Institut Deutsche Adelsforschung
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Wiederannahme eines verlorenen Adelsnamens

Zur Theorie, Bedeutung und Praxis der Bruchpunktforschung bei verlorenem historischem Adel

Bisweilen erreichen uns folgende Fragen von Interessierten: Wie kann ich einen Adelstitel kaufen? Kann ich einen Adelstitel wieder annehmen? Wie kann ich einen Adelstitel wiedererlangen? Ist es möglich, einen Adelstitel zu restituieren? Wie kann ich einen Adelstitel zurückholen? Auf welche Weise kann ich meinen Adelstitel wieder bekommen? Wie läßt sich ein Anspruch auf meinen Adelsnamen erheben, den meine Vorfahren abgelegt haben? Wie kann ein alter Adelstitel in den Personalausweis eingetragen werden? Kann ich heutzutage das „von“ trotz Aberkennung in vergangenen Zeiten erneuern? Besteht die Möglichkeit, heute einen verlorenen Adelstitel anzunehmen? Was muß ich tun, um einen Adelstitel tragen zu können, den meine Familie früher besessen hat? Kann ich einen abgelegten oder verloren gegangenen Adel heute wieder zurückbekommen? Wie kann ich einen alten Adelstitel geltend machen? Wir waren früher einmal adelig, wie kann der Adelstitel wiederbelebt werden? Laut Erzählung meines Großvaters soll unsere Familie ein "von" im Familiennamen getragen haben; dieses "von" soll verkauft worden sein. Wie kann ich nun den von meiner Familie einst geführten Adel wieder aufleben lassen? Warum ist der Adelstitel "von" verloren gegangen? Woher weiß man ob die Vorfahren adelig waren? Bin ich von historischem Adel? Bin ich adelig? Habe ich das Recht auf einen historischen Adelstitel? Wie kann ich herausfinden, ob ich adlig bin?

Diese Fragen nach einem möglichen Adelsverlust entstehen gelegentlich dann, wenn innerhalb einer heute lebenden Familie aufgrund einer Nachnamensgleichheit mit einer historischen deutschen Adelsfamilie mündlich oder schriftlich überliefert worden ist, daß Adelszeichen oder Adeltitel vor unbestimmten Zeiten verloren gegangen seien. So heißt es in einigen Fällen: "Wir stammen wohl von der adligen Familie X ab, die denselben Namen wir wir trägt. Unsere Vorfahren waren adlig, jedoch hat ein Vorfahre unserer Linie aus politisch liberalen Gründen entschieden, keinen Adelstitel mehr zu verwenden." oder "Es gibt Hinweise aus meiner Familie, daß wir früher ein Anrecht auf einen Adelstitel hatten. Wo ist dieser abgeblieben?"

Diese Vermutung führt daher folgerichtig zu der Frage, wann und unter welchen Umständen der Adel in monarchischen Zeiten und in den deutschsprachigen Ländern (vor 1919) verloren gehen konnte. Granichstaedten (908) notierte zu diesen Fällen historisch folgende Zeilen:

  • "In vielen adeligen Familien gerät der Adel allmählich in Vergessenheit, bis irgend ein Deszender [Nachfahre] denselben nach mühevollen Forschungen wieder auffrischt, wie dies bei den Familien Holzinger von Tonaburg, Böhm von Vawerk, de Versetz der Fall war. Es gibt gewiß bürgerliche Familien, die einst adelig waren, die sich aber dessen nicht bewußt sind und daher zur Wiedererlangung des Adelstandes keinen Finger rühren. Diese Sorglosigkeit um die Vergangenheit unserer Familie ist vollständig ungerechtfertigt und findet nur in unserer Bequemlichkeit und in der Inanspruchnahme unserer Zeit durch den täglichen Beruf eine immerhin ungenügende Erklärung. Dies ist aber ein Armutszeugnis für die gebildete Welt und jeder, der auf seinen Namen stolz ist oder wenigstens nur ein bißchen hält, sollte Ahnenforschung betreiben, wenn schon nicht selbst, so doch durch andere, er wird dabei nebst Unangenehmen doch auch viel Gutes erfahren, seine Nachkommen werden sein Werk fortsetzen und er wird selbst sicher sein, daß sein Namen und seine Taten nicht allzubald in Vergessenheit geraten.“ Zitiert nach Rudolf [von] Granichstaedten-Czerva (Mitglied der k. k. heraldischen Gesellschaft): Was sollen wir von unseren Ahnen wissen?, in: Allgemeiner Tiroler Anzeiger, Nr. 202 vom 2. September 1908, Seite 9.

Tatsächlich konnte die Zugehörigkeit einer Person zum Adel in der vormodernen Ständegesellschaft und auch noch in der Gesellschaft der Formierungsphase der Moderne bis zur Weimarer Reichsverfassung von 1918/19 wechseln. So konnte der Adelsstand sowohl von Nichtadeligen erworben werden, z.B. durch eine landesherrliche Nobilitierung, als auch verloren gehen, z.B. durch eine Heirat eines männlichen Adeligen mit einer nichtadeligen Frau.

Um diese Fragen systematisch aufzuarbeiten, wurde die hier vorzustellende und im Institut Deutsche Adelsforschung entwickelte Schrift herausgegeben (PDF-Flyer). Darin widmen wir uns den erwähnten Adelsverlusten, die wir "Bruchpunkte" nennen; dies sind rechtliche Ereignisse absteigender sozialer Mobilität, an denen der Adel durch einen Bruch verloren ging, Personen "bürgerlich" wurden, das Adelszeichen "von" oder ihren bisherigen Adelstitel (wie Graf, Freiherr) ablegen mußten.

In unserer Schrift nun erläutern wir detailliert vor allem die Wege zur eigenen Erforschung von 16 verschiedenen Bruchpunkten des möglichen Adelsverlustes. Dabei handelt es sich um die folgenden Bruchpunkte: 

  • Alkohol, Glücksspiel (Würfel, Karten), Armut, Titelverkauf, Gotteslästerung, Glaubenswechsel, Zunfteintritt, unehrbare Lebensart, Auswanderung, Verdunklung, niedere Berufe, uneheliche Geburt, Diplomwiderruf, Aussterben, Nichtadelsehe, Adoption, Verzicht, Strafurteil, Auslandsadel, individueller Staatszwang (Nationalsozialismus, DDR), kollektiver Staatszwang (Weimarer Reichsverfassung in Deutschland, Adelsabschaffungsgesetz in Österreich).
Erörtert werden ferner die Voraussetzungen, die Abläufe und Bedingungen zu einer möglichen Wiederannahme eines ehemaligen Adelsnamens. Dabei geht es einerseits um das namensrechtliches Verfahren der öffentlich-rechtlichen Nachnamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz und andererseits um ein privat-adelsrechtliches Verfahren zur Erlangung einer sogenannten Nichtbeanstandung der Zugehörigkeit zum deutschen Adel bzw. auf adelige Namensführung zum Zwecke der Aufnahme der Genealogie einer Familie in "den Gotha", genauer gesagt in das "Gothaische Genealogische Handbuch des Adels".

Dabei werden für jeden "Bruchpunkt" die spezifischen Aussichten für einen möglichen Antragserfolg auf Wiederannahme eines alten Adelsnamens in beiden Verfahren erörtert; zudem wird die Vorgehensweise bei Antragsverfahren genauer in den Blick genommen.

Mit der vorliegend besprochenen Schrift wird infrage kommenden Interessent*innen daher erstmals ein praktischer Ratgeber an die Hand gegeben, mit denen Sie konkret entsprechende Forschungen in historischen Dokumenten ebenso wie Antragsverfahren selbst durchführen können.

Zum Inhalt:

1. Einleitung
2. Definition
3. Motive und Gründe
4. Verfahrensvorbereitung
4.1. Namensrechtliches Verfahren
4.2. Adelsrechtliches Verfahren
5. Genealogische Forschung
6. Bruchpunkt-Forschung (16 Punkte)
7. Verfahrensbedingungen
8. Resumée

9. Elf historische Beispiele von Wiederannahmen des Adels
10. Literatur

Beziehbar ist die zuerst 2019 mit 52 Seiten erschienene und stets aktuell gehaltene, zuletzt im Februar 2024 überarbeitete und ergänzte Schrift, verfaßt von Dr. Dr. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., M.A., M.A., B.A., B.A., über das folgende Formular. Sie umfaßt derzeit 65 Seiten und wird ausschließlich als digitale PDF-Ausgabe ausgegeben. Sie kostet 25 Euro.

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