Institut Deutsche Adelsforschung
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Adelsaberkennungen in Württemberg und Bayern 1812-1918

Register zu allen bislang ermittelbaren Einzel-Fällen

Wer sich seines Standes als "unwürdig" erwiesen hatte, weil er (nach damaliger Definition) ein Verbrechen begangen hatte, konnte durch eine gerichtliche Verurteilung bis 1870 in Bayern und Württemberg aus dem Adelsstand ausgestoßen oder aber auch bis 1918 wegen der Ausübung handwerklicher oder niederer gewerblicher Tätigkeiten vorübergehend aus dem Adel ausgeschlossen werden. Möglich war indes die Adelsaberkennung stets nur für eine Person. Die vor der Denobilitierung geborenen Kinder behielten ihren Adel, die nach der Adelsaberkennung geborenen Kinder wurden nichtadelig geboren und blieben dies auch mitsamt ihren Nachkommen. Der Adel vererbte sich mit diesen Kindern oder durch diese Kinder nicht mehr. 

Dies bedeutet, daß heutige Namensträger ohne das Adelszeichen der nachgenannten Familiennamen (z.B. Neustädter) möglicherweise Nachkommen ehemals adeliger Personen (z.B. Neustädter v.Stürmer) und Familien sein können; eine Prüfung der Kirchenbücher ist für die Richtigkeit dieser These jedoch in jedem Falle zu empfehlen, um die Filiation und Abstammung festzustellen.

Die auf dieser Webseite (siehe unten) genannten Personen haben alle mehrere Merkmale gemeinsam: Es sind, soweit es die Behörden erkennen konnten - und auf deren amtlichen Akten beruhen die hier gemachten Angaben - zunächst einmal nur Adelige erfaßt worden, wobei sich die Regierung aber nicht immer sicher war, ob es sich tatsächlich um Adelige handelte. Eine fernere Gemeinsamkeit: Sie verloren sämtlich ihren Adel für ihre Person wegen eines Deliktes, für das sie von einem ordentlichen Gericht im verurteilt worden waren. In der Regel war die Adelsaberkennung eine Ehrenfolge bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, so daß die Adelsentsetzung in der Regel nicht an bestimmte Delikte gebunden war. Häufig wurden die Verurteilten wegen Hochverrat, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Schändung, Notzucht, Meineid, Mord, Raub oder Veruntreuung vor Gericht gezogen. Eine Ausnahme von dieser Regel bieten allein die erwähnten beruflich bedingten (zeitweisen!) Adelsaberkennungen, die nicht aufgrund eines Verbrechens vollzogen wurden.

Das Institut Deutsche Adelsforschung hat nun schon vor vielen Jahren mit der Erstellung einer Kartei begonnen, die hier unter der Signatur "K 606" einsteht. In dieser historischen Kartei, die seit 2013 für die öffentliche Benutzung offen steht, sind wortgetreue Abschriften aus archivalischen wie auch literarischen Quellen zu allen ermittelbaren Einzelfällen enthalten, aus denen auf Wunsch (siehe unten) Auskünfte im Volltext erteilt werden. Die in der Kartei enthaltenen Daten besitzen – in der Regel – die folgenden vier Parameter:

  • Vornamen und Nachnamen des Verurteilten
  • Jahr, in dem der Adelsverlust eintrat
  • Näheres zu den Personalien, Stand, Beruf, früherem Werdegang, Beruf des Vaters (Diese Angaben sind jedoch nicht einheitlich vorhanden)
  • Delikt (bzw. Tätigkeit), das zum Adelsverlust geführt hat
  • Aktenangabe für weiterführende Daten
Auf Wunsch liefern wir Ihnen gern die Volleinträge nach obigem Muster für jeden der unten genannten Namen.  Mithilfe unserer Kartei, die die bisher größte und umfangreichste Sammlung von Adelsaberkennungdaten für den süddeutschen Raum darstellt, haben Sie jedoch die wichtigsten Grunddaten an der Hand, mit denen Sie weiterforschen können.

Carl Ludwig (Charles Louis) Ferdinand Baron von Reischach
Christine v.Bank
Cecil v.Bose
Ludwig Friedrich v.Ruff
Georg Friedrich v.Ey
Johann Adam v.Nessen
Catharine v.Hofen
Johann Peter v.Au
Johann v.Bank
Elisabethe Regine v.Flandern
Franz v.Grimm
Immanuel v.Au
Theodor Graf v.Fugger-Glött
Ignatz Freiherr v.Hafenbrädl
Friedrich Freiherr v.Leoprechting
Ernst Freiherr v.Zündt
Joseph v.Kern
Richard Freiherr v.Reichlin-Meldegg
Georg v.Dessauer
Adelheid Freiin v.Beulwitz
Ludwig v.Seckendorf
Anton v.Heyder
J. N. v.Müller
Advokat v.Senger
August v.Baur-Breitenfeld
Georg v.Baur-Breitenfeld
Max v.Baur-Breitenfeld
Gustav Graf v.Chorinsky
Carl August Graf v.Reisach
Maximilian v.Kramer
Max v.Tauffkirchen 
Aloys Ritter v.Lengriesser
Karl v.Jungkenen genannt Münzer v.Mohrenstamm
Eugen v.Schenkl
Karl v.Ranson
Julius v.Cammerloher
Johann Hann v.Wehyern
Jakob Hann v.Weyhern
Max Hann v.Weyhern
Ludwig v.Reichmann
Max v.Reichmann
Ludwig v.Schmuck
Markus v.Eckhart
Max Sigismund Graf v.Tauffkirchen
Nomen Nescio Freiherr v.Schönhueb
Johann Christian v.Reitzenstein


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