Institut Deutsche Adelsforschung
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Selbstentleibungen im deutschen vormodernen Adel

Nobilitärer Suizid zur Wiederherstellung von Ehre?

Ende Januar 1830 machten zwei Spaziergänger einen grausigen Fund in einem Münchener Straßengraben: „Am l0. Januar Abends gegen 10 Uhr wurde auf der Straße zwischen dem Klinker- und Göggingerthor dem Schätzler´schen Sommerhause gegenüber von 2 vorübergehenden Landleuten im Graben ein an einem Baume ruhender Leichnam aufgefunden, der um die Brust entblößt, und mit vielem Blute befleckt war. Die Fremden machten an dem Göggingerthore Anzeige hievon, worauf dann der vorgefundene Leichnam sogleich in das Todtenhaus des katholischen Gottesackers gebracht wurde. Den 20. d. wurde der Leichnam recognoscirt, und an demselben die Person des k. k. Lieutenants Friedrich v.Huschberg vom 5. Chevauxlegers-Regimente zu Dillingen erkannt. Dieser Offizier befand sich schon längere Zeit in Augsburg, um sich von einem ihm durch einen Sturz vom Pferde zugezogenen Uebel an dem rechten Fuße kuriren zu lassen. Weil demselben die Eröffnung gemacht wurde, er müsse amputirt werden, so vermuthet man theils aus diesem Grunde, theils in Beziehung mehrerer anderer chronischen Leiden, daß er sich selbst entleibt habe. Eine goldene Uhr, 25 fl. 22 kr. an Geld, etwas Pulver und Blei, dann einige Schlüssel wurden bei ihm vorgefunden; die Pistole, mit der er sich durch das Herz geschossen, ist bis jetzt noch nicht zum Vorschein gekommen. Nachschrift. In Bezug auf diese Nachricht, muß nachträglich bemerkt werden, daß sein Arzt ihn nie amputiren wollte, und überhaupt nie von Amputation die Rede, war. Es kann dieser Umstand sonach keineswegs ein Grund zu seiner Entleibung gewesen seyn.“ [1]

Diese Meldung verdeutlicht, daß es sich bei Suizidanten oftmals um eine „psychologische Blackbox“ handelte. [2] Demnach versuchten naturgemäß die Nachgebliebenen und die Umgebung des Betreffenden die Motive für einen Suizid zu ergründen, waren damit aber nicht immer erfolgreich. Dabei war das Eruieren der Absichten hinter einem Tod, der möglicherweise durch Selbstentleibung herbeigeführt worden war, für die vormoderne Gesellschaft äußerst wichtig. [3] Denn in der Aufklärung galt, für Nichtadelige wie Adelige gleichermaßen, daß Körper und Geist miteinander unauflöslich im „commercium corporis et mentis“ verbunden waren, den ganzen Menschen zeigten - und auch seine Abgründe. Daraus resultierte: „Wer sich selbst entleibt, richtet nicht nur seinen Körper, sondern auch seine Seele in gottloser Weise zu Grunde.“ [4]

Das bedeutete, daß Selbstmörder, die sich willentlich umbrachten, in der Regel nur ein Hunde- oder Eselsbegräbnis ohne kirchliche Aussegnung erhielten und nicht mit einem christlichen Begräbnis rechnen durften, wenn sie sich in vollem Bewußtsein und unter Vorsatz entleibt hatten. Man praktizierte daher sehr bewußt, in der Vormoderne durchaus üblich, zur Aufrechterhaltung von christlichen Moralgrundsätzen der Lebenden, einen ungleiche Leichenbehandlung, die bisweilen aus einer Besserstellung von Adeligen beim Begräbnis, bisweilen auch aus einer „Mißhandlung des Cadavers“ [5] bestehen konnte.

Entscheidend für die Leichenbehandlung war also die Motivation und die Geistesverfassung des Delinquenten zur Tatzeit: Sollte sich bei der Untersuchung der Motive herausstellen, daß sich jemand aus Melancholie getötet hatte, so gestand man ihm zu, daß er unter Ausschluß seiner Zurechnungsfähigkeit gehandelt habe. Dies hatte zur Folge, daß die Person christlich beerdigt werden konnte. 

Die Ergründung der Motive der Selbstentseelung eines Körpers hatte daher einen wichtigen Stellenwert für die zurückbleibende Gesellschaft, die versuchte, über die Frage der Beisetzung von SelbstmörderInnen, die für sie eine Irritierung von sinnstiftenden Ordnungsmustern kultureller Art waren, wieder Ordnung herzustellen. [6] Diese Ordnung konnte indes in den kollektiven Strukturen der frühneuzeitlichen deutschen Ständestaaten nur über eine entsprechende Hantierung mit dem toten Körper stattfinden. Dies führte soweit, daß teils noch tote Selbstmörderkörper am Galgen zur allgemeinen Abschreckung aufgehängt wurden. [7]

Diesen rekonstruktiven Begebenheiten von Selbstmordbehandlungen einer verunsicherten Gesellschaft des Ancien Régimes geht nun neuerdings Florian Kühnel in seiner Dissertation nach, die 2012 bereits in der Universität zu Münster in Westfalen angenommen worden ist. [8] Der Verfasser hatte zunächst Historische Anthropologie, Alte Geschichte und Urgeschichtliche Archäologie an der süddeutschen Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau studiert, kommt daher aus einer kulturwissenschaftlichen Forschungstradition. Der 374 Seiten starke und mit elf Abbildungen versehene Band des heutigen wissenschaftlichen Mitarbeiters der Humboldt-Universität zu Berlin, der sich vor allem, neben der Suizidforschung, mit historischer Anthropologie, [9] nun aber auch der Geschichte des Adels in der Frühen Neuzeit sowie mit europäisch-osmanischen Kulturkontakten befaßt, [10] nimmt denn auch alle diesbezüglichen Aspekte in den Blick, weitet ihn außerdem auf die Suizidanten selbst und nimmt damit eine multiperspektivische Sichtweise auf die beteiligten historischen Akteure ein, die sowohl die Zeit vor als auch nach einem Suizid in ihrer sozialen Verflechtung und Verwebung behandeln. 

Kühnel untersucht indes nur adelige männliche Selbstmörder, allerdings nicht nur aus programmatischen Gründen (um die Stellung eines speziell männlichen Ehrenkodexes zum Selbstmord zu untersuchen), sondern weil ihm zu wenig Quellen mit Auskünften über adelige Suizidantinnen vorlagen; er nennt indes immerhin Karoline von Günderode und Henriette von Lassberg (Seite 28-33). 

Zentraler Ansatz von Kühnel ist die Widerlegung der vor allem im Ausland behaupteten These, daß Selbstmord in England und Frankreich als „heroic suicide“ im Adel zur „Wiederherstellung von verletzter Ehre“ benutzt wurde (Seite 11). Es lohnt sich, hier einmal tiefer auf diese Thesengrundlage einzugehen. Denn jener englische und französische Ansatz wurde 1979 und noch einmal 1997 von John H. Kautsky zunächst einmal für den deutschen Adel über- und angenommen (Seite 12), [11] wurde also zu einer Zeit in den späten 1970er Jahren formuliert, in der noch keine detaillierte Studien über den deutschen Adel erschienen waren und die Adelsforschung noch in ihren deutschen Pionierzeiten steckte. In dieser Zeit waren allgemeine Aussagen über den Adel noch en vogue, der Forschungsstand noch nicht so sehr differenziert wie heute. Es ist daher erklärlich, daß es zunächst nur zu relativ unhinterfragten Allgemeinplätzen in der Forschung kam. Dies darf auch getrost für dieses These von Kautsky als erste Terrainsondierung gelten. Nach Kühnel aber hieß es dementsprechend bei Kautsky, „der adelige Ehrenkodex“ habe verlangt, daß man sich als „Sühne für ein Vergehen gegen die Ehre“ suizidieren müsse (Seite 12). Weil nun die ausländischen Thesen nur für das Ausland galten, Kühnel aber nur deutsche Fälle untersucht, sind die Ergebnisse über England und Frankreich zunächst einmal uninteressant und irrelevant. Man mag indes Kühnel als einem vermutlich globalhistorisch denkenden Historiker zugute halten, daß er sie nur deswegen angeführt hat, um den Ursprung der Kautskyschen These gemäß dem „principle of charity“ besser erklären und herleiten zu können. 

Relevant für seine eigene Untersuchung ist aber vielmehr als Grundlage nur das Zitat von Kautsky, weil sich dieser offensichtlich - so suggeriert zumindest das Vorkommen seines Aufsatzes in einem Sammelband über den deutschen Adel, explizit auf Deutschland bezieht. Dort steht jedoch nicht, daß Ehre „wiederhergestellt“ werden solle durch Suizid. Merkwürdigerweise rekurriert aber Kühnel am Ende seines Werkes auf diesen Topos der „Ehrenwiederherstellung“. Kühnel schreibt dazu im Fazit: „Betrachtet man jedoch die Selbstdeutungen derjenigen Adeligen, die ihrem Leben im XVIII. Jahrhundert ein Ende setzten, so zeigt sich, dass sie selbst nie von einer Wiederherstellung ihrer Ehre ausgingen“ (Seite 312). Dieses Ergebnis kann man wohlwollend zur Kenntnis nehmen und es scheint auch, probabilistisch besehen, den potentiellen Auslotungen und Gegebenheiten der historischen Suizidalpraxis entsprochen zu haben, so daß gegen Kühnels Ergebnis nichts einzuwenden ist. Allerdings nimmt dieses Ergebnis nicht Bezug auf die Ausgangsfrage von Kautsky. 

Kühnel nimmt, dies muß man zu seinen Gunsten zugeben, aber auch noch Bezug auf eine zweite Grundfrage. Bei ihr handelt es sich um ein kurzes Zitat mit einem Urteil, das ein anonymer Beobachter über den Suizid des sächsischen Hauptmanns v.Arenswald fällte und das Kühnel ebenfalls noch als Legitimation seines Werkes anführt (Seite 9). Dieser Beobachter hatte 1782 Kritik geäußert an denjenigen, die in dem Suizid des Offiziers eine heroische Tat gesehen haben wollten. Kühnel fragt sich nun, weshalb man glauben könne, daß dies eine heroische Tat gewesen sein sollte. Kühnel hat also zwei Grundfragen an sein Thema, interpretiert dort aber eine „Wiederherstellung von Ehre“ hinein, die dort gar nicht erwähnt wird. Denn weder Kautsky noch der Anonymus hatten eine Restauration von Ehre im Kontext mit einem adeligen Suizid behauptet. Kühnel hat damit eine in der eröffnenden Diskussion gar nicht gestellte Forschungsfrage beantwortet.

Die Lösung für diese offensichtliche Kühnel´sche Widersprüchlichkeit in der Definition des „Ehrenselbstmords“ liegt darin, daß der Verfasser der Studie mit zwei verschiedenen Begriffen hantiert, die er nicht klar genug auseinander hält, sondern zu undifferenziert verwendet: „Sühne“ meint nach Grimm nur „beilegung, versöhnung; genugtuung, wiedergutmachung, wergeld, strafe“, [12] der Begriff „Wiederherstellung“ dagegen die exakte Restauration eines vorherigen Zustandes. Nun kann zwar eine „Wiederherstellung“ auch durch eine Beilegung eines Konfliktes herbeigeführt werden, nicht aber ist mit jeder Beilegung (einem Konfliktlösungweg!) eine Wiederherstellung vorheriger Zustände (einem Telos!) verknüpft. Noch deutlicher wird der Unterschied zwischen „Wiederherstellung“ und „Wiedergutmachung“. Im ersten Falle wird exakt das ehemals Bestehende erneut produziert (beschrieben wird ein Endzustand!), im zweiten Falle nur etwas Gleichwertiges - und nicht etwas Gleichartiges! - für etwas Verlorenes angeboten (beschrieben wird ein Prozess!). 

Allerdings ist auch in der übrigen Forschung nicht immer eindeutig, was eigentlich ein „Ehrenselbstmord“ sei; so versteht Michler 1999 darunter lediglich einen Suizid infolge eines „sozialen Todes“, [13] nicht aber die „Wiederherstellung von Ehre“ wie Kühnel. Betrachtet man sich darüber hinaus andere Zeugnisse der Forschung, so ist dort häufig auch nicht die Rede von einer „Wiederherstellung von Ehre“, sondern lediglich von einer „Sühne“. So meint Bled 1989 in seiner biographischen Studie über den österreichischen Kronprinzen Rudolf ähnlich wie Kautsky: „Als mache Katholiken ein Duell einige Jahre später aus Gewissensgründen ablehnen, bleibt ihnen keine andere Wahl, als auf eine militärische Karriere zu verzichten. Darüber hinaus ist man sich einig, dass im äußersten Fall lediglich der Selbstmord einen schweren Verstoß gegen die Ehre sühnen kann. Es besteht kein Zweifel, dass dieses ethische Grundprinzip Rudolf ebenso wie alle anderen Offiziere der k.u.k. Armee tief geprägt hat.“ [14]

Auch bei den Selbstmorden deutscher adeliger Einzelpersonen und ganzer Familien [15] unmittelbar vor dem Einmarsch der Sowjetarmee in Mittel- und Ostdeutschland im Frühjahr 1945 war nicht die Rede von einer „Wiederherstellung von Ehre“, sondern nur von einer prophylaktischen „Bewahrung von Ehre“, die viele glaubten nur durch Suizidhandlungen, die aus Angst vor Repressalien, Vergewaltigung und Folter getätigt wurden, erreichen zu können. Im Adel selbst galten diese massenhaft stattgefundenen Suizide nach dem Krieg als „heroische“ Suizide, die Anerkennung verdienten. Aus diesem Grunde wurden derartige Fälle auch namentlich veröffentlicht, bezeichnenderweise nicht unter den Überschriften „Selbstmorde“, „Selbsttötungen“ oder „Suizide“, sondern als „Freitod“ unter der Prämisse „Freiwillig aus dem Leben schieden ...“. [16]

Doch zurück zur vermeintlich „kranken Ehre“ des deutschen Adels im Übergang zur Moderne. Zweifellos hat sich Kühnel auch Verdienste insofern erworben, als er über die Ungleichbehandlung von Selbstmordleichen Adeliger referiert hat und hier ein Spannungsfeld der vormodernen ständischen Gesellschaft, die sich in starker Wandlung befand, aufgetan und detailliert in ihren sozialen Verhandlungsräumen dargestellt hat. Trotzdem bleibt die Frage, woher der Topos des heroischen Adelssuizids eigentlich stammte, der sich spätestens in der Rückschau des Adels auf die Ereignisse von 1945 ja auch tatsächlich nachweisen läßt. Daß er ein Motiv ist für die deutsche Literatur des Expressionismus, ist unbestritten. [17]

Daß Cato ein antikes Volbild war, auf das Friedrich II. von Preußen oft Bezug nahm, ist ebenso deutlich nachweisbar. [18] Dann diente Seppuku in Japan der tatsächlichen Wiederherstellung von Ehre bei Samurai. [19] Daß alles dies aber in Deutschland auch in die suizidale Praxis der Vormoderne umgesetzt wurde, ist bisher nicht nachgewiesen worden. Immerhin ist Kühnels Ertrag, daß die gewagte These von Kautsky, der deutsche adelige Ehrenkodex habe einen Suizid aus Gründen der Sühne verlangt, weitgehend als widerlegt gelten kann, auch wenn das mit einer „Wiederherstellung von Ehre“ nichts zu tun hat. [20]

Es ist daher nicht verwunderlich, daß Kühnel aufgrund seiner materialreichen mikrohistorischen und gesellschaftsanalytischen Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, daß in keinem einzigen Fall von adeligem Selbstmord, den er untersucht hat, eine Wiederherstellung von verletzter Ehre das Motiv für den Suizid gewesen sei. Dies für sein Untersuchungssample zu behaupten, steht dem Verfasser indes durchaus zu, denn er untersucht zehn Fälle, namentlich die des Karl Heinrich v.Hoym († 1781), des Gottlieb Georg Ernst v.Arenswald († 1734), des Franz Ludwig Heinrich Freiherrn v.Breitenbauch  († 1781), des Johann Wilhelm v.der Pforte († 1729), des Alexander Friedrich Georg v.der Schulenburg († 1790), des Carl v.Hohenhausen († 1834), des Franz Anton Rabe v.Pappenheim († 1750), des Johann Jakob v.Welser († 1771), des Franz Sales Graf v.Spreti († 1791) und des Heinrich v.Kleist († 1811) sowie elftens die Suizidvorkommen im Denken des Königs Friedrich II. von Preußen, der eines natürlichen Todes starb. Der letztgenannte Nichtsuizidant war aber insofern von Bedeutung, als er das Cato-Vorbild im Ancien Régime pflegte, welches einen heroischen Selbstmord zur Rettung von Ehre thematisiert hatte, auf dem auch die ausländische Forschungsthese beruhte.

Hier könnte man kritisch anmerken, daß zehn exemplifizierte Fälle keine Repräsentativität beanspruchen könnten. Indes geht dieser Vorwurf in Leere, weil es unmöglich ist, alle Selbstmorde des Adels in der Vormoderne zu ermitteln (Seite 26). Man ist daher schon darauf angewiesen, eine Auswahl zu treffen, wenn auch eine gut begründete Auswahl. Diese Begründung wird von Kühnel indes nicht geliefert, was recht erstaunlich ist für eine derartige Qualifikationsschrift. So kann man denn seinem entsprechenden Kapitel „Methoden und Quellen“ (Seite 23-33) keinerlei Auswahlbegründung entnehmen. Vielmehr setzt Kühnel die Geeignetheit seiner untersuchten Quellen als selbstverständlich voraus, so, als habe er sie nicht willkürlich ausgewählt, weil er, wie Platon, von einer grundlegenden Existenz von Ideen (die man nur erkennen müsse) ausgeht. 

Ein Blick in sein archivalisches Quellenverzeichnis offenbart indes, daß seine unbegründete Auswahl sich auf Fälle gerichtet hat, die vor allem (neben der Benützung einiger Stadt- und Privatarchivbestände) in den Staatsarchiven von Hannover, Dresden, Marburg, Berlin und München vorhanden waren (Seite 320-322). Warum er also ausgerechnet Bestände aus Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Berlin und Bayern und nicht solche aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Hamburg oder Baden-Württemberg gewählt hat, verschweigt Kühnel bedauerlicherweise. 

Hinzu kommt, daß auch seine Aktenauswahl in den jeweiligen Staatsarchiven willkürlich erfolgt ist, man kann fast vermuten durch Zufall. Denn warum wurden im Staatsarchiv Marburg sehr wohl von ihm die Akteneinträge zum Suizid des Franz Anton v.Pappenheim von 1750, nicht aber die Akteneinträge zum Suizid des Franz v.Bodungen von 1792 [21] oder der Abschiedsbrief anläßlich des Suizids des Königlich Sächsischen Majors Karl Wilhelm v.Kommerstädt von 1820 [22] benützt? Auch die zeitliche Auswahl wird nicht begründet. Empirisch läßt sich aber konstatieren, daß sie bei Kühnel (zufällig?) in exakt der hundert Jahre umfassenden Zeitspanne zwischen 1734 und 1834 (siehe oben die Auflistung der Einzelfälle) liegt. Dies stimmt weitgehend mit dem von Kühnel skizzierten „Übergang zur Moderne“ überein.

Fernerhin ist, ganz abgesehen von Kühnels Ausführungen, ganz grundsätzlich einmal zu fragen, ob adelige Ehre durch einen einen Suizid überhaupt wieder hergestellt werden konnte oder nicht. Auch hier lohnt ein Exkurs. Dazu muß zunächst konstatiert werden, daß Ehre ein wesentliches Distinktionsmerkmal kultureller Muster von Schichten, Ständen oder Klassen in der Vormoderne gewesen ist. Dies traf besonders auch auf den Adel zu, der sowohl vor anderen Ständen als auch vor Angehörigen des eigenen Standes stets Ehre zugesprochen bekommen mußte, um soziale Ungleichheit einerseits, andererseits aber auch gesellschaftliche Inklusion in einer Kollektivgesellschaft aufrecht zu erhalten. Ehre war damit, um mit Bourdieu zu sprechen, kulturelles Kapitel, welches man gewinnen und verlieren konnte, welches vergleichbar war mit einem Behälter inklusive Zu- und Abfluß, wobei das soziale Verhalten „der Anderen“ maßgeblich dafür war, ob dieser Behälter individuell gefüllt war oder nicht. Ehre konnte in der Frühen Neuzeit daher nicht selbst erzeugt werden, sondern mußte durch Andere an ein Individuum vergeben werden. Bei Schopenhauer heißt dies: „Die Ehre ist, objectiv, die Meinung Anderer von unserm Werth, und subjectiv, unsere Furcht vor dieser Meinung.“ [23] Dieser Umstand, das Angewiesensein auf „die Anderen“, machte die Ehre zu einem heiklen Gut innerhalb der frühneuzeitlichen Gesellschaft.

Es waren vor allem Verhaltenskodices, die dafür sorgten, die „Tanks der Ehre“ anzufüllen. Dazu zählten bestimmte Gegenseitigkeiten, die sich in Grußformeln, Kleidung, Verhalten und dem Gebrauch von Gegenständen ausdrücken konnten. Dabei wurde aber je nach Stand das Verhalten differenziert und dies gilt für die Zuerteilung von Ehre sowohl im Falle der Aufrechterhaltung sozialer Ungleichheit wie sozialer Gleichheit. Schenkte ein Adeliger einem Nichtstandesgenossen oder Subalternen „Ehre“, so geschah dies durch ein absteigendes standesspezifisches Verhalten, welches von qualitativ hoher, aber quantitativ niedriger Ehrenqualität war. Dies bedeutet, daß Nichtstandesgenossen patriarchalisch behandelt wurden, väterlich, bisweilen auch zur Disziplin angehalten wurden, bestraft werden konnten. Eine quantitativ niedrige Ehrzuweisung wurde daher vor allem durch unterschiedliche Ressourcenverfügbarkeit von Machtverstärkern geregelt und zementiert. Anders sah die Sachlage aus, wenn Standesgenossen des Adels miteinander umgingen. Hier wurden mehr gleichberechtige Verhaltensweisen gepflegt, in denen man sich gegenseitig qualitativ wie quantitativ viel Ehre zusprach. [24]

Wenn aber Ehre zugesprochen werden kann, so war im Umkehrschluß klar, daß sich auch ebenso abgesprochen werden konnte, der Inhalt des „Tanks der Ehre“ durch bewußte Unterlassung von Ehrzuweisungen an Andere geleert werden konnte. Klassisches Verhandlungsterrain des Adels in diesen Dingen war das Duell. Es resultierte fast stets aus einem Mangel an Ehrzuweisung durch andere Gesellschaftsmitglieder. Hierbei ist es interessant, daß Subalterne, die einem Adeligen Ehre absprachen, als nicht satisfaktionsfähig galten. Sie wurden meist wegen Beleidigung vor den Gerichten verklagt, während ein Adliger zum Zweikampf herausgefordert wurde. Dieser feine Unterschied war eine Frage der Zuweisung von Ehre. Jemandem zum Duell zu fordern, war zugleich eine Ehrzuweisung für Individuen auf gleicher sozialer Stufe. Einen Subalternen aber vor Gericht zu verklagen, hielt die soziale Ungleichheit aufrecht. 

Diese „Tanktheorie der Ehre“, die hier eingeschoben wurde, ist nicht ganz unwesentlich mit Kühnels These verbunden. Denn es stellt sich die Frage, auf welche Weise Ehre, die nicht zugesprochen und daher verweigert wurde, aber zugesprochen werden sollte, verliehen werden konnte. Das Duell war eine Möglichkeit dazu: „Verletzte“ oder „beschmutzte“ Ehre unter Standesgleichen wurde durch die „heilende“ oder „reinigende“ Wirkung des Duells restauriert. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb Adelige sich nach Ausführung eines Duells als Neutrale die Hand reichen konnten. Denn es ging nicht generell um die Tötung oder Verletzung des Gegners, sondern um die „Wiederherstellung von Ehre“, die - zumeist - nach den ersten Stichen oder Schüssen wieder hergestellt wurde. [25]

Freilich wurde von christlicher Seite bestritten, daß ein Duell Ehre wiederherstellen könne; dazu bemerkte Markson 1865: „Und was endlich könnte zur Entschuldigung des einer rohen Vergangenheit entsprungenen Zweikampfs gesagt werden, der nicht selten mit dem Tode oder doch mit Verstümmelung eines oder beider Kämpfenden endet? Er soll Sühne erlittener Beleidigung, Wiederherstellung der gekränkten Ehre sein, ist aber in Wahrheit weder Eines, noch das Andere, und konnte es nur sein, wenn vorausgesetzt werden dürfte, daß Gott den Sieg auf die Seite des Rechtes lenke. Ohne Gott zu versuchen, darf dies aber nicht erwartet werden und so erscheint in der Regel der Sieg nicht an das Recht, sondern an die stärkere Kraft und größere Gewandtheit gebunden. Jedenfalls ist der Zweikampf im offenen Widerspruche mit den Grundsätzen des Christenthums, dessen Charakter Sanftmuth und Versöhnlichkeit ist, während der Zweikampf nur Rache will.“ [26]

Diese Sichtweise mag aus der Perspektive eines Geistlichen verständlich sein, ging aber an den Auffassungen des Adels vorbei, der das Duell durchaus als Wiederherstellungsstrategie verstand - ganz im Gegensatz zum Suizid. Es fragt sich nun aber, welche anderen Möglichkeiten es neben diesem klassischen Verfahren noch gab, verlorene oder vielmehr - und genauer formuliert - nicht mehr zugesprochene und entzogene Ehre zurück zu erhalten. [27] Gehörte der Eigenmord im Cato´schen Sinne dazu?

Besieht man sich frühneuzeitlche christliche Quellen, scheint die Antwort eindeutig zu sein: Auch der Selbstmord wird dort weitgehend als Sünde wider Gott, als Gottesplannegierung, als Verneinung des von Gott geschenkten Lebenserhaltungstriebes, als Entzug vom Beruf, Schädigung der Verwandten, Mißachtung des 5.Gebots, ehr- und pflichtlos, feige und schändlich konnotiert. [28] 

Der aufklärerische Enzyklopädist Zedler nimmt zum Problem 1743 ausführlicher Stellung. Zwar bestätigt Zedler die Haltung der vorgenannten Quelle, thematisiert aber zusätzlich auch die Umstände, unter denen ein Selbstmord gerechtfertigt erscheint und auf Verständnis bei den Mitmenschen und Standesgenossen hoffen darf. Dabei wird bei Zedler gemäß Weber eine Gesinnungsethik von einer Verantwortungsethik unterschieden. [29]

Moralisch verwerflich sei es demnach, sich selbst aus verantwortungsethischen Gründen umzubringen. Moralisch willkommen sei der Suizid aber dann, wenn ihn der Herrscher oder Fürst befehle, wenn also die Gesinnungs- über die Verwantwortungsethik gestellt werde. Selbstmord aus eigenem Entschluß galt daher nach Zedler als tadelnswert, Selbstmord aus fürstlichem Entschluß als lobenswert. Dementsprechend wurde ein Suizid von Straftätern bei Zedler strikt abgelehnt: Diese würden sich der staatlichen und fürstlichen Gewalt eigenmächtig entziehen und damit die Regeln der Kollektivgesellschaft verletzen (bei Zedler in Spalte 1599: „das Recht der Societät beleidigen“). Selbst die Lucretia-Selbstmorde von Frauen sieht Zedler als illegitim an (bei Kühnel Seite 29). Insgesamt kommt Zedler zu dem Urteil, daß in deutschen und europäischen Landen ein Suizid nicht gerechtfertigt werden könne, gleich aus welchen Gründen. [30] Kühnels These wird also bereits von Zedler geteilt und ist damit nicht unbedingt eine neue Erkenntnis. 

Aber es gibt auch andere Haltungen in der Frühen Neuzeit, so beim Königlich Bayerischen Professor Jakob Salat. Er meinte 1814, man müsse zwischen sittlichem und unsittlichem Suizid unterscheiden. Es sei demnach sittlich, sich nach Cato´schem Vorbild dort zu entleiben, wo man die unverbrüchliche Gewißheit erlangt habe, vom Feinde hingemordet zu werden. [31] 

Eine dritte Position, eine mittlere, vertrat dagegen ein Anonymus, der sich zu den Stoikern hingezogen fühlte: Er schrieb 1820 in einem der Moral gewidmeten Periodikum: „Ganz von der Bühne abzutreten, scheint mir, gehe meine Ehre nichts an. Selbstentleibung ist daher eine sittlich gleichgültige That, welche erst mittelbar durch ihre Beweggründe sittlichen Werth oder Unwerth erhält, in diesen Bestimmungsgründen geistige Häßlichkeit oder Schönheit zeigt. Aber wenn ich auftrete, so hängt, wie das geschieht, mittelbar mit meiner Ehre zusammen. So wird die Tugend einen Jeden, der das Edlere sucht, von dem, was besonders das geistige Leben verstümmeln und verkümmern kann, so wie von allem, was einen Menschen häßlich oder gar ekelhaft erscheinen laßt, abmahnen. Ich trete, in einer viel bestrittenen Sache, den Lehren der stoischen Philosophie bey. Selbstentleibung ist eine äußere That, und schon deswegen ist für uns entschieden, daß sie an sich sittlich gleichgültig sey. Daß diese That dem gesunden sittlichen Urtheile meistentheils etwas sehr widerwärtiges hat, ist begreiflich, indem sie ja dem ersten natürlichen Trieb der Lebenslust widerspricht, und deswegen gewöhnlich nur in Gemüthskrankheit, oder wenigstens durch krankhafte niederdrückende Gefühlsstimmungen, endlich durch Unbesonnenheit des Affekts herbeygeführt wird. Wir müssen aber genau beachten, was den Idealen der Tugendlehre für ein Interesse in dieser Beurtheilung liege. Offenbar fallen hier Selbstentleibung, freywillige Aufopferung des Lebens, tollkühnes Wagen, und endlich jedes kühne Wagen des Lebens unter dieselbe Idee zusammen.“ [32]

Hier scheint die schon erwähnte „Chiffre Cato“ (Kühnel, Seite 312) noch einmal auf. Cato der Jüngere (95 bis 46 vor Christus) war ein römischer Senator und hatte den Selbstmord einer „ruhmlosen“ Gefangenschaft „heroisch“ vorgezogen. [33] Dennoch war auch Cato kein uneingeschränktes Vorbild, wie die folgende anonymen Überlegungen von 1830 aufzeigen: 

„Wer eine abstracte Sittenlehre gern dem schlichten Menschenverstande durch kontrastirende Beispiele aus der Geschichte versinnlichet, der denke an das Lebensende der beiden Feldherren Regulus und Cato. Immer habe ich die Seelengröße des Regulus bewundert, und die Geistesschwäche des Cato, das Bild aller Selbstmörder, bemitleidet. Regulus achtete nicht auf die Bitten der Seinigen, blieb seinem Eidschwure getreu, und starb aus Liebe für sein Vaterland. Cato hingegen wollte nur für seine Grundsätze leben und, im Unvermögen, sie zu behaupten, entleibte er sich mit trotzigem Uebermuthe, und starb als engherziger Egoist. Cato´s vorgebliche Tapferkeit beschränkt sich nur auf einen Augenblick, worin er die unselige Entschlossenheit besaß, sich selber zu erdolchen, um seinen Waffenruhm nicht zu überleben. Regulus hingegen überlieferte sich aus Pflichtgefühl den Händen der Carthagener, und sich mit ruhiger Seele langwierigen Leiden und einem martervollen Tode entgegen. Cato achtete weniger auf die Ehre seines Vaterlandes, und wollte nur so lange leben, als er, nach stoischer Weise, rein persönlichen Ruhm einernten konnte. Regulus hingegen wollte nicht leben, wenn das feindselige Carthago auch nur scheinbar das Recht gewinnen sollte, sein Vaterland, um eines Meineids willen, mit Fluch und Schande zu beladen. Regulus starb also wie ein Held, und Cato als ein feiger Selbstsüchtler. Wem von Beiden gebührt nun Palme und Siegerkranz?“ [34]

Unbestritten ist indes, daß Friedrich II. in kriegerischen Krisenzeiten, die zugleich persönliche Krisen waren, mit Cato kokettierte. Zu einem Vorbild für den Adel allgemein scheint er aber nicht geworden zu sein.
Ebenso unbestritten ist die Kühnel´sche These, daß gekränkte Ehre durchaus Ursache eines Suizids sein konnte (Seite 312-313). Dazu heißt es recht aufschlußreich und historisch kontextualisiert in einer medizinischen Schrift aus dem Jahre 1845: 

„Gekränkte Eitelkeit und gedemüthigter Stolz führen ebenfalls zum Selbstmorde, indem ein Leben ohne Ruhm und äussere Ehre für Menschen, die von diesen Leidenschaften beherrscht werden, keinen Werth hat. Es ist dieses besonders bei Solchen der Fall, die durch ihre Stellung vorzugsweise auf den Beifall und die Gunst der Menge hingewiesen sind, [35] wie Künstler überhaupt, und insbesondere Virtuosen, Schauspieler und Sänger, welche sich über die Gleichgiltigkeit ihrer Zeitgenossen nicht mit der Hoffnung auf Anerkennung künftiger Geschlechter vertrösten können. Solche Selbstmorde gehen zwar aus einer irrigen Ansicht, aus einer Ueberschätzung des Werthes gewisser Aeusserlichkeiten, aber nicht aus einer wirklichen krankhaften Trübung der Intelligenz oder Unfreiheit des Willens hervor, und müssen also dem Thäter zugerechnet werden. Ist aber das Ehrgefühl gar zu empfindlich, die vermeintlich erlittene Beschämung gar zu geringfügig, so ist Grund zur Vermuthung gegeben, dass ein wirklich krankhafter, die Zurechnungsfähigkeit aufhebender Zustand obwalte, und es muss also sorgfältig nach anderweitigen Spuren eines solchen geforscht werden. So z. B. bei dem Hausmeister Vatel, der sich erstach, weil ein Fisch nicht zur rechten Zeit auf die Tafel gelangte, oder bei dem verpflichteten Weinschätzer, der sich ersäufte, weil er sich über die Beschaffenheit und den Werth einer Weinsorte geirrt hatte.“ [36]

Auch wenn Adelige sich - dem bisherigen Forschungsstand nach - nicht wegen einer falschen Weinschätzung töteten, so mündete doch gelegentlich die Problematik, mit den Anforderungen der sozialen Umwelt oder der intrapersonalen Konfliktlage zwischen Pflicht und Neigung, Vernunft und Trieb, Schuld und Vergebung zurecht zu kommen, bisweilen in einen Selbstmord als letztem autopoietischem Befreiungsakt. Dafür sprechen auch etliche Abschiedsbriefe, die Kühnel untersucht hat (Seite 92-94, 177 [37], 262-263). [38]

Einige abschließende Punkte sollen indes bei Kühnels Dissertation noch angemerkt werden. Erstens referiert Kühnel den Forschungsstand dahin gehend, daß es die Adelsforschung bisher weitgehend versäumt habe, sich mit Nonkonformismen und Devianz im Adelsverhalten zu befassen (Seite 22). Das mag forschungsstrategisch zur Rechtfertigung seines wissenschaftlichen Vorhabens verständlich sein, entspricht aber nicht der Wahrnehmung des Rezensenten. [39] Zweitens ist es ein ins Auge springender (wenn auch eher marginaler) Fehler, daß ein Aufsatz Uwe Dankers in der Zeitschrift Traverse von 1995, den Kühnel zitiert, nicht etwa den grammatikalisch auch unmöglichen Untertitel „Zum christlichen Fest des staatlichen Staatsgewalt“ (Seite 334) trägt, sondern tatsächlich vielmehr den Untertitel „Zum christlichen Fest der staatlichen Strafgewalt“. [40] Und merkwürdigerweise nicht beachtet wurde von Kühnel die schon zwei Jahre vor der Fertigstellung seiner Dissertation veröffentlichte Studie von Jürgen Carl Jacobs mit dem Titel „Cato und Werther. Zum Problem des Selbstmords im 18. Jahrhundert“ (Paderborn 2010).

Drittens: In einem Interview von 2012 beim Westdeutschen Rundfunk war Kühnel der Auffassung, daß nun die Fernsehdokumentation „Die Deutschen“ über Friedrich II von Preußen sowie „die wissenschaftlichen Publikationen“ über sein Thema revidiert werden müßten. [41] Revidieren müßte man allerdings vor allem die Literaturwissenschaftler Kautsky und Bedl, denn „die Geschichtswissenschaft“ als solche und ganz allgemein hat sich diese Kautskysche frühe Interpretation (eines us-amerikanischen Politikwissenschaftlers) durchaus als fortgeschriebenen Topos nicht nachweislich zu eigen gemacht - jedenfalls führt Kühnel selbst nicht einmal weitere Rezipierende dieser These aus der "Geschichtswissenschaft" an. Das trifft sogar auf Bedl zu, den Kühnel ausweislich seines Literaturverzeichnisses auf Seite 330 unten nicht rezipiert hat. [42]

Dennoch darf - viertens - insgesamt konstatiert werden, daß Kühnels exemplifizierende Studie wichtige und detailreiche Erkenntnisse über die kulturelle Verwebung des Suizids von Adeligen in der vormodernen Gesellschaft mit den mentalen Dispositionen des aufklärerischen Zeitgeistes geliefert hat. So wird sie hoffentlich, trotz ihrer teils definitorischen und methodischen Mängel, weite Verbreitung finden, weil sie einen Beitrag leisten kann zur Beantwortung von Fragen sozialen Umgangs der Ständestaaten, der Stände, der Herrscher und der Öffentlichkeit mit dem Phänomen der Selbstentleibung von Angehörigen der Nobilität. Nicht zuletzt ist sie auch eine weitere verdienstvolle Beleuchtung von Devianz und devianten Handlungsrepertoires im Adel, die gerade wegen ihrer Nonkonformität dazu geeignet sind, die „normalen“ adligen Moralitäten und Ehrencodices zu bestimmen, zu vermessen und abzubilden. Denn noch immer gilt, meint der Rezensent mit dem Verfasser Kühnel in Übereinstimmung: Gerade abweichendes Verhalten wirft bezeichnende und viel schärfere Konturen auf normative und moralische Denk- und Handlungsrepertoires einer Gemeinschaft als die bloße deskriptive Darstellung von Normenkatalogen. Denn erst im Umgang mit deviantem Verhalten von Gesellschaftsgliedern offenbart sich die praktisch stattgefundene historische Abgrenzungs-, Inklusions- und Exklusionspraxis sowie die an den Rändern dieser Gemeinschaft ablaufenden intragruppalen psychologischen Prozesse.

Diese Rezension wurde Ende Juli 2013 erstellt und erscheint nicht hier nur online, sondern auch zugleich in der institutseigenen Print-Zeitschrift Nobilitas für deutsche Adelsforschung. Der Rezensent ist Claus Heinrich Bill.

Annotationen:

  • [1] = Münchener Conversations-Blatt, Ausgabe Nr.24 vom 24. Januar 1830, Seite 97-98
  • [2] = Nur in den seltensten Fällen ist man so gut informiert über das Innenleben wie bei Goethes fiktivem Werther, dem man minutiös bei seiner „Krankheit zum Tode“ lesend zusehen kann.
  • [3] = Sie ist es, nebenbei bemerkt, auch für die moderne Gesellschaft nach wie vor.
  • [4] = Georg Geilfus: Der Stadtrechtsbrief welchen der Graf Rudolf von Habsburg im Jahre 1264 denen von Winterthur ertheilte, Winterthur 1864, Seite 10
  • [5] = Eine kleine Betrachtung über den, oben Heft XXIII., S. 295, befindlichen Aufsatz: Ob und wie der Selbst-Mord zu bestrafen sei (Eingelaufen, ohne Namen, 30. November 1784), in: A. L. Schlözer´s Stats-Anzeigen, Jahrgang VII., Heft Nr.26, Göttingen 1785, Seite 170
  • [6] = Ein Beispiel dafür ist das Husumer Stadtrecht, das dezidierte Vorschriften darüber enthielt, wie mit der Erbschaft eines Selbstmörders umzugehen sei. Auch hierbei war es maßgeblich festzustellen, aus welchen Motiven der Selbstmord vollzogen wurde, weil sich danach die Verfügung der Erben über die Erbschaft richtete. Siehe dazu „Tit. XXXII. Von eigner Tödtung“ im, Corpus Statutorum Slesvicensium oder Sammlung der in dem Herzogthum geltenden Land- und Stadtrechte nebst den für diese Gegenden erlassenen neueren Verfügungen, Band II., Schleswig 1795, Seite 654
  • [7] = Siehe dazu den Fall Goldhayn bei Zedler auf den Spalten 1607-1608 (siehe unten)
  • [8] = Florian Kühnel: Kranke Ehre? Adlige Selbsttötung im Übergang zur Moderne, Oldenbourgverlag München 2013, Preis: 44,80 Euro, ISBN: 978-3-486-72341-0
  • [9] = Meint die historische Rede vom Menschen, thematisiert mithin also die geschichtlichen Auffassungen von dem, was den Menschen ausmacht, im Unterschied zu den heutigen Erkenntnissen über den Menschen. Siehe dazu Aloys Winterling: Begriffe, Ansätze und Aussichten historischer Anthropologie, in: Aloys Winterling (Herausgebender): Historische Anthropologie, Stuttgart 2006, Seite 10
  • [10] = Siehe dazu die Weltnetzseite des Instituts für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität Berlin unter der virtuellen Adresse „http://www.geschichte.hu-berlin.de/bereiche-und-lehrstuehle/fruehe-neuzeit/personen/1685187 “ (gemäß Abruf vom 20. Juli 2013)
  • [11] = Und zwar in dem Sammelband der beiden amerikanischen (!) Literaturwissenschaftler (!) Peter Uwe Hohendahl und Paul Michael Lützeler (Herausgebende): Legitimationskrisen des deutschen Adels 1200-1900, Suttgart 1979.  Auch John H. Kautsky selbst ist Amerikaner und Politikwissenschaftler. Kautsky (ein Enkel von Karl Kautsky) hat sich auch viel mit Sozialdemokratis- und Kommunismus befaßt. Das könnte möglicherweise bedeuten, daß es sich bei Kautskys singulärer Aussage ebenfalls (wie bei dem von Kühnel zitierten Ausspruch des Funktionärs Dietmar Barsch von der Partei „Die Linke“ gegenüber Guttenberg, daß dieser nach seiner Plagiatsaffäre die Konsequenzen ziehe solle, da früher der Adel gewußt habe, was in solchen Situationen zu tun sei) um Adelsrkitik handelte und nicht nur um eine wissenschaftliche Aussage.
  • [12] = Jacob Grimm / Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Band XX., Leipzig 1942, Spalte 1012
  • [13] = Werner Michler:  Darwinismus und Literatur. Naturwissenschaftliche und literarische Intelligenz in Österreich 1859 bis 1914, Wien / Köln / Weimar 1999, Seite 316 (im Abschnitt „Degeneration, Identität und Teleologie in der Wiener Moderne“)
  • [14] = Jean-Paul Bled: Kronprinz Rudolf, Wien / Köln / Weimar 1989, Seite 50. Die Qualität der Bled´schen Ausage ist indes allgemein nicht allzu hoch zu veranschlagen. Man sieht dies allein daran, daß Bled „Ethik“ (das wissenschaftliche Nachdenken über moralische Systeme oder Annahmen) mit „moralischen Urteilen“ verwechselt. Bled ist nun tatsächlich aber einmal kein Literaturwissenschaftler, sondern von Haus aus Historiker, wenn auch ein französischer. Allerdings befaßt er sich vor allem mit der Geschichte sogenannter „großer Persönlichkeiten“ und interessiert sich, gemessen an seinen Publikationen, nicht so sehr für kulturwissenschaftliche Fragen. 
  • [15] = Teils sogar mit mehreren Generationen einer Familie gleichzeitig.
  • [16] = Familiennachrichten, Rubrik: "Freiwillig aus dem Leben schieden", in: Flotow / Ehrenkrook (Herausgebende): Flüchtlingsliste Nr.2, Westerbrak, Dezember1945, Seite 13-14 --- Desgl. Nr.3 (April 1946), Seite 25 --- Desgl. Nr.4 (April 1946), Seite 8-9 --- Desgl. Nr.5 (Dezember 1946), Seite 8 --- Desgl. Nr.6 (März 1947), Seite 9-10 --- Desgl. Nr.7 (Juni 1947), Seite 8 --- Desgl. Nr.8 (Oktober 1947), Seite 7 --- Desgl. Nr.9 (Dezember 1947), Seite 10 --- Desgl. Nr.10 (März 1948), Seite 12 --- Desgl. Nr.11 (Juni 1948), Seite 10 --- Desgl. im Deutschen Adelsarchiv (Fortsetzung der Flüchtlingslisten) Nr.12 (August 1948), Seite 8 --- Desgl. Nr.13 (September 1948), Seite 6 --- Desgl. Nr.14 (Oktober 1948), Seite 6 --- Desgl. Nr.15 (November 1948), Seite 6 --- Desgl. Nr.16 (Dezember 1948), Seite 5. Die Namen dieser SelbstentleiberInnen wurden später außerdem im „Gedenkbuch des deutschen Adels“ aufgenommen als solche, „die unter dem Druck einer für sie ausweglosen Lage ihrem Leben in Ende setzten.“ Siehe dazu Deutsches Adelsarchiv: Gedenkbuch unserer Toten, in: Deutsches Adelsblatt, Jahrgang V., Westerbrak, Ausgabe Nr.3 vom 15. März 1966, Seite 51. Dazu zählten übrigens auch namentlich dokumentierte „heroische Morde“ an Kleinkindern, die von ihren Eltern in der Furcht vor Ausschreitungen der Sowjet-Soldaten umgebracht wurden. Siehe dazu auch Thomas Haenel: Amok und Kollektivsuizid. Selbsttötung als Gruppenphänomen, Zürich 2012 
  • [17] = Dazu Tebben: Suizid in der neueren deutschen Literatur, in: Michael Anderheiden / Wolfgang U. Eckart (Herausgebende): Handbuch Sterben und Menschenwürde, Berlin / Boston 2012, Seite 1838-1839
  • [18] = Nicht einzugehen ist hier auf den Mord des lydischen Höflings Gyges an seinem König Candaules, weil dieser seine Gattin dem Gyges nackt gezeigt hatte und die Königin daraufhin aus verletztem Ehrgefühl den Gyges vor die Wahl gestellt hatte, entweder Selbstmord zu begehen oder den König zu ermorden, damit nicht zwei Männer leben würden, die sie nackt gesehen hätten. Auch hier wäre es aber im Falle, daß Gyges sich selbst ermodert hätte, keine Wiederherstellung eigener Ehre gewesen, sondern eine Willkürhandlung der Königin zur Sühne für deren verletze Ehre. Siehe dazu Johann Georg Krünitz: Oeconomisch-technologische Encyclopädie, Band XXXVII., Berlin 1786, Seite 177-178
  • [19] = Siehe dazu Deutsches Fremdwörterbuch, Band VII., Berlin 2010, Seite 66-68 („Harakiri“)
  • [20] = Auch auf das sogenannte „amerikanische Duell“, nach dem sich einer der beiden in einen Ehrenhandel verwickelten Kontrahenten in bestimmter Frist selbst töten mußte, kann nicht unter die Kategorie der Selbstmorde als Sühne oder Suizid zur Ehrwiederherstellung gezählt werden. Siehe dazu Über die Strafbarkeit des sogenannten Amerikanischen Duells, in: Dr. Goltdammer (Herausgebender): Archiv für Preußisches Strafrecht, Band XIII., Berlin 1865, Seite 95. Schließlich ist auch der sogenannte „Rettertod“ kein Selbstmord aus Ehrgründen. Siehe dazu Heinrich Zschokke: Alles für's Vaterland! Religiöse Betrachtungen für alle Confessionen, Berlin 1870, Seite 7-8
  • [21] = Hessisches Staatsarchiv Marburg, Bestand 10 g Nr.111: Liste der monatlichen Veränderungen des Regiments v. Kospoth, Monatseintrag vom Oktober 1792
  • [22] = Herbert Hüllemann: Die Geschichte der Rittergüter in Reuß älterer Linie, Jena 1939, Seite 537-539
  • [23] = Julius Frauenstädt: Schopenhauer-Lexikon. Ein philosophisches Wörterbuch nach Arthur Schopenhauers sämmtlichen Schriften und handschriftlichem Nachlaß bearbeitet, Band I., Lipzig 1871, Seite 143
  • [24] = Welche Strategien dabei verwendet wurden, läßt sich vor allem an genialen Schauspielenden ablesen, die in der Geschichte als adelige Hochstapler, also als geschickte Imitationen und performative Körperaktkopien von Adeligen, reüssierten. Siehe dazu weiterführend Claus Heinrich Bill: Kontrafaktische Lebensentwürfe von Hochstaplern. Zur Anwendung historischer Kulturstrategien zum Gelderwerb, in: Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang XV., Sonderburg 2012, Folge Nr.73, Seite 16-38
  • [25] = Siehe dazu die fünfteilige Artikelserie „Duellkultur des norddeutschen Adels 1580-1945 “ des Rezensenten in der Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang II. (1999) und III. (2000)
  • [26] = Hyppolit Markson: Christliches Glauben und Leben. Ein vollständiger Jahrgang von Kanzel-Vorträgen, Würzburg 1865, Seite 664-665
  • [27] = Hier wäre weiter kritisch zu fragen, ob man überhaupt in derartigen Fällen von „entzogener Ehre“ sprechen konnte, vielleicht besser von einem Abbruch der Ehrzuschreibung durch Ditritte. Dies ist jedoch ein epistemologischer Diskurs, der hier zu weit führen würde.
  • [28] = Mit diesen Punkten beispielsweise bei Pastor Witting: Von dem rechten Verhalten eines Predigers bei Kranken nebst Betrachtungen für Kranke und  von dem Abendmahle eines Kranken, Leipzig 1797, Seite 69-72 (im Kapitel „Wie muß sich ein Prediger gegen solche Menschen verhalten, die sich vorsetzlich um das Leben bringen wollen?“)
  • [29] = Max Weber: Politik als Beruf, München 1919, Seite 67-75
  • [30] = Nomen Nescio: Selbst-Mord, in: Johann Heinrich Zedlers großes vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Band XXXVI., Halle & Leipzig 1743, Spalte 1595-1614
  • [31] = Jakob Salat: Darstellung der Moralphilosophie mit besonderer Hinsicht auf den Gang der höheren Bildung, Band II., Landshut 21814, Seite 210-211. Ganz anders war wiederum die Haltung von rituellen Mordopfern bei den Azteken, die teils ruhig und bestimmt in den Opfertod gingen, um, so daß zugehörige Weltbild, weiterhin dafür Sorge zu tragen, daß die Sonne täglich aufgehen konnte. Hier wäre ein Suizid als Schutz vor der Ermordung durch die sieghaften Feinde wider die Religion gewesen. Siehe Berthold Riese: Das Reich der Azteken, München 2011, Seite 145
  • [32] = Nomen Nescio: Ueber den Selbstmord, in: C. Friedrich Böhme & G. Ch. Müller (Herausgebende): Zeitschrift für Moral, Band I., Jena 1820, Seite 105
  • [33] = Zum Cato-Motiv siehe ausführlich Kühnel, Seite 143-156
  • [34] = Nomen Nescio: Kann und soll der Leiche eines Selbstmörders oder ähnlichen Verbrechers nach Kirchen- und Civilgesetzen das kirchliche Begräbniß verweigert werden? Eine Zeit- und Gelegenheitsfrage, beantwortet von einem Aachener, Köln & Aachen 1830, Seite 6
  • [35] = Dies traf auch auf Adelige zu, da die Zuschreibung von Ehre stets ein Akt Dritter war; insofern ist hier ein Vergleich statthaft, sinnvoll und vertretbar.
  • [36] = Annalen der Staats-Arzneikunde, Jahrgang X., Heft Nr.2, Freiburg im Breisgau 1845, Seite 217
  • [37] = Hier befindet sich übrigens ein Lesefehler von Kühnel. Das Faksimile zeigt (Seite 177) in der achten Zeile von oben im letzten Wort das Wort „erleyde“. Kühnel list das (Seite 176) als „erleyte“.
  • [38] = Siehe auch den Abschiedsbrief des Gustav Carl v.Mecklenburg aus dem Jahre 1816, abgedruckt im Volltext bei Claus Heinrich Bill: Geschichte der Familie v.Mecklenburg und ihres Stammvaters Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin (1675 bis 2000), Sonderburg 2009 (Band XIX. der Schriftrenreihe des Instituts Deutsche Adelsforschung), Seite 91
  • [39] = Verwiesen sei nur auf die ganz und gar ausschließlich adelige Devianz behandelnden entsprechenden Arbeiten, die seit 12 Jahren (!) in Nobilitas erscheinen. Siehe dazu folgende Aufsätze des Rezensenten. A) In öffentlichen Angelegenheiten ist er wenig thätig gewesen. Ablehnungen von Anträgen auf Adelsverleihung in Pommern, in: Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang IV., Owschlag 2001, Folge 16, Seite 783-789. B) Standesregulierung durch Adelsverlust in Preußen 1794-1870, in: Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang IV., Owschlag 2001, Folge 17, Seite 826-840. C) Ablehnung einer Standeserhöhung aus moralischen Gründen. Der Fall des Schloßhauptmanns Limbrecht v.Schlieffen-Soltikow 1872, in: Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang IV., Folge 17, Owschlag 2001, Seite 867-869. D) Scheinadel durch Annahmen an Kindesstatt. Betrachtungen zum adelsrechtlichen Phänomen der Adelsadoptionen 1919 bis 1945 (Teil 2 und Schluß), Jahrgang X., Folge 47, Sonderburg 2007, Seite 107-134. E) Separierungen in der Deutschen Adelsgenossenschaft. Zur Typologie von freiwilligen und erzwungenen Austritten Adeliger zwischen 1874 und 1945 (Teil 3 von 3), Jahrgang XIV., Folge 65, Sonderburg 2011, Seite 2-33 usw. usf.
  • [40] = Uwe Danker: Vom Malefikanten zum Zeugen Gottes. Zum christlichen Fest der staatlichen Strafgewalt im frühen 18. Jahrhundert, in:  Traverse. Zeitschrift für Geschichte, Zürich 1995, Seite 83-98
  • [41] = Ehrensuizide in der Aristokratie nur ein Mythos? Gespräch der Moderatorin Andrea Gerk vom WDR von WDR3 (Sendung „Mosaik“) mit dem Historiker Florian Kühnel vom 17. Oktober 2012 auf der Weltnetzseite „http://www.wdr3.de/literatur/Ehrensuizide100.html “ (gemäß Abruf vom 20. Juli 2013)
  • [42] = Er führt auf Seite 12 unten in der Fußnote 18 allerdings zusätzlich Justin Stagl mit einer alten Publikation von 1994 an. Der aber spricht über „rituellen Selbstmord“ von „Ehrenmännern“ und nicht über „den Adel“. Dies ist ein feiner Unterschied, über den Kühnel jedoch geflissentlich hinweg sieht.

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