Institut Deutsche Adelsforschung
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Österreichische Steuerung der Adelsstandserhebungen

Neue Studie zu den Nobilitierungen zwischen der Revolution 1848 und dem Erstweltkrieg 1916

Nobilitierungen zu erforschen gehört zu den beliebten wissenschaftlichen Betätigungsrichtungen in der Adelsforschung und so reiht sich auch ein hier vorzustellendes Neuwerk in diese Phalanx der Aufsteigernarrative ein, die den immer noch eher seltenen Narrativen der sozialen Absteiger mit Masse entgegenstehen. [1] Das Werk, 2025 als Novität im Verlag Vandenhoeck & Ruprecht in Göttingen erschienen, wurde als Dissertation von Marion Dotter 2021 eingereicht und trägt den Titel „Adelspolitik in der späten Habsburgermonarchie. Kulturen des Entscheidens in der Nobilitierungspraxis Kaiser Franz Josephs I. (1848–1916)“, umfaßt X und 421 Seiten, ist hardcovergebunden, unter der ISBN „978-3-525-31158-5“ um den Preis von  70,00 Euro im analogen wie virtuellen Buchhandel bestellbar. Die Arbeit erinnert in ihrem Untersuchungsgang ein wenig an die nun auch schon wieder dreißig Jahre alte und doch pionierhaft angelegte Kalmstudie, [2] greift aber qualitativ und quantitativ weiter aus. Die Erkenntnisse sind entsprechend vielfältig, dazu gehört, daß der Kaiser die Legitimität seines Amtes aus „Einzelfallentscheidungen der Gabenökonomie“ (Seite 351) schöpfte, zugleich aber auch die Bürokratie in die Gnadenverfahren einbezogen wurde (Seite 352).

Damit changierte die Adelungspolitik zwischen dem persönlichen Reservatrecht des Herrschers und den Ansprüchen moderner Staatlichkeit und Kontrolle. Herausgearbeitet wurde daher in den Werk, daß die Antragstellenden auf eine Adelung dezidiert das bürgerliche Leistungsmodell, Patriotismus und Staatsnähe hervorhoben und damit geadelt werden wollten. Dies kann als Beleg der Verbürgerlichung der Aristokratisierungspolitik gelesen werden, als Amalgamisierung; die ehedem nur auf den Herrscher verpflichtete Loyalität ging auf „den Staat“ über, ohne daß der Herrscher bedeutungslos geworden wäre. Dieser Wandlungsprozeß spielte sich wesentlich in der sehr langen Regierungszeit des Kaisers Franz Josef I. ab, die von 1848 bis 1916 währte, erst spät und kurz von der Herrschaft Kaiser Karls (1916-1918) abgelöst worden war.

Die Studie nun spürt den mannigfaltigen Verflechtungen und Entscheidungstragenden nach, den Implikationen, die sich aus teils widerstrebenden, teils komplementär orientierten Orientierungen und Handlungen ergaben. Dazu zählten Aushandlungen der Entscheidung für oder gegen eine Nobilitierung mit jeweils mehreren Humanakteuren, die Frage der beständigen Erörterung und Auslegung von „Verdienst“ und „Tugend“, die Bedeutung von Familie, Loyalität und Verhalten. Auch die Kooperation und Konfrontation zwischen Kaiser, Behörden, internationalen Akteuren (so Diplomaten, fremde Herrschende), der Öffentlichkeit und den Antragstellenden wird dezidiert erörtert und detailreich vorgestellt, schließlich die habsburg’sche Adelspolitik mit politologischem Blickwinkel als symbolisches Politikfeld behandelt (Seite 269-349). Hierbei werden umfassend sowohl Zivilisten als auch Militärs behandelt, in Trans- ebenso wie in Cisleithanien, die Erkenntnisse in vielen Tabellen, Karten und Grafiken anschaulich und komplexreduziert aufbereitet. Auch Seitenblicke auf Adelsentzüge, Adelsverarmungen (Seite 233) und Nobilitäts-“Anmaßungen“ (Seite 224-232) werden unternommen, dabei der berühmte Fall Roschütz erörtert, bei dem es einem behördlich nicht als adelig anerkannten Mann gelang, seine Familie in den Gotha aufnehmen zu lassen (Seite 229-232). [3]

Positiv zu vermerken ist auch eine online zugängliche Forschungsdatenkollektion zur Monographie als begrüßenswerte Transparenzoffensive; hier wurden annotierte Excel-Tabellen zu  Nobilitierungen und Adelsentsetzungen auf archivalischer Basis hinterlegt. [4] Enthaltend sind im Werk auch überraschende Erkenntnisse, so gab es zwar bei der Verleihung des Adels in höheren graden (Freiherren, Grafen) die Anforderung der außerordentlichen Verdienstlichkeit, die einer Standeserhöhung zugrunde liegen sollte, allein in der Praxis genügten schon einfache Verdienste eines bereits Adeligen, um einen höheren Adelsgrad erlangen zu können; hier wurde demnach nach dem Matthäusprinzip [5] oder dem Zinseszinseffekt verfahren, nicht nach der Idealvorstellung (Seite 69-72). Aufschlußreich sind auch die Erörtungen über abgelehnte Nobilitierungen durch Liberale, selbstbewußte Bürgerliche und politisch Linksstehende (Seite 218-224).

Neben diesen Vorteilen des Werkes sind aber auch Nachteile bemerklich. Der Adelsbegriff, der in der Untersuchung verwendet wird, ist veraltet, da angelehnt an die staatliche Autorität und durch sie erzeugt (Seite 1). Diese Festlegung hat freilich für die gesamte Arbeit Konsequenzen, da keine unabhängige Adelsdefinition herangezogen wird, sondern immer starr am Staat als Ursprung der Adelswürde entlang argumentiert wird. Diese mangelnde Distanz zwischen der Forschendenperspektive einerseits und der ehemaligen Staatssicht erschwert manche Einsicht und suggeriert, es habe keinen Adel außerhalb der Staatswürdenlegitimierung gegeben. Da es ihn aber doch im Alltags- oder Situationsadel gegeben hat, und da auch der Staat nur zu einem Teil an der Adelserzeugung beteiligt gewesen ist, wird er in besprochenen Werken kurzerhand, ebenso wie in Staatssicht, als „Adelsanmaßung“ (Seite 419) diskreditiert. Derartige einseitige Sichtweisen kulminieren dann in der gefährlichen Überschrift „Wie entsteht Adel? Praktiken des Entscheidens“ (Seite 25).

Gefährlich ist die Überschrift deswegen, weil sie nicht halten kann, was sie verspricht. Es geht in dem Kapitel leider gerade nicht um die Erzeugung von Adel an sich, sondern nur um die staatliche Erzeugung von Adel in Einzelpraktiken, vor allem eben über Nobilitierungen als punktuelle Praxisform. Der Advocatus Diaboli würde sagen, daß dies ja auch legitim wäre, da die Standeserhebungen schließlich Thema des Bandes wären. In diesem Falle trifft die Kritik aber nicht, da es problematisch ist, eine Klärung der Entstehung des Adels anzukündigen, dann aber dieser Entstehung im folgenden Abschnitt nur auszugsweise nachzugehen. Bei der Lektüre sollten Lesende also immer diese künstlich gewählte Beschränkung im Kopfe haben, um nicht enttäuscht zu werden. Dabei gilt, daß Adel durchaus auch als Staatsprodukt erzeugt worden ist, dies aber nur einer der wenigen Wege war, auch einer der unwichtigeren, wie Adel erzeugt worden ist. [6]

Fernerhin war eine Nobilitierung keine „irreversible“ Veränderung für eine bislang nichtadelige Person, wie in dem Werke weiter behauptet (Seite 355), da Adelige auch wieder entadelt wurden oder auf den Adel verzichteten. Ein prominenter Fall sogar mehrfachen Standeswechsels war dabei Georg (von) Schönerer. [7] Damit stellt sich der Band in eine Reihe und Tradition von Werken, die eine leider scheuklappartige Fokussierung auf den adelsverleihenden Herrscher verfolgen, ohne die Entstehung von Adel wirklich zu erklären.

Ein anderes Manko ist, daß die Arbeit auf den ersten Blick keine theoretische Erörterungen beinhaltet, nach dem Forschungsstand gleich zur „Methode“, der „Kultur des Entscheidens“, übergeht (Seite 5-15), obgleich dieses Konzept möglicherweise als Theorie angesprochen werde könnte. Herangezogen werden müßte dazu allerdings extern das Pionierwerk des entsprechenden von 2015 bis 2019 geförderten DFG-Sonderforschungsbereichs Nummer 1150 „Kulturen des Entscheidens“; dessen Sichtweise zielte „darauf ab, Entscheiden als sozialen Prozess [sic!] aus einer Perspektive der teilnehmend berichtenden Objektivierung zu beschreiben [...] Das Augenmerk richtet sich somit nicht auf die Entscheidung als Ergebnis des Entscheidens, sondern auf den handlungsförmigen Prozess des Entscheidens.“ [8]

Damit sind derartige Ansätze „Studien, die sich Narrativen, Praktiken und Ressourcen des Entscheidens widmen“. [9] Hier wird man daher von einer kombinierten Theorie und Methode als einer spezifischen Perspektive der Forschung sprechen können, die, ähnlich wie die Akteur-Netzwerk-Theorie Bruno Latours, sowohl als theoretischer Hintergrund als auch als Methode dienlich sein kann. [10] Dies scheint auch auf die „Kulturen des Entscheidens“ zuzutreffen, hierzu wurden als Methoden ansonsten die Garfinkel’sche Ethnomethodologie und die Praxeologie empfohlen. [11]
 
Nicht dem neuesten Forschungsstand entsprechen hinferner die Zahlen zu den Adelsentzügen und entsprechend auch die daraus folgenden Auswertungen (Seite 194-199), sie sind veraltet; es handelte sich nicht um „circa 600“ Fälle (Seite 194), sondern es lassen sich mittlerweile mehr als doppelt so viele nachweisen. [12] Die wiederholt schriftaktlich vom Werk aufgeführte Argumentation, der Adel sei staatlich legitimiert worden, bricht zudem in sich zusammen, wenn man bedenkt, daß in Österreich rund 30 % der über 1.200 Fälle mit Personen vorkamen, bei denen sich selbst der Staat nicht sicher war, ob sie überhaupt von Adel gewesen seien. [13] Auch diese wichtige Erkenntnis ist in der besprochenen Studie an entsprechender Stelle (Seite 193-199) leider nicht rezipiert worden. Nur so kann dann auch im Anschluß behauptet werden, „Adelsanmaßungen“ seien untersagt gewesen und der Staat habe die Aufsicht über den Adel innegehabt (Seite 246). Im Gegensatz zu dieser normativen Annahme und unzulässigen Übertragung auf die Praxis kann vielmehr festgestellt werden, daß es dem Staat nicht möglich war, effektiv Adelsüberwachungen vorzunehmen, sowohl in Preußen als auch in Österreich. [14] Nur Andeutungen lassen sich dazu im Werk finden, so „schienen“ die „staatlichen Kontrollinstanzen“ der Entwicklung der „Häufigkeit der Adelsanmaßungen“ „machtlos gegenüberzustehen“ (Seite 232 mittig) und die Exekutive habe den „Adelsanmaßungen“ nur wenig entgegengesetzt (Seite 247 mittig). Hier ist zuzugeben, daß der erste Satz nicht anders formuliert werden konnte, wenn das Narrativ des staatlich kontrollierten Adels aufrechterhalten werden sollte, aber die Tatsachen sprachen eine andere Sprache. Der Konjunktiv ist überflüssig und es gilt zu konstatieren, daß die staatliche Kontrollinstanz den Adelskonstruktionen außerhalb des Staatswillens machtlos gegenüberstand.

Spätestens hier wird deutlich, daß das Meisternarrativ des Adels, der nur durch den Staat kontrolliert worden sei, ad absurdum geführt ist. Völlig veraltet ist daher auch die Behauptung: „Tatsächlich war der Adel einer Person nicht von ihrem gesellschaftlichen Status, sondern ausschließlich von ihren ererbten Rechten abhängig, zu denen als ein integraler Bestandteil die Titelführung gehörte“ (Seite 233) sowie die widerlegte These, man habe den Adel nach dem Erwerb nicht mehr unter Beweis stellen müssen, da er durch Erblichkeit für die kommenden Generationen erhalten geblieben wäre (Seite 8). Wer so argumentiert, wiederholt nur die Positionen des Adels selbst, ohne sie kritisch zu hinterfragen. Adel war im Gegensatz dazu, wenn man sich die Praxis ansieht, grundsätzlich nicht vererbar, da es sich nicht um eine körperinhärente, sondern nur eine körperangeheftete soziale Eigenschaft handelte; Adel war keine Hautfarbe. Wenn man von einer Vererbbarkeit von Adel ausginge, dürfte es ja auch keinen Adelsverzicht und Adelsverlust geben, dann müßten ja schlichte schriftaktliche Erklärungen der Tilgung der Adelsrechte ungültig sein. Es wird daher zunehmend unverständlicher, wieso große Teile der Adelsforschung am Erblichkeitspostulat festhalten. [15]

Allein die Tatsache, daß Personen geadelt wurden, spricht ebenfalls bereits gegen die Erblichkeit. Denn Erblichkeit bedeutete, daß eine Eigenschaft von biologischen Eltern übernommen wurde, man kann daher Erblichkeit nicht per Sprechakt erklären; das Einzige, was man kann, wäre zu sagen, daß das Erblichkeitspostulat ein performativer Sprechakt ist, mit dem behauptet wurde, es gäbe so etwas wie Erblichkeit im Adel. Daß Erblichkeit ein lobklatschendes Narrativ zur Absicherung von Gruppenbildungen zur Ressourcensicherung war, wird im Werk daher auch nicht beachtet. [16] Dieser eklatante Widerspruch wird aber in der Studie nicht aufgelöst, sondern leider kurzerhand übergangen. Daraus resultieren eine Reihe weiterer Mißverständnisse, die den real beobachtbaren und daher phänomenologischen Adelskern nicht treffen. Dazu zählt an späterer Stelle (Seite 241) die nicht nachvollziehbare Behauptung „Der in der öffentlichen Meinung tief verwurzelte Glaube an die Existenz einer derart auserlesenen Elite musste [sic!] durch die staatlichen Nobilitierungen ständig reproduziert und bestätigt werden.“ Dies war nicht so, da Adel auch existierte, wenn er nicht laufend staatlich ergänzt wurde und selbst im 21. Säkulum noch wurden Angehörige der Erinnerungsgemeinschaft des historischen Adels noch als „Adel“ wahrgenommen, obschon „der Adel“ seit 1919 nicht mehr ergänzt worden ist. [17]

Hilfreich dagegen sind die drei Sach-, Personen- und Ortsregister (Seite 407-421), die den Pertinenzzugriff auf spezifische Entitäten wesentlich erleichtern. Insgesamt kann man damit ein gemischtes Fazit des besprochenen Neuwerkes konstatieren; erstmals liegt für Österreich-Ungarn eine so ausführliche Studie zur Adelspolitik vor, ähnlich wie für Preußen, eine Lücke wird geschlossen. [18] Das Werk widmet sich zwar einer eher klassischen Domäne der Adelsforschung, vermag es aber durch die praxeologische Ausrichtung neuere Perspektiven auszuleuchten, befaßt sich dezidiert mit den Ausgestaltungen der potentiellen wie wahrgenommenen Handlungsräume unterschiedlicher Humanakteure (merkwürdigerweise werden in der Studie jedoch nur Menschen als handelnd aufgefaßt, die Agency von Dingen mißachtet), beruht zugleich aber bedauerlicherweise auf einer stark pfadabhängigkeitsträgen Vorstellung von Adel als Staatsprodukt. [19]

Diese Rezension vom August 2026 erscheint auch gedruckt in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung und stammt von Dr. Dr. Claus Heinrich Bill (c). Zu den Annotationen:

1 = Zu den Aufsteigern siehe nur exemplarisch T. Klein: Die Erhebungen in den deutschen Reichsfürstenstand 1550-1806, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, Band CXXII (1986), Seite 137-192; Král von Dobrá Voda, Adalbert: Der Adel von Böhmen, Mähren und Schlesien. Genealogisch-heraldisches Repertorium sämtlicher Standeserhebungen, Prädicate, Beförderungen, Incolats-Erteilungen, Wappen und Wappenverbesserungen des gesamten Adels der böhmischen Krone mit Quellen und Wappen-Nachweisen, Prag 1904, 310 Seiten; Preradovich, Nikolaus von: Adelserhebungen in Österreich, in: Neue Ordnung, Heft Nr. 2, Graz 2003, Seite 28-29; Schröder, Johann Karl v.: Standeserhebungen in Preußen, erläutert am Beispiel der Grafen v.Westarp 1798 und 1810/11, in: Herold-Jahrbuch, Band I, Berlin 1972, Seite 118-128; Haas, Philip: Adel auf Widerruf? Zur An- und Aberkennung von Nobilitierungen im frühneuzeitlichen römisch-deutschen Reich am Beispiel Braunschweig-Wolfenbüttels, in: Historisches Jahrbuch der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft im katholischen Deutschland, Band CXLIII, Freiburg im Breisgau 2023, Seite 159-173; Beha, Hans: Die geschichtliche Entwicklung des Adelungswesens in Deutschland, mit besonderer Berücksichtigung der durch Hofpfalzgrafen erfolgten Adelsverleihungen, in: Der Deutsche Roland. Mitteilungsblatt des Deutschen Rolands Verein für deutsch-völkische Sippenkunde zu Berlin e.V., Band XII, Berlin 1924, Seite 373, 412, 449 und 479; Linsingen, Detlev Freiherr von: Zur Entstehung und Entwicklung des Adels von den Merowingern bis 1918 und zu den Adelsakten Kaiser Karl I. von Österreich in den Tagen vor und nach seiner Abdankung am 11. November 1918 sowie zu dem im November 1917 in Russland abgeschafften Adel der zaristisch baltischen Barone und ihrem Namenskampf in Deutschland, in: Detlev Freiherr von Linsingen: Die Königlich Westphälischen Baronate und die Entstehung und Entwicklung des Adels. Ein Beitrag zu aktuellen Themen des historischen deutschen Adels, Augsburg 2012, Seite 39-138.

2 = Harald v.Kalm: Das Preußische Heroldsamt 1855-1920. Adelsbehörde und Adelsrecht in der preußischen Verfassungsentwicklung, Berlin 1994, 273 Seiten (Band V der Reihe „Quellen und Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Verfassungsentwicklung; zugleich Dissertation Universität Bonn 1993; betrifft den Vorläufer Oberheraldsamt seit 1713, Heroldsamtsgründung 1855 mit Entwürfen und Kritik, Adelsvorstellungen von König Friedrich Wilhelm IV., Organisation, Personal und Zuständigkeiten des Heroldsamtes, Staatsrechtsstellung und Rechtsnatur des Heroldsamtes, Notwendigkeit ministerieller Gegenzeichnung bei adelsbezüglichen Gnadenakten, Beteiligung des Heroldsamtes an den Gnadenverfahren in Adelssachen, Nobilitierungs- und Standeserhöhungsverfahren, Menge von und Gründe in Nobilitierungsgesuchen, Nobilitierungskriterien und Nobilitierungswirklichkeit, das Gnadenverfahren „Allerhöchste Anerkennung der Lücke im Beweis“, Genehmigung des Adels bei Naturalisation eines Nichtpreußen, Genehmigung zur Annahme eines im Ausland verliehenen Adels, Adelsberechtigungen bei Adoptionen, Konflikte mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab 1900, Übergang des Adels bei Nichtehelichkeit und Legitimation, Änderungen des Adelsnamens, Aufsicht über den bestehenden Adel, Rechtsschutzmöglichkeiten wider Heroldsamts-Entscheide, Ende und Auflösung des Heroldsamtes sowie Perpetuierung auf Privatebene).

3 = Dazu siehe Nomen Nescio: In dem Gothaschen Genealogischen Taschenbuche, in: Münsterischer Anzeiger (Münster in Westfalen), Nr. 1 vom 2. Jänner 1891, Seite 3.

4 = Unter der URL „https://www.ostdata.osmikon.de/radar/de/dataset/q6fc84dcc27ebmc8“ gemäß Abruf vom 19. August 2026. Bei den Adelsentsetzungen werden aber nur 607 Fälle erwähnt, es fehlen daher über 50 % der tatsächlich stattgefundenen österreichisch-ungarischen Fälle; eine Liste der über 1.200 ermittelbaren Fälle ist intern im Institut Deutsche Adelsforschung erarbeitet worden.

5 = Dazu siehe Harriet Zuckerman: Dynamik und Verbreitung des Matthäus-Effekts. Eine kleine soziologische Bedeutungslehre, in: Berliner Journal für Soziologie, Band XX (2010), Seite 313.

6 = Zur einer neuen Adelstheorie siehe indes, nicht am staatslegitimierten Adelsbegriff orientiert, Claus Heinrich Bill: Adel als ultrastabil-antifragile Identität? Der Ansatz ‚un/doing nobility‘, in: Eryk Noji / Uwe C. Steiner: Fragilität zwischen Ästhetik und Gefährdung, Wiesbaden 2026, Seite 221-243 (Vorstellung der überarbeitet-aktualisierten Version der gleichnamigen neuen praxeologisch orientierten Adelstheorie, zurückgehend auf einen Vortrag auf der Tagung „Fragilität zwischen Ästhetik und Gefährdung“ der Forschungsgruppe „Figurationen von Unsicherheit“ an der Fernuniversität Hagen im Mai 2023). Grundzüge dazu wurden indes bereits 2018 veröffentlicht unter Claus Heinrich Bill: Konzept des Adelsbegriffs „Un/doing Nobility“, in: Institut Deutsche Adelsforschung (Hg.): Bildatlas zur deutschen Adelsgeschichte 4. Adelsgrafiken als Beitrag zur komplexreduzierten Aufbereitung von für die Adelsforschung dienlichen Theorien und Modellen, Sonder-
burg 2018, Seite 40-41 (Gegenentwurf zum herkömmlichen statischen Forschungsmodell „Being Nobility“, beispielsweise nach Monika Wienfort).

7 = Dazu siehe Claus Heinrich Bill: Strafrechtlicher Adelsentzug in den deutschen Ländern des langen 19. Jahrhunderts, Sonderburg 2018, Seite 295. Diese Arbeit wurde zwar in der Studie angeführt (Seite 194 und 367), aber nicht gelesen und zudem falsch zitiert, denn erstens wurden die Ergebnisse zu den über 1200 Fällen daraus erkennbar nicht rezipiert (Seite 193-199) und zweitens heißt der Erscheinungsort nicht „Sonderborg“, sondern entweder in dänischer Schreibweise „Sønderborg“ oder in deutscher Schreibweise „Sonderburg“.

8 = Ulrich Pfister: Einleitung, in: Ulrich Pfister (Hg.). Kulturen des Entscheidens. Narrative, Praktiken, Ressourcen, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2019, Seite 12.

9 = Ulrich Pfister: Einleitung, in: Ulrich Pfister (Hg.). Kulturen des Entscheidens. Narrative, Praktiken, Ressourcen, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2019, Seite 12.

10 = Bruno Latour: Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Einführung in die Akteur-Netzwerk-Theorie, Frankfurt am Main: Suhrkamp 6. Auflage 2022, 488 Seiten.

11 = Ulrich Pfister: Einleitung, in: Ulrich Pfister (Hg.). Kulturen des Entscheidens. Narrative, Praktiken, Ressourcen, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2019, Seite 20.

12 = Siehe dazu Claus Heinrich Bill: Strafrechtlicher Adelsentzug in den deutschen Ländern des langen 19. Jahrhunderts, Sonderburg 2018, Seite 217.

13 = Siehe dazu Claus Heinrich Bill: Strafrechtlicher Adelsentzug in den deutschsprachigen Ländern des langen 19. Jahrhunderts, Sonderburg: Selbstverlag des Instituts deutsche Adelsforschung 2018, Seite 279-287.

14 = Dazu siehe Claus Heinrich Bill: Aristokratisierende Hochstapelei als Kulturpraktik, Sonderburg: Selbstverlag des Instituts Deutsche Adelsforschung 2023, 284 Seiten (Band XXVII der Reihe „Schriftenreihe des Instituts Deutsche Adelsforschung“). Siehe dazu aber auch Harald v.Kalm: Das preußische Heroldsamt (1855-1920). Adelsbehörde und Adelsrecht in der preußischen Verfassungsentwicklung, Berlin: Duncker & Humblot 1994.

15 = Dazu zählen Lenthe, Gebhard v. / Mahrenholtz, Hans: Der Adel Niedersachsens. Briefadel, Patriziat, erblich gewordener Dienstadel und zugewanderter ausländischer Adel, Hannover 1970, 96 Seiten; Engelhardt, Juliane: „Adel er arvelig, men Dyd maae erhverves“. Den patriotiske bevægelse i det danske monarki 1780-1799, in: Fortid og Nutid, København 2002, Seite 163-187; Conze, Eckart: Vererbung, in: Eckart Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels, München 2005, Seite 234-235; Reinhard, Wolfgang: Lebensformen Europas. Eine historische Kulturanthropologie, München 2004, 718 Seiten (reproduziert schriftaktlich die These, Adel sei nach Jouannas Aussage von 1977 „eine zugeschriebene Eigenschaft, die durch Geburt erworben wurde und mit proto-rassistischem Bewußtsein der Vererbung herausragender Eigenschaften“ ausgestattet gewesen sei); Godsey, William D.: Vom Stiftsadel zum Uradel. Die Legitimationskrise des Adels und die Entstehung eines neuen Adelsbegriffs im Übergang zur Moderne, in: Anja Victorine Hartmann / Malgorzata Morawiec / Peter Voss (Hg.): Eliten um 1800. Erfahrungshorizonte, Verhaltensweisen, Handlungsmöglichkeiten, Mainz 2000, Seite 371-391 [These, dass beim Adelsbegriff die Bedeutung der Ahnenzahl abnahm und um 1800 die Vererbungslinie wichtiger geworden sei, Begriff Uradel sei erstmals 1788 aufgetaucht); Nomen Nescio: Über die Vererbung des Adels, in: Lippische Landes-Zeitung (Detmold), Nr. 4 vom 5. Jänner 1899, Seite 1; Booch-Arkossy, Friedrich: Ausführliches Lehr- und Lesebuch zum fertigen Sprechen und Schreiben der französischen Sprache für höhere Lehranstalten und zum Selbstunterricht Gebildeter, Band I (Erster Cursus), Leipzig 1880, XII und 288 Seiten (darin auf Seite 99 als Begriff für den Erbadel „noblesse héritée“). Siehe dazu hinferner Claus Heinrich Bill: Das monoperspektivische Strukturprinzip des Erblichkeitspostulats im Kontext der deutschen Adelswahrnehmung, in: Institut Deutsche Adelsforschung (Hg.): Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Band XXVII, Folge Nr. 131, Sonderburg 2024, Seite 13-21.

16 = Siehe dazu Norbert Elias / John L. Scotson: Etablierte und Außenseiter, Frankfurt am Main / Berlin: Suhrkamp 2023, 324 Seiten.

17 = Zu den Versuchen, diese Ergänzung dennoch in halboffizieller Weise weiterführen zu wollen, siehe Walter von Hueck: Deutsche adelsrechtliche Einrichtungen insbesondere in der Weimarer Republik, in: Sigismund Freiherr von Elverfeldt-Ulm (Hg.): Adelsrecht. Entstehung, Struktur, Bedeutung in der Moderne des historischen Adels und seiner Nachkommen, Limburg an der Lahn 2001, Seite 146-159; Stiftung Deutsches Adelsarchiv (Hg.): Genealogisches Handbuch des Adels, Adelige Häuser, Band XXXVI, Limburg an der Lahn 2015, 548 Seiten (enthält auf Seite IX die zur obigen Aussage modifizierte Angabe, daß „alle Personen, die nicht aufgrund ehelicher Abstammung den Namen der Familie des Vaters führen, gemäß dem bis 1919 gültigen Adelsrecht in dem Familienartikel nicht erscheinen“); Hans-Heinrich v.Koblauch: Plenarsitzung des Deutschen Adelsrechtsausschusses, in: Deutsches Adelsblatt, Band LXII, Kirchbrak 2023, Heft Nr. 11 vom 15. November 2023, Seite 36-39 (Beschluß, nach dem auch künftig „Nichtbeanstandungen“ für nicht dem historischen Adel angehörige Personen ausgesprochen werden können); Hans-Heinrich v.Knobloch: Bericht über die Jahrestagung des Deutschen Adelsrechtsauschusses 2025, in: Deutsches Adelsblatt (Kirchbrak), Band LXIV, Ausgabe Nr. 11 vom 15. November 2024, Seite 32 (betrifft Aufgabe des Vorläufigkeitsprinzips der Nichtbeanstandungen und Entschluß keine Adoptionen mehr mit Nichtbeanstandungen zu versehen). Zur Wahrnehmung von „Adel“ im 21. Säkulum siehe dagegen Vojta, Norbert: „Der Adel öffnet Türen“. Das Grafengeschlecht derer zu Rantzau ist eines der ältesten Adelshäuser Schleswig-Holsteins. In Pronstorf bewahren sie mit großem Aufwand ihr Familienerbe, das Tochter Anne eines Tages weiterführen soll, in: Welt am Sonntag, Nr. 19 vom 10. Mai 2015, Hamburg-Seite 19 (ausführliches Interview mit Hans-Caspar Graf zu Rantzau und dessen Ehefrau in der Rubrik „Vojta fragt nach“ über deren Adelselbstverständnis, deren Glauben und die Erhaltung des Herrensitzes Pronstorf); Vojta, Norbert: „Ich gehöre zum Etagen-Adel“. Philipp Prinz zu Sayn-Wittgenstein im Gespräch über den digitalen Adel, das Internet und wie es den Menschen verändert, in: Welt am Sonntag, Nr. 36 vom 27. September 2015, Nr. 39, Hamburg-Seite 19 (Interview mit dem Internetagenturisten Dr. Philipp Prinz zu Sayn-Wittgenstein in der Rubrik „Vojta fragt nach“, u.a. über sein Adelsselbstverständnis, Adelswerte, überlebte „standesgemäße“ Heiraten, Adelserziehung in Internaten); Walderdorff, Dorothee Gräfin v.: „Der Adel verliert an Einfluss“, in: Deutsches Adelsblatt. Magazin der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände (Kirchbrak), Jahrgang LIV, Nr. 12 vom 15. Dezember 2015, Seite 14-20 (Interview mit dem bayerischen Regionalpolitiker Philipp Graf v.Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, der darin das mangelnde Engagement der Angehörigen der Erinnerungsgemeinschaft des historischen deutschen Adels in der Verbandspolitik beklagt) und viele mehr.

18 = Auch wenn einige relevante Forschungsergebnisse fehlen, so Kautsky, John H.: The politics of aristocratic empires, Chapel Hill [in North Carolina] 1982, XVI und 416 Seiten (betrifft unter anderem Adelspolitik und Modernisierung ab Seite 341); Zupanic, Jan: Probleme und Grenzen der österreichischen Adelspolitik in den letzten Jahren der Donaumonarchie. Nobilitierungen von Staatsbeamten nach 1848, in: Christoph Augustynowicz / Ferdinand Kühnel (Hg.): Vom Meer zu den Bergen. Festschrift für Marija Wakounig, Berlin / Münster / London / Wien / Zürich 2024, Seite 65-75; Jacobovits de Szeged, A.P.R.: Meer dan „Zwetschkenbaronen“ en „Sehadler“. Het adelsbeleid van keizer Franz Joseph I in Oostenrijk en Hongarije (1848-1916), in: Stichting Werkgroep Adelsgeschiedenis (Hg.): Virtus. Jaarboek voor adelsgeschiedenis, Band XIV, Hilversum 2007, Seite 128-140 (betrifft die Adelspolitik des österreichisch-ungarischen Kaisers Franz Joseph bis zu seinem Tode im ersten Weltkrieg).

19 = Dazu siehe das Lemma der „Pfadabhängigkeit“ bei Georg Wenzelburger / Reimut Zohlnhöfer (Hg.): Handbuch Policy-Forschung, Wiesbaden 2015, Seite 149-171.


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