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Kurioses und Zufallfunde zum deutschen AdelMiszellen von den Streifzügen durch deutsche Archive und BibliothekenDa wir regelmäßig nach Aktenbeständen und Vorkommen deutscher Adeliger in alter und neuer Literatur forschen, soßen wir beizeiten auch auf allerlei Absonderliches, kleine Notizen und Sachverhalte, die sich nicht unbedingt in eine "thematische Schublade" einordnen lassen. Sie aber deshalb der Vergessenheit anheimfallen zu lassen, wäre sicherlich zu schade. Vielleicht können Forschende sie später doch noch gebrauchen. Immerhin lassen sich hier Bausteine finden für die Betrachtung von standesgemäßen Wohnungseinrichtungen der Vergangenheit, aber auch über den "kleinen" Widerstand im Dritten Reich, bemerkenswerte Adelsideen und vieles mehr. Aus diesem Grunde bringen wir im folgenden Abschnitt einige dieser Zufallsfunde, hoffen aber auch, daß sie für manche Familienforschung wertvolle Hinweise bereit halten. I. Die Heilung des Hüftschmerzes 1812 "Am 17ten November 1812 betraf mich das Unglück, durch Umwerfen in meinem Wagen mir die linke Hüfte so gänzlich auszufallen, daß ich mich nicht von der Stelle bewegen konnte. Vergebens suchte ich einige Tage Hülfe, bis mir zu meinem Glücke der zu äußerlichen Kuren approbirte Besitzer einer Kolonistenstelle Bartschdorf bei Herrnstadt, Herr Johann GottlobScholz, empfohlen wurde. - dieser Mann ward mein Retter, und konnte erst am 6ten Tage nach dem unglücklichen Fall die Kur anfangen, vollendete sie aber, mit Gottes Hülfe, [nach] 8 Wochen so glücklich, daß keine Schwäche oder Schmerz zurückgeblieben ist. - Zwei Jahre durch habe ich diese Erfahrung gemacht, und halte es daher für meine Pflicht, dem Herrn scholz doch jetzt öffentlich ehrenvollen Dank zu sagen, und ihn auch andern, die seiner Hülfe nöthig haben könnten, als einen geschickten und würdigen Mann zu empfehlen, wozu mich allein Menschenliebe und Wahrheit bestimmt. Kottleve im Trebnitzschen Creise, den 17ten November 1814. E.C. verw.[itwete] v.Plotho" [1] II. Die Hakenkreuzfahne als kleines Kringelchen 1935 Am Vorabend des Besuches von Hitler 1935 in Königsberg prangte die Stadt im roten Flaggenschmuck mit Hakenkreuzen auf weißem Grund. Aufgrund einer Denunziation wurde allerdings bekannt, daß an dem Haus Rosencranzallee 16 keine Flagge angebracht war. Die Hausbewohnerin, Frau v.Hassell, begründete dies wie folgt: "Die Hakenkreuzfahne flagge ich aus dem Grunde nicht, weil das Rot, von den Bolschewisten entlehnt, mich stört." Die Vorhaltungen eines politischen Leiters, diese Aussage wäre eine Beleidigung Adolf Hitlers und seiner Bewegung, rührte sie nicht. Vielmehr bekannte sie offenherzig: "Das kleine weiße Kringelchen mit dem Symbol darin bedeutet für mich nichts". Weiter sagte sie aus, sie wünsche sich die Zeit des Wilhelminismus zurück, bejahe zwar den Führer, halte aber auch dem Kaiser die Treue. In der gleichgeschalteten Presse wurde Frau v.Hassell daraufhin mit späteren Sanktionen ihrer Aussagen gedroht: "Wenn sie sich aber bewußt außerhalb der Volksgemeinschaft stellt, so darf sie sich nicht wundern, wenn der Staat, der sie ernährt, sie eines Tages unter die Lupe nehmen wird." [2] III. Eine "Auction vorzüglich schöner Meubles" 1809 Der spätere Oberpräsident der Provinz Brandenburg Georg Christian v.Heydebreck war vor 1809 als pommerscher Kammerpräsident tätig. Ein Blick in seine Dienstwohnung Lastadie Nr.81 in Stettin, in der er von Ende 1806 bis Ende 1808 gelebt hat, erlaubt uns eine zeitgenössische Quelle. Unter seinen "Meubles" fanden sich eine Standuhr, Sekretäre, Bücherspinde, eine Schenke (Bar) aus Mahagoniholz, Pfeilerkommoden mit Marmoreinlagen, Spiel- und andere Tische von Mahagoniholz, mehrere Sofas und Stühle aus Birkenholz und wieder Mahagoni, dann lakierte Tische, einen großen Spiegel mit Mahagonieinfassung, eine Alabasterlampe, "3 schöne Lüstres", vier Fußtapeten von Tuch und Plüsch, eine Badewanne, mehrere eiserne Bettstellen und "anderes dergleichen nützliches Hausgeräth". Von einem großen Porzellan-Tafelservice wurde gegessen, Bier- und Weingläser dienten der Trankaufnahme. [3] IV. Ein "Hetzplakat" im "Kaschemmenviertel" 1934 Der Rittmeister a.D. H.v.Kramsta, Mitglied der Landesabteilung Hannover der Deutschen Adelsgenossenschaft, sah eines Tages im Jahre 1933 oder 1934 bei einem Hannoveraner Geschäftsmann in dessen Schaufensterauslage ein Plakat der Deutschen Arbeitsfront mit der Aufschrift "Es gibt nur einen Adel, den Adel der Arbeit!". Daraufhin schrieb v.Kramsta dem Geschäftsmann einen Brief, in dem er sein großes Bedauern kundtat, daß er in seinem Geschäft ein "Hetzplakat gegen den Adel" habe erblicken müssen. "Wenn das in einem kleinen Kramladen im Kaschemmenviertel geschieht", so v.Kramsta weiter, "wundert man sich nicht; wenn das ein großes Geschäft macht, das seit Jahrzehnten den Adel zu seinen Kunden zählt, so empfindet man es als eine Takt- und Geschmacklosigkeit ersten Ranges. Es ist selbstverständlich, daß wir, sämtliche Standesgenossen, mit denen ich bisher darüber geprochen habe, stimmen mir darin bei, einen Laden nicht betreten, indem tendenziöse Hetzplakate gegen uns veröffentlicht aushängen". Dieser Fall wurde von der NS-zensierten Presse gern aufgegriffen, um die Feindlichkeit des Adels zur "Volksgemeinschaft" bloßzustellen. Die Deutsche Adelsgenossenschaft erfuhr ebenfalls von diesem Fall und distanziere sich von Rittmeister a.D. v.Kramsta. Sie bedauerte seinen Brief und erklärte ausdrücklich, v.Kramsta habe mit der Genossenschaft nichts mehr zu tun, denn er sei bereits im Herbst 1933 ausgetreten, um damit gegen die Gleichschaltung im NS-Sinne zu protestieren. [4] V. Die Commodität in extraordinärer Ausführung 1790 Wie vermögend der Kgl. Preußische Obrist Ernst Boguslaw
v.Bandemer (1729-1790) gewesen sein muß, kann man an dem von ihm
hinterlassenen Inventar erkennen, daß in einer ausführlichen
Liste bei seinem Tode im Jahre 1790 aufgestellt wurde. Es zeigt uns seine
unmittelbare Wohnumgebung. Demnach besaß er ein Haus in Berlin am
Carrée - dem heutigen Pariser Platz. Darin lagen sogenannte "Fußtapeten
von Hautelisse" (Teppiche), eine graue Schenke mit Glastüren, einen
grau gestrichenen Schreibspind von Kiefernholz und einen grau gestrichenen
Tisch mit ein einem Schreibkasten. Ansonsten war seine Wohnungseinrichtung
farbiger; seine Frau besaß einen Toilettentisch aus Mahagoni mit
einem Innenbelag von Zeder, er selbst besaß außer seinem eigenen
Bett einen Bettsack, der ihm, wie vielen anderen häufig auf Feldzügen
und in Manövern befindlichen Militärs als "Feldequipage" diente.
Diskreter wurde da schon im Bandemerschen Hause die Abortfrage gelöst;
hier suchte man den wahren Zweck eines Nachtstuhls (damals kursierten auch
die Bezeichnungen "Locus secretus" = Ort des Absonderns oder "Gelegenheit")
durch äußerliche Tarnung zu kaschieren. Bei Ernst Boguslaw sah
der Nachstuhl wie ein Spind aus, trug den in eine andere Richtung lautenden
unverdächtigen Namen "Fauteuil de Commodité", in anderen Adelshäusern
der Zeit sah er aus wie eine Reiselade und trug den Namen "Commodität"
und es war schon äußerst unstandesgemäß, als der
Dichter Frhr.v.Canitz im 18.Jahrhundert offen zugab, er würde seine
Gedichte "auf demjenigen Stuhle ... verfertigen, auf welchem andere Leute
am wenigsten mit dem Kopfe zu arbeiten pflegen".
VI. Der verschwundene Rittmeister 1813 Carl v.Portugall (1770-1813), der keinesweges aus Portugal kam, sondern einem seit dem 16.Jahrhundert in Portugall ansässigen Geschlecht entstammte, war zuerst Kadett gewesen und dann als Berufoffizer bei den preußischen Husaren 1786 eingetreten. Im April 1800 erhielt er eine Erlaubnis vom König, sich in fremde Dienste zu begeben; nun betätigte er sich als "österreichischer Grenzgänger". Im Juni 1813 aber kehrte er nach Preußen zurück und nahm aktiv an den Befreiungskriegen gegen Napoleon teil. Als Rittmeister kam er zur schlesischen Landwehr-Kavallerie und diente keine sechs Monate, als ihn sein Schicksal in Form einer Kanonenkugel ereilt, die ihn am 3.Oktober 1813 im Alter von 43 Jahren bei Wartenburg traf. Hierüber berichtet ein Graf Henckel in seinen Erinnerungen folgendes: "Im Walde wurde ein Rittmeister v.Portugall, während ich mit ihm sprach, sammt seinem Pferde von einer Kanonenkugel erschlagen, die sonderbarerweise ihm auf den Kopf und durch den ganzen Körper und durch das Pferd zugleich ging, so daß er wie verschwunden war." [6] VII. Jagdeinladungen in den Osten sind tabu 1958 "Die Mitgliederversammlung der Vereinigung der deutschen Adelsverbände hat in ihrer Sitzung am 19.April 1958 in Bad Godesberg festgestellt, daß es einem deutschen Edelmann nicht ansteht, von Jagdeinladungen in die autoritär regierten Ostländer Gebrauch zu machen und dort vielleicht in Revieren zu jagen, aus denen die rechtmäßigen Eigentümer vertrieben worden sind. Mag es auch zahlreiche Deutsche geben, die an einer derartigen Handlungsweise nichts finden und mancherlei scheinbar stichhaltige Gründe dafür anzuführen wissen, so sollte doch ein Edelmann nicht um eines Vergnügens willen seine adelige Haltung verlieren." [7] VIII. Sprechen mit dem Kapellmeister 1928 "Auf dem Gebiete der Musik wird heute viel Neues herausgebracht. Es vergeht wohl kaum eine Woche, in der nicht ein neuer Schlager komponiert bzw. zusammengestellt wird ... Man kann es heute erleben, daß nach dem Pilgerchor aus Tannhäuser flotter Charleston getanzt wird. Ebenfalls finden alte Militärmärsche mit Vorliebe zu diesen Zwecken Verwendung ... Jeder aufrechte Deutsche sollte hiergegen angehen ... Sobald derartige Lieder ertönen, ist der Tanz zu vermeiden oder abzubrechen. Sollte das nicht genügend bemerkt werden, so ließe sich auch durch andere Mittel (Rufen, Sprechen mit dem Kapellmeister) deutlich machen, daß solche Lieder nicht gewünscht werden. Es sollte in Zukunft zumindest bei jedem Tanzfest, an dem Adelige beteiligt sind, unmöglich sein, daß dergleichen durchgelassen wird. Dr.v.Wurmb, Eldagsen" [8] IX. Strafverfahren wegen "falschen" Vorfahren 1934 "Wieder einmal muß ich hier in der Öffentlichkeit für eine adelige Sippe eintreten, die mit tückischer Hartnäckigkeit jüdischer Blutsmischung verdächtigt wird, ohne daß auch nur der geringste Anlaß dazu gegeben wäre. Einer der Beteiligten hat bereits viermal gegen Urheber dieser Behauptung Privatklage erhoben ... Hoffentlich kommt es bald soweit, daß die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse anerkennt, wenn deutschblütigen Menschen zu Unrecht der jetzt doch recht schwerwiegende Anwurf jüdischer Blutsbeimischung gemacht wird, und daß dann öffentliche Klage erhoben wird. Frhr.v.Houwald" [9] X. Quellen für die obigen Einträge
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