Institut Deutsche Adelsforschung
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Mecklenburgischer Adel in der Frühen Neuzeit 1500-1750

Volltext-Edition zu Lebensläufen aus mecklenburgischen Leichenpredigten

Auf diesen Seiten finden Sie kostenfrei den Volltext einer Publikation mit einer thematischen Einleitung und Übersicht aus unserem Hause, die sich mit der Auswertung von Leichenpredigten aus der Landesbibliothek von Mecklenburg-Vorpommern zu Schwerin beschäftigt und vor allem aus kulturgeschichtlichem Blickwinkel verfaßt wurde. Bei Zitaten unserer Texte erbitten wir die entsprechende Quellenangabe.

Tod und Begräbnis

In diesem Teil der Arbeit soll es um die Bedeutung und Rezeption von Tod und Trauerzeremonie im mecklenburgischen Adel des benannten Zeitraumes gehen. Einen zentralen Platz im Standesleben des mecklenburgischen Adels hatte genauso wie die christliche Taufe und die Vermählung vor dem Traualtar ein weiteres kirchliches Ereignis, nämlich der Eingang der Seele in Gottes Reich, die Vollendung der irdischen Lebensbahn und die damit zusammenhängenden Vorbereitungen. Immer wieder findet sich in den Predigten die Unterscheidung zwischen dem Adel der Geburt und dem Adel des Geistes. Den ersteren erlangte der Junker durch Abstammung, den zweiten mußte er sich im Laufe seines Lebens erst erarbeiten. Da das Leben nicht frei von Sünden war, sich aber doch alle augenscheinlich um einen gereinigten Weg bemühten, war der christliche Abschied von der Welt ein wichtiges Anliegen für den Sterbenden. In der planmäßigen Vorbereitung auf das Ableben wurde die Familie, aber auch das Gesinde zusammengerufen und ans Sterbebett geführt. Ein Pfarrer erteilte das letzte Abendmahl und die Absolution, die keinem verweigert wurde. Mit Vorbeten, Vorsingen oder dem Nachsprechen frommer erbauender Worte oder Psalmen wurden die letzten Minuten des Lebens bewußt begangen.

 Wo dies nicht möglich war oder nur eingeschränkt durchgeführt werden konnte, lag ein unnatürlicher Todesfall zugrunde: der schon einmal erwähnte schöngeistig interessierte Rossewitzer Erbherr Carl Mathias v.Vieregge (1607-1637) ertrank ohne alle christliche Segnung und Vergebung nach einem Bootsunglück, obwohl er noch während des Ertrinkens Gott angerufen hatte. Der Basedower Erbherr Cuno v.Hahn (1609-1646) wurde ein Opfer des Duells, der Junker Barthold v.Bülow (1591-1620) starb nach einem Mordanschlag ebenso wie der Obristleutnant Hans Christoph v.Lehsten (1618-1643). 

Doch auch sonst starb kaum jemand eines von Krankheiten freien Todes. Nur wenige segneten das Zeitliche aus Altersschwäche. Vielfach waren es mehr die Geiseln der Zeit, die den Tod verursachten: Allen voran sei die Pestilenz genannt, die in Mecklenburg vor allem in den 1630er Jahren schwere Opfer auch unter dem Adel forderte. Der "Schwarze Tod" machte weder halt vor Arm noch Reich und da die medizinische Wissenschaft noch nicht die Ursache und die Übertragungswege dieser Bakterienkrankheit über Ratten und Flöhe erkannt hatte, wütete sie oft erbarmungslos: 1630 starben an der Pest fünf Geschwister des späteren Rittmeisters Ulrich Hans v.Blücher (1624-1679), kurz nach 1638 raffte die Pest die erst 13jährige Sophie Ilsche v.Moltzahn dahin, die noch kindliche Gattin des Obristen Carl Joachim v.Karberg (1595-1641). In den Jahren 1635/36 verstarben daran die Eltern der erst 12jährigen Maria Elisabeth v.Hahn, spätere vermählte v.Zülow (1623-1701). 

Daneben beschleunigten tödliche Verwundungen in Kriegen, heftige Fieber, (Schüttel-) Frost, Koliken, Katarrhe, blutiger Auswurf, Durchfall, Brustbeklemmungen, Atemnot und Asthma den Übergang vom Leben zum Tod. Bei den Frauen kamen die im Wochen- oder Kindbett Verstorbenen hinzu, wenn sie eine schwere Geburt aller ihrer Kräfte beraubte. 

Standen der Tod und seine Umstände ganz außerhalb des Beliebens der Edelleute, so verstand man es doch, die vom Menschen bestimmbaren Folgen des Ablebens zu verschiedenen Zwecken zu nutzen. Jene Tätigkeiten kann man unter dem Begriff der adeligen Sepulkralkultur zusammenfassen. Sie umschließt die Bestattungssitten einer Kultur oder einer Zeit, insbesondere die Friedhofs- und Grabmalgestaltung und die Arten der Totenbestattung. 

Jede Bevölkerungsschicht hatte in Mecklenburg andere Bräuche und Sitten, einen der ihren zu bestatten und ihn aus der Gemeinschaft der Lebenden zu verabschieden. Je höher der Stand war, desto aufwendiger war in der Regel das Begräbnis und desto mehr "Gedächntis" an den Verstorbenen versuchte man zu konservieren. Denn nur die höheren Stände besaßen die finanziellen Mittel, eine repräsentative, auch in späteren Zeiten für die Lebenden noch erinnerliche Beisetzung durchzuführen. Zugleich galt es, neben dem eigentlichen Grund der Würdigung des Verstorbenen auch eine Bestätigung eigener Standesauffassung, auch eine Legitimation der Fortführung von Herrschaft durchzuführen. So war ein "Leichbegängnüß" des Adels stets zugleich Glaubensbe- kenntnis, Gedächtnis, Repräsentation und Anspruch der eigenen Familie auf eine hervorgehobene Stellung im gesellschaftlichen ständischen Gefüge.

Ausdrücken konnte sich dies in unterschiedlichen Formen. In der Neuzeit und vor allem im Zeitalter des Barock war die Sepulkralkultur des mecklenburgischen Adels im Detail aufwendiger, im großen Rahmen aber zierlicher gestaltet als noch im vorausgegangenen Mittelalter. Die typischen großen Sandsteinplatten mit den lebensgroßen Ganzkörperportraits von Rittern, wie man sie aus den Kirchen und Kunstdenkmalführern kennt, wurden aufgegeben, nun regierten mehr Epitaphien und kunstvoll verzierte, zum Teil mit Schmuck überladene Särge

Wie sehr die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben, die einer Leichenbestattung in der Kunstepoche des Barock von den Angehörigen oder von der jeweiligen Bevölkerungsschicht variierte, verdeutlichen die folgenden Beispiele. Sie zeichnen sich aus durch einen großen stark ritualisierten Aufwand unter der Beteiligung vieler Menschen. Sehr abhängig war dieser Aufwand jedoch von der Stellung, die der Verstorbene zu seinen Lebzeiten in Mecklenburg eingenommen hatte. 

Ein Beispiel sei die Schilderung der Begräbniszeremonie eines Grafen v.Bassewitz vom Ende des 18.Jahrhunderts, der im öffentlichen Leben bedeutende berufliche Ämter innehatte: Graf Carl Friedrich v.Bassewitz (1720-1783) bekleidete nach seinem Vater Graf Henning-Friedrich (1680-1749) das höchste Staatsamt in Mecklenburg, die Würde eines Geheimen Ratspräsidenten.2 Er gehörte nicht nur zum eingeborenen Adel Mecklenburgs, sondern auch zur politischen und gesellschaftlichen Elite dieses Landes. Eine seltene zeitgenössische Schilderung der Vorbereitungen zu seinem Begräbnis lautete: 

  • "Nachdem seine Excellenz in der Nacht vom 13. auf den 14.März 1783 etwa ¾ auf 4 Uhr [in der Residenzstadt Schwerin] verstorben waren, bemerkte ich, daß etwa gegen 8 Uhr aus dem Sterbehause die Livree-Bedienten, doch nicht in Livree, mit Briefen hier in der Stadt ausgingen, vermutlich an die hiesigen Anverwandten. Etwa um 8 Uhr ging ein Bedienter aus dem Sterbhause und sagte den Todesfall in den Häusern der hiesigen Bewohnern, jedoch nicht in allen, an ... Etwas nach 9 Uhr fing das Geläute, sowol in der hiesigen Schelfkirche als im Dohm an, und dauerte, mit den gewöhnlichen drei Pulsen, bis zwischen 11 und 12 nachmittags. Von 2 bis 4 Uhr wiederum so eben also. Und dieß Geläute dauerte Tage. 
  • Se. Excellenz hatten befohlen, daß man Sie [die Exzellenz] nach dem Verscheiden 24 Stunden alß unangerühret liegen lassen solle, wie sie beim Verscheiden liegen würde. Dieß geschah; und es ward alß dem ersten Tag nichts vorgenommen, ausser daß des Herrn Geheimrats Schmidts Excellence die Trauer ansagen liessen durch den Bedellen. Bey  sämtlichen Regierungs-Bedienten, daß die Räthe 4 Wochen gantz schwartz, jedoch mit Spitzen Hemdern und weißen Schnallen, die Subalternen eben so lange, bloß mit schwartzen Unterkleidern und weißen Schnallen trauern sollten. 

  •  
  • Bey dem übrigen Collegus ... eben so, aber die Subalternen nur 14 Tage. Den 15ten Morgens geschahe die ... Sarg-Legung, und die Cancellisten der Regierung mußten zween und zween mit einander ... von 2 Stunden zu 2 Stunden bei dem Sarge stehe, in schwartzen Mänteln mit weißen Handschuhen und schwartzen Schnallen. Handschuhe und Schnallen wurden ihnen im Sterbhause gegeben, welche sie behielten: auch waren die Mantels im Sterbhause angeschaffet. In der Nacht vom 15ten auf den 16ten von 10 Uhr bis an den Morgen gingen die beyden Cancellisten von der Trau[e]r ab, und die beiden Regierungs-Bedellen traten an den Sarg. Den 16ten morgens um 6 Uhr traten die beiden ältesten Cancellisten wiederumb an den Sarg, zu welchen um 8 Uhr die beiden ältesten Secretairen kamen; und etwa um halb 10 ward die Leiche, unter Begleitung dieser viere, auf dem Hofe des Sterbhauses in ... Sand gesetzet, weil die Verwesung über die Gewohnheit des Monats May warme Wetter eingetreten war."
Obgleich hier bereits die Schilderung der Begräbniszeremonie endet, lassen sich doch bereits einige Schlüsse aus dem Genannten ziehen. Zunächst fällt auf, welcher starken Ritualisierung das Begräbnis eines Edelmannes von Welt unterzogen wurde. Zweck dessen war die Repräsentation des Adels als Mittel zur Statussicherung. Einesteils bescherte die starke Ritualisierung dem Adeligen einen abschließenden Nimbus, würdigte sein Leben in besonderer Form, bedeute aber zugleich für die Trauernden und Nachkommen eine Form der Standeswahrung und -bestimmung. 

Denn die Teilnahme an solch einer Zeremonie zeigte jedem die Einbindung in das jeweilige Standesgefüge. So kann man verschiedene Gruppen unterscheiden: Nachkommen beteiligten sich nicht an den Vorbereitungen zum Begräbnis, sondern nur an der Beisetzung, Untergebene besorgten die nötigen Arbeiten, um die Bestattung durchzuführen. Es blieben also die "handwerklichen" Arbeiten der Bestattung der niedrigeren Gesellschaftsschicht vorbehalten, die geistige Trauerarbeit aber dem Adel und natürlich der Familie. 

An den Bestimmungen zur Trauerkleidung und Trauerzeit läßt sich außerdem die Nähe einzelner anderer Gruppen zum Verstorbenen erkennen. Durch die Bestimmung, daß die Regierungsmitglieder vier Wochen ganz in schwarzen Röcken, die Unterbedienten aber in gewöhnlicher Kleidung, jedoch mit schwarzen Unterkleidern zu trauern hätten, wurde Trauer institutionalisiert und "anteilmäßig" auf Gruppen verteilt. Ausschlaggebend waren nicht wie in der Familie des Verstorbenen die persönlichen Verbindungen zum Verblichenen, welche die Intensität der Trauer bestimmte, sondern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten beruflichen oder sozialen Schicht. Die Festlegung, daß dienstlich weiter vom Verstorbenen entfernt stehende Personen weniger trauern sollten, bedeutete daher eine Art formalisierte Wahrung des Standesinteresses. Nicht von ungefähr wurden auch nur bestimmte Personen mit der Totenwacht beauftragt. 

Aus früheren Zeiten freilich wurden weniger Mitschriften oder Berichte von Leichenfeiern und Beisetzungen überliefert. Wenn solche in den Leichenpredigten abgedruckt oder erwähnt sind, ist dies für Mecklenburg eine Ausnahme. Als umso wertvoller darf ein Bericht zur Leichenfeier einer anderen hochgestellten Persönlichkeit, des Fürstl. Mecklenburg-Güstrowschen Oberpräsidenten Dietrich v.der Lühe (1616-1673), gelten: Als er am 24.August 1673 verstorben war, wurde die Beisetzung auf den 15.Oktober festgesetzt. In der Zwischenzeit befand sich sein Leichnam in seinem Wohnhause, vermutlich in Sand eingelegt. Ganz anders als im vorgenannten Fall fand diese Beisetzung mit gemischter Beteiligung statt, in welcher der Adel der Rangfolge nach nicht einmal die führende Rolle spielte. Ausschlaggebend hierfür dürfte die enge Verbundenheit des Verstorbenen mit der Stadt Güstrow gewesen sein, die sich deutlich in der Ordnung zum Trauerzug  manifestierte.

Am Tage vor der Beerdigung wurde der tote Dietrich v.der Lühe in Begleitung vieler von Adel und Vorantragung von Fackeln auf das Rathaus in Güstrow gebracht, wo ihn zwei Ratsdeputierte entgegennahmen und über Nacht bewachten. Dadurch wurde die Beisetzung geradezu eine öffentliche Veranstaltung, wozu der Grund in der hohen Stellung des Verblichenen zu suchen war. Am kommenden Tage versammelte sich eine Kompanie Infanterie auf dem Rathausplatz, während sich große Mengen an Trauernden einfanden, unter anderem auch der regierende Herzog mit seiner engeren Familie. Der Kammerpräsident Adam Otto v.Viereck hielt daraufhin die Abdankungsrede, eine Art Resumee über das Leben des Verstorbenen.

Danach wurde der Leichnam aufgehoben und herausgetragen. Die Kompanie Militär machte ohne Regung des Spiels - wie sonst in Trauerfällen üblich - die Parade. Hiernach folgte der Kondukt (das Geleit), der nach einer vorher streng festgelegten Ordnung vor sich ging und zur Domkirche in Güstrow führte. In 28 Abteilungen wechselten sich Bürgerliche und Adelige ab. Der Leiche voraus gingen die Schule, die Geistlichen und die Küster. Es folgten unter anderem ein "Freudenpferd" und ein "Trauerpferd", je von einem Stalldiener geführt. Dann wurden Schild und Wappen der v.der Lühe von einem Unteroffizier getragen, dazwischen immer Trauerfahnen, getragen stets durch Offiziere oder Unteroffiziere. Die zur Leichenfeier ernannten Marschälle liefen überall im Zuge mit. Sie trugen je einen "Traur-Stab" vor sich her und diese Aufgabe war fast ausschließlich Edelleuten vorbehalten: einem Major v.Blücher, den Leutnants v.Viereck, Vinzenz v.Aue und de la Brassé sowie den Edelherren Heino v.Behr, Jakob v.der Lühe und Dietrich v.Moltzahn. 

In der Mitte des Zuges endlich zwei Pagen v.Bülow und v.Oldenburg mit Trauerflor und Hauptwappen des Verstorbenen, dann der Sarg, getragen von 36 Bürgern der Stadt Güstrow, dazu noch ein Dutzend Träger von Fackeln und den Wappen der Vorfahren. Danach folgten - nur unterbrochen von einem Trauermarschall - die herzogliche Familie, die Herzogin dabei begleitet von dem Amtshauptmann und Geheimen Rat Jürgen v.Mecklenburg, die Pagen, Lakaien und Hoffräuleins. Schließlich nahmen am Zug auch die Deputierten der Ritter- und Landschaft teil sowie der Bürgermeister und der Rat der Stadt Güstrow. Erst jetzt folgte die Witwe, geführt vom Obristleutnant v.Gamm und dem Oberstallmeister v.Voß. Beschlossen wurde der Kondukt durch die leer folgende fürstliche Leibkarosse. 

Nach der Ankunft im Dom wurde der kupferne Sarg mit vergoldetem Zierrat auf ein Castrum Doloris gesetzt, "welches mitten in der Kirche auffgerichtet war". Lichter und Fackeln umgaben den nicht bedeckten Sarkophag. Während der kommenden Feierlichkeit intonierte die Hofkapelle eine Trauermusik, worauf die Leichenpredigt von dem Hofprediger Josua Arndt verlesen wurde.

Wenngleich auch hier wieder die Beschreibung der Trauerfeier endet, können doch gewisse Rückschlüsse auf die Trauerordnung gezogen werden. Scheinbar handelte es sich hierbei um eine Durchbrechung der gesellschaftlichen Schichten, wie sie in der hervorragenden Beteiligung des gebildeten Bürger- bzw. städtischen Honoratiorentums deutlich wird. Immerhin war es diesem gestattet, dem Leichnam räumlich am nächsten zu sein und den Verstorbenen zu tragen. Aber auch die Verbundenheit des Fürsten kommt stark zum Ausdruck: Er folgte dem Sarg zu Fuß und ordnete sich damit in die Trauergemeinde ohne Vorrechte ein. Zur Unterstreichung dessen ließ er seine leere Equipage am Schluß folgen. 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß der Verstorbene durch diesen Kondukt von den höhergestellten und gebildeten Ständen gemeinschaftlich geschätzt wurde und dieses Gedächtnis das gewollte Ergebnis sein sollte, das in der Öffentlichkeit erwünscht war.

Die vorgenannten Beispiele zeigten, daß eine höhere berufliche Stellung eine aufwendige öffentlichkeitswirksame Gestaltung der Beisetzung und Trauerfeier nach sich zog. Wie aber wurde innerfamiliär verfahren, wenn es sich bei der verstorbenen Person um keine öffentlich Tätige gehandelt hatte? Gab es gewisse ungeschriebene Richtlinien, die auf eine Mehrzahl der adeligen Leichenfeiern in Mecklenburg im Untersuchungszeitraum zutrafen?

Ja, diese Grundlagen und "ein kleinster gemeinsamer Nenner" existierten durchaus. Er umklammerte vor allem die Memoria, das Gedächtnis. Es war wichtig, den Überlebenden zu zeigen, daß der Verstorbene zwar eine eigenständige Persönlichkeit war, daß aber die Leichenfeier immer auch unter dem Aspekt der familiären Bindung stand und von dieser dominiert wurde. Zum Ausdruck kam dies durch die Abbildung der Wappen der Vorfahren auf den Särgen, die Vorantragung der Wappen auf dem Trauerzug oder die Nennung der Ahnen auf Tafeln am Aufbahrungsort - dem schon angesprochenen Castrum Doloris. Nicht umsonst handelte es sich bei heraldischen Kennzeichen nicht um persönliche, sondern um familiäre Sinnbilder. Der Betonung der Kettentradition, nach der ein Mensch nur ein Glied einer viel längeren Kette von weiteren Familienmitgliedern war, wurde daher großes Gewicht beigemessen.

Verdeutlichen mag dies die Beisetzungsfeierlichkeit der jungen Katharina Elisabeth v.Negendanck (1706-1724), die eine geborene v.Bülow aus dem Hause Gudow war. Kurz nach ihrer frühen Verheiratung und der Entbindung eines Sohnes starb sie Mitte April 1724 in ihrem 18.Lebensjahr auf dem mecklenburgischen Rittergut Zierow ihres Mannes. Wenig später - am 25.Mai - wurde ihr junger Leichnam nach Prosecke, wo sich das familiäre Erbbegräbnis der Negendancks befand,  in "einem propren Sarg" überführt. Das ganze Haus war mit schwarzem Trauerflor ausgehängt. Aufgebaut war ein Trauergerüst mit 14 Guerdions mit einer von schwarzem Samt überhangenen Decke. An der Kopfseite  waren die Buchstaben "C.E.V.B." als die Anfangsbuchstaben ihres Vor- und Zunamens eingelassen sowie das v.Bülowsche Wappen. An den Füßen des Podestes, auf dem der Sarg stand, hielten 2 Männer in schwarzen Mänteln die Totenwacht bis abends 7 Uhr. Ihr Verwandter Andraes Gottlieb v.Bülow hielt eine Andacht, dann wurde der Sarg von 16 Bürgern aus Wismar von der Bühne gehoben und auf den im Hofplatz wartenden sechsspännigen Wagen getragen. Um 8 Uhr begann die Prozession unter Begleitung vieler Laternen zum Friedhof. Unter beständigem Läuten der Glocken wurde sie um 9 Uhr in der Kirche auf einem Castro Doloris, umgeben von 200 Wachslichtern, erneut aufgebahrt. Eine Trauermusik wurde angestimmt. Dann wurde die Leiche - "nachdem das bisher abgehaltene Gedränge zuforderst hinein gelassen worden, die Illuminationes noch zuletzt zu sehen" - vom Castro Doloris weggenommen und in dem v.Negendanckschen Erbbegräbnis vor dem Altar beigesetzt.

Interessant ist auch hier wieder die Beteiligung des Bürgertums an den "handwerklichen" Tätigkeiten der Beisetzung sowie die besonders betonte Zugehörigkeit der Verstorbenen zu ihrer Geburtsfamilie.

Kommen wir zur letzten Ruhestätte der Verstorbenen, den Särgen. Sie zogen die unmittelbare Aufmerksamkeit der Trauenden auf sich und verkörperten durch die Nähe zum Verstorbenen daher zugleich dessen Wichtigkeit. Je schmuckvoller und haltbarer der Sarg, desto bedeutender mußte die in ihm liegende Persönlichkeit sein. Davon ausgehend wurden die Särge sehr aufwendig gearbeitet. Doch Beschreibungen vom Aussehen adeliger Särge aus Mecklenburg sind eher selten zu finden. Es kann jedoch für Norddeutschland von einer recht einheitlichen Sargkultur im Adel gesprochen werden. Bestimmte Merkmale wiederholten sich fast ständig bei einem standesgemäßen Sarkophag des 17. und 18.Jahrhunderts: so die Aufstellung in einem Erbbegräbnis und nicht die Beisetzung in der Erde, die Betonung des christlichen Glaubens durch Symbole und Zeichen, die hohe Schätzung der Ahnen in Form von oft sehr kunstvoll gearbeiteten Wappen oder Stammbäumen, die Abbildung von Psalmen und erbauenden frommen Sprüchen, die ornamentale, oft vergoldete Verzierung, das dauerhafte Material wie Stein oder Metall.

Ein weiteres mecklenburgisches Beispiel verdeutlicht das Vorgesagte: Als der Fürstl. Mecklenburgische Kriegskommissar und Erbherr einiger Güter Rudolf Friedrich v.Drieberg (1655-1706) zu Anfang des 18.Jahrhunderts verstarb, entsprach sein Sarg genau diesem Muster. Er wurde entsprechend seiner herausgehobenen Eigenschaft als bestallter fürstlicher Diener prächtig ausgestattet und in Grevesmühlen beigesetzt. Der Sarg stand auf acht fast eiförmigen Füßen, die über je einen Raubvogelfuß mit dem Sarg verbunden waren. Dieser war reich geschmückt mit barocken Ornamenten. An der Kopfseite war er höher, an der Fußseite niedriger gestaltet. Die Seitenwände waren nicht direkt mit dem Deckel verbunden, sondern gingen noch in zwei Schrägen über, so daß der Sarg rundherum nicht viereckig, sondern sechseckig war. An den Seitenwänden befanden sich je drei Löwenköpfe mit halbverschlossenem Gebiß, mit denen jeder dieser Köpfe einen Griff zum Tragen des Sarges hielt. 
Im übrigen wurde v.Driebergs letzte Ruhestätte dominiert von der Gestalt Christi am Kreuz, acht Psalmensprüchen und sechs seitlich angebrachten Wappen der unmittelbaren Vorfahren mit ihren Initialien: v.Drieberg, v.Barholt, v.Fineke, v.Winterfeldt, v.Lützow, v.Bülow. Auf dem Deckel stand außerdem: "Allhier ruhet sannft und Selig der Wollgebohrene Herr, Hr. Rudolf Friderich v.Drieberg. hoch Fürstl. Mecklburg. Krieges Commissari, des Herzogth: Gustrow, auf Sprentz, Goldenitz Erbherr" mit seinen persönlichen Lebensdaten und seiner Altersangabe.

Daß Särge aufwendig gearbeitet waren, entsprach dem Repräsentationsbedürfnis des Adels jener Zeit. Gelegentlich aber konnten Sarg und Leichenfeier auch in übermäßigen Luxus ausarten, wie das Beispiel des Claus v.Peckatel (1548-1615) zeigte, der als Fürstl. Mecklenburgischer und Pfalzgräfl. Badischer Rat und Obrist zu Beginn des 17.Jahrhunderts in Ivenack zu Grabe getragen wurde. Da ihn Herzog Adolph Friedrich von Mecklenburg wegen seiner militärischen Verdienste hoch schätzte, wurde sein Leichbegräbnis von ihm mit allen Raffinessen, welche die Zeit zu bieten hatte, ausgerichtet. Keine Mühen und Kosten wurden gescheut, um dem Verstorbenen einen standesgemäßen Abschied zu bereiten.

Viele kritische Stimmen erhoben sich damals gegen den Prunk jener Festivität. Diese sei in den Augen Gottes ein Greuel und übermäßige Pracht und Luxus habe "auch sonsten ein verderb und untergang Adelicher geschlechter / Ja [von] Landt und Leuth" verursacht. Die so kritisierte Leichenfeier war 1615 von Herzog Adolph Friedrich von Mecklenburg höchstpersönlich angeordnet worden: Nach seinem Tode von Mitte Februar wurde Claus v.Peckatels Leichnam in ein Tuch gewickelt und mit einem aus feinem Kammertuch genähten Hemd umschlagen. In den Sarg bekam er eine Handtasche und eine samtene Schlafhaube, am Körper trug er über dem Kammertuch einen schwarz gemusterten samtenen Talar. 

Der tote Edelmann lag auf Damaststoff in einem eichenen Sarg, der mit Leinwand und Taft ausgepolstert worden war. Der offene Sarg wurde mit einem gläseren Oberteil versehen und dann von dem Fürstl. Marschall Samuel v.Behr und dem Edelmann Claus v.Holstein in einen zweiten Sarg aus Zinn gegeben, welcher mit goldenen Ringen versehen und mit Löwen- und Engelsköpfen verziert war. Des Obristen Lebensdaten und Stand und Namen seiner vier nächsten Vorfahren wurden darauf verzeichnet. Christliche Trostsprüche, ein Kruzifix und Laubwerk waren ebenfalls auf dem Deckel angebracht worden. 
Im Trauerhaus stand der Sarg auf einem schwarz ausgekleideten Podest - dem schon bekannten Castro Doloris. Auf einer schwarzen Samtdecke war ein weißes Kreuz eingelassen, auch ein goldenes Rapier (Degen), an dessen Gefäß als Zeichen für die militärischen Verdienste des Verblichenen goldene Sporen hingen. Ein Gerüst mit schwarzem Himmel und seitwärts mit 16 Lichtern wurde eine Nacht von den Dienern des Verstorbenen und von zwei Trabanten (Leibwächtern bzw. Fußsoldaten) bewacht. In der Kirche, in der die Aussegnung stattfand, wurden Altar und Predigtstuhl schwarz verhüllt und mit dem v.Peckatelschen Wappen verziert. 

Zum ordentlichen Ablauf der Beisetzung wurde der Gang von der Kirche bis zum Kirchgartentor mit Schranken abgesperrt, schon tagelang vorher waren Einspänner durchs Dorf gefahren und hatten jeden Bettler, der auftauchte, ausweisen müssen. Eine große Anzahl von Bedienten mußte auf alle Feuer in Küchen und Keller im Dorf aufpassen, damit sich aus Versehen oder Mutwillen kein Brand während der Beerdigung ereignen konnte. Am 28.März hielten zwei Fouriere am Kirchtor Wacht und fragten jeden Gast nach seinem Namen. Sie ordneten auch den Empfang der vielen Gäste sowie die Unterbringung der Pferde im Dorf. Am kommenden Tag, dem 29.März 1615, wurde die Kirche in der Frühe durch Trabanten besetzt, "damit kein gemein Gesinde hinein schleichen" konnte. Um 8 Uhr wurden die Glocken geläutet und zu 9 Uhr wurde Tafel gehalten, bevor es um 12 Uhr erneut zu läuten begann. Dann versammelten sich Lehrer und Schüler der Dorfschule auf dem Kirchplatz und zum dritten Male wurde gegen 1 Uhr nachmittags geläutet. 

Die Leiche wurde jetzt vom Sterbehause auf den Vorplatz getragen, wo sich die adeligen Gäste einfanden. In deutscher Sprache wurden Psalmen und  Kollekten abgelesen, dann wurde die Leiche zur Prozession fortgetragen. Als erstes liefen im Kondukt drei Marschälle von Adel mit schwarzen Stäben und je einem Trabanten an ihrer Seite, nämlich Joachim v.Thomstorff, Zacharias v.Oldenflieth und David v.Pale. Es folgten Schulmeister und Prediger, dann in würdigem Anstand und Tempo die Trauermarschälle Samuel v.Behr und Claus v.Holstein, wieder begleitet von je einem Trabanten, dann Räte, Hauptleute, Offiziere, jeweils zu dritt in einer Reihe. Es folgte das erste Pferd mit einer wertvollen Turnierdecke und Federbüschen, Namen und Wappen des Toten waren an der Brustdecke zu sehen. 

Anschließend wurde allerlei Kriegsgerät vorangetragen: Stangen, Trommeln, Schwerter, Spieße und Rüstungen. Es folgte ein zweites und drittes berittenes Pferd, dann adelige Träger der Orden und Auszeichnungen des Verstorbenen. Zwei weiteren Adeligen mit den Hauptllichtern - Hans v.Rabe und Bernd v.Peckatel - folgte der von zwölf Edelleuten getragene Sarg, deren Träger waren Hans  und Georg v.Zarnekow, Balthasar und Henning v.Manteuffel, Joachim v.Walsleben, Ertman v.Retzow, Wedig v.Oldenburg, Friedrich v.Arenstorff, Christoph v.Voß, Caspar v.Barstorff, Friedrich v.Kerberg und Bernd v.Ilenfeld. Dem Sarge schritt Herzog Adolph Friedrich von Mecklenburg unmittelbar nach, neben ihm Henning v.Peckatel und zwei Trabanten. Daran schlossen sich wieder 25 Edelleute, gefolgt von rund 80 Edelfrauen. Die Leiche wurde in der Kirche abgesetzt und die Leichpredigt gehalten. Über 30 Leichenpredigten und Trauergedichte waren für den Verstorbenen angefertigt worden. Anschließend wurde die Leiche nach detailliert festgelegter Zeremonie zu Grabe getragen.

Wenn auch dieses letztgenannte Beispiel sehr aus dem Rahmen fiel, so läßt sich zusammenfassend doch konstatieren, daß die Betonung familiärer Tradition an erster Stelle der Sepulkralkultur des mecklenburgischen Adels der Frühen Neuzeit stand. Das Individuum wurde mehr als Teil einer großen Gemeinschaft - der Familie und des Standes - besehen. Beeinflußt wurde dies überhaupt von der großen Bedeutung der erblichen Gemeinschaft: Oft besaßen die Söhne, die Enkel und gar die Urenkel die gleichen Vornamen, bekleideten dieselben Ämter und saßen auf denselben Gütern. Insofern war die sepulkrale Gestaltung adeligen Todes und Sterbens nur das Spiegelbild einer stark auf die Gemeinschaft gleicher Lebensbedingungen des Adels ausgerichtete Kultur.


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