Institut Deutsche Adelsforschung
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Kleines ABC zum deutschen Adel

Namen, Verbände, Daten, Fakten aus fünf Jahrhunderten

Die vorliegende Webseite ist Teil eines kleinen virtuellen Lexikons betreffend herausragende Persönlichkeiten des deutschen Adels der Neuzeit sowie adelseigene Begriffe und Institutionen. Neben einer thematischen Einleitung zum Gesamtwerk finden Sie hier auch Register aller Artikel im Lexikon auf der Verzweigungsseite.

Adelsmatrikeln

Verzeichnisse von Personen oder Familien, die zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Adelseigenschaft angelegt wurden. Sie konnten Wappenzeichnungen, Stammtafeln, Genealogien oder Listen enthalten. Schon im Deutschen Kaiserreich von 1521 bis 1806 gab es eine Reichsmatrikel, welche die Reichsstände aufführte, die aber auch wirtschaftliche Bedeutung hatte. Sinn der Matrikel ist die deutliche Definition der Zugehörigkeit zur Adelsschicht bzw. aus heutiger Sicht zur Gruppe des sogenannten historischen Adels.

Es war daher in der Vergangenheit das Bestreben vieler, eine Matrikel zu schaffen, sei es für Preußen und für polnische Edelleute in Preußen, wie dies das Preußische Heroldsamt propagierte, sei es deutschlandweit, wie dies seit Ende des 19.Jahrhunderts von der Deutschen Adelsgenossenschaft oder dem Archiv des Deutschen Adels favorisiert wurde. Daneben bemühten sich auch kleine Territorien um die Schaffung einer vollständigen Matrikel ihres Landes. So hoch die Ziele auch gesteckt waren, sie konnten nur in den seltensten Fällen zum Erfolge führen. Denn durch die fast inflationären Nobilitierungen der letzten Jahrzehnte vor 1918 und durch die schier unübersehbare Anzahl alter Adelsfamilien war eine Erfassung des aktuellen Personenstandes nicht möglich, jedenfalls nicht in wenigen Jahren. Bis auf den heutigen Tag existiert keine vollständige Matrikel des deutschen Adels und noch nicht alle Familien wurden mit ihren Genealogien veröffentlicht. Die Herausgabe des Genealogischen Handbuches des Adels ist jedoch auf dem besten Wege zur Schaffung solch einer vollständigen Matrikel aller noch blühenden und nach 1800 ausgestorbenen Geschlechter.

Kleine Ritterschaften oder Länder waren daher eher und in kürzerer Zeit in der Lage, eine Matrikel zu erstellen, wobei allein staatlicherseits ein Interesse vorhanden war, Adel von Schwindlern zu trennen. Dies hing mit den gesetzlich garantierten Vorzügen und Sonderbestimmungen des Adels gegenüber dem Bürgertum zusammen, beispielsweise die Möglichkeit des Erwerbs eines Rittergutes oder wirtschaftlich-politische Privilegien wie die Standesvertretung in einem politischen Gremium oder einer Kammer.

Seit 1918 besteht dieses staatliche Interesse nicht mehr, der Adel wurde Namensbestandteil, an den keine gesetzlichen Bevorzugungen mehr gebunden waren. Deshalb war das Interesse an der Führung einer A. nach 1918 allein Sache von Privatinitiativen, wobei vor allem Adelskorporationen zur Durchführung aufgerufen waren.

Doch selbst vor 1918 gab es Staaten, die kein Interesse an der Erstellung einer A. zeigten, beispielsweise galt dies für Mecklenburg, wo der Adel ohnehin zweigeteilt war. Der alte Adel war in der Ritterschaft vereinigt, in die man seit Mitte des 18.Jahrhunderts auch ohne Grundbesitz aufgenommen werden konnte. Hier kontrollierte sich die Ritterschaft selbst und entschied per Agnition und Rezeption über diejenigen, die ihr angehören sollten oder nicht. Die Herzöge - seit 1815 Großherzöge - dagegen nobilitierten selten, so daß sich die Anfertigung einer Matrikel nicht lohnte und das Archivmaterial des Staatsministeriums dazu ausreichte.

Anders im größeren Königreich Sachsen. Hier wurde die Matrikel per Gesetz vom September 1902 geschaffen und durch den Ausschuß für Adelssachen beim Minister des Innern, zuletzt 1918 vom Sächsischen Heroldsamt, geführt. Vollständig wurde sie zwar nicht,  aber fast nahtlos ging die Matrikelführung später auf die Sächsische Stiftung für Familienforschung über, die teilweise von den gleichen Personen geführt wurde wie vor 1918. Erst die Folgen des zweiten Weltkrieges bedingten eine Schließung der Matrikel. Zuletzt umfaßte sie über 460 Familien mit rund 4.400 Personen in 13 Bänden: zwar ging der letzte Band (und die Akten des ehemaligen Heroldsamtes) mit mehreren tausenden von Urkunden durch die Zerstörung Dresdens im Februar 1945 verloren, von den zwölf anderen Folianten jedoch konnten Kopien in den Westen gerettet werden. Damit war theoretisch die Möglichkeit des insgesamt in Sachsen vertriebenen Adels wieder gegeben, die Matrikel andernorts fortzuführen.

Durch die vollständige Umwälzung der Lebensgewohnheiten erholte sich der Sächsische Adel als Korporation nur langsam, aber 1964 wurde auf dem XII.Sächsischen Adelstag die Einrichtung einer Kommission beschlossen, die sich mit der Organisation der Matrikelführung beschäftigte. Im Mai 1965 wurde die Matrikelordnung erlassen, die seitdem in Kraft ist. Die so entstandene A. ist Eigentum des Verbandes Der Sächsiche Adel und umfaßt übrigens auch den thüringischen Adel.

Im viel größeren Preußen schließlich gelang die Matrikelführung nicht so vollständig. Es gab hier zwar seit 1713 ein Oberheraldsamt, dies konnte jedoch die erwünschte Matrikelführung nicht durchsetzen, da der Adel die notwendige Mitarbeit verweigertete. Da das Amt zudem bald wieder aufgelöst wurde, konnte erst 1855 mit dem neugegründeten Preußischen Heroldsamt die Schaffung einer staatlichen A. wieder in Angriff genommen werden. Dies gelang jetzt jedoch nicht aufgrund der Vielzahl der Familien.

So mußte man sich mit stichprobenartigen Prüfungen von Adeligen und adeligen Namensträgern begnügen, die annähernd systematisch zumindest die preußischen Offiziere erfaßte. Offenbarte sich beispielsweise, daß ein Offizier den Adel unrechtmäßig führte, wurde er ihm aberkannt oder der Betreffende konnte sich wegen einer Nobilitierung an den König wenden. Im Erfolgsfall konnte es also sein, daß der Betreffende vor und nach der Nobilitierung denselben Namen führte, nur dazwischen eine hohe Summe Geldes an das Haroldsamt zahlen mußte. Ein solcher Fall war der des Fritz v.Bodungen. Dies zeigte, daß die Adelsbehörde schon früh davon abgerückt war, sich ausschließlich auf die Erstellung einer A. zu verlassen.

Nach 1918 wurde speziell für Preußen keine neue Initiative zur Fortführung der A. unternommen, vielmehr übernahm die Deutsche Adelsgenossenschaft später reichsweit die Aufgabe der Führung, Preußen unter anderen Ländern eingeschlossen.

Am konsequentesten wurde in Bayern verfahren, wo zudem anders als in Preußen und Sachsen durch den zweiten Weltkrieg keine Aktenverluste eingetreten waren: hier hatte sich seit 1809 das Bayerische Reichsheroldenamt der Matrikel angenommen, sie planmäßig geführt und vervollständigt. Seit 1918 und nach Auflösung des Heroldenamtes lag zwar die Matrikelführung staatlicherseits zunächst aus den bekannten Gründen brach, aber 1935 wurde sie von der Landesabteilung Bayern der Deutschen Adelsgenossenschaft weitergeführt. Seit 1949 führt die Vereinigung des Adels in Bayern e.V. die Matrikel bis zur Gegenwart, die sie außerdem im Genealogischen Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels veröffentlicht.

Neben den A. für bestimmte Regionen gab es aber auch Matrikel für gewisse Personengruppen, beispielsweise wurden in der Matrikel der Livländischen Ritterschaft der ehemals in Livland ansässige Adel erfaßt. Diese war im 2.Weltkrieg vernichtet worden, in einer Veröffentlichung von 1882 aber erhalten geblieben. 1966 erfolgte schließlich die Fertigstellung einer aktuellen Neufassung in drei Exemplaren, die seither laufend aktualisiert wird.

Zurück zu einer Besonderheit mit überregionalen Aspekt: In Verbindung mit der A. wurde nach Ende des zweiten Weltkrieges die Möglichkeit erörtert, eine sogenannte "Deutsche Ehrenmatrikel" für honette Bürger anzulegen. Eine mehrmalige Eintragung in einer "Deutschen Ehrenmatrikel" sollte zu einer Art Adelung führen. Der Erfinder dieser Plans, der Ludwigshafener Genealoge und Dipl.-Kaufmann Josef Raimar, beabsichtigte 1953, in diese Matrikel verdiente und mit Orden ausgezeichnete bürgerliche Deutsche der Jetztzeit fortlaufend eintragen zu lassen. Würden Sie mehrfach eingetragen werden, sollten sie stillschweigend als Ergänzung des bisher geschlossenen Adelskreises und als Ersatz für die 1918 eingestellten deutschen Nobilitierungen in die Genealogischen Handbücher des Adels übernommen werden. Raimar glaubte dadurch die in anderen europäischen Monarchien noch laufenden Nobilitierungen auch auf deutschem Gebiet fortsetzen zu können. Sein Plan stieß jedoch bei den Adelsvereinigungen auf Mißtrauen, da diese anführten, daß nur ein König oder ein Monarch zur Nobilitierung befugt sei, nicht aber eine selbsternannte Matrikel-Kommission.

Quellen und Schrifttum: Herbert Moser v.Filseck: Die Matrikel der Livländischen Ritterschaft. Neufassung 1965, in: Deutsches Adelsblatt, Jg.VI (1967), S.53-54 --- Josef Raimar: Errichtung einer Deutschen Ehren-Matrikel?, in: Familie und Volk, Zeitschrift für Genealogie und Bevölkerungskunde, Jg.II, Göttingen 1953, S.316-317 --- Claus Heinrich Bill: Mecklenburgische Adelskunde 1755-1997, Owschlag 1997 (Band VII. der Schriftenreihe des Institus Deutsche Adelsforschung)
 


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