joachim Schneider und Ira Spieker herausgegebenen Schriftenreihe „Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde“ im Leipziger Universitätsverlag hardcovergebunden unter der ISBN „978-3-96023-585-9“, kann im Buchhandel um den Preis von 55,00 Euro erworben werden, umfaßt 390 Seiten, enthält zwei Bildteile mit zusammen 17 Abbildungen.

Dabei ist es erstaunlich, daß der Biographierte erst jetzt eine umfassendere Würdigung erfahren hat, war er doch einer der wichtigen Politiker des „Rétablissements“, wie die sächsische Reformzeit nach dem Siebenjährigen Kriege genannt wurde. [3] Drei Ziele möchte der Verfasser mit seiner Studie erreichen (Seite 14-15). Er will erstens eine Neubewertung des Rétablissements erreichen (charakterisiert schließlich eher als Kontinuität denn als Neuerung auf den Seiten 310-330), zweitens Merkmale des Typs des „bürgerlich-neuadeligen“ Rittergutsbesitzers herausarbeiten (dies geschieht auf den Seiten 73-80) [4] und drittens anhand der Einzelvita eines Amtsträgers nähere Einblicke in die Ämtermannigfaltigkeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation geben (sicherlich der am wenigsten bedeutendste Exkurs). Die Biographie geht dazu chronologisch aufsteigend vor und bildet um den bei Klarke angerissenen Lebensweg den roten Faden, arbeitet mithin die Lebensstationen ab.

Allerdings werden die Lebensabschnitte unterschiedlich gewichtet; so konnte der Verfasser über die Jugendzeit nur sehr wenige Daten oder Lebensumstände ermitteln. Der junge Fritsch, geboren als nichtadeliger Buchhändlersohn und getauft in der Buchhandelsstadt Leipzig, studierte in seiner Vaterstadt Leipzig die Rechte, doch legt der Verfasser dar, daß es weder falsi- noch verifizierbar sei, daß Fritsch 1721 ein Doktorat erlangt hätte (Seite 23-24); überliefert ist nur eine als „Exercitatio“ (Übung) bezeichnete Fritsch‘sche Schrift (Seite 41), die ausdrücklich nicht als „Dissertatio“ bezeichnet wurde, indes bisweilen durchaus als schriftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades gewertet worden ist. [5] Verschiedene Umstände sprechen zwar dafür, andere Indizien wiederum dagegen, der Verfasser hat jedoch alle ihm zugänglichen Belege dazu gesammelt und sie einander gegenübergestellt, den Schluß, den Lesende daraus ziehen können, jedoch offengelassen.

Ergänzend könnte man noch hinzufügen, daß die um 1721 aufgestellten akademischen Abschlußschriften von Studenten in Leipzig durchaus unterschiedliche Bezeichnungen trugen. So publizierte der Verlag Imannuel Tietze in Leipzig im selben Jahre 1721 beispielsweise von Ferdinand August Hommel: „Dissertatio Iuridica Qua Omnem Actionem Confessoriam Ex Servitute; Negatoriam Vero Ex Libertate Esse“ mit 26 Seiten; 1720 erschien dagegen im Verlag Schede in Leipzig die „Disputatio Inauguralis Juridica De Exemplis Von Copeyen“ seitens des Studenten Georg Engelbrecht mit 18 Blatt, dann 1726 im Verlag Breitkopf in Leipzig die „Exercitatio Ivris Saxonici Electoralis De Ivre Relvendi Bona Svb Hasta Vendita Eivsqve Præsertim Spatio Legitime Compvtando Ad Ord. Sax. Elect. Ivdic. Recogn. Tit. XXXIX, §. 19“ des Franz Karl Conradi – alle drei gelten heute als juristische Dissertationen. [6]

Doch gleichgültig, welchen Abschluß Fritsch erlangt hatte, sicher ist wiederum, daß er – nach Absolvierung einer dreijährigen Bildungstour durch Europa (Seite 25-27) – zunächst 1724 als Legationssekretär in den sächsischen Staatsdienst, dann 1742 in den kaiserlichen Dienst, schließlich wieder – 1762 – in den sächsischen Landesdienst trat und vielfältige Ämter bekleidete, was auch schon oben bei Klarke anklang. Allein dort nicht erwähnt worden war, daß er als Vorsitzender der Restaurierungskommission im „Rétablissement“ Sachsens eine bedeutende Rolle spielte, dazu neben Denkschriften auch eine Art von „Marshallplan“ – oder besser gesagt eine Art „Saxonian Recovery Program“ entwarf, für industrielle und ökonomische Prosperitätsentfaltung in Sachsen sorgte.

Der Verfasser zeichnet diesen Lebensweg detailliert nach, hat dazu neben der Literatur auch viele Akten und Briefe benützt (beispielsweise im Abschnitt auf den Seiten 168-190), die bisher unpubliziert in Archiven lagen, wodurch ihm in seiner Darstellung sehr persönliche Einblicke möglich werden, die eng am jeweils damaligen Geschehen entlang führen. Auffallend ist an vielen Stellen in der Vitenerzählung der gut reflektierte Forschungsstand (so unter anderem auf den Seiten 67, 123-34 und 310-330), beispielsweise bei der Erörterung der Frage, ob man die Begrifflichkeiten „Absolutismus“ – „hat […] ausgedient“ (Seite 126) – und „aufgeklärter Absolutismus“ – besser „Reformabsolutismus“ (Seite 130) – noch für benützbare Kategorien halten könne (Seite 123-131).

Das vom Verfasser präsentierte Aktenverzeichnis (Seite 353-358) ebenso wie das Literaturverzeichnis sind beeindruckend. Bei dieser Fülle verwundert es, daß einige Werke bemerkenswerterweise nicht benützt wurden, obschon einschlägig zum Thema passend. So fehlen a) Karl Olivier v.Beaulieu-Marconnays Buch mit dem Titel „Anna Amalia, Carl August und der Minister von Fritsch. Beitrag zur deutschen Cultur- und Literaturgeschichte des 18. Jahrhunderts“, erschienen in Weimar beim Verlag Böhlau 1874 mit 256 Seiten (fehlt in den beiden Literaturverzeichnissen auf den Seiten 358 und 360), b) Marko Kreutzmanns Aufsatz mit dem Titel „Adel und Staatsdienst in den sächsisch-ernestinischen Territorien im 18. Jahrhundert. Das Beispiel der Familien von Ziegesar und von Fritsch“, abgedruckt als Aufsatz bei Paul Beckus / Thomas Grunewald / Michael Rocher (Herausgeber): Niederadel im mitteldeutschen Raum (um 1700-1806), Halle an der Saale 2019, Seite 98-114 (fehlt im Literaturverzeichnis auf Seite 369), dann c) Hans Baumgärtels Buch „Bergbau und Absolutismus. Der sächsische Bergbau in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und Maßnahmen zu seiner Verbesserung nach dem Siebenjährigen Kriege“, erschienen in Leipzig im Deutschen Verlag für Grundstoffindustrie 1963 mit 192 Seiten (mit expliziter Fritscherwähnung), fernerhin d) der Aufsatz von Werner Plumpe mit dem Titel „Ein historisches Lehrstück von Staatsverschuldung und Finanzpolitik. Das kursächsische Rétablissement von 1763“, abgedruckt bei Otto Depenheuer (Herausgeber): Staatssanierung durch Enteignung? Legitimation und Grenzen staatlichen Zugriffs auf das Vermögen seiner Bürger, Berlin / Heidelberg: Springer 2014, Seite 7-21 (mit expliziter Fritscherwähnung). Erstaunlicherweise fehlt auch e), obschon im Haupttext detailliert behandelt, im Literaturverzeichnis Thomas Fritschs eigenes akademisches Werk „Exercitatio juris publici de iure imperii in magnum ducatum etruriae“ (Seite 358), erschienen in Leipzig 1721 bei Immanuel Titius (Tietze), wie oben schon beschrieben.

Trotz der angesprochenen Monita wird man aber insgesamt die umfangreiche biographische Erzählung zu einer der zentralen Figuren des sächsischen Rétablissements als einen fundierten, vielfältig ausgeleuchteten Beitrag zur Landesgeschichte bezeichnen können, mit dem eine Forschungslücke geschlossen worden ist, weil hier Einblicke in die Fundamentierung und Entstehung der Politik nach dem siebenjährigen Kriege geworfen werden. Dabei dachte Fritsch in seinen im Buch intensiv analysierten (auch politischen) „Zufälligen Betrachtungen in der Einsamkeit“ unter dem Motto „Per damna, per caedes, ab ipso ducit opes animumque Ferro“ (aus dem Jahre 1761) an viele neue „aufklärerische“ Ideen, die später zwar nur abgeschwächt umgesetzt worden sind, aber doch einen Schritt hin zur Verwandlung der Krise im Lande bedeuteten, Sachsen aus der Not der Kriegsniederlage heraus zu einem „modernen“ Staat mitformten.

Diese Rezension stammt von Dr. Dr. Claus Heinrich Bill (erstellt im März 2024).

Annotationen:

1 =  In Erarbeitung oder Drucklegung, dies wird nicht ganz klar, wurde die Arbeit finanziell durch Mittel aus dem sächsischen Landeshaushalt gefördert (Seite 4).

2 = Auf der Webseite des Leipziger Universitätsverlages heißt es zu ihm als Verfasser: „Marian Bertz, geb. 1987, ist Museumspädagoge im Karl-May-Haus Hohenstein-Ernstthal. Er studierte Europäische Geschichte in Chemnitz und Bangor/Wales und wurde 2022 promoviert. Zudem war er von 2012 bis 2022 im Schloßbergmuseum und auf Burg Rabenstein (beide Chemnitz) sowie 2014 bei der Ersten Brandenburgischen Landesausstellung in Doberlug-Kirchhain Museumsführer. 2019 bis 2021 arbeitete er in einem Chemnitzer Auktionshaus für Kunst und Antiquitäten. Forschungsinteressen und -schwerpunkte sind die deutsche und sächsische Geschichte des 18. bis 20. Jahrhunderts sowie das Leben und Werk Karl Mays.“ Dies zitiert nach der Webseite mit der URL „https://www.univerlag-leipzig.de/catalog/bookstore/author/1952-Marian_Bertz“ gemäß Abruf vom 13. März 2024.

3 = Dazu siehe Horst Schlechte: Die Staatsreform in Kursachsen 1762.1763. Quellen zum kursächsischen Rétablissement nach dem Siebenjährigen Kriege, Ost-Berlin 1958 (Band V der  Schriftenreihe des Sächsischen Landeshauptarchivs Dresden“).

4 = Der Begriff „bürgerlich-neuadelig“ erweist sich zunächst als irritierend und verwirrend, da einem herkömmlichem Verständnis nach jemand eigentlich nur „bürgerlich“ oder „neuadelig“, aber nicht beides zusammen sein kann. Betrachtet man sich die soziale Verfaßtheit aber poststrukturalistisch und situativ, so kann die gewählte Bezeichnung Sinn machen und analog zum Musenhof verstanden werden, der auch eine gemischtständische flüchtige Aufführung zur Eörterung von gesellschaftlichen Herausforderungen darstellte. Siehe dazu Reinhard Blänkner / Wolfgang de Bruyn (Herausgebende): Salons und Musenhöfe. Neuständische Geselligkeit in Berlin und in der Mark Brandenburg um 1800, Hannover:  2009, 196 Seiten (enthält neun gedruckte Beiträge des Kolloquiums „Salons und Musenhöfe. Neuständische Geselligkeit in Berlin und in der Mark Brandenburg um 1800“ vom 18. Juli 2008 im Gutshaus Sieversdorf; betrifft unter anderem Musenhöfe auf dem Lande und gemischt nichtadelig-adelige Zusammenkünfte in der „Übergangsgesellschaft“ der Koselleckschen „Sattelzeit“). Der Verfasser meint denn wohl auch den nicht individuell zu verstehenden Rittergutsbesitzer, sondern kollektiv den Typus einer gemischt bürgerlich-neuadeligen Rittergutsbesitzerschaft, die im Gegensatz zur altadeligen Ritterschaft gestanden habe. Deren Grenze verlief durch Ahnenproben zur Stiftsfähigkeit (Seite 291) als Reglementierungs- und Scheidungsmittel (Zugangsschranke) zwischen Rittergutsbesitzern mit Landtagsfähigkeit und solchen ohne Landtagsfähigkeit. Der Verfasser exemplifiziert diesen Umstand anhand der Hauptfigur in vielen einzelnen Situationen. Seiner Meinung nach sei die Hauptfigur in den Adel hineingewachsen, so als gäbe es eine feste und strukturalistisch gedachte „Gruppe“ von „Adel“, in die man hätte ein Mal, dann aber für immer, aufgenommen werden können. Dieses Hineinwachsen sei bewerkstelligt worden (Seite 73-76) durch den 1729 erfolgten Ankauf des Gutes Seerhausens, die Nobilitierung 1730 auf Kurfürstenwunsch (Seite 35), den 1741 erfolgten Verkauf der aus väterlichen Erbe überkommenen Buchhandlung (als bürgerlichem Gewerbe) und der damit verbundenen Wechsel der Einkunftsarten (hin zu den Einkünften aus Grundbesitz und Ämtern), seine Umorientierung von einer Art der reinen Eigennutzwirtschaft (Geld verdienen durch die Tätigkeit für den persönlichen Wohlstand) zu einer Art Gemeinnutzökonomie (Geld verdienen durch die Tätigkeit in öffentlichen Angelegenheiten), das eigene adelige und das Konnubium seiner Kinder und die adeligen Patenschaften, die selbst beantragte und erbetene Erhebung in den Freiherrenstand 1742 (Seite 63-64).

5 = Henry Neumüller: Ritterorden St. Stanislaus, gestiftet 1765, Band I, Unterpremstätten 2016, Seite 113.

6 = So gemäß des Gemeinsamen Verbundkatalogs des Gemeinsamen Bibliotheks-Verbundes mit Stand jeweils am 10. März 2024 unter den URLs https://kxp.k10plus.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=147600340 (Breitkopf), https://kxp.k10plus.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=18086341X (Englebrecht) und https://kxp.k10plus.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=332124029 (Fritsch), https://kxp.k10plus.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=151001820 (Hommel).


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