Institut Deutsche Adelsforschung
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Adelige Stiftsdamen im niedersächsischen Stift Fischbeck

Versorgung, Konfessionsreform und Missionierung

Eine soziale Gruppe sei nach Èmile Durkheim „ein besonders geeigneter sozialer Tatbestand, um Grundphänomene des Sozialen zu verdeutlichen“. [1] Die Erforschung von sozialen Gruppen sei zudem deswegen wichtig, so ergänzend Schäfers (2010), weil sich der Mensch die meiste Zeit seines Lebens in Gruppen bewege, weil er von Natur aus ein Gruppenwesen sei und die Gruppe ein bedeutendes Bindeglied zwischen Individuum und Gesellschaft wäre. Für Schäfers (2010) umfasse eine Gruppe ferner „eine bestimmte Zahl von Mitgliedern (Gruppenmitgliedern), die zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles (Gruppenziel) über längere Zeit in einem relativ kontinuierlichen Kommunikations- und Interaktionsprozess stehen und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit (Wir-Gefühl) entwickeln. Zur Erreichung des Gruppenziels und zur Stabilisierung der Gruppenidentität ist ein System gemeinsamer Normen und eine Verteilung der Aufgaben über ein gruppenspezifisches Rollendifferenzial erforderlich“. [2] 

Da Gruppen sich ferner stets auch definieren würden über das, was sie nicht seien, so folgte daraus für Elias (2002), daß es stets „Etablierte“ und „Außenseiter“ gäbe, die im Kampf um endliche materielle oder immaterielle Ressourcen stünden. [3] Diese Bedeutung wird auch von Latour (2010) nicht bestritten; aber er meinte, daß Gruppen nicht existieren würden, soziologisch vielmehr nur Gruppenbildungsprozesse beobachtbar wären. [4] Diese von den Akteur*innen laufend vorgenommenen Prozesse müßten in den Blick genommen werden, wolle man eine realitätsnähere Gruppenanalyse durchführen. Latour nennt sodann auch drei Situationen, in denen sich Bildungsprozesse besonders offenbaren würden. Dies seien Situationen der Innovationen, des Distanzerlebens und der Störungen; [5] mithin insbesondere soziale Neuerungen (Gruppenerfindungen), soziale Befremdungserfahrungen (Ungeschicklichkeitssituationen) und Abweichungsvorkommen (Devianzhandlungen). 

Weiters spielten für Latour auch Dinge eine bedeutete Rolle in seiner konstruktivistischen neuen „Soziologie der Assoziationen“, da nicht nur Menschen handeln könnten, sondern auch Dinge eine eigene Agency besäßen, mit denen Sie Menschen – mittels Handlungsempfehlungen – zu bestimmten Handlungen bringen könnten. Wie treffend Latours Ansatz der Betonung von permanenter Gruppenbildung und der Handlungsmacht von Dingen zu sein scheint, läßt sich auch im Bereich der Adelsforschung besonders gut sichtbar machen. Dies verdeutlicht ein Zeitungsartikel des Jahres 1909 über einen speziellen adeligen Betrachtungsbereich, der sowohl die Dingwichtigkeit als auch die Gruppenbildungen aufzeigte und der sich dem Besuch Kaiser Wilhelm II. (1859-1941) im niedersächsischen Damenstift Fischbeck widmete; dazu hieß es: 

„Der Kaiser und die Äbtissin von Fischbeck. Das Kaiserpaar traf gestern in Fischbeck bei Hameln ein und hielt seinen feierlichen Einzug in die Stiftskirche, empfangen und geleitet von dem Oberpräsidenten von Hengstenberg, Schirmvogt des Damenstifts, Staatsminister Frhr. v. Feilitzsch-Bückeburg und Landgraf von Ditfurth-Rinteln. Die Kirche war von der Gemeinde gefüllt. Am Altar stand die Aebtissin Frau von Buttlar mit dem Stiftsstab. Die Feier begann mit dem Vortrag [...] durch den Hamelner Männerchor. Nach dem Gemeindegesang und der Lithurgie hielt Pfarrer Heermann eine Ansprache. Der Fischbecker Kirchenchor sang `Du Hirte Israels´. Dann erfolgte die Uebergabe des Stabes durch den Kaiser an die Aebtissin. Der Kaiser trat vor den Altar und hielt folgende Ansprache: `Meinem lebhaften Interesse an dem adeligen Damenstift Fischbeck mit seiner fast tausendjährigen, sagenumwobenen Geschichte und seinen wechselvollen Schicksalen habe ich bereits vor fünf Jahren Ausdruck geben können, als ich in Gemeinschaft mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, meiner Gemahlin, hier an der Jubelfeier des Stifts und der Wiedereinweihung der altehrwürdigen Stiftskirche teilnahm. Damals habe ich – wie einst König Otto I., der spätere erste Kaiser der deutschen Nation, durch seinen Gnadenbrief vom 10. Januar 954 – das Stift unter meine besondere landesherrliche Schirmherrschaft gestellt. 

Heute bin ich in Ihrer Mitte erschienen, um Ihnen einen neuen Beweis meiner Huld und Gnade zu geben. Ich habe beschlossen, dem Stift einen Aebtissinnenstab zu verleihen, welcher von der jedesmaligen Aebtissin bei feierlichen Gelegenheiten als Zeichen ihrer Würde getragen werden soll. Nehmen Sie, hochwürdigste Frau Aebtissin, aus meiner Hand diesen mit meinem kaiserlichen Wappen und demjenigen des Stiftes geschmückten Stab. Möge er Ihnen und der Ihrer Leitung anvertrauten Damen, wie allen Ihren Nachfolgerinnen ein Sinnbild sein des göttlichen Steckens und Stabes, dessen wir alle auf unserer Pilgerfahrt zur ewigen Heimat so dringend bedürfen. Möge Gottes Segen allezeit auf dem Stift und seinen Insassen ruhen! Das walte Gott!´ Der Schirmvogt, Staatsminister Feilitzsch, dankte namens der Aebtissin, in kurzer Rede, nachdem die hochbetagte Aebtissin selbst mit wenigen Worten ihren Dank ausgesprochen hatte. Das niederländische Dankgebet schloß die Feier. Beim Verlassen der Kirche bot erst die Kaiserin und später der Kaiser der Aebtissin den Arm. Nach der Feier nahmen sie einen Imbiß bei der Aebtissin. Weiß gekleidete Schülerinnen überreichten der Kaiserin und der Prinzessin Victoria Luise Blumen, junge Bäuerinnen in der reichen Brauttracht der Gegend ein Trachtenalbum.“ [6]

Vorliegende Meldung scheint Latours Vermutung über die Genesis des Sozialen beim Adel zu bestätigen. Das gegenständliche Stift diente als Rahmen und würdiger Ort geistlich-adeliger Frömmigkeit ebenso wie zur gentilhommesken Distinktion. Der Stiftstab, mit dem sich die jeweilige Äbtissin von den bloßen Stiftsdamen unterschied, aber auch die Übergabe durch den Kaiser (obschon 1909 die Äbtissin bereits vor der Verleihung mit dem Stabe aufgetreten war, die Liminalitätssituation mithin performativ eher ungünstig verlaufen war), luden die Gentilhomerie zusätzlich auf, verliehen ihr Prestige und stellten eine „allerhöchste“ Auszeichnung dar. Das Stift formierte zudem eine begrenzte Anzahl von Gruppenmitgliedern, die über viele Jahrhunderte einem gemeinsamen Ziel unterlagen. Daß und wie das Stift auch kontinuierlichen Kommunikations- und Interaktionsprozessen unterstand und unter den Stiftsinsignien tragenden Damen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit entwickelt wurde, zeigt nicht zuletzt nun nach langjähriger Forschungsarbeit ein neue Sammelbiographie, die vielleicht eher und mehr aber noch eine Ding- bzw. Stiftsbiographie genannt werden könnte; vorgelegt wurde sie von der Historikerin Renate Oldermann. [7]

Angefertigt vor allem als ein Buch der Memoria des Konvents der Stiftsdamen selbst, ist es kein rein wissenschaftliches Buch, wird doch keine besondere Methode der Forschung erläutert, wenn gleich mit dem „Oberbleiben“ durchaus auch gängige wissenschaftlichte Paradigmen der Adelsforschung angeführt werden (Seite 13).  Obschon das Werk bedauerlicherweise bisweilen durch eher populärsprachliche Formulierungen auffällt,8 so kann man darüber jedoch angesichts der neuen Erkenntnisse hinwegsehen. Oldermann gelingt es in ihrem die Zeit von 1600 bis heute behandelnden Buch, die wechselvolle Geschichte der Kapitularinnen von Fischbeck in vielen Lebensbereichen zu rekonstruieren: Frömmigkeit, Lebensalltag, Nahrunsmittelzubereitung, Kostenaufstellungen, weibliche Armut unversorgter Adelsangehöriger, Adelsselbstverständis (erst ab 1954 wurden auch nichtadelige Damen aufgenommen, siehe dazu Seite 266), Kranken- und Verwundetenpflege gehören ebenso zu den Themenbereichen, die sie behandelt, wie weitreichendere Missionstätigkeiten. Mitnichten handelte es sich beim Fischbecker Damenstift also um ein reines sich auf sich selbst beschränkendes Heim inaktiver älterer Edelfrauen. 

Oldermann schildert zudem die immer wieder durch die Zeitläufte ausgefochtenen unterschiedlichen Zugangsbeschränkungen, die den Grundsätzen der Eliasschen Untersuchungen der Etablierten und Außenseiter  entsprachen. Mit entsprechender Findigkeit wurden Expektantinnen ausgeschlossen, wenn sie nicht von Uradel waren, die Ahnenprobe und Taufzettel ihrer Vorfahr*innen nicht einreichen konnten, sie aus dem Ausland kamen (Seite 46) und wenn sie nicht getauft waren (Seite 43).  Oldermann weist außerdem in ihrem Band auf einige Umstände hin, die für die Adelsforschung von fernerer Bedeutung sind, auch über die Geschichte des Stifts hinaus. So betont sie die Vorbildwirkung der von ihr so genannten „Adelsrepublik“ der nobilitierte Adelige ausschließenden Burgmannen (oder Gruppe der Burgmannschaft) der Burg Friedberg in der Wetterau bei der Neuabfassung der Stiftsstatuten (Seite 133-134). Ferner erwähnt sie den Drang des hannoverschen Adels, beim Berliner Heroldsamt (als preußischer Adelsbehörde nach der Preußischwerdung Fischbecks), um Freiherrenstandsbestätigungen einzukommen (Seite 204). 

Bemerkenswert ist weiters ein bei Oldermann erwähntes (jedoch leider nicht als Quelle nachgewiesenes und damit nicht überprüfbares) Gutachten des Müncheners Alexander v.Dachenhausen (1848-1916) über Aufschwörungstafeln, die beim Stift eingereicht werden mußten, wenn eine Dame exspektiviert werden wollte. Dachenhausen warnte davor, den Ahnentafeln leichtgläubig Relevanz und Legitimität zu verleihen; er meinte, daß „man ohne sämmtliche Abstammungs- und Adelsbeweise eine solche Ahnentafel nie auf Treu und Glauben als richtig annehmen dürfe. Es könne zu viel und zu leicht dabei geschwindelt werden […] Zur Zeit des Siebenjährigen Krieges seien Abenteurer aus aller Herren Länder zusammengeströmt und unter einem sich selbst beigelegten Adelstitel in die Dienste König Friedrichs getreten. Damals habe sich kein Mensch um die Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Adels dieser Offiziere gekümmert. Da nach preußischem Landrecht die unbeanstandete 44jährige Führung des Adelstitels ausreichend gewesen wäre, um einer Familie den Adel nicht mehr absprechen zu können, seien auf diese Weise besonders in Preußen eine Menge neuer Adelsfamilien entstanden, die kein Diplom besäßen und deren Adelsursprung man nicht nachweisen könne.“ (Seite 233). 

Derlei „Adelsersitzungen“ [9] wurden demnach in Preußen, darauf hatte bereits Kalm (1992) hingewiesen, als „Allerhöchste Anerkennung der Lücke im Beweis“ bisweilen gnadenweise erteilt. [10] Eine Matrikel dieser Ersitzungen jedoch konnte bislang noch nicht ermittelt werden. Näherungsweise könnte man hierbei von dem Grundsatz ausgehen, daß allseits von historischen Akteur*innen – Adelsbehörden, Adelsbehauptenden, sozialen Umwelten – anerkannter Adel stets eine Vergangenheit besaß (nicht umsonst stiegen unter Ur- wie Bullenadel die Möglichkeit der äußeren Zuschreibung von Prestige einer Adelsfamilie gegenüber mit dem Jahresdatum ihrer Ersterwähnung). Als Kennzeichen adelsersessener Personen oder Familien kann demnach in Preußen das Fehlen einer über 44- und in Bayern das Fehlen einer über 100-jährigen Vergangenheit gelten. Auch der Nachweis nur einzelner Personen, deren Familiennamen sonst in Preußen oder Bayern nicht mit aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden kann, spricht für solche Ersitzungsversuche. Der Oldermannsche (beziehentlich richtiger:) Dachenhausensche Hinweis ist nun insofern bemerkenswert, als er besonders auf das friderizianische Offizierkorps Bezug nimmt. Es wäre indes erst noch zu überprüfen, welche Familien oder Personen beispielhaft in den zugehörigen Archivalien der Personalüberlieferung genannt werden, auf die Adelsersitzungen möglicherweise zutrafen. Hier wird es sich vor allem um Personen und Kleinfamilien mit ein bis zwei Generationen handeln, die mit bestimmten Indizien eines dreifachen Adelsmangels in den Militärlisten auftauchten. Dazu zählten a) ein Mangel an familiärer Vergangenheit (Adel bedurfte stets einer Vergangenheit, sonst konnte er kein Adel sein), [11] b) ein Mangel an fehlender institutionell anerkannter Adelsgenesis, beispielsweise in Form einer Nobilitierungsurkunde und c) ein Mangel an fehlendem Adelskontext, beispielsweise einem adeligen Konnubium, einer Mitgliedschaft von Töchtern in ritterschaftlichen Klöstern oder einem ländlichen Land- beziehentlich Rittergutsbesitz.  Zur Art des Adelserwerbs durch Ersitzung schrieb indes bereits Kekule v.Stradonitz (1908): „Es gibt im Gegenteil ersessenen Adel, bei dem der Beginn der Ersitzung mit durchaus gutem Glauben beginnt, und nur in solchen Fällen, bei denen kein schlechter Glaube beim Beginn der `Adelsersitzung´ nachweisbar ist, kann man überhaupt meiner Ansicht nach von einer Adelsersitzung im Rechtssinne sprechen, worauf ich hier jedoch nicht näher eingehen kann. Die Fälle der `Adelsersitzung´ sind oft genug für die Adelsverwaltungsbehörden recht unbequem. Das strenge Königlich Preußische Heroldsamt ist allem Adelsanmaßer- und Adelsabenteurertum gegenüber mit Recht sehr auf der Wacht. Auch `Adelsersitzer´ haben es ihm gegenüber nicht leicht.“ [12]

Oldermanns Werk enthält mithin ein Fülle auch interessanter Nebenbemerkungen, vor dessen Hintergrund aber nicht vergessen gehen darf, daß ihr Werk eine gelungene Stiftschronik darstellt, die zwar im Auftrag der Stiftsdamen als Memoria entstanden ist, dennoch aber, mit vielen farbigen wie schwarz-weißen Abbildungen illustriert, mit Listen der Kapitularinnen versehen (Seite 323-331), einen wichtigen Beitrag zur Fischbecker Geschichte und der des Adels leistet. Nicht zuletzt kommt auch die Latoursche Dingorientierung der Gentilhommerie in den vielen Abbildungen deutlich zum Ausdruck: Priechentüren mit Wappen, Ahnentafeln, Briefe, Wappen, Epitaphien, Gemälde, Silberlöffel und mit Wappen versehene Sargplaketten bieten auch diesbezüglich einen tiefen Einblick in die materielle Adelskultur.

Diese Rezension erscheint zugleich in unserer Zeitschrift für deutsche Adelsforschung und wurde verfaßt von Dr. phil. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., B.A.

Annotationen:

  • [1] = Bernhard Schäfers: Die soziale Gruppe, in: Hermann Korte / Bernhard Schäfers (Hg.): Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Wiesbaden 2010, Seite 129-144.
  • [2] = Ibidem, Seite 157.
  • [3] = Norbert Elias / John L. Scotson: Etablierte und Außenseiter, Frankfurt Main 2002, Seite 7-56.
  • [4] = Bruno Latour: Eine neue Soziologie der Gesellschaft – Einführung in die Akteur-Netzwerk-Theorie, Frankfurt am Main 2010, Seite 62-63.
  • [5] = Ibidem, Seite 236-240.
  • [6] = Neue Hamburger Zeitung (Hamburg), Ausgabe vom 28. August 1909, Seite 1.
  • [7] = Renate Oldermann: „Aus einem uhralten hochansehnlichen Geschlecht entsprossen“ – Die adligen Töchter im Stift Fischbeck. Herkunft, Selbstverständnis und Glaubenspraxis (Band 4 der Reihe „Schaumburger Beiträge“, herausgegeben von Stefan Brüdermann im Auftrag der Historischen Arbeitsgemeinschaft für Schaumburg), erschienen 2019 im Wallsteinverlag in Göttingen, erwerbbar im Buchhandel zum Preis von 29,00 Euro, 336 Seiten mit 120 farbigen Abbildungen, gebunden, Maße: 17 x 24 cm, ISBN: 978-3-8353-3458-8.
  • [8] = „Aus dem Schneider sein“ (Seite 246); „zackig“ grüßen (Seite 259), „war man halt noch adliger als im Reich“ (Seite 141), et cetera.
  • [9] = Dazu siehe a) Georg Freiherr von Frölichsthal: Adelsrechtliche Begriffe – Definitionen und Beschreibungen (Teil 2), in: Deutsches Adelsblatt – Mitteilungsblatt der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände, Ausgabe Nr. 2 vom 15. Februar 2002, Seite 38 (in Preußen galt demnach eine 44-jährige, in Österreich jedoch eine 100-jährige Frist unbeanstandeter Adelsführung, bevor ein Adel durch Ersitzung anerkannt werden konnte), b) Georg Freiherr von Frölichsthal: Nobilitierungen im Heiligen Römischen Reich, in: Sigismund Freiherr von Elverfeldt-Ulm (Hg.): Adelsrecht. Entstehung, Struktur, Bedeutung in der Moderne des historischen Adels und seiner Nachkommen, Limburg an der Lahn 2001, Seite 111 (dort jedoch nur Normen aus Preußen ohne weitere Erläuterungen), c) Conrad Bornhak: Der Erwerb von Adelstiteln durch Ersitzung, in: Deutsches Adelsblatt (Berlin), Ausgabe Nr. 20 vom 14. Mai 1932, Seite 274-275, d) Anton Peter von Schlechta: Gedanken über die Ersitzung und Verjährung des Adels, in: Monatsblatt der Kaiserlich-Königlichen Heraldischen Gesellschaft Adler, Band IV, Wien 1899, Seite 378-381.
  • [10] = Harald von Kalm: Das Preußische Heroldsamt 1855-1920 – Adelsbehörde und Adelsrecht in der preußischen Verfassungsentwicklung (Band 5 der Reihe „Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Verfassungsentwicklung“), Berlin 1994, Seite 103-107. 
  • [11] = Dazu siehe weiterführend Michael Seelig: Alltagsadel, Köln / Weimar / Wien 2015, Seite 430-478 (Kapital „Erinnerungskultur“).
  • [12] = Stephan Kekule v.Stradonitz: Ein bibliophiler Adelsabenteuer der Neuzeit, in: Fedor v.Zobeltitz (Hg.): Zeitschrift für Bücherfreunde, Jahrgang XII., Heft Nr. 5 (Augustausgabe), Bielefeld / Leipzig 1908, Seite 174.
 

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