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Entritterte nationalsozialistische Johanniter 1938-1945Konflikte zwischen Christizismus und Nationalsozialismus in der Balley BrandenburgDer Johanniterorden - genauer gesagt die 1852 wieder begründete Balley Brandenburg des ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem - war zwischen seit seiner Gründung und dem Jahre 1949 ein (nahezu) reiner Adelsverband, dem evangelische männliche Christen der Nobilität angehörten, die über den Orden in ihrer christlichen Verantwortung vor ihrem Gott praktische Nächstenliebe auslebten, Siechen- und Krankenhäuser errichteten, Lazarette unterhielten und im Allgemeinen sehr vielfältig karitativ tätig waren. Infolle seiner strickten Ausrichtung auf Monarchismus und evangelischen Christizismus geriet der Orden im Ditten Reich rasch in die Kritik bei den nationalsaozialistischen Machthabern, die den Johanniterorden als Hort eines politischen und weltanschaulichen Reaktionsmus betrachteten. Mehre Versuche einzelner NS-Funktionäre, den Orden durch ein Verbot zu eliminieren, wurde aus unbekannten Gründen letztlich nicht in die Tat umgesetzt, beschränkt und behindert wurde der Orden in seiner Arbeit aber doch. Zur einschneidendsten Beschränkung gehörte zweifelsohne der sogenannte "Unvereinbarkeitserlaß" von Rudolf Heß. Dieser Erlaß Nr.78/38 des Stellvertreters Hitlers vom 2.Juli 1938 war eine weitreichende Initiative, die ganz wesentlich in das personelle Gefüge des Ordens eingriff. Wegen seiner reichsweiten Folgen kann der Erlaß als das wichtigste Ereignis in der personellen Geschichte des Ordens im Dritten Reich betrachtet werden. Er wandte sich gegen den Orden, weil dieser eine historische Standesverbindung sei, die als überholt gelten müsse:
Zweitens wurde in einem 1939 geführten Schriftwechsel zwischen Staat und Partei ausgeführt, "daß es mit der nationalsozialistischen Auffassung nicht vereinbar ist, wenn eine Teilung der Volksgenossen in einzelne Klassen erfolgt. Es gibt für Nationalsozialisten nur eine einzige Gemeinschaft ohne Rücksicht auf Stand, Herkunft und Vermögen. Es ist deshalb für Nationalsozialisten unmöglich, der Partei und dem Johanniterorden anzugehören. Die zweifellos wertvollen charikativen [sic!] Leistungen des Johanniterordens werden durch das Verbot der Doppelmitgliedschaft in keiner Weise herabgesetzt." [Antwort eines Herrn Luther aus Berlin auf eine Anfrage des Gesandten Dr. Schmidt betreffend die Gründe für die Anordnung vom 21. III. 1939, in: Helmut Heiber (Bearbeiter): Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP. Rekonstruktion eines verlorengegangenen Bestandes; Sammlung der in anderen Provenienzen überlieferten Korrespondenzen, Niederschriften von Besprechungen usw. mit dem Stellvertreter des Führers und seinem Stab bzw. der Partei-Kanzlei, ihren Ämtern, Referaten und Unterabteilungen sowie mit Hess und Bormann persönlich, Microfichesausgabe, München 1983, Teil 1, Band II., Aufnahme Nummer 216/00061.] Im Zeitraum von 1938 bis 1945 traten daraufhin 412 Herren aus dem Johanniterorden aus, da sie ihre Tätigkeit bei der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen nicht aufgeben und lieber auf eine Mitgliedschaft im Orden verzichten wollten. Es war allerdings nicht bekannt, aus welchen genauen und speziellen Motiven heraus der Austritt in jedem Einzelfall vollzogen wurde. Daher war auch nicht klärbar, ob ein Austritt aus umweltlichem sozialem Druck oder aus euphorischer Begeisterung, aus beruflichem Opportunismus oder politischer Tarnung geschah. Fest dahingegen steht die relativ hohe Zahl der 412 Ausgetretenen. Im folgenden Abschnitt ist zunächst einmal eine Liste der vorkommenden Namen alle ausgetreten Herren zur groben Orientierung vermerkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern die genaue Bezeichnung des bibliographischen Fundortes zu und den Standort, damit Sie sich gegebenenfalls Reproduktionen der Quellen bestellen können. In den jeweiligen Volltext-Einträgen, auf die wir bibliographisch verweisen, werden Nachname, Vorname, Eintrittsdatum in den Orden, Angabe der regionalen Genossenschaft sowie das Austrittsdatum in Folge des Heßerlasses vermerkt. Ein prominentes Beispiel eines Ausgetretenen war der Doktor der Staatswissenschaften August Wilhelm Prinz von Preußen (1887-1949) aus der Villa Liegnitz in Potsdam, welcher 1911 Ehrenritter wurde, der Brandenburgischen Genossenschaft angehörte und am 15.Febraur 1939 aus dem Johanniterorden, dem sein Bruder Oskar Prinz von Preußen als Herrenmeister vorstand, ausschied. Der NSDAP gehörte er seit 1930 an [Näheres zu seiner Vita siehe Lothar Machtan: Der Kaisersohn bei Hitler, Hamburg 2006] Abercron
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