Institut Deutsche Adelsforschung
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Die Landwehrsche Anleitung zur Historischen Diskursanalyse

Beitrag zur geschichtswissenschaftlichen Methodologie

Prof. Dr. Achim Landwehr M.A. (*1968) ist aktuell Lehrstuhlinhaber an der Heinrich-Heine-Universität zu Düsseldorf, war u.a. wegen seiner hervorragenden Leistungen im akademischen Feld einige Jahr lang an derselben Hochschule Juniorprofessor (d.h. ohne Habilitation bereits lehrend) und widmet sich in seinem Berufsleben vor allem der Geschichte der Frühen Neuzeit. Bereits 2001 veröffentlichte er das Werk „Geschichte des Sagbaren. Einführung in die historische Diskursanalyse“, hat es jetzt grundlegend überarbeitet (u.a. auch weil er nicht nur Texte als diskursfähig betrachtet, sondern ein Diskurs auch gerade über das Verschweigen `das Unsagbare´ markiere). Die zweite Auflage erschien 2009 als Band IV. der Schriftenreihe „Historische Einführungen“ des Frankfurter Campusverlages in Hessen, die Studierenden und Wissenschaftlern in einer ersten Überblicksdarstellung historische Gebiete oder Subdisziplinen innerhalb der Geschichtswissenschaft in konziser Darstellung nahe bringen soll. Dieser Band IV., von Landwehr unter dem schlichteren Titel „Historische Diskursanalyse“ gehalten, soll hier besprochen werden. Landwehr widmet sich dabei mit der Diskursanalyse einem spannenden Thema, das man wohl eher als Methode denn als Subdisziplin bezeichnen darf, auch wenn hier die Grenzen sicher nicht trennscharf gezogen werden können. 

Er vertritt damit auch die Auffassung des Privatdozenten und Archivdirektors Dr. phil. Klaus Neitmann M.A. aus Potsdam, der für die Geschichtswissenschaften beklagt hatte, man würde sich viel zu sehr nach „Turns“ und „Moden“ richten und darüber das Verständnis der Vergangenheit vernachlässigen. [1]

Auch  Landwehr sieht in der Diskursanalyse keinen Selbstzweck, sondern will Verborgenes ans Licht holen, Metaeinsichten gewinnen, die die Quellen selbst nicht enthalten, das historisch einst existente Selbstverständliche hinterfragen, dingfest machen, bezeichnen und markieren. [2]

Was Landwehrs Werk indes so anregend macht (denn das ist es, das sei vorweggenommen), ist zweifellos der Transfer der von Foucault begründeten Diskursanalyse auf die Geschichtswissenschaft. Wer also anhand des Titels seines 187 Seiten umfassenden Buches eine spezifische Orientierung der sonst eher im Grunde philosophischen Diskursanalyse hin auf die Historiographie erwartet, wird nicht enttäuscht werden. Tatsächlich bietet Landwehr eine konkrete Anleitung zur Diskursanalyse für die Historik. 

Zunächst aber beleuchtet er in eingehenden Darstellungen die Begriffsgeschichte, die Bedeutungen und die Voraussetzungen der Diskursanalyse, die ihre Wurzeln nicht nur bei Foucault haben, sondern auch in der Annales-Schule der Franzosen Bloch und Febvre. Er weist auf die Schwierigkeit hin, zunächst überhaupt den Begriff des Diskurses, der in unterschiedlichen Dimensionen gebraucht wurde und wird, zu definieren und kritisiert offen einige Arbeiten aus der geschichtswissenschaftlichen Praxis, die zwar den Begriff Diskurs verwenden, ihn dann aber, Landwehrs Auffassung nach, ad absurdum führen; hier nennt Landwehr vor allem Christian Barthel mit seiner Arbeit über „Medizinische Policey und medizinische Aufklärung“ aus dem Jahre 1989 (Seite 134-135). 

Barthel konzentriere sich viel zu sehr auf normative Quellen und würde andere Quellenarten ganz außer acht lassen, könne also nicht füglich von einer Diskursabbildung sprechen. Auch Teilen der Verfassungsgeschichtsschreibung, die nur die normative Seite betrachte, wie sie sich in der Wandlung von Gesetzes- und Verfügungstexten äußere, wirft Landwehr Einseitigkeit vor (Seite 149). 

Ebenso kritisiert Landwehr Bauers Arbeit über „Hofökonomie. Der Diskurs über den Fürstenhof in Zeremonialwissenschaft, Hausväterliteratur und Kameralismus “ von 1997, weil sie zwar das Wort `Diskurs´ ständig im Munde führen, dann aber doch lediglich nur Argumentationsstrategien ablichten, nicht aber „institutionalisierte Redeweisen“ verarbeiten würden (Seite 138).

In den vielen Beispielen aus der Historiographie, die aber positiv von Landwehr gewertet werden, wird deutlich, daß es immer möglichst heterogene Quellengruppen sind, die man für eine historische Diskursanalyse heranziehen sollte (derart konkrete Quellenkorpora nennt Landwehr auf seinen Seiten 136, 141, 145, 148, 150, 152, 156,158). 

Dabei begreift Landwehr den Diskurs [3] grundsätzlich als ein aus der lateinischen Wortwurzel hergeleitetes „Hin- und Herlaufen“ (Seite 17) in verschiedensten Quellengrupen (vornehmlich Texten, aber auch Gesten, Ritualen, Bildern, Gebäuden et cetera), um festzustellen, wie sich Gesellschaften über Standpunktdiskussionen und argumentative Konflikte Kohärenzgefühle von Handhabbarkeit, Sinnhaftigkeit und Bewältigbarkeit des Lebens durch eben jene Diskurse erschaffen. [4]

„Diskurs“ versteht Landwehr dabei als eine imaginäre Entität, die sich in Mentefakten und Artefakten ausdrückt (quasi als ihr materielles Äquivalent gelten kann) und die, versehen mit dem entsprechenden methodischen Werkzeug der Diskursanalyse, auch „lesbar“ gemacht werden kann. Die Diskursdebatte geht dabei mit Kant davon aus, daß die Sicht die Dinge und nicht die Dinge die Sicht formen (eigentlich ist dies also keine so neue Perspektive), Realitäten also durch performative Sprechakte erschaffen werden. Überhaupt ist das Performative, die Wiederholung von Topoi, von Selbstverständlichkeiten, die sich verselbstständigt haben, ein Kennzeichen von Diskursen. 

Dies kann selbst bei Landwehr konstatiert werden. Wann immer er beispielsweise von Geschlechtern innerhalb seiner persönlichen Narration im Buche spricht, perpetuiert er eine binäre Geschlechterrollenkonstruktion, in der er vermutlich persönlich sozialisiert wurde. Er schreibt von „Menschen beiderlei Geschlechts“ (Seite 138) oder „die Historikerin und der Historiker“ (Seite 171), kennt also durchgehend und wiederholend, als sei es eine geradezu `natürlicher´ Umstand, nur diese Konstellation des Zwei-Geschlechter-Modells. Dazu Landwehr selbst: „Dadurch [durch den Diskurs; Anmerkung des Rezensenten] können Selbstverständlichkeiten zum Thema gemacht werden, die als wahres Wissen Eingang in die soziale Wirklichkeit gefunden haben, über die eine Verständigung gar nicht mehr nötig erscheint und die in besonders erfolgreichen Fällen den Anschein der Natürlichkeit annehmen können.“ Genau das trifft auch auf Landwehrs eigene Geschlechtsidentitätsaxiomatik zu; er kennt in seinem Agenda-Setting nur zwei Geschlechter und in seiner Schreibweise weder das Gender Gap noch die damit semiotisch inklusionsfähigen sexuellen Orientierungen und Geschlechteridentitäten des Queer-Alphabets, schließt also in seiner `heteronormativen Zwangsmatrix´ per se Historiker*Innen aus, insbesondere Asexuelle, Bisexuelle, Intersexuelle, Omnisexuelle, die Gruppe der Queer Questioner*Innen, Hetero-Alliierten, Transgender und Transsexuellen, um hier auszugsweise nur einige Beispiele zu nennen. [5]

Gleichwohl legt Landwehr eine strukturierte und brauchbare Anleitung für eigene Forschungen von Historiker*Innen vor. Dieses Untersuchungsdesign gliedert er in die sechs Punkte der Themenfindung, Korpusbildung, Kontextanalyse, Aussagenanalyse, Textanalyse und Diskursanalyse, wobei die Herangehensweise ständig zwischen der Beschäftigung mit konkretem Material und immateriellen Kontext oszilliert, sich im Idealfall ohne Überbetonung einer Seite miteinander verschränkt. Ergebnis jeder Diskursanalyse soll dann die Ermittlung von Umständen sein, die auf einer Metaebene ablesbar seien, und die verborgene Strukturen offenbaren könnten. Dieses Ziel könnte man esoterisch nennen, wenn nicht die Methode planmäßig gestaltbar wäre und damit nachvollziehbar ist. Auch wenn Landwehr betont, daß es keinen Musterbaukasten von Werkzeugen gäbe, mit denen man die sehr heterogenen Untersuchungsgegenstände analysieren könne, so gibt er dennoch derlei Handreichungen, die eine gewisse Systematik aufweisen und als Muster herangezogen werden können (Landwehr betont selbst, daß nicht alle seine Fragen an das Material in jedem Falle ausschlaggebend sein müssen, nennt sie aber sicherheitshalber, um einen Überblick über den Pool der Möglichkeiten aufzuzeigen). 

Landwehr schlägt vor, dabei, nachdem ein ausreichend diskursives Feld abgesteckt wurde (d.h. ein Feld mit Massendaten, weil eine Diskursfeststellung nur dort möglich ist, wo mehrere Quellen, am besten solche höchst unterschiedlicher Provenienz, ausgewertet werden können), wie folgt konkret vorzugehen: Zuerst sollte eine Kontextanalyse erfolgen, indem vier Ebenen (situativ, medial, institutionell, historisch) beachtet werden; hierbei handelt sich im Prinzip um den gewöhnlichen Schritt der klassischen historischen Quellenkritik (wer, wann, was, wo). 

Diese Kontextanalyse sei notwendig, damit die Diskursanalyse nicht zu einer bloß textimmanenten Blickverengung führe. Zweitens empfiehlt Landwehr sodann die Aussagenanalyse. `Aussagen´ seien dabei als „regelmäßig auftauchende und funktionstragende Bestandteile ..., die einen Diskurs formen“, aufzufassen (Seite 110). An dritter und letzter Stelle sei die Materialanalyse wichtig, bestehend z.B. bei Texten aus rein textimmanenten Beobachtungen, die sich wiederum in Makrostrukturen (z.B. Gestaltung, Darstellung) und Mikrostrukturen (z.B. Argumentationslehre, Topik) gliedern lasse. Diese Prinzipien lassen sich aber auch auf nichttextliche Entitäten anwenden, beispielsweise Ölgemälde-Hängungen in Ahnenreihen mit adeligen Portraits.

Zu allen Vorgehensschritten der Diskursanalyse bringt Landwehr ein durchgehendes Beispiel, auf das er immer wieder nach den theoretischen Erläuterungen eingeht und das er im Reiseberichts des Ulmer Kaufmanns Joseph Furttenbach aus dem Jahre 1627 gefunden hat. Sein Ergebnis des Diskurses ist es, daß Landschaften im XVII. Säkulum für Reisende uninteressant waren, ja, daß die Fenster der Kutsche vor als häßlich empfundenen Bergen verdunkelt wurden, man nur eine puntkuelle Geographie pflegte (Seite 111), und daß die `Entdeckung der Landschaft´ erst eine Erfindung des XVIII. Säkulums sei (man denke nur an die ausführlich in Goethes Werther und im ganzen Ossianismus ausgebreiteten emotional aufgeladenen Landschaftsbilder). [6]

Die Frage lautet indes, ob diese Interpretation nicht als gewagt bezeichnet werden kann. Es sind dies ja keine Diskursherausschälungen, die sich textimmanent ergeben haben, sondern im Kontextwissen des Verfassers lagen. Daher ist die Erkenntnis und Diskursbenennung bei Landwehr eher unsicher, die Kausalität zwischen dem von ihm herangezogenen Reisebericht und der Erkenntnis vage. Will man die Landwehrsche Diskursthese mit einem Popperschen Falsifizierungsversuch angehen, um festzustellen, ob sie wirklich allgemeingültig als Diskurs der Zeit konstatiert werden kann, müßte man andere Reiseberichte heranziehen. 

Dies soll hier probehalber geschehen. Exemplarisch sei daher Johann Wilhelm Neumayr von Ramsslas „Reise durch Welschland vnd Hispanien“ (Leipzig 1622) herausgegriffen. Wenn Landwehrs These universalistische Gültigkeit haben soll, dürften auch hier keine Landschaftsschilderungen vorkommen, sondern nur die Orte und Städte genannt und beschrieben werden. Tatsächlich nun erwähnt Neumayr von Ramssla vor allem Städte und Dörfer, die er jeweils näher beschreibt, ohne die Spatien zwischen ihnen zu erwähnen. Auf etlichen Seiten aber spricht er durchaus auch ganz explizit von der positiv konnotierten Beschaffenheit von Gebirgen, Bergen, Seen, Tälern mit Aquädukten und Meerengen (Seiten 4, 6, 8-10,  119, 121, 327-332, 337-341, 346, 348, 377), auch wenn insgesamt unverkennbar ist, daß er auf seinen 418 Seiten quantitativ wie qualitativ vor allem die großen Städte wie Venedig (Seite 11-60), Florenz (Seite 70-119), Siena (Seite 129-136), Rom (Seite 139-282), Neapel (Seite 290-315), Loreto (Seite 349-354), Padua (Seite 358-363), Verona (Seit 364-367), Pavia (Seite 371-377) und Genua (Seite 379-385) mit ausführlichen Schilderungen der Kastelle (Festungen), Plätze, sakralen Gebäude, Lustgärten, Grotten, Wasserspiele und Paläste, bedenkt. 

Als Ergebnis dieser zusätzlichen Hereinnahme in den Quellenkorpus läßt sich daher abschließend feststellen, daß Landwehrs Diskursthese überwiegend auch durch dieses Beispiel von  Neumayr von Ramssla bestätigt wird, allerdings nicht in dem ausschließlichen Maße, wie es Landwehr schildert, [7] sagt er doch: „Denn hier [Landwehr meint den Furttenbachbericht; Anmerkung des Rezensenten] wie in anderen Reiseberichten kommt die Landschaft kaum vor, es sei denn als Hindernis oder Gefahr, die es zu überwinden gilt, beziehungsweise als Wegstrecke, die man hinter sich zu bringen hat“ (Seite 117). [8]

  Landwehrs Anleitung zur Ermittlung `des Ungesagten´ und `des Selbstverständlichen´, welches in vergangenen Gegenwarten vorherrschte, kann trotzdem als gelungen bezeichnet werden. Er gibt theoretisches wie praktisches Rüstzeug zur Durchführung eigener Diskursanalysen in den Geschichtswissenschaften an die Hand und kann wesentlich zur Ermittlung eines hinter nahezu beliebig vielen Artefakten, Äußerungen und Schriftlichkeiten stehenden `texte générale“ beitragen. Allerdings ist die Kontextualisierung der Einzelfälle vor allem außerdiskursanalytisch zu verorten. Historiker*Innen, die hierzu nicht in der Lage sind, können füglich auch keine gelungene historische Diskursanalyse durchführen. Darin mag ein kleines Manko der Methode liegen. Denn wer die Reisetheorie oder Apodemik nicht kennt, wird auch mit Furttenbachs Reisebericht wenig anfangen können. Andererseits gilt aber: Wer apodemisch im Bilde ist, benötigt im Grunde Furttenbachs Reisebericht eigentlich nicht. Doch liegt der Gewinn der Diskursanalyse eben im Aufspüren verborgener Diskurse, die sich erst aus der aufwendigen Untersuchung der Massendaten ergeben. 

Eine tatsächlich nach den detaillierten Landwehrschen Anleitungen durchgeführte Diskursanalyse ist zweifellos eine Kärrnerarbeit, dennoch aber eine, die sich vielleicht lohnen dürfte, freilich in dieser Tiefe nur für akademische Qualifikationsarbeiten von der Promotion an aufwärts sinnvoll erscheint, denn bei kleineren Arbeiten zur Erlangung unterer Grade wird allein der durch die Studienordnungen beschränkte Platz dafür nicht ausreichen. Als gelungene diskursanalytische Beispiele nennt Landwehr daher auch solche umfangreichen Werke wie Edward Saids „Orientalimus“ (Frankfurt am Main 32012 mit 459 Seiten), Philip Sarasins „Reizbare Maschinen. Eine Geschichte des Körpers“ (Frankfurt am Main 2011 mit 512 Seiten) oder das Werk „Das Sagbare und das Machbare. Zum Wandel politischer Handlungsspielräume [in] England 1780-1867“ von Willibald Steinmetz (Stuttgart 1993 mit 413 Seiten). 

Bei derlei und ähnlichen Untersuchungen ergaben sich jeweils unter Zugrundelegung ganz bestimmter und umfangreicher Quellensamplings folgende Diskurse, die sich stets als Metaebenen-Ergebnis der Arbeit destillieren ließen:
 
Buch Benützte Quellen Diskurs als Ergebnis
Ute Frevert: Krankheit als politisches Problem 1770-1880 Literatur aus den Bereichen Medizin, Polizeiwissenschaft, Staatstheorie, Armenwesen, Armenmedikalisierung, Firmenakten zu Berufskrankheiten, Krankenkassenakten Krankheit und Gesundheit lösen sich im XVIII. Säkulum aus dem privaten Bereich und werden allgemein von der Gesellschaft als soziales Problem wahrgenommen (Landwehr, Seite 136)
Edward Said: Orientalismus Literarische Texte, Reiseberichte, politische Reden Orient sei nur eine gemachte Entität von Europäern, die eine klare Diametralität zwischen Ost und West konstruiert haben (Landwehr, Seite 141)
William Sewell: Work and Revolution in France Manifeste, Pamphlete, Slogans, Zeitungsartikel, Reden, Plakate, Vereinsstatuten, Gesten, Bilder, Handlungen Herausarbeitung trennender und verbindender bedeutungstragender Elemente zwischen Sansculotten des XVIII. und französischen Arbeiterbewegung des XIX. Säkulums (Landwehr, Seite 150)

Das Landwehrsche handliche Büchlein darf dennoch entsprechende Beachtung auch schon für BA- und MA-Student*Innen zur Kenntnisnahme beanspruchen; es ist zum Preis von 16,90 Euro im Buchhandel zu erwerben, besitzt auch eine eigene Webseite beim Frankfurter Campusverlag, auf der eine noch ausführlichere Schrifttumsliste, Links zum Thema, sieben Quellenfaksimiles und die Register zum Herunterladen als PDF-Dokumente und Zusatzmaterial angeboten werden.

Diese Besprechung stammt von Claus Heinrich Bill (2014).

Annotationen:

  • [1] = Klaus Neitmann: Zum Geleit, in:  Rolf Straubel: Er möchte nur wißen, daß die Armée mir gehöret. Friedrich II. und seine Offiziere. Ausgewählte Aspekte der königlichen Personalpolitik, Berlin 2012, Seite XV
  • [2] = Es kann allerdings gefragt werden, welche neumodischen Modelle Neitmann denn mit seiner Kritik meint. Denn alle Modelle wollen schließlich vergangenen Wirklichkeiten rekonstruieren, wenn dies auch freilich aus bestimmter Perspektive geschieht. Dachte Neitmann hier an die marxistisch-leninistische Sicht der DDR-Historikerzunft oder an andere Turns, denen er sinngemäß ibidem (siehe die vorherige Fußnote) vorwirft, so rasch wie Kometen erschienen und auch wieder verschwunden zu sein. Hier wäre es durchaus von Interesse zu erfahren, welche Modelle Neitmann hier im Auge gehabt hat, denn welche Modelle sind eigentlich mittlerweile spurlos verschwunden? Selbst eine in der Historiographie eher diskreditierte Methode wie die des Marxismus-Leninismus lebt ja noch in Teilen der Geschichtswissenschaft weiter, ebenso die feministische Geschichte als Vorläufer einer erweiterten Geschlechtergeschichte. Anders sind wirkmächtige Diskurse wie der Historismus vielleicht durchaus als überwunden zu betrachten, nicht aber als verschwunden, sieht man sich Veröffentlichungen an, die sich mit der Verklärung und „Verherrlichung“ (leider ein das männliche Prinzip einseitig hervorhebender Begriff) von Akteuren des zweiten Weltkriegs befassen. 
  • [3] = Zu anderen Definitionen siehe das Lemma „Diskursanalyse“ bei Lothar Mikos / Claudia Wegener (Hg.): Qualitative Medienforschung, Konstanz 2005, Seite 538-552 sowie „Diskurs“ bei Renate Kroll (Hg.): Metzler Lexikon Gender Studies, Stuttgart 2002, Seite 70-71. In historischer Sicht widmeten sich der „französischen Diskursanalyse“ auch Joachim Eibach / Günther Lottes (Hg.): Kompaß der Geschichtswissenschaft. Ein Handbuch, Göttingen 2002, Seite 307-317, sodann Hans-Juergen Goertz (Hg.): Geschichte, Reinbek 32007, Seite 199-217 sowie Anne Kwaschik / Mario Wimmer (Hg.): Von der Arbeit des Historikers, Bielefeld 2010, Seite 53-57, der „diskursanalytischen Methode“ fernerhin Uwe Flick / Ernst von Kardorff / Ines Steinke (Hg.): Qualitative Forschung, Reinbek 92012, Seite 546-556, schließlich aus literaturwissenschaftlicher Sicht Tilmann Köppe / Simone Winko: Neuere Literaturtheorien, Stuttgart 2013, Seite 98-113
  • [4] = Ähnlichkeiten gibt es hier mit dem Prinzip der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen (siehe dazu Stefan Jordan [Hg.]: Lexikon Geschichtswissenschaft, Stuttgart 2002, Seite 134-137 als auch mit dem marxistisch-leninistischen „Gesetz von der Einheit und dem Kampf der Gegensätze (siehe dazu Manfred Buhr / Alfred Kosing: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 6.Auflage [Ost-] Berlin 1982, Seite 144)
  • [5] = Freilich ist aber auch der Rezensent ebenso selbst Produkt seiner Sozialisation und schreibt z.B. „man“ statt „man/frau“
  • [6] = Siehe dazu das Lemma „Ossianische Dichtung“ bei Werner Kohlschmidt / Wolfgang Mohr (Hg.): Reallexikon der deutschen Literaturgeschichte, Band II., Berlin / New York 1965, Seite 869-874
  • [7] = Ob hier das Vetorecht der Quellen greift? Hier könnte Landwehr allerdings entgegnen, daß die geringfügige Abweichung geradezu eine Bestätigung der Norm sei. Diesen Einwand würde es gesondert zu diskutieren gelten, weil Neumayr von Ramssla in der Tat im Verhältnis nur wenig von den Räumen der Landschaften spricht, jedoch auch nicht darauf verzichtet. Es bliebe auch zu fragen, ob denn außereuropäische Reisen beispielsweise eine andere Tradition hegten und hier nicht nur die Städte eine Rolle spielten? 
  • [8] = Bemerkenswret ist aber, daß sowohl Furttenbach als auch Neumayr von Ramssla die Banditengefahr erwähnen, die `auf dem Lande´ herrsche (Neumayr von Ramssla, a.a.O., Seite 282)

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