Institut Deutsche Adelsforschung
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Adelsrechtliche und adelshistorische Forschungen

Vorstellung einer Linsingen´schen Neuerscheinung

Im Jahre 2012 hat der Jurist Detlev Freiherr v.Linsingen aus Augsburg einen Band mit dem Titel „Die königlichen westphälischen Baronate und die Entstehung und Entwicklung des Adels. Ein Beitrag zu aktuellen Themen des historischen deutschen Adels“ im Eigenverlag publiziert, der hier gern näher besprochen werden soll. Dies erscheint um so mehr berechtigt, als der paperbackgebundene Sammelband mehr verspricht als der Titel ankündigt. Er besteht aus vier Teilen: „Die Rechtsgültigkeit der Kgl. Westphälischen Adelsakte, insbesondere der Baronate“ stellt dabei Teil 1 dar (Seite15-38). Darin bringt der Verfasser nicht nur eine aktuelle Liste der ermittelbaren westphälischen Baronate, sondern auch viele konsize und luzide Bemerkungen zur umstrittenen Thematik, die unter anderem 2009  kontrovers durch einen Aufsatz im Deutschen Adelsblatt aufgegriffen worden war. Der zweite Teil befaßt sich sodann in einer großen Überblicksdarstellung mit der „Entstehung und Entwicklung des Adels von den Merowingern bis 1918“ (Seite 41-138). Hier werden Begriffserläuterungen zu Lemmata wie „Rückdatierung von Gnadenakten“, „Personaladel“, „Universitätsadel“, „gewohntheitsmäßige Titelfühurng“ und weitere adelsrechtliche Phänomene bearbeitet und dargelegt. Erörtert wird darin jedoch fernerhin auch die Diskussion um die Rechtmäßigkeit des baltischen Baron-Titels nach 1918, dem Linsingen kritisch gegenüber steht (Seite 128-138). 

Im dritten Teil „Der Rechtsbegriff Uradel und das Marburger Amalgam-Diktat von 2007“ nimmt der Autor sodann als Gegner Bezug auf ein aktuelles Ereignis, das durch die Abschaffung der Rubriken „Briefadel“ und Uradel“ im Genealogischen Handbuch des Adels neue Tatsachen schuf. 

Der vierte und letzte Teil schließlich (Seite 141-189) beschäftigt sich mit der Einrichtung, Verfaßtheit und der Spruchpraxis des Deutschen Adelsrechtsausschusses, dessen „Absonderlichkeiten“ Linsingen detailliert vorstellt. Hierbei behandelt Linsingen auch das sogenannte „Adeln in die Gruft“ (Umwandlung des topographischen „von“ in das adelige „v.) und detailliert das adelsrechtsliche Phänomen der umstrittenen „adelsrechtlichen Nichtbeanstandung“.

Insgesamt hat Linsingen damit ein kritisches Werk vorgelegt, penibel erarbeitet und einer Beachtung wert. Vor allem der Adelsrechtsauschuß sollte sich mit den Erörterungen und Ergebnissen der Linsingen´schen Studie auseinander setzen, um seine Tätigkeit zu vervollkommnen. Aber auch die universitäre und außeruniversitäre Adelsrechtsforschung wird künftig nicht mehr ohne dieses Werk und die Beschäftigung mit dessen Erkenntnissen auskommen können. Öffentlich ist die Diskussion um die Linsingen´schen Thesen bisher, beispielsweise im Deutschen Adelsblatt, nicht geschehen, doch bleibt zu hoffen, daß verbandsintern bei den Vereinigungen des historischen Adels detailliert über die Kritik gesprochen wird. Bestellbar ist das Werk beim Autor Detlev Freiherr v.Linsingen (Fachanwalt für Steuerrecht) in der Pater-Roth-Straße 15 in 86157 Augsburg.

Diese Rezension erschien zuerst in der Zeitschrift Nobilitas für deutsche Adelsforschung (Jahrgang 2014) und stammt von Claus Heinrich Bill.
 


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