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Die Ahnenprobe als Strategie ständischer RenommageVorstellung einer Neuerscheinung des Rhemaverlages Münster zur AdelsprobeSobald nur in der Geschichte der Gesellschaft des Menschen in der Urzeit die Frage nach dem Verfügungsrecht über Sachen und Gegenstände nach dem Ableben eines Rotten- oder Sippenmitgliedes aufkam, stellte sich die Frage der Vererbbarkeit. Diese Frage nahm explizit Bezug auf die Genealogie und damit auf die Abstammung eines rechtebeanspruchenden Menschen. Diese merkwürdige und eigentümliche Praxis der vergangenen Verwandtheitsschau wurde in der Folgezeit, vor allem bei der sich entwickelnden Herausbildung von Ständestaaten im europäischen Mittelalter und ihrer Ausgestaltung in der Frühen Neuzeit, zu einem Selektionsmittel selbsternannter Eliten und gesellschaftlicher Mächteinhaber in Prestigegesellschaften, wie sie kaum einem anderen Mittel zugestanden wurde. Lineare Abstammungsfragen spielten dabei eine besondere Rolle, wobei deren Eigentümlichkeit zwar von den Personen abhing, diese aber nichts dazu tun konnten, um diese Verhältnisse, die sich ausschließlich auf ihre Herkunft bezog, zu verändern. Die juristische Bedeutung der Genealogie, die besonders Bezug nahm auf ehemals existente biologische Netzwerke, wurde nach und nach zu einem ganz besonderen Entscheidungskriterium bei der Vergabe von Pfründen und Prestigegütern ernannt. Vergeben wurde diese Ernennungen und diese Prioritäten von den herrschenden sozialen Eliten, die durch gewisse Strategien, vor allem kriegerischer und gewalttätiger Art, Reichtum und Verfügungsgewalt über Untertanen heranbildeten. Dieser gemeinhin als Adel bezeichnete Stand bediente sich also eines selbstgeschaffenen Systems nekrophiler und leistungsunabhängiger Beurteilung von Standessupplementen und ist in erster Linie als Regulierungsmethode zur Standesergänzung zu sehen. Ein Beispiel aus der Frühen Neuzeit - hier am Deutschen Orden - zeigt, wie differenziert und kompliziert sich die Ahnenprobe aus diesen zunächst einfachen Überlegungen entwickelte: „Der Marianische Orden bestand von den ältesten Zeiten her bloß aus deutschen Geschlechtern und wurde auch von ihnen gestiftet, daher wird auch heutigen Tages außer der Ahnenzahl sorgfältig darauf gesehen, dass der Candidat von deutschem Geblüte sei. Dieses Verfahren ist den Statuten gemäß und hat überdies im zwölften Jahrhunderte sowohl durch Kaiser Heinrich VI. als durch Pabst Cölestin III. seine volle Gültigkeit empfangen. Kaiser Maximilian II. gebietet laut Rescripts de dato Wien den 29. October 1567 Georg dem Meister deutschen Ordens und seinen Nachfolgern uralte und über hundert Jahre herkommende Adelspersonen wenigstens von ihren vier Urahnherren edelgeboren in den Orden aufzunehmen. Nach dem Großcapitel vom Jahre 1671 hat jeder Cavalier, der in den hohen deutschen Ritterorden aufgenommen werden will, zu beweisen, dass er von sechszehn alt Ritterbürtigen und Stiftmässigen vom Adel und zwar deutschen Geblüts, nämlich acht von väterlicher und acht von mütterlicher Seite, als Rittergenosse ehelich abstamme. Zu diesem Ende hat er einen auf Pergament verfertigten Stammbaum zu produci[e]ren, in welchem sammt des Aspiranten Stammwappen auch alle übrigen mit Schild, Helm, Kleinodien und Helmdecken nebst Abtheilung der Farben, wie sie von jeder Familie geführt werden, entworfen, wie ingleichen die Namen beigesetzt werden müssen. Ferner wird erfordert dergleichen Stammbäume glaubwürdig zu documentiren. Diese Documente bestehen in Original Tauf-, Trau- und Todtenscheinen, andern Extracten aus Kirchenbüchern, Heirathsverschreibungen, Testamenten, Theilungs-, Lehen- und Bestallungsbriefen über vertretene adelige Ämter, sonstigen Contracten, Originalattesten von adeligen Stiftern und glaubwürdigen Personen, vidimirten Copien von Grabschriften, Inschriften, Fenstern, Tapeten und dergleichen sicheren Urkunden, woraus die führenden Wappen, der Adel und die richtige Descendenz zu ersehen. Falls die eine oder andere Generation durch schriftliche Urkunden nicht erprobt werden könnte, ersetzen Particularzeugnisse dreier Zeugen aus jener Familie, welche zum Theile erloschen sein sollte oder die nächsten Verwandten des erloschenen Geschlechtes den Beweis. Der allergeringste Geschlechtsmangel schließt von dieser ritterlichen Gesellschaft aus.“ [1] Das Verfahren dieser Rückwärtsschau wurde Ahnenprobe genannt und allein ihr Auftauchen war als Zeichen von Ängsten und Befürchtungen zu sehen. Denn die Genesis der Ahnenprobe verdankt sich der Professionalisierung des bürgerlichen Standes und der zunehmenden Konkurrenz um Ämter, Titel, Einkünfte und materielle Wohlfahrt. Abseits jeder demokratischen vota majora waren im Adel und in dein Führungsschichten Abstammungsfragen entscheidend, wenn ein Kandidat bestimmte Vorteile und Privilegien genießen wollte und ihr Fehlen bedeutet ein erhebliches Vitium. Die hohe Vigilanz gegenüber genealogischen Umständen einer Person hatte große praktische Auswirkungen: Zugänge zu Ritterorden, Damenstiften, Genossenschaften und landschaftlich organisierten Ritterschaften sowie zu den damit verbundenen Vorrechten wie Hofstellung, Entscheidungsstimmenmacht, Geldern, Wohnungen sowie Mitgliedschaften wurden über derartige Ahnenproben geregelt. Nicht zu Unrecht weisen daher auch die Herausgeber Dr. Elizabeth Harding (Wolfenbüttel) und Dr. Michael Hecht (Münster) in ihrem neuen Buch „Die Ahnenprobe in der Vormoderne“, das hier besprochen werden soll, darauf hin, daß diese genealogische Frage der Aszendenz für eine natürliche Person einen neuen sozialen und juristischen Raum eröffnete und sie zu einer sozialen Person machte, indem eine bestandene Ahnenprobe in ein neues Netzwerk einführte. [2] Die Ahnenprobe war also ein Mittel der Konstruktion von sozialer Identität, ein Mittel der Selektion, der Initiation, der Repräsentation sowie der Memoria. Sie stellt die natürliche Person in ihren sozialen Verband und bewertete diese Sozialität höher als seine natürlich Personalität. Zugleich erwartete der Sozialverband, daß sich die natürlich Person nach ihr ausrichten möge. Tat sie dies nicht, mußte sie mit Konsequenzen und Sanktionen rechnen (Ächtung, Ausschluss, Nichtzulassung, Anprangerung). Psychologisch und systemtheoretisch besehen war die Ahnenprobe oder Adelsprobe ein Abwehrmechanismus einer sozialen Institution gegen Fremdeinwirkung und eine Form von Angst vor dem eigenen Verfall in die Bedeutungslosigkeit. Ahnenproben waren Reaktionen auf Vexationen in gesellschaftlichen Formationen, die um ihre Privilegien bangten: Das Aufrechterhalten bestimmter Zulassungsvoraussetzungen und ihrer Verifikation sollte die soziale Institution und Korporation vor Fremdeinflüssen schützen, sie homogen erhalten, als soziales Referenzssystem reproduzieren und fortschreiben. Dabei ist es bemerkenswert, daß diese Zulassungshürden auf Umstände projiziert wurden, die mit den eigentlichen persönlichen Fähigkeiten oder Kenntnissen der Kandidaten gar nichts zu tun hatten. Zwar waren Ahnenproben jeweils individualpersonal gebunden, doch der Kandidat konnte seine Lage aus sich heraus als Pfründenbewerber weder verbessern noch verschlechtern. Die natürliche Person wurde in der Ahnenprobe als willkürlicher Spielball des Zufalls und ihrer unverschuldeten Vergangenheit sowie biologischen Abstammung degradiert, um nach erfolgreicher Bestehung der Ahnenprobe unter den gleichen Bedingungen der persönlichen Unbeteiligtheit erhöht zu werden. Dieses Verfahren läßt sich zweifelsfrei mit einer christizistischen Taufe vergleichen: Im Untertauchen des Täuflings soll nach Ansicht des religiösen Kultes der alte Mensch innerlich absterben und infolge der Initiationszeremonie in Christus geistig neu geboren werden. [3] Ahnenprobe und Taufe weisen daher gewisse Parallelitäten auf: Beide sind Mittel zur Bewußtmachung einer Modifikation im persönlichen Wesen eines Menschen. Doch während sich die geistige Taufe auf innerliche Veränderungen und Stadien bezieht, ist die Ahnenprobe eine äußerliche und profanweltliche Modifikation. In der Taufe erscheint im internen oder intrapersonalen Bereich ein neuer Mensch, in der Ahnenrobe im externen oder interpersonalen Bereich. Die Ahnenprobe war damit nichts anderes als die Vidimation von biologischen Herkunftsverhältnissen, wobei sich Kandidaten zur Erlangung dieser Anerkennungen zumeist den Kriterien der Korporation unterwarfen, die diese Ahnenproben forderten. Die Abgabe und Annahme einer Ahnenprobe war damit zugleich auch das Anerkenntis von Macht und Unterwerfung, die klar definierte Aushandlung von Statusbeziehungen und Sozialgefügen. Ahnenproben können somit als soziale Kommunikationssysteme gewertet werden, mit deren Hilfe Prestige einerseits verteilt und andererseits empfangen wurde. Die Frage, ob und wann eine Ahnenrobe notwendig war, um in eine neue soziale Stellung zu gelangen und die Frage, welcher Art diese Ahnenprobe sein sollte, beschäftigen indes sowohl diejenigen, die diese Proben forderten als auch diejenigen, von denen sie erfordert wurden. Die teils erheblichen Diskurse zu diesen Fragen füllen tausende Folianten und stellen mit den Fragen des Justifikation der je speziellen Ahnenprobenpraxis das eigentliche Hauptfeld der historischen Betrachtung dar und bieten eine reichhaltige katakustische Publikationslandschaft dar, die mit ihren divergierenden Willkürkriterien an die Kraneologie Franz Joseph Galls (1758-1828) erinnert. Ahnenproben wurden zudem als soziales Zugangsmittel von bestimmten ethnischen und ethischen Grundlagen abhängig gemacht, die sich aber je nach Zeitepoche, Territorium, landesherrlicher oder korporativer Ausrichtung, erheblich voneinander unterschieden und auch dauernd modifiziert wurden. Dabei kann man vertikale Modifikationen auf der Zeitschiene erkennen (im Vergleich zwischen Ahnenprobenbedingungen verschiedener Institutionen zur gleichen Zeit) ebenso wie horizontale Modifikationen auf der Zeitschiene (im Vergleich zwischen Ahnenprobenbedingungen der gleichen Institutionen zu verschiedenen Zeiten). Dabei stand im Laufe der Geschichte des Adels die Frage nach der Erfordernis und der Anzahl bestimmter Ahnenreihen (2er Ahnenprobe mit einer Generation, 4er Ahnenprobe mit zwei Generationen usw.) im Vordergrund und war immer wieder Diskussions- und Konfliktpunkt der selbsternannten Eliten,4 von denen in breiter kulturwissenschaftlicher Sicht auch das vorzustellende Buch detailliert berichtet. Es ist entstanden aus einer fachwissenschaftlichen Tagung von Historikern, die im November 2009 in Münster in Westfalen stattfand und nun, zwei Jahre später, als Tagungsband mit überarbeiteten Referatsmanuskripten im Druck vorliegt. 15 Verfasser widmen sich darin jeweils zu dritt einzelnen Aspekten des Ahnenprobenphänomens. Untersucht werden anhand von regional und epochal begrenzten Fallstudien 1) Ahnenproben als Verwandtschaftskonstruktion, 2) ihre Praxis in Städten, Domkapiteln und Damenstiften, 3) in den Ritterschaften, 4) an den habsburgischen Höfen und 5) in europäischer und außereuropäischer Perspektive. Von diesen fünf untersuchten Schwerpunkten sind demnach zwei thematisch und drei territorial orientiert. Der Sinnhaftigkeit der Argumentationen und Forschungen tut diese gemischte Gliederung jedoch keinen Abbruch. Anhand der einzelnen Abhandlungen kann man sich dabei in die unterschiedlichen Bedingungen des Phänomens der Ahnenprobe einfinden, welche die unterschiedlichsten Bedeutungen und Bedingungen derselben verifizieren. Wenn wir, wie oben geschildert, annehmen, daß die Bedeutung der Ahnenprobe im Allgemeinen desto mehr zunahm, je bedrängter sich eine Korporation von außen her empfand, dürfte gelten, was Justus Möser bereits im XIX. Centenarium bemerkte: “Es ist nicht bloß dem alten, sondern auch dem neuen Adel, und selbst denen, welche zu dieser Ehre gelangen wollen, daran gelegen, daß der alte deutsche Adel, es sei nun der hohe oder der niedrige, diejenige Würde und Währung erhalte, welche er von den frühesten Zeiten her gehabt hat. Denn sobald er solche verliert, sobald nur der alte und neue Adel vermischt wird, und alle Menschen im Staate durch einen kurzen oder geschwinden Weg zu einerlei Höhe gelangen können, so verliert sich auch eine der wichtigsten Quellen zur Belohnung großer und edler Thaten; der Staat muß dasjenige mit schwerem Gelde bezahlen, was er sonst mit der Ehre bestreiten kann; und die glückliche Abstufung der Monarchie, die auf der einen Seite so Vieles zur Größe des Monarchen beitragt, und auf der andern den von dem Throne entfernten Unterthanen so wesentliche Vortheile verschafft, verschwindet endlich ganz.“ [5] Ein Beispiel für dieses Bedrohungsempfinden alter Führungsschichten ist die Erhöhung der Erfordernis adeliger Ahnen für den Zugang von Hofämtern am Hof des Kaisers Franz Joseph I. von Österreich-Ungarn. Im Jahre 1898, als der Kaiser die 12er Regel durch eine 16er Regel ersetzt hatte, wie in dem Beitrag von William Godsey im genannten Buch erwähnt wird, kann man im Rückblick auf eines der letzten Jahre der Belle Epoqué, die unter anderem durch die materielle und politische Erstarkung des Bürgerums gekennzeichnet war und in der der Hof des Monarchen als Ort gesellschaftlicher, kultureller und politischer Konstruktion an Bedeutung verlor, sehen: Anachronistische Fürstenhöfe der Moderne versuchten den drohenden und tatsächlich eintretenden Bedeutungsverlust zu kompensieren. Ahnenproben waren daher neben Portechaisen, Schnitzkirschsteinen, Duellen, Monokeln und allerhand anderen Kuriositäten der monarchischen Prestigegesellschaft ein willkommenes Betätigungsfeld, um sich in Prestigefragen zu üben. Ahnenproben waren daher in erster Linie semiotische Krisenindikatoren, die sich um die Fragen von Machterhalt, -partizipation und -verteilung drehten. Dort, wo Prestige auch anders erzeugt und der Adel durch großbürgerliche Verfahren imitiert wurde, [6] griff der Altadel auf altertümliche Mittel und Strategien zurück, um verlorengegangene und verlorengehende Renommage zu erhöhen. [7] Dazu gab es zwei Wege: 1) den konstruktiven Weg durch Professionalisierung, also durch persönliches Studium, die Erfüllung von Laufbahnvoraussetzungen oder die Einrichtung von Fideikommissen und 2) den destruktiven Weg durch die Ahnenproben, durch Zulassungbeschränkungen und Adelungen. Im ersten Fall war die Reaktion der Eliten aktiv sich anpassend, im zweiten Fall erleidend, erduldend, reglementierend. Die Geschichte hat indes gezeigt, daß der zweite Weg ins Nichts und ins gesellschaftliche Abseits führte. Heutige Angehörige des ehemaligen historischen Adels können nur Prestige durch Leistung aufbauen, nicht aber mehr durch den Verweis auf bestimmte Ahnenschaften. [8] Dennoch war der sogenannte destruktive Weg über lange Zeit, mindestens aber, so stellt Dr. Michael Hecht als Herausgeber des Tagungsbandes fest, seit dem Sachsenspiegel (13.Jahrhundert) bis hin zur Abschaffung etlicher europäischer Monarchien im Jahre 1918 ein anerkannter Weg elitären Machterhalts. Er ist indes mit dem Jahre 1919 und der Reichsverfassung von Weimar nicht abgeschafft worden. Die nach 1918/19 angestellten Ahnenproben des ehemaligen deutschen Adels, die in der Deutschen Adelsgenossenschaft kultiviert wurden, waren aber pervertiert und auch hier wieder vor der Folie der Bedrohung des vormaligen Standes zu sehen: Über den „Arierparagraphen“ und seine mehrfache Verschärfung wurden Adelige aus den Reihen der Deutschen Adelsgenossenschaft (als der größten Standesvertretung des ehemaligen deutschen Adels) entfernt, denen man aufgrund ihrer Abstammung (ein Ahne jüdischen Bekenntnisses bis zurück ins Jahr 1750 reichte für einen Ausschluß) eine Zugehörigkeit „zum Adel“ absprach. [9] Hier entschied die Ahnenprobe nicht über die Vergabe von in Aussicht stehenden Privilegien, sondern lediglich über den Entzug bereits bestehender Privilegien. Im Umkehrschluß des Ahnenprobegedankens, der für gewöhnlich eine Erhöhung der Renommage beinhaltete, wurde hier deren Erniedrigung praktiziert. [10] Auch wenn sich der vorliegend zu besprechende Band nur auf die Vormoderne konzentriert, so vermag er es dennoch, das bisherige Bild der vor allem frühneuzeitlichen machiavellistischen Ahnenprobe als ständische Zulassungsmethode zu herrschaftlichen Vorrechten bedeutend zu erweitern. In dem Band geht es um Multiperspektivität, die in guter kulturwissenschaftlicher Manier umgesetzt worden ist. Hier werden nicht nur die Deskription und Funktion, sondern auch die Bedeutungen und das semiotische System des Ahnenprobenphänomens detailliert untersucht. Damit trägt der Tagungsband, auch wenn er bedauerlicherweise
die hier nur skizzenhaft angerissene psychologiehistorische Sichtweise
vernachlässigt, wesentlich dazu bei, das Bild der Ahnenprobe in seinen
verschiedensten Aspekten (Selektion, Initiation und Prestige) zu erweitern
und zu differenzieren.
Es ist jedoch bezüglich des vorliegend zu besprechenden Bandes besonders hervorzuheben, daß auch die ausländische Sicht auf deutsche Ahnenproben nicht vernachlässigt, sondern ausführlich und zum Teil beruhend auf akribischen Literatur- und Archivstudien, dargestellt und erörtert wird, wie dies beispielsweise in dem Beitrag von Dr. Leonhard Horowski (Freiburg) zur französischen Sichtweise bewerkstelligt wird. Auch der Beitrag von Dr. Nikolaus Böttcher (Berlin) zollt diesem Blickwinkel Rechnung, beschäftigt er sich doch mit den Ahnenproben in Mexiko als kulturtransferale Dependance spanischer Gepflogenheiten und der Durchsetzung rassistischer Zugangsregelungen zu Pfründen und Privilegien in der kolonialen Gesellschaft Mittelamerikas im XVIII. Centenarium. [13] Insgesamt kann in dem besprochenen Band eine gelungene Manuduktion durch die Historie der Ahnenprobe in fast allen ihren reichhaltigen Facetten gesehen werden, die abseits der geschichtlichen Melées auf wissenschaftlichem Fundament als lumen mundi betrachtet werden darf. Diese Rezenison stammt von Claus Heinrich Bill und erschien gedruckt in der Zeitschrift Nobilitas für deutdsche Adelsforschung, Folge 67 (2012). Annotationen:
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