Institut Deutsche Adelsforschung
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Habsburgische Deportationen und Zwangstransmigrationen

Bericht über eine Böhlausche Neuerscheinung aus Wien 2014

Im Jahre 1767 publizierte der bekannte deutsche Germanist und Lexikograph Adelung in Sachsen einige Gedanken zum Phänomen der frühneuzeitlichen französischen Deportation, die er, in leviathanischer Manier, in einer Analogie von menschlichem und politischem Körper visualisierte und als Schriftakt in einer seiner vielen Publikationen theatralisch aufführt: 

„Es ist in einem großen Staate nöthig, jährlich eine gewisse Anzahl Menschen fortzuschaffen, welche blos andern zu schaden suchen. Der politische Körper hat so wie der menschliche verdorbene Säfte, die man oft abfahren muß ... Bey den Römern, einem republicanischen Volke, dessen Gesetze wir angenommen haben und bey welchem das Staatsverbrechen, dessen sich fast allemal nur solche Leute schuldig machen, welche viel zu verlieren haben, so häufig war, als es bey uns selten ist, war die Versetzung billig und sehr üblich. Unsere mehresten Verbrecher haben nichts als ihre Freiheit. Die Landesverweisung lässet ihm solche noch unumschränkter als jemals; statt dessen muß man ihm dasjenige nehmen, was er hat und mit der Gefangenschaft auch noch die Versetzung aus dem Reiche verbinden. Man muß ihn aus einem Lande welches er anstecket, in ein andres führen, wo man der Sclaven benöthiget ist und wo seine Gliedmasen [sic!] und sein Körper seinem Vaterlande noch sehr nützlich werden können. 

Es wird hoffentlich niemanden befremden, daß man die Sclaverey freygebohrner Bürger wieder in Vorschlag bringet; der Verlust ihrer Freiheit ist eine gerechte Strafe des üblen Gebrauchs, den sie zum Nachtheil derjenigen Gesellschaft davon gemacht haben, zu deren Besten solche hätte angewandt werden sollen, und wenn ihr Verbrechen nur mittelmäßig ist, so kan [sic!] auch die Zeit ihrer Strafe dadurch eingerichtet werden. Während dieser Zeit können sie in einer Colonie nützliche Dienste leisten anstatt, daß sie oft ganz unbrauchbar sind wenn man sie auf eine Zeitlang oder auch auf immer in ein Zuchthaus stecket. Nach Verlauf einer gewissen Zeit kan [sic!] man sie wiederum in die Gesellschaft aufnehmen, und zu freien Gliedern der Colonie machen, die aber wegen ihres vorigen unglücklichen Zustandes zu den geringsten und schlechtesten Bedienungen gebraucht werden müssen.“ [1]

Was hier durchscheint, ist nicht nur die Körperanalogie und die Propagierung des Gesellschaftsvertrages, sondern auch die Idee der Deportation, verbunden mit einem bereits stark ökonomisierten Nützlichkeitsdenken des frühneuzeitlichen Verfassers. Indes erscheinen Deportationen landläufig - zumindest im aktuellen Bewußtsein - als Phänomene, die im verflossenen XX. Säkulum entstanden sind, als ein negative Entität „der Moderne“, die so Recht dazu angetan scheint, die Kritik und „das Unbehagen“ an eben derselben zu befeuern. Zumeist wird diese Sichtweise damit begründet, daß die Quantität der Deportationen und verwandter Formen der räumlichen Gruppen- oder Bevölkerungsverschiebung im XX. Centenarium erheblich zugenommen habe. [2]

Der Wiener Geisteswissenschaftler Dr. phil. Stephan Steiner (*1963) [3] stellt sich indes in seiner 2014 erschienenen und bereits 2010 abgeschlossenen Habilitationsschrift die Frage, welche Genesis derlei Deportationen haben, eine Frage, die bisher in der geschichtswissenschaftlichen Forschung erstaunlich unbeantwortet geblieben ist (ibidem Seite 31). Selbst die Reihe der „Enzyklopädie der Neuzeit“ aus dem Essener Kulturwissenschaftlichen Institut verzeichnet das Lemma nicht einmal, wenn es auch gleichwohl bei den Lemmata Zwangsmigration, Verbannung, Strafkolonie, Mädchenhandel, Vagabund, Diebstahl, Strafe, Ländliche Gesellschaft, Siedlungskolonie, Todesstrafe intern auftaucht. Allerdings wird in dem Artikel über die „Verbannung“ auf die Deportation hingewiesen, die in Form der „deportatio“ (nicht zu verwechseln mit der „relegatio“ als vorübergehende Verbannungsform) ihre Wurzeln bereits bis in die außereuropäische Antike zurückführen kann, also weit früher, als dies bei Steiner angegeben wurde. [4] 

Was aber im Einzelnen unter dem Terminus technicus der „Deportation“ zu verstehen ist, war in der Forschung - bisher jedenfalls - recht heterogen. Steiner definiert den Begriff als Grundlage für seine Untersuchung wie folgt (Seite 32): 

„Deportationen sind staatliche verordnete und planmäßig durchgeführte Zwangsverschickungen von ausgewählten Bevölkerungsgruppen unter Beiziehung militärischer Eskorten oder anderer Bewachungseinheiten von einem Ort A nach einem Ort B, wobei Letzterer unter Strafandrohung meist lebenslänglich nicht mehr verlassen werden darf.“ [5] 

Ähnlich hat dies bereits Zedler im XVIII. Säkulum formuliert: „Deportatio,  hieß zu Rom, wenn einer ins Exilium gejagt ward, und zwar so, daß er sich in einem gewissen vorgeschriebenen Orte aufhalten muste, daher es auch gemeiniglich geschahe, daß er auf einer Insel eingesperret wurde.“ 

Allerdings fehlt hier in dieser Beschreibung die militärische Begleitung, zumindest aber wird sie nicht erwähnt. [6] Es bliebe daher zumindest noch zu untersuchen, ob in der Antike und im Mittelalter die Verbannungen auch mit militärischer Eskortierung stattgefunden haben oder nicht. Die Beantwortung dieser Frage wäre für das leitende Erkenntnisinteresse Steiners vonnöten, denn er „verlegt“ die Genesis der Deportationen in “seine“ Frühe Neuzeit, die er narrativ pejorativ etikettiert, auch wenn er durchaus zugibt, daß es bereits antike Deportationen gegeben hat (Seite 60). 

Das Neue an den frühneuzeitlichen Deportationen sei aber, so Steiner, die Neugestaltung dieser Verbannungspraxis zu einem System gewesen, welches die kommenden Jahrhunderte „zu überspannen begann“. Diese Beschreibung ist inhaltlich nicht recht einleuchtend und eher dürftig sowie merkwürdig unkonkret, zu rechtfertigen allein aber doch mit der Tatsache, daß Steiners Untersuchungsgegenstand einer sinnvollen räumlich-zeitlichen Begrenzung bedurfte und er sich eben auf das Habsburgerreich konzentriert hat, welches bisher nicht im Fokus von Deportationsforschungen stand. [7]

Vom Forschungsdesign her ist das verständlich, da Steiner auch keine Globalgeschichte der Deportation schreiben wollte, freilich bleibt die Studie damit, wenngleich äußerst detailfreudig und umfangreich, eurozentrisch. Diesen Umstand kann man aber auch positiv sehen; immerhin bietet sie Möglichkeiten des neuen Forschungsanschlusses, indem außereuropäische Verfahren der Deportation mit denen im Habsburgerreich nunmehr und zukünftig verglichen werden können. Außerdem gilt auch, daß nicht jede postmoderne Arbeit in postkolonialem Sinne produziert werden muß; auch territorial beschränkte Arbeiten können von Nutzen sein und sind deswegen noch nicht wertlos. Insbesondere gilt dies für das Habsburgerreich mit seinem „verschobenen Kolonialismus“, bei dem vor allem der Landesteil Banat und Teile von Siebenbürgen zu Deportationszielen einer Art von „Binnenkolonialismus“ wurden. 

Dabei war zunächst das Institut der Deportation ein heute merkwürdig anmutendes Phänomen. Zugrunde lag diesem System zuvörderst ein soziales Labeling Aproach, eine Etikettierung von Randseitern, die man aus der bisherigen Gemeinschaft exkludierte. [8] Sie hatten, nach Angabe der Etikettierer oder der Machthabenden, die geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln der Gemeinschaft verletzt und wurden daher örtlich segregiert, allerdings immer noch dem Machtzugriff der Gemeinschaft unterworfen, da diese mit dem Militär auch in der neuen Örtlichkeit, der Dependance, als Disziplinierungsinstanz mit Machtverstärkern vertreten war. Anders aber als im Gefängnis, welches in der Regel innerhalb der Landesgrenzen eines Nationalstaates lag, war der Ort der Deportation exterritorial, mindestens jedoch randständig (wie die österreichische Militärgrenze). Insofern verstanden sich sowohl die örtliche wie die moralische Zuweisung als randständig, erfolgte durch die Deportation eine räumliche Umsetzung der Marginal-Man-Idee. Allein das Kennzeichen, eine inkorporierte Person einer Strafkolonie zu sein, schuf daher eine doppelte Performativität der Delinquenz. 

Jedoch konnten Sträflinge auch nach einiger Zeit entlassen werden, da man im Zuge der Aufklärung annahm, sie seien nach ihrer Desozialisation grundsätzlich resozialisierbar. Diesem „modernen“ Menschenbild lag die Idee zugrunde, daß der Mensch durch den Strafvollzug nicht mehr, wie im Mittelalter beispielsweise durch die Brandmarkung oder Blendung üblich, als ewig mit dem begangenen „Verbrechen“ etikettiert wurde, sondern Mensch und Tat getrennt betrachtet wurden, die Idee der Resozialisierung in sich trug, auch wenn bisweilen die Umstände, unter denen Deportierte leben mußten, alles andere als „menschenwürdig“ in einem heutigen Sinne erscheinen mögen. 

Allerdings verursachte diese Art zu denken auch Probleme in den Strafkolonien. Sowohl in Australien wie auch im Banat gab es Vorbehalte freier Siedler, sich dort niederzulassen, so lange diese Kolonien hauptsächlich von Strafgefangenen bevölkert waren; dies war schlecht für das Image und führte oft zu transaktionalen Prozessen der weiteren negativ konnotierten Etikettierung. Denn wer in einer Strafkolonie als nichtdeviante Person lebte, erhielt allein durch seine Anwesenheit vor Ort von außen besehen einen schlechten Ruf, und seine Chancen, in der Gemeinschaft zu reüssieren, schwanden oder wurden zumindest gemindert. Es ist einer der spannenden mit der Deportation zusammenhängenden Fragen, wie sich hier ein Wandel vollzog und welche Maßnahmen der Heimatregierungen angewendet wurden beziehentlich welche Maßnahmen welche Folgen in der Einstellung der Heimatgemeinschaft gegenüber Bewohnern von Strafkolonien bewirkten. 

Hier dürfte aber doch vermutlich in jedem Fall von einer Verzögerung gesellschaftlicher Einstellungen gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten auszugehen sein, also einer longue durée der Einstellungsänderungen. In etlichen Fällen, Australien ist ein Beispiel dafür, kam es im Laufe langer Entwicklungen dann eben doch zu einem Imagewechsel, so daß im XXI. Centenarium Australier sogar mit Stolz auf die Vorfahrenschaft von Sträflingen verweisen, sofern sie dieser Verbindung genealogisch habhaft werden können.

Steiner, lange Jahre übrigens beeinflußt vom Programm des außeruniversitären und privatim durch eine Stiftung finanzierten Hamburger Instituts für Sozialforschung unter Jan Philipp Reemtsma (Seite 56, 59, 61, 122), findet in seiner Untersuchung nun Aspekte avant la lettre in der Frühen Neuzeit, die heute als klassische Modernica gelten. Auch er betreibt damit ein sehr spezielles Labeling Aproach; insbesondere benennt er dabei die Punkte Rassismus, Kolonialismus, Genozid, ethnische Säuberung, Kriegsverbrechen und Totalitarismus (Seite 512-520).

Daher verortet Steiner in der Frühen Neuzeit „die Geburt der Moderne“, nicht beachtend, daß auch diese Dichotomisierung von „Moderne“ und „Vormoderne“ zu flach und einfach gedacht ist. Ebenso wie bei Aspekten der Freiheit, der Universitäten, der mittelalterlichen Stadt als Staatsmodell und des Klassizismus lassen sich vielmehr auch bei der Deportation nicht nur Brüche, sondern über die Epochengrenzen hinweg reichende Kontinuitäten eruieren, die eine derartige Trennung nicht unbedingt glücklich erscheinen lassen.  Verbaut wird damit der Blick auf die positiven Errungenschaften der Moderne oder, um genauer zu sein, auf deren Ambivalenz. „Steiners Frühe Neuzeit“ ist daher vor allem eine Ära, von der er sich abgrenzt, die er als Negativfolie beleuchtet. 

Der Effekt seiner Erkenntnisse ist indes tatsächlich die Attribuierung der „Deportationserfindung“ an die Frühe Neuzeit, beginnend bei dem portugiesischen Degredado-System zu Beginn des XV. Säkulums (Seite 60-65). Bei dem in die Tiefe des literarischen wie aktenkundlichen Materials gehenden Streifzug durch die europäische Deportationsgeschichte der Frühen Neuzeit bleibt der deutsche Terrotorialflickenteppich übrigens merkwürdigerweise ausgespart. Hier stellt sich die Frage: Hat Steiner deutsche Fälle „vergessen“, sie ausgespart oder gab es in Deutschland keine Deportationen, nicht einmal binnenkolonisatorisch orientierte Verbannungen? [9]

Steiner, zur Zeit des Erscheinens seiner Habilschrift als Lektor an der psychotherapeutisch orientierten Sigmund-Freud-Privatuniversität zu Wien tätig, entfaltet indes sodann in seinem recht voluminösen Werk auf 653 Seiten und in über 2.350 Fußnoten (sic!) eine durchaus stringente Führung der Leser*Innen, die hier doch als erstaunlich löblich bemerkt werden soll. Zuerst grenzt Steiner, von Haus aus mit seinem Diplom übrigens eigentlich zuerst Literaturwissenschaftler, mit seiner Dissertation dann auch Historiker, die Deportation als Begriff von acht anderen Formen der „Wegschaffung“ ab, unter anderem von „dem Bettlerschub“ und „der Galeerenstrafe“ (Seite 29-57). Er referiert den Forschungsstand, erläutert europäische Deportationssysteme in komparatistischer Manier und bringt sodann vorbereitende Aspekte der Deportationen im Habsburgerreich wie Sozialdisziplinierung oder Militarisierung, betrachtet also die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, unter den Deportationen überhaupt als Mittel der Strafverfolgung eingesetzt wurden. 

Ein eigenes Kapitel ist den innerhabsburgischen Zielregionen gewidmet, bevor Steiner elf verschiedene Deportationsvorgänge ausführlich schildert, darunter sehr detailreich den „Temesvarer Wasserschub“ zur Mitte des XVIII. Säkulums (Seite 299-384). Ein Resüméekapitel führt Steiner übrigens nicht an; seine Ausführungen enden recht abrupt nach der Schilderung der Einzeldeportationsvorgänge. Immerhin aber stellt Steiner insgesamt die These auf, die auch sein ideelles hanseatisches Vorbild Jan Philipp Reemtsma vertritt, wenn es um die Frage geht, ob in Sachen des Rassismus Henne oder Ei zuerst existierten. Gingen einige geschichtswissenschaftliche Forscher*Innen bislang davon aus, daß Rassismus ein modernes Phänomen sei, welches - in performativen Sprechakten - bereits Vorläufer in der Frühen Neuzeit gehabt habe, aber im Prinzip doch als „Cultural Lag“ zu werten sei, [10] so plädieren Reemtsma und Steiner unisono dafür, rassistische Rhetorikfiguren nicht als Ursachen, sondern als Folgen einer entsprechenden Praxis zu betrachten. [11] Um diese These zu unterstützen, stellt Steiner die Hypothese auf, die habsburgischen Deportationen als rassistische Ethnopolitik zu betrachten (Seite 123). 

Dieses Henne-Ei-Problem zwischen Wirklichkeit und Deskripition hat auch bereits Judith Butler in Fragen der Geschlechtergeschichte beschäftigt: Waren Fragen der Festlegung von sozialen Rollen (Gender) vor oder nach dem anatomisch beobachtbaren Geschlechtsmerkmalen von Menschen existent oder sind anatomische Gegebenheiten auch Ergebnis einer Gender-Zuschreibung? Diese Frage letztlich so eindeutig beantworten zu wollen, erscheint zumindest dem Rezensenten myopisch, dürfte doch vermutlich eher von einem mutuellen Verhältnis auszugehen sein, von wechselseitigen Begleitungen der Begrifflichkeiten und ihren sichtbaren Entsprechungen, ganz ähnlich wie in der Forschungsrichtung des New Historicism der Literaturwissenschaften. Was jedenfalls außer Frage zu stehen scheint, ist Steiners Nachweis rassistischer Denkmodelle in der Vormoderne, wobei dies durchaus aber keine neue Erkenntnis ist. [12] Daher ist Rassismus wohl in der Tat keine „Erfindung“ der „Moderne“ (was immer man auch darunter im Einzelnen verstehen will; denn das wäre genauer zu definieren), sondern vielmehr eher eine gruppalpsychologische und anthropologische Grundkonstante, die jederzeit bei Bedrohungswahrnehmungen als Sündenbockmechanismus in sozialen Kontexten entstehen kann, indem Schuldanteile tatsächlicher oder vermeintlicher Katastrophen (oder zumindest Sinn- und Orientierungsgefährdungen) auf wehrlose Gruppen projiziert werden. [13] Man darf hier mit Oerter und nach dem Motto „Audiatur et altera pars“ immerhin folgendes vermuten: „Kunst und Literatur [und mit ihnen auch in Schriftform gefaßte Statements; Anmerkung des Rezensenten] spiegeln Menschenbilder wider, die entweder in der Gesellschaft vorhanden sind oder der gesellschaftlich-kulturellen Entwicklung vorauseilen.“ [14]

Unbenommen von diesen eher erkenntnistheoretischen Fragen um das rassistische Henne-Ei-Problem hat aber Steiner mit seiner Habilschrift, die er übrigens unter kurzfristiger Verlassung des wissenschaftlichen Epoché-Grundsatzes einigen Opfern der Deportationen widmete (Seite 531), eine konzise Studie über den Homo tyrannus der Vormoderne in habsburgischen Kontexten vorgelegt, die, verfaßt aus der Standortgebundenheit des Historikers Steiner heraus, im Geiste einer demokratischen Delectatio reflexiva heraus angelegt, den Leser*Innen eine Delectatio cognitionis bescheren will - und dies auch im vollgültigen Maße zu leisten vermag. [15]

Diese Besprechung stammt von Claus Heinrich Bill und erscheint auch in der Zeitschrift Nobilitas für deutsche Adelsforschung (2015).

Annotationen:

  • [1] = Johann Christoph Adelung: Vollständige Geschichte der Schiffarthen [sic!] nach den noch gröstentheils unbekannten Südländern aus dem Französischen des Herrn Präsidenten de Brosse übersetzt, Halle [an der Saale] 1767, Seite 20-21. Diesen Gedanken führt im Jahre 1788 in aufklärerischer Manier ein Anonymus aus: „Verbrecher in alte Colonien zu schicken, ist niemals rathsam: wohl aber sie zu neuen Pflanzstätten zu bestimmen, wo sie andern ehrlichen Menschen nicht gefährlich werden, und sich, gleich wilden Natur-Menschen, von neuem ausbilden können.“ Siehe dazu Allgemeine Literatur-Zeitung vom 4. Junius 1788, Spalte 482 (anläßlich der Rezension des 1787 erschienenen vierten Bandes des aus der italienischen in die deutsche Sprache übersetzten Reihenwerkes „System der Gesetzgebung“ von Cajetan Ritter Filangieri)
  • [2] = Detlef Brandes / Holm Sundhausen / Stefan Triebst (Hg.): Lexikon der Vertreibungen. Deportation, Zwangsaussiedlung und ethnische Säuberung im Europa des 20. Jahrhunderts, Wien / Köln / Weimar 2010, Seite 8
  • [3] = Nicht zu verwechseln mit dem Berliner gleichnamigen Philosophen
  • [4] = Falk Bretschneider: Verbannung, in: Friedrich Jaeger (Hg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Band XIV., Stuttgart 2011, Spalte 29-36. Bretschneider verweist dabei exemplarisch auf die Deportation der der Eretrier nach Mesopotamien im Jahre 490 vor ?Christus
  • [5] = Zu ähnlichen Definitionen siehe das Lemma „Deportation“ bei Paul Herre (Hg.): Politisches Handwörterbuch, Band I., Leipzig 1923, Seite 351-352. Sodann das Lemma „Strafverschickung“ (Deportation) bei Paul Herre (Hg.): Politisches Handwörterbuch, Band II., Leipzig 1923, Seite 755. Dann das Lemma „Kriminalität“ (intus auch: Verbrechertypen, Statistik für das Deutsche Reich 1882-1912, Strafarten, Deportationen) bei Alfred Grotjahn / Ignaz Kaup (Hg.): Handwörterbuch der sozialen Hygiene, Bande I., Leipzig 1912, Seite 687-695.
  • [6] = Steiner hat ähnlich Versuche, seine Deportationsdefinition zu hinterfragen, indes in seiner Habilschrift auf Seite 32 in Fußnote Nummer 37 scharf kritisiert. Entsprechende Kritik sei dementsprechend sinngemäß nutzlos, da sie den Deportationsbegriff gar nicht betreffe.
  • [7] = Zu derlei Begrenzungsstrategien bei globalgeschichtlichen Untersuchungen siehe Andrea Komlosy: Globalgeschichte. Methoden und Theorien, Wien / Köln / Weimar 2011, Seite  248-259 (Abschnitt „Methoden und Theorien in der Praxis globalhistorischen Arbeitens“)
  • [8] = Siehe dazu das Lemma „Labeling approach“ bei Karl-Heinz-Hillmann: Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 5.Auflage 2007, Seite 480 sowie das Lemma „Randseiter“ bei Wilhelm Bernsdorf (Hg.): Wörterbuch der Soziologie, Band III., Stuttgart 2.Auflage 1977, Seite 653-655.
  • [9] = Eine Marginalie besonderer Art war dabei, daß das Königreich Preußen im XIX. Centenarium zur Deportation Vorbereitungen getroffen hatte, indem der Staat eine Insel im indischen Archipel zu diesem Zwecke zu erwerben gedachte. Siehe dazu die Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände, Band X., Leipzig 8.Auflage 1863, Seite 725 (Lemma „Strafcolonie“). Zu tatsächlich von Preußen nach Rußland ab 1802 Deportierten siehe Hans Schlosser: Deportation und Strafkolonien als Mittel des Strafvollzuges in Deutschland, in: Mario Da Passano (Hg.): Europäische Strafkolonien im 19. Jahrhundert, Berlin 2006, Seite 48. Allerdings markiert das Jahr 1802 keine „Frühe Neuzeit“ mehr, sondern liegt bereits hinter dem Epochenrand von 1789 als gedachte Trennungslinie zwischen „Früher Neuzeit“ und „Neuzeit“. Siehe dazu das Lemma „Frühe Neuzeit“ bei Manfred Asendorf / Jens Flemming / Achatz von Müller / Volker Ulrich: Geschichte. Lexikon der wissenschaftlichen Grundbegriffe, Reinbek 1994, Seite 200-204 sowie bei Michael Maurer (Hg.): Aufriß der Historischen Wissenschaften, Band I., Stuttgart 2005, Seite 200-310
  • [10] = Siehe dazu die Definition bei Gerd Reinhold (Hg.): München 4.Auflage 2000, Seite 98
  • [11] = Steiner verweist dazu auf Jan Philipp Reemtma: Die Falle des Antirassismus, in: Jan Philipp Reemtsma: Falun, Berlin 1992, Seite 303
  • [12] = Siehe dazu Max Sebastián Hering Torres: Rassismus in der Vormoderne. Die Reinheit des Blutes im Spanien der Frühen Neuzeit, Frankfurt am Main 2006, Seite 200-209. Viel früher bereits kam zu dieser Erkenntnis auch Georg L. Mosse: Die Geschichte des Rassismus in Europa, Frankfurt am Main 1990, Seite 28. Die These, daß die Wiege des europäischen Rassismus im XVIII. Säkulum zu verorten sei, findet sich auch in dem Artikel zum Lemma „Rassismus“ bei Jürgen Straub / Arne Weidemann / Doris Weidemann (Hg.): Handbuch interkulturelle Kommunikation und Kompetenz, Stuttgart 2007, Seite 552.
  • [13] = Siehe dazu, insbesondere gemünzt auf die Frühe Neuzeit, das Lemma „Rassismus“ bei Friedrich Jaeger (Hg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Band X., Stuttgart 2009, Spalte 607-619 . Allgemein dazu auch dasselbe Lemma neuerdings bei Günter Albrecht / Axel Groenemeyer (Hg.): Handbuch soziale Probleme, Band I., Wiesbaden 22012, Seite 494-548. Ferner siehe das Lemma „Sündenbockphänomen“ bei Hannes Stubbe: Lexikon der psychologischen Anthropologie, Gießen 2012, Seite 591-592 sowie zum Thema auch den entsprechenden Abschnitt bei Elliot Aronson / Timothy Wilson / Robin Akert: Sozialpsychologie, München 6.Auflage 2008, Seite 448-449
  • [14] = Rolf Oerter: Menschenbilder im Kulturvergleich, in: Gisela Tromstorf / Hans-Joachim Kornadt (Hg.): Theorien und Methoden der kulturvergleichenden Psychologie, Göttingen 2007, Seite 523
  • [15] = Stephan Steiner: Rückkehr unerwünscht. Deportationen in der Habsburgermonarchie der Frühen Neuzeit und ihr europäischer Kontext, Böhlauverlag, Wien / Köln / Weimar 2014, gebunden mit farbigem Titeldruck, 653 Seiten, mit Dokumentenanhang (Seite 533-553), mit Quellen- und Literaturverzeichnis (Seite 557-638), sowie mit kombiniertem Orts- und Personenregister (Seite 639-653). Das Werk hat die ISBN-Nummer 978-3-205-79499-8 und kostet 69,00 Euro. Angemerkt sei noch, daß Steiner mit einem bisweilen geschriebenen und bisweilen ungeschriebenen universitären Gesetz ausgerechnet in einer Habilschrift bricht, nämlich der Nichtzitierfähigkeit von Wikipedia (Seite 425). Ob dieser Steinersche Einzelfall als Vorbild gelten soll? Der Rezensent hofft es nicht. Zur mangelnden Zitierfähigkeit von Wikipedia in wissenschaftlichen Kontexten siehe beispielsweise und stellvertretend Thorsten Hagenloch: Die Seminar- und Bachelorarbeit im Studium der Wirtschaftswissenschaften, Burgheim 2010, Seite 41.

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