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Norddeutsche Adelszeugen im Streit um Delmenhorst 1548/68

Hinweise auf Zeugenaussagen mit biographischen Daten aus dem 16.Jahrhundert

Im Jahre 1547 hatte Graf Anton von Oldenburg im Schmalkaldischen Krieg die Herrschaft Delmenhorst in Niedersachsen mit Gewalt an sich gebracht. Da diese Herrschaft seit dem 15.Jahrhundert vom Münsteraner Bischof besetzt war, glaubte dieser, die gewaltsame Einnahme des Oldenburgers sei widerrechtlich. Er strengte daher einen Prozeß an, der vor verschiedenen Gerichten um die Rückgabe der Herrschaft verhandelt wurde. Vom Reichshofrat, bei dem der Prozeß 1548 begann, wurde er schließlich ans Reichskammergericht weitergereicht.

Beide Parteien boten eine Unmenge an Zeugen auf, um ihre Sichtweise der Rechtsverhältnisse zu unterstreichen. Dabei wurden auch viele Adelige aus Norddeutschland zitiert und befragt. Neben den Sachaussagen hinterließen die befragten Zeugen aber immer auch Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen, die wir uns hier zunutze machen wollen. Die überlieferten Akten enthalten kurze biographische Daten über eine Reihe von spätmittelalterlichen Edelleuten vorwiegend des norddeutschen Raumes.

Als Beispiel für mögliche Auskünfte personengeschichtlicher Art dient ein Eintrag aus der Befragung der Zeugen vom 28.April 1548 in der kaiserlichen Reichshofratkanzlei zu Augsburg:

  • "Jost v.Dinklage, Domherr zu Osnabrück und Paderborn, ist dem Bischof von Münster nur als Domherr zu Osnabrück verpflichtet, sein Vater hatte zu Lebzeiten wohl Lehn vom Bischof, er selbst aber gar nicht".
Auch wenn in diesen Einträgen genealogische Tagesdaten nicht zu erwarten sind, so sagen diese Auskünfte doch
Einiges zur Person, so daß es sich um einen willkommenen Registerbeitrag zur norddeutschen Adelsgeschichte handeln wird, wenn wir hier an dieser Stelle eine Liste der (schon transkribierten und gedruckten) Quelleninhalte bringen.

Im folgenden Abschnitt ist zunächst einmal eine Liste der vorkommenden Inhalte zur ersten Orientierung vermerkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern die genaue Bezeichnung des Fundortes zu und den Standort, damit Sie sich gegebenenfalls Reproduktionen der Quellen bestellen können.

Amelunxen, Hermann v.
Bardenfleth, Gerd v.
Beer (Behr?), Arnd v.
Bernefur, Jost v.
Bicker, Luder v.
Bokerodt, Wilhelm v.
Borch, Arnoldus v.der
Broeck (Broeke), Gerd v.
Budde, Gisbertus v.
Busch, Albert v.dem
Crumpe, Otto v.
Damme, Otto v.
Dinklage, Herbert v.
Dinklage, Johann v.
Dinklage, Jost v.
Elmendorff, Herbert v.
Eppen, Klaus v.
Frieß zu Heslager, Johann v.
Guldenstern, Magnus v.
Holte (Hollte), Henrich v.
Hovelen, Gerhard v.
Hude, Kurt v.der
Hude, Segebad v.der
Kluver, Borchart v.
Kluver, Heinrich v.
Langen, Asken v.
Langen, Berent v.
Langen, Herbort v.
Langen, Hermann v.
Lüdinghausen, Anton v.
Lutten, Rodolf v.
Mandelsloh, Marie v.
Minden, Asmus v.
Nagell, Gerhard v.
Quernheim (Quernenn), Alhart v.
Rantzau, Christoffer v.
Rantzau, Sivert v.
Reken, Frederich v.
Reventlow, Ivo v.
Rietberg (Riepperg), Otto Graf v.
Rietberg (Rietperg), Johann Graf v.
Schagen, Johann v.
Schenckinck, Hermann v.
Schmiesing, Johann v.
Schmising, Heinrich v.
Steding, Wilcken v.
Steiten (Styten), Antonius v.
Thülen (Thuilen), Arnold v.
Varendorp, Eberhard v.
Varendorp, Evert v.
Varendorp, Ludloff v.
Voss, Bernhard v.


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Der obige Eintrag ist der erste Teil eines von uns exklusiv erstellten Quellen-Nachweises. Ein Quellen-Nachweis ist eine exakte Angabe des Fundortes eines historischen Dokuments in Bibliotheken und Archiven. Nur damit kann man Reproduktionen der Originale bestellen, bisweilen auch als Digitalisate online einsehen. Hier finden Sie ein PDF-Beispiel für einen Quellen-Nachweis. Folgend können Sie vollständige Quellen-Nachweise bestellen; wir berechnen Ihnen dafür 25 Euro je Familienname. Anhand unseren Musterantworten sehen Sie zudem, wie eine Liste mit Quellen-Nachweisen aussieht.

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