Institut Deutsche Adelsforschung
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FAQ´s -Frequently asked questions

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

1. Welche Adelsrangfolgen gab es?

Als höchste politische Würde wurde der Titel Kaiser vergeben oder angenommen. Es gab ihn schon im römischen Weltreich, wo er eigentlich zuerst ein Personenname des Julius Cäsar war, den die Römer und dann die Griechen "Kaisar" nannten. Da das römische Reich ein Weltreich war, verband man mit dem Begriff auch eine Weltmacht. Nach Erlöschen der römischen Macht in Europa wurde das Kaisertum im Jahre 800 von den Franken wieder aufgenommen. Bis heute hat sich der Begriff gehalten, in Deutschland gab es bis bis 1918 einen "Deutschen Kaiser". Er gehörte zur Gruppe des Hochadels und der Fürsten.

In der Rangfolge an nächster Stelle stand in der Fürstengruppe der König, vom althochdeutschen "Chunni" abgeleitet, was soviel wie "Geschlecht" bedeutete. Der König war Oberhaupt eines Stammes und wurde bei allen germanischen Völkern erblich. In der Geschichte stritten sich weltliche (Kaiser) und geistliche (Papst) Herrscher um das Recht, den Königstitel zu verleihen. In Deutschland gab es zuletzt (1918) fünf Könige, nämlich die von Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg. Der König hatte gegenüber den übrigen Fürsten den Vorzug gewisser Privilegien (Anrede "Euere Majestät") und er konnte auch selbst adeln.

Dann folgte (ebenfalls in der Fürstengruppe) der Herzog, abgeleitet vom lateinischen Wort "dux". In Germanien ursprünglich ein erwählter Heerführer. Später wurde er im Frankenreich als Mittler zwischen königlicher Gewalt und den Grafen eingesetzt, mehrere Grafschaften wurden unter einem Herzog vereinigt. In Deutschland gab es mehrere Herzog- und auch Großherzogtümer bis 1918, die ebenfalls das Recht hatten, zu adeln, beispielsweise das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

Schließlich gehörte zur Gruppe der Fürsten noch der einfache Fürst, abgeleitet vom althochdeutschen "furisto", das ehemals den Obersten oder Führer eines politischen Verbandes bezeichnete. Man unterscheidet geistliche (Erzbischöfe, Bischöfe) und weltliche Fürsten (hierzu zählen auch Mark- und Pfalzgrafen sowie Kurfürsten, die das Recht hatten, den Kaiser zu wählen). Seit 1918 regierte in Deutschland kein Fürstenhaus mehr, aber viele dieser "Häuser" existieren noch heute als Familie.

Als nächstes kam der Graf, der anfänglich mit den Fürsten gleichgestellt, später aber ihnen untergeordnet wurde und ursprünglich von einem König oder Fürsten als dessen Beamter ernannt worden war. Grafen durften dafür Land nehmen oder erhielten für ihre Dienste besondere Vorrechte. Verwaltungsbezirke unter Grafen nannte man Grafschaften. Später wurde der Titel Graf verliehen, ohne daß daran ein Amt gebunden war.

Dann folgte der Freiherr, im Mittelalter auch Edelherr genannt, ursprünglich die Bezeichnung eines "wahrhaft freien Mannes" im Gegensatz zum abhängigen Bauern. Später wurde der Titel als Adelsrang verliehen, namentlich in Österreich, weniger in Norddeutschland. Im späten Preußen bis 1918 war ein gewisses Vermögen und Einkommen an die Verleihung des Titels geknüpft. Der Freiherr ist der letzte titulierte Adelige.

Auf einer Zwischenstufe zwischen titulierten und untitulierten Geschlechtern standen die Ritter und die Edlen, wobei man in Österreich diese Gruppe auch mit der kommenden (dem untitulierten Adel) zusammenfaßt. Diese Adelsbezeichnungen wurden vornehmlich in Süddeutschland und in Österreich verliehen, gelegentlich auch nur für eine Person (sogenannter "Personaladel", während der gewöhnliche Adel für alle Nachkommen weiblichen und männlichen Geschlechts im Mannesstamm erblich war).

Die größte Gruppe des Adels stellten schließlich die Untitulierten, die, wie der Name schon sagt, keinen Titel besaßen. Es waren dies Familien des Niederadels, die lediglich ein "v.", ein "v. und zu", ein "zu", seltener auch ein "am" oder ein "vom" als Adelszeichen führen. Es gab jedoch auch Adelsfamilien, die gar kein Adelszeichen führen und trotzdem adelig waren. Entstanden war das "von" oft durch die Übernahme von Herkunftsbezeichnungen im Mittelalter; sie wurde zumeist durch ein Diplom bis 1918 verliehen.

2. Wie lautet der Ehrenkodex des europäischen Adels?

Im Anschluß an die Versammlung der europäischen Adelsorganisation Cilane (Commission d´Information et de Liaison des Associations Nobles d´Europe) im portugiesischen Porto verabschiedeten deren Mitgliedsverbände am 2.September 1989 (hier exzerpiert nach dem Original im Deutschen Adelsblatt, Jahrgang XXXVII, Kirchbrak 1998, Seite 9-10) eine Resolution zum Verhaltenskodex des Adels, an dem sich im 21. Jahrhundert jedes Mitglied otientieren sollte und dem auch der deutsche Verband der Erinnerungsgemeinschaft des historischen Adels (die "Vereinigung der deutschen Adelsverbände") beigetreten war: In diesem "Ethischen Kodex des europäischen Adels", empfahl der europäische Adelsverband seinen Mitgliedern den persönlichen Einsatz für das Wohl einer europäischen Gesellschaft, die sich im Umbruch befände, und teilt die Empfehlungen in drei Ebenen, die den geistig-moralischen, den familiären und den gesellschaftlichen Bereich betreffen.

Bei geistig-moralischen Werten sei es gleichgültig, welcher Religion oder philosophischen Weltanschauung der Adelige angehöre, er müsse in jedem Fall andere religiöse oder philosophische Traditionen respektieren und sich zu einem geistigen Erbe bekennen, das der Würde der Person einen hohen Stellenwert beimesse, aber jede Art von Intoleranz und Sektierertum ausschließe. Ferner solle jeder Edle die  Förderung der Menschenrechte unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und Rasse verwirklichen helfen und außerdem eine "Kultivierung der Ehrenhaftigkeit und des Sinnes für Ehre [betreiben]; besonders soll darauf Wert gelegt werden, seine Verpflichtungen zu erfüllen und sein Wort zu halten. Den Sinn der Freiheit [ist] darin zu sehen, Herausragendes anzustreben, Verantwortung zu übernehmen und uneigennützig zu dienen."

Die familiären Werte setzen einen weiteren wichtigen Schwerpunkt. Die Familie müsse für jeden Adeligen Ausgangspunkt der Gesellschaft sein, denn nur sie könne Dreh- und Angelpunkt erfolgreichen kontinuierlichen Wirkens zum Allgemeinwohl sein. Gepflegt werden müsse die "Schönheit der ehelichen Liebe" und die Würde der Ehe, das Ehepaar solle sich außerdem durch "verantwortliche Fruchtbarkeit" der Zukunft öffnen. Der Schutz des kulturellen Erbes, die Erinnerung an die Verstorbenen, die Erhaltung der Familientraditionen, Familiensolidarität und -sinn, Achtung zwischen den Generationen und Betätigung im Familienverband seien zu fordern.

Im Bereich gesellschaftlicher Werte schäle sich aus der traditionellen adeligen Gesinnung der Wunsch heraus, leitende Funktionen auszuüben und und den Geist des Dienens aufrecht zu erhalten. Der Adel dürfe nicht der Degeneration anheimfallen, sondern müsse sich berufen fühlen, zu führen und Verantwortung für ein größeres Ganzes zu übernehmen, aber nicht um der eigenen Vorteile willen, sondern zum Wohl Aller. Daher solle jeder Adelige Sprachkenntnisse erwerben und alle anderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die ihn zum Führen prädestinieren. Er solle zudem jede Mittelmäßigkeit durch professionelle Ausbildung vermeiden, eine Haltung pflegen, die sich nicht an unmittelbarem Profit und an Macht orientiert, Verantwortung aus der Geschichte entwickeln, Unternehmergeist und Mut zur Opferbereitschaft zeigen, aktiv am Aufbau Europas teilnehmen, Bürgersinn und gemeinwohlorientiertes Handeln praktizieren.

Der Erhaltung eines bestimmten Lebenstiles, beinhaltend die Sorge um das Wohlergehen Anderer, insbesondere Schwächerer, der Wahrung der Höflichkeit und Praktizierung ebensolcher Umgangsformen, der Verwurzelung in der örtlichen Gemeinde, der Verbundenheit mit Grund und Boden, dem Heimatsinn und dem berechtigten Nationalstolz müsse ebenfalls Priorität eingeräumt werden. Bei der Berufswahl dürfe nicht auf Prestige und Verdienst, sondern muß auf den Nutzen für die Gesellschaft geblickt werden. Ferner gehöre der Umweltschutz und die Bewahrung der natürlichen Ressourcen ebenso wie die Anerkennung der positiven Rolle des Humors in der Gesellschaft (sic!) zu den Grundpfeilern adeligen Denkens, das als Vorbild für Mitmenschen wirken solle.

Anmerkung:

Diese beiden Texte stammen von Dr. phil. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., M.A., B.A., ursprünglich aus dem Jahre 1998, reformuliert und überarbeitet 2021. Als Quellen wurden (außer dem bereits erwähnten Adelsblattaufsatz zum Ehrenkodex) ferner benützt: a) Kalm, Harald v.: Das Preußische Heroldsamt 1855-1920, Adelsbehörde u. Adelsrecht in d. preußischen Verfassungsentwicklung, Berlin 1994, 273 Seiten, b) Nomen Nescio: Adel, in: Gert Oswald: Lexikon der Heraldik, Mannheim / Wien / Zürich 1984, Seite 19-25, c) Frölichsthal, Georg Freiherr von: Adelsrechtliche Begriffe. Definitionen und Beschreibungen, in: Deutsches Adelsblatt. Mitteilungsblatt der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände, Jahrgang 41, Kirchbrak 2002, Seiten 7-8, 37-38, 63-64, 911-92, 127-128 und 153-154.



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