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Adelsaberkennungen in Württemberg und Bayern 1812-1918Register zu allen bislang ermittelbaren Einzel-FällenWer sich seines Standes als "unwürdig" erwiesen hatte, weil er (nach damaliger Definition) ein Verbrechen begangen hatte, konnte durch eine gerichtliche Verurteilung bis 1870 in Bayern und Württemberg aus dem Adelsstand ausgestoßen oder aber auch bis 1918 wegen der Ausübung handwerklicher oder niederer gewerblicher Tätigkeiten vorübergehend aus dem Adel ausgeschlossen werden. Möglich war indes die Adelsaberkennung stets nur für eine Person. Die vor der Denobilitierung geborenen Kinder behielten ihren Adel, die nach der Adelsaberkennung geborenen Kinder wurden nichtadelig geboren und blieben dies auch mitsamt ihren Nachkommen. Der Adel vererbte sich mit diesen Kindern oder durch diese Kinder nicht mehr. Dies bedeutet, daß heutige Namensträger ohne das Adelszeichen der nachgenannten Familiennamen (z.B. Neustädter) möglicherweise Nachkommen ehemals adeliger Personen (z.B. Neustädter v.Stürmer) und Familien sein können; eine Prüfung der Kirchenbücher ist für die Richtigkeit dieser These jedoch in jedem Falle zu empfehlen, um die Filiation und Abstammung festzustellen. Die auf dieser Webseite (siehe unten) genannten Personen haben alle mehrere Merkmale gemeinsam: Es sind, soweit es die Behörden erkennen konnten - und auf deren amtlichen Akten beruhen die hier gemachten Angaben - zunächst einmal nur Adelige erfaßt worden, wobei sich die Regierung aber nicht immer sicher war, ob es sich tatsächlich um Adelige handelte. Eine fernere Gemeinsamkeit: Sie verloren sämtlich ihren Adel für ihre Person wegen eines Deliktes, für das sie von einem ordentlichen Gericht im verurteilt worden waren. In der Regel war die Adelsaberkennung eine Ehrenfolge bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, so daß die Adelsentsetzung in der Regel nicht an bestimmte Delikte gebunden war. Häufig wurden die Verurteilten wegen Hochverrat, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Schändung, Notzucht, Meineid, Mord, Raub oder Veruntreuung vor Gericht gezogen. Eine Ausnahme von dieser Regel bieten allein die erwähnten beruflich bedingten (zeitweisen!) Adelsaberkennungen, die nicht aufgrund eines Verbrechens vollzogen wurden. Das Institut Deutsche Adelsforschung hat nun schon vor vielen Jahren mit der Erstellung einer Kartei begonnen, die hier unter der Signatur "K 606" einsteht. In dieser historischen Kartei, die seit 2013 für die öffentliche Benutzung offen steht, sind wortgetreue Abschriften aus archivalischen wie auch literarischen Quellen zu allen ermittelbaren Einzelfällen enthalten, aus denen auf Wunsch (siehe unten) Auskünfte im Volltext erteilt werden. Die in der Kartei enthaltenen Daten besitzen – in der Regel – die folgenden vier Parameter:
Carl Ludwig (Charles Louis) Ferdinand Baron von Reischach
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Der obige Eintrag ist der erste Teil eines von uns exklusiv erstellten
Quellen-Nachweises. Ein Quellen-Nachweis ist eine exakte Angabe des Fundortes
eines historischen Dokuments in Bibliotheken und Archiven. Nur damit kann
man Reproduktionen der Originale bestellen, bisweilen auch als Digitalisate
online einsehen. Hier finden Sie ein PDF-Beispiel
für einen Quellen-Nachweis. Folgend können Sie vollständige
Quellen-Nachweise bestellen; wir berechnen Ihnen dafür 25 Euro je
Familienname. Anhand unseren Musterantworten
sehen Sie zudem, wie eine Liste mit Quellen-Nachweisen aussieht.
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