|
|||||
Start | Sitemap | Tipps | Anfragen | Publikationen | Neues | Über uns | AGB | Impressum |
|||||
|
|||||
Ambivalenter Umgang mit thüringischen HerrenhäusernBehandlung adeliger Schlösser und Gutshäuser 1945 bis 1990Herrenhäuser, zumeist auch noch im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Ostelbien im Besitz des Adels, stellten vielfach das Ideal ländlichen Lebens des Adels dar, waren ein Raum der Sozialisation der Generationen, Ausdruck ostentativen Konsums und der ständischen Distinktion sowie des antiurbanen Lebens. [1] Dieses sowohl mit dem realen als auch dem symbolischen Ort „Herrenhaus“ tradiertes Lebensmodell der Gruppenbildung der Gentilhommerie war indes nicht nur Heimstatt adeligen Lebens vor Ort in der Provinz, sondern auch lokales oder gar, wie im Falle von Standesherrschaften, [2] regionales Herrschaftszentrum. Doch in der Formierungsphase der Moderne erhielt dieses Modell des Zusammenlebens auf dem Lande Risse; Rechte des Adels wurden seit 1848 und der deutschen Revolution eingeschränkt, 1918 der Adel der letzten Vorrechte entkleidet, 1945 gar wurden etliche Adelige von ihren Wohnstätten vertrieben, [3] waren geflüchtet oder hatten sich aus Angst vor Repressalien am Kriegsende suizidiert. [4] Der Raum indes blieb derselbe, wurde jedoch von anderen Bewohnenden in Beschlag genommen, die zugleich auch eine Neuverwendung vornahmen. Für die leerstehenden Herrenhäuser, die einst für eine elitäre Vergangenheitsanreicherung standen, [5] mußte nun erneut Verantwortung übernommen, mußten Entscheidungen hinsichtlich ihrer Nutzung oder Funktion getroffen werden. Die Machthabenden der sowjetischen Besatzungszone und der DDR wurden somit vor die Aufgabe gestellt, auch für diese scheinbar „aus der Zeit gefallenen“ Immobilien eine Verwendung zu finden und standen vor der Notwendigkeit, mit ihnen auf irgend eine noch zu bestimmende Weise umzugehen. Dies geschah, wie nun eine neue Publikation zeigt, durchaus auf ambivalente Weise. So gab es in der sowjetischen Besatzungszone 1948 offizielle Bestrebungen, 130 Herrensitze als Kulturgut für das Volk zu erhalten. [6] Andererseits existierte seitens der Besatzung aber auch der bereits 1947 geäußerte Befehl zum Abbruch von Herrensitzen, um Baumaterial für Neubauernsiedlungen zu gewinnen. [7] Hier machte sich daher eine Verschiebung der Zeitpriorität bemerkbar. Galten Herrensitze ehedem als lebendige Mittelpunkte adeligen Lebens, in denen zusätzlich Vergangenheit materiell und ideell gespeichert worden war, [8] so sollten sie nun, in der Gegenwart der Baustoffmangelsituation nach dem zweiten Weltkrieg unter anderem als Materiallieferanten dienen. Dazu notierte beispielhaft Lemmer (1948): „In den Spalten der Blätter ist in jüngster Zeit die Behandlung der Agrarreform in den Vordergrund des allgemeinen Interesses gerückt. Nach Lage der Dinge kann das nicht überraschen, verwunderlich könnte höchstens erscheinen, daß dieses für unser Volk nicht erst in der Gegenwart brennende Problem nicht frühzeitiger schon die Geister zu lebhafter Diskussion geweckt hat. In den breiten Bevölkerungsschichten, vor allem in der Stadt, wird es jedenfalls seit der Ankunft der ersten Flüchtlingsströme aus dem Osten mit besonderem Interesse erörtert. Auf dem Land, in Gegenden mit starkem Großgrundbesitz, hat der Landhunger der Kleinbauern und Landarbeiter die Forderung nach Aufteilung des Großbesitzes nie von der Tagesordnung verschwinden lassen. Das Flüchtlingsproblem trug auf jeden Fall stark zur Ingangsetzung der seit einiger Zeit so intensiven allgemeinen Diskussion über Bodenreform und Parzellierung des Großgrundbesitzes bei, die nun – selbst in den von ganz anderen Schwierigkeiten geplagten Großstädten – die öffentliche Meinung, wie wir sehen, beinahe zu beherrschen beginnt. Abertausende Bauern, durch eine politische Katastrophe entwurzelt, der sie sich wie einem übermächtigen Naturereignis fügen, suchen ein Stück Erde. Die lebensentscheidende Aufgabe während der nächsten Jahre in Deutschland ist die Sicherung der Volksernährung durch ein Maximum an bäuerlicher Leistung […] Bei genauerer Prüfung ergibt sich, daß dieses elementare Ereignis in all seiner epischen Wucht, der Drang der Vertriebenen nach neuer Erde mitten im Kampf eines geschlagenen Volkes gegen die Drohung des Hungers, nicht Ursache einer politischen Entwicklung, sondern konzentrische Wirkung in einem schon überfälligen geschichtlichen Prozeß ist, der sich seit fast zwei Jahrhunderten vollziehenden Liquidierung des Feudalismus. Der Großgrundbesitz liegt, historisch betrachtet, als ein ungeheuerlicher Anachronismus in unserer Zeit […] Da es sich hier aber nur zufällig um eine Folgerung aus der Flüchtlingsnot und in Wahrheit um eine seit mehr als vier Generationen wirkende Entwicklung handelt, wird sich die Teilung der verbliebenen Latifundien, diese Umsetzung antiker landwirtschaftlicher Gerechtsame in unverbrauchte bäuerliche Kraft, planvoll, umsichtig und gewissermaßen wissenschaftlich vollziehen. So entspricht es zudem dem deutschen Charakter in seiner stets zur eigenen Ordnung drängenden Eigenart. In den sehr zahlreichen Aeußerungen der letzten Zeit zum Thema der Bodenreform sind die agrarwissenschaftlichen und -politischen Perspektiven dementsprechend ergiebig ausgemessen und sachverständig erwogen worden. Der Ruf nach der beträchtlich verspäteten Reform kann nicht mehr – wie in der Zeit der republikanischen Osthilfe – von konservativen Interessen als spontane städtische Unbesonnenheit angezweifelt werden. Außer den Parzen haben die Nationalökonomen das Für und Wider begutachtet. Gegen die Argumente der letzteren pflegt man bei uns, im Unterschied zu denen der Geschichte, seltener zu opponieren. Die politische Verfassung eines Landes entspricht auch seiner bäuerlichen Verfassung. Die Weimarer Republik ist unter anderem deshalb gescheitert, weil sie dieses Gesetz nicht zur Kenntnis genommen hat. Während die geschriebene Verfassung Fortschritt und Demokratie verhieß, blieb die bäuerliche Verfassung, durch den Einfluß der ostelbischen Großagrarier bestimmt, in weiten Gebieten in der Entwicklung stecken. Ohne die Erfolge und praktischen Ergebnisse der Siedlungstätigkeit bis 1933 gering einzuschätzen oder gar zu leugnen, kann jedoch nicht übersehen werden, daß sie unzureichend waren, daß die politischen Widerstände latent blieben. So war es natürlich – und widernatürlich nur auf dem Papier und dem Parkett – , daß die echten und die juristischen Nachfolger der Feudalherren sehr bald einen Pakt mit jenem Hitler schlössen, der Verträge (auch Gesellschaftsverträge) für Papierfetzen, Demokratie für Schwachsinn, die Zivilisation für Dekadenz und die Mitglieder feudaler Cliquen für geeignete Schrittmacher seines bedenkenlosen Machtstrebens hielt. Dankbar halfen sie ihm in den Sattel. In Bad Harzburg dokumentierte man seine praktische Sympathie im offenen Bündnis. Und später trat, wer auf sich und seine Klitsche hielt, der SS bei. Keiner der Beteiligten bemühte sich, die enge Verbindung zwischen Junkertum und Nazismus zu verschleiern. Die deutschen Soldaten, die mit dem letzten Alarm zur näherstürmenden Ostfront kommandiert wurden, haben meistens leere Herrenhäuser vorgefunden. Ihre Besitzer spürten beizeiten das Ende, zu dessen Anfang sie soviel beigetragen haben. In unfreiwilliger Demonstration haben sie jenen historischen Vollzug anerkannt, den für ihren verantwortlichen Anteil das Gesetz ihnen zumessen muß. Es ist ein geschichtliches Gesetz.“ [9] Lemmer zufolge waren die Herrenhäuser damit Symbole der Herrschaft über die Bauern, entsprechend verständlich waren daher auch die bei späteren sozialistischen Funktionär*innen (der DDR) auftretenden ablehnenden Haltungen gegenüber diesen Bauten, die mehr waren als nur bloße Wohngebäude; vielmehr können sie, auch wenn es viele nichtadelige Besitzende von Herrensitzen gegeben hatte, als zumindest vielfach wahrgenommener Statusindikator des Adels gelesen werden. Die neuen Nutzungsmotive der ehemaligen und nun leer stehenden Herrensitze verschoben sich nach einer Liminalitätsphase, vielfach gekennzeichnet durch Plünderung oder oder die Verwendung als Flüchtlingsunterkunft, oft hin zu praktischen Erfordernissen und Verwendungen. Dies bedeutete entweder den Abriß oder aber die ökonomische Umwidmung von Herrenhäusern in Sanatorien, Schulen oder „Feierabendheime“, in denen Senior*innen der DDR ihren Lebensabend verbringen sollten. [10] Dabei fiel es bislang schwer, die genaue Stoßrichtung dieser sich widerstrebenden Neigungen und vor allem die Wirkung der Herrensitze zu ermitteln. Das Changieren zwischen einer „damnatio memoriae“ und einer Neubestimmung dieser Adelsbauten hat nun Thomas Bienert für den Bereich Thüringen in einer neuen Publikation dargestellt. Er zeigt darin, wie ambivalent die Nachkriegsmachthabenden der DDR mit den Herrensitzen umgingen. [11] Erhalten blieben in Thüringen demnach 130 Bauten dieser Art, 84 Häuser wurden in der sowjetischen Besatzungszone bis zur Gründung der DDR abgerissen, in der DDR dann 27 Objekte, und in der Zeit seit der Wiedervereinigung bis heute noch einmal neun Herrenhäuser oder Schlösser (Bienert, Seite 37). Zum Vergleich sei erwähnt, daß allein in Sachsen bis 1951 wesentlich mehr Herrensitze aufgrund des Befehls Nr. 209 zerstört wurden (120 Gebäude), bis 1989 und in der DDR wurden dort weitere 80 Herrensitze abgebrochen, seit 1990 bis 2014 noch einmal elf Häuser. [12] In Brandenburg wurden bis 1949 jedoch bereits 139 von 963 damals noch stehenden Herrensitze abgerissen. [13] Über die Zeit kann mithin in den Bundesländern Thüringen und Sachsen ein Nachlassen der Abrißintensität festgestellt werden, die vor allem in ihren Anfängen und ihrer Motivik als Hybridisierung aus alltäglichen Notwendigkeiten der Bevölkerungsversorgung einerseits und mentefaktischer Neuorientierung andererseits [14] verstanden werden kann. Für den letztgenannten Aspekt waren indes teils erhebliche Neuinterpretationen der bisherigen Adelsgeschichte notwendig; so notierte beispielhaft ein Anonymus (1950) mit Rückgriff auf das historische Bauernlegen, dessen Folgen nun mit der Bodenreform beseitigt werden sollten: „Die reaktionären Kräfte wandten sich gegen die entschädigungslose Enteignung der Junker und Großgrundbesitzer. Sie traten mit der Behauptung auf, daß damit das Privateigentum verletzt würde. Aber das Gegenteil war der Fall. Durch die demokratische Bodenreform wurde das Privateigentum der Bauern wiederhergestellt, welches durch die räuberische Politik der Junker aufgehoben worden war. Das Recht wurde wiederhergestellt und die Junker und Großgrundbesitzer erhielten als Hauptschuldige an der Not des Volkes ihre gerechte Strafe.“ [15] Auf diese Weise sollten Maßnahmen gerechtfertigt werden, wie sie in Tempelberg stattfanden: „Das klassizistische Gutshaus, 1945 zerstört, ist abgetragen.“ [16] Die Vertreibung der Besitzenden wurden zudem dadurch legitimiert, daß es sich bei den Vertriebenen um „Junker“, „Landarbeiterschinder“, „Bazillenträger der Reaktion“ und die „Brutstätten des preußischen Militarismus“ gehandelt habe. [17] Jedoch nicht alle Legitimationen verliefen in diese Richtung. So schrieb weitaus differenzierter ein anderer Anonymus (1948): „Es hatte eine Zeitlang den Anschein, als ob die Organisationen und deren Leiter, die für die Erhaltung und Bewahrung wertvoller und wichtiger Kunst- und Kulturgüter verantwortlich sind, für die Öffentlichkeit etwas in den Hintergrund geraten waren. Einen starken Auftrieb konnte man bei und nach der ersten großen Tagung der Museumsfachleute der sowjetischen Zone im Herbst vorigen Jahres in Dresden feststellen. Dabei wurden zum ersten Male die furchtbaren Verluste, besonders der Bilder- und Kunstmuseen der großen Städte wie Berlin, Dresden, Leipzig und Magdeburg deutlich. Andererseits stellte es sich heraus, daß noch so viel Kunst- und Kulturgut erhalten war, daß sich ein energisches Weiterarbeiten lohnte. Dem Inspirator der Museumstagung, Dr. Gerhard Strauß, Abteilungsleiter der Deutschen Verwaltung für Volksbildung, gebührt das Verdienst, durch diese Tagung das Interesse der Öffentlichkeit geweckt zu haben. Nunmehr nahm Dr. Strauß Anlaß, in einem Vortrag: `Kulturdenkmalpflege als neue Aufgabe´, den er im Auftrag der Kommission `Bildende Kunst´ des Kulturbundes zur demokratischen Erneuerung Deutschlands hielt, das wichtige Thema der Erhaltung wertvoller Kultur- und Kunstgüter, besonders Denkmäler und Bauten, abzuhandeln. Dr. Strauß wies darauf hin, daß die deutsche Kulturdenkmalpflege bereits einige Jahrzehnte alt ist, aber früher nahezu unter Ausschluß der Öffentlichkeit gearbeitet hat. Förderer waren damals Angehörige der oberen Stände: Adel, hohe Regierungsbeamte, Professoren der Universitäten und der Technischen Hochschulen u. a. Die Kulturdenkmalpflege muß aber in die breite Öffentlichkeit getragen werden. Es ist heute z. B. nicht zu vermeiden, eine Anzahl Guts- und Herrenhäuser in der Zone abzubrechen, weil zur Zeit keine Möglichkeit besteht, die aus diesen Abbrüchen zu gewinnenden Baumaterialien auf andere Weise zu beschaffen. Inzwischen hat sich herausgestellt, daß auch auf diesem Gebiet mit großer Vorsicht vorgegangen wird. Die berühmten Harzer Bergschlösser in Ilsenburg, Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg werden nicht abgerissen, sondern den Zwecken der Allgemeinheit dienstbar gemacht. Man wird sie für Erholungsheime, Museen und Kulturmittelpunkte erhalten und einrichten, und sie werden damit zweifellos eine Verwendung finden, die von der Bevölkerung nicht nur gebilligt, sondern auch anerkannt wird. Andererseits bestehen weder bei den Fachleuten noch bei der Bevölkerung auch nur die geringsten Bedenken, Denkmäler (Standbilder), die gar keinen anderen Zweck zu erfüllen hatten, als der Verherrlichung der Dynastie und des Militärs zu dienen, ohne daß sie einen künstlerischen historischen Wert haben, aus der Öffentlichkeit zu entfernen.“ [18] Bienert zeigt jedoch, daß es seitens der Denkmalpflege und einiger lokaler Bevölkerungen durchaus partiell Widerstände gegen Herrensitz-Umwidmungen in Thüringen gegeben hat. Beispielsweise notierte ein Anonymus (1946) derartige Kritik: „Kürzlich beklagte sich ein Wahlredner der CDU darüber, daß die `schönen Herrensitze angeblich´ respektlos und ohne Sinn für Tradition behandelt würden. Wir haben allerdings keinen Sinn für die Raubritter- und Kriegstreiber-Tradition Preußen-Deutschlands […] In unserem einfachen marxistischen Menschenverstand und Menschengefühl sind wir der Meinung, daß kein Schloß und kein Herrensitz zu gut ist, als daß er nicht dem Volke und seiner Gesundheit dienen soll.“ [19] Auch Leser*innenbriefe gegen den Abriß bestimmter Herrensitze wurden durchaus in der DDR-Presse veröffentlicht. [20] Damit differenziert Bienert das bisherige Forschungsbild gänzlicher Herrensitzfeindlichkeit der Sowjets ebenso wie der DDR-Oberen, stellt diesem Bild Einzelfälle entgegen, auch wenn er schließlich konstatiert: „Es gab Denkmalvernichtung, manchmal ohne Not und manchmal fanatisch“ (zitiert nach ibidem, Seite 36). So hieß es beispielsweise von Neubauern, daß sie Hand an die ehemaligen Adelssitze gelegt hätten: „Viele trugen dabei den jahrhundertelangen Groll ihrer Vorfahren im Herzen, und mit dem Abriß der Schlösser ihrer Peiniger wollten sie auch die äußeren Wahrzeichen deren ehemaliger Herrschaft beseitigen.“ [21] Bienert indes läßt den sich an einen einleitenden Teil mit der Erläuterung der Entstehung und Umsetzung des SMAD-Befehls 209 und der Abbruchpraxis in der DDR und Nachwendezeit befassenden Ausführungen (Seite 7-38) die Detailarbeit folgen; hier benennt und zeigt er in Wort und Bild die abgebrochenen Bauten mit ihrer jeweiligen individuellen Kurzgeschichte (Seite 39-222). Dazu gehören auch etliche nach Kreisen sortierte Verzeichnisse, die aufzeigen, in welchen obrigkeitlichen Listen welche Objekte zum Abbruch freigegeben worden waren. Erfolgten Abrisse trotz Nennung auf einer der Listen nicht, so belegt Bienert das in jedem Einzelfall; er kommt zu dem Ergebnis, daß die Abrißplanung nicht ohne Abstriche mit der späteren Realität der Umsetzung gleichgesetzt werden könne. Beschlossen wird der Band mit zwei Aufsätzen, einmal zu Herrensitzen des Adels im Eichsfeld und zu durchgeführten ostthüringischen Neubauernsiedlungen. Bienerts Publikation ist somit als äußert gelungen zu bezeichnen und reiht sich ein in eine (noch) kleine Menge ähnlicher neuerer Studien, die erst jetzt, im 21. Jahrhundert, vermehrt erscheinen und über die Schicksale der ehedem adeligen Herrenhäuser aufklären, [22] nachdem „im Westen“ bis zur Wiedervereinigung von 1990 häufig nur Daten zum Schicksal der Familien, die geflüchtet waren, publiziert worden sind. Der damit einhergegangene Stillstand der Erinnerung, ihre Eingefrorenheit, wird daher mit derlei begrüßenswerten Veröffentlichungen aufgehoben. [23] Diese Rezension stammt von Dr. phil. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., B.A. und erscheint zugleich in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung im Jahrgang 2020. Annotationen:
|
|||||
© Institut Deutsche Adelsforschung - Quellenvermittlung für Wissenschaft, Familienforschung, Ahnenforschung | Seitenanfang |