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Verbrecherlisten aus Norddeutschland 1800-1870

Eine Einführung zur Charakteristik der Quellengattung "Verbrecherlisten"

Auf dieser Internetseite wird ein Einblick gegeben in die Genesis, Entwicklung und Charakteristik sogenannter Verbrecherlisten, ihre Vorgänger, ihre Nachfolger, ihren Zweck, ihre Qualität und Quantität. Schwerpunkt der Darlegungen sind die Listen aus dem norddeutschen Raum des 19.Jahrhunderts, speziell Verzeichnisse aus Schleswig-Holstein.

Aber auch verwandte Quellengattungen wie Steckbriefe, Gauner- und Diebslisten oder Fahndungsblätter werden am Rande in die Darstellung mit einbezogen, wenn es um Vergleiche, Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Modifikationen der Verbrecherlisten geht.

Insgesamt soll die Quellengattung allgemein für die Forschung vorgestellt und anhand von Beispieleinträgen aufgezeigt werden, welche Auskünfte unterschiedlichster Art man diesen Ordinal- und Nominaldaten sowie Massenquellen entnehmen kann. Aber auch die Grenzen der Forschung mit Verbrecherlisten werden kurz vorgestellt.

I. Vorgeschichte

Vom 16. bis 19.Jahrhundert erschienen in vielen Teilen Deutschlands intern für den Behördengebrauch oder öffentlich als Buch gedruckte und auch ungedruckte Listen über Verbrecher, Herumstreifer, Malefikanten, Missetäter, Herumstromer, Delinquenten, Betrüger, Übeltäter, Vaganten, Vagabunden, Obdachlose, Gauner, Jauner, Zigeuner, Diebe, Räuber, Banden und Angehörige ethnischer (Sinti und Roma) oder religiöser (Hebräer) Gruppen.

Diese Listen, die ihre Vorläufer mit den Mordbrennerverzeichnissen und Steckbriefen bis ins 16.Jahrhundert zurückverfolgen können, wurden entweder nach Sachbetreffen [1] oder chronologisch [2] angelegt. Zum einen Teil ist ihre Entstehung allein auf die Einvernahme und die Verhöre gefaßter Verbrecher zurückzuführen. [3] Ein anderer Teil dieser Listen bringt dahingegen nur behördliche Beschreibungen von Malefikanten, die sich in Haft befunden haben; [4] einheitliche Richtlinien zur Erstellung dieser Listen gab es nicht.

Verwandt mit den Steckbriefen, die allerdings speziell zur Fahndung nach flüchtigen Missetätern ausgearbeitet wurden und die sich vielfach in den diversen frühneuzeitlichen Gesetz- und Verordnungsblättern der deutschen Kleinstaaten auffinden lassen, führten die Listen aufgrund ihrer Zusammenfassung und Systematisierung zu einer Professionalisierung in der Kriminalitätsbekämpfung.

II. Genesis und Absicht der Listen

Ihr Zweck war die behördliche Bereitstellung von Personenbeschreibungen und Täterbiographien von Menschen, die mit dem jeweiligen Gesetz ihres Vaterlandes in Konflikt geraten waren. Diese Beschreibungen sollten eine Erkennung und Identifizierung der Delinquenten im Wiederholungsfalle sichern, teilweise die Beziehungen im kochemer Milieu rekonstruieren und die Strafverfolgung auch über die engen Grenzen der deutschen Kleinstaaten hinweg verbessern. Die Entstehung der Listen fällt damit in eine Zeit, in der dem Strafprozeß die Mittel der Inquisition und der Folter abhanden gekommen war, anderderseits aber auch moderne erkennungsdienstliche Mittel wie die Photographie oder der Fingerabdruck noch nicht zur Verfügung standen.

Für die Herzogtümer Schleswig und Holstein wurde das Projekt dieser Listen zu Beginn des 19.Jahrhunderts realisiert. Ende April 1802 hatte die holsteinische Landesregierung unter der Deutschen Kanzlei zu Kopenhagen bemängelt, daß Malefikanten, insbesondere

  • "Diebe und gefährliche Landstreicher ... bald unter demselben, bald unter verschiedenen Namen, an mehreren Orten im Lande Verbrechen begangen haben und deshalb in Untersuchung gezogen sind, ohne daß an dem einen Orte auf das an dem anderen begangenen, vielleicht schon bestrafte Verbrechen Rücksicht genommen werden können, auch daß es bei der Entweichung eines Verbrechers aus dem Gefängnisse den Gerichten oft sehr schwer geworden sey, ihn in den abzulassenden Steckbriefen hinlänglich genau und bestimmt zu bezeichnen." [5]
Demnach wurde vorgeschlagen, daß sogleich bei der Verhaftung eines Delinquenten sofort oder zumindest am folgenden Tag ein Signalement (eine textlich gefaßte Personenbeschreibung) aufzunehmen sei, in dem eine vollständige Deskription der Person, die beherrschten Sprachen und Dialekte, auffallende Merkmale (unveränderliche Kennzeichen), Delikte und Strafen sowie die Namen, die sich die Verbrecher gegeben hatten (sic!), anzugeben waren. [5] Das heißt, daß die Namen offensichtlich nicht durch eigene Nachforschungen der Behörden in die Listen übernommen wurden; möglicherweise sind einige der Namen sogar bewußte Decknamen gewesen. Dieser Umstand, der in seiner Bedeutung nicht zu vernachlässigen ist, wird deutlich, wenn man sich die Signalements von Wiederholungstätern betrachtet, die zum Teil mit leichten Abänderungen in der Schreibweise der Namen verzeichnet wurden.

Listen dieser handschriftlichen Signalements mußten dann in Schleswig-Holstein ab 1802 in turnusmäßigen Abständen an die beiden schleswig-holsteinischen Oberdicasterien (Gerichtskollegien), die Oberkriminalgerichte zu Gottorf und Glückstadt, eingesandt werden. Territorial erstreckten sich die Listen auf Verhaftete in den Herzogtümern Schleswig und Holstein, die Stadt Altona, die Herrschaft Pinneberg und die Grafschaft Ranzau. [5]

In Gottorf und Glückstadt wurden die handschriftlichen Notizen der Beamten koordiniert, mit Anmerkungen versehen (beispielsweise über das Vorkommen in früheren Listen) und erstmals 1803 zum Druck gegeben. Dieser Druck, zuerst einmal, später dann zweimal jährlich, geschah jedoch nicht öffentlich, sondern ausschließlich für den Behördengebrauch, weil ein Bekanntwerden der Listen im kochemer Milieu zu erheblichen Fahndungseinbußen geführt hätte. [5]

Die Listen erschienen jeweils getrennt zeitlich parallel laufend für das Herzogtum Schleswig und das Herzogtum Holstein. Gedruckt wurden sie nur in geringer Auflage (in einer "hinlänglichen Anzahl") und unter den beiden Oberkriminalgerichten Gottorf und Glückstadt ausgetauscht, "damit sie allen und jeden Obrigkeiten mitgetheilet werden können". Offensichtlich hat sich der Austausch entgegen der obigen offiziellen Bemerkung aber nur auf diese beiden Territorien und Behörden beschränkt. Für diese Vermutung spricht die Tatsache, daß die Listen keinerlei Verweise auf Listen anderer Staaten enthalten. Zusätzlich waren allerdings 12 Exemplare an die Deutsche Kanzlei nach Kopenhagen einzusenden, deren dortige Verwendung unklar bleibt; möglicherweise sind sie von dort aus weiterverteilt worden. [5]

III. Inhalte und Qualität der Verbrecherlisten

Bei den schleswig-holsteinischen Verbrecherlisten handelt es sich um mit der Zeit ständig verbesserte Ausdrucksmittel sich langsam entwickelnder erkennungsdienstlicher Methoden der schleswig-holsteinischen Justiz- und Polizeibehörden, auch wenn diese nie soweit gediehen wie die in größeren Territorien gleichzeitig erscheinenden Polizei-Blätter.

Sie sind unterschiedlich umfangreich, unter verschiedenen Aspekten zusammengestellt, insgesamt also quantitativ und qualitativ höchst inhomogen. Kernstück fast aller Verzeichnisse waren sogenannte Signalements von jeweils mehreren Personen. Neben der Angabe von Alter, Vornamen und Nachnamen kann man in vielen Personenbeschreibungen auch Daten finden zu den Parametern Gaunernamen, Aliasnamen, Herkunft, Aufenthaltsort, Berufstätigkeit oder Subsistenzstrategie, Täterbiographie, Beziehungen im kochemer Netzwerk und zu anderen Malefikanten, früheren Strafen und Untersuchungsort.

Betrachtet man sich die Originaleinträge insgesamt, so fällt im Gegensatz zu den Gauner- und Diebslisten des 18.Jahrhunderts aus Südwestdeutschland eine größere räumliche Mobilität der Delinquenten auf. Dies hat direkte Rückwirkungen auf die Bedeutung der Listen.

Denn bei geringer räumlicher Mobilität wäre zu erwarten, daß die Beschriebenen aus dem Territorium stammten, indem sie auch verhaftet worden sind. Viele Malefikanten aber stammten (angeblich nach Eigenbekundungen) nicht aus Schleswig-Holstein, sondern kamen aus Niedersachsen, Vorpommern, Mecklenburg und Hamburg. Vereinzelt finden sich auch Ausländer aus Bayern, Westfalen, Sachsen, Thüringen, Schlesien, Ungarn et cetera.

Das relativ zahlreiche Vorkommen Auswärtiger erhöht die Wichtigkeit der Listen, weil man bei den dort Erwähnten nicht unbedingt davon ausgehen könnte, daß sie in schleswig-holsteinischen Verbrecherlisten genannt werden. Die Listen dürfen dadurch überregionale Bedeutung beanspruchen, wenn sich diese auch insgesamt wohl auf den norddeutschen Raum beschränkt.

IV. Beispiele für Originaleinträge in vollständiger Abschrift

Anhand einiger Beispiele soll die Charakteristik der Verbrecherlisten als auch verwandter Quellen dargestellt werden. An der folgenden Auswahl wird bereits deutlich, wie sehr sich die Inhalte der einzelnen Quellen unterscheiden können, aber auch, welche Auskünfte sie im Allgemeinen bereithalten. Sie setzen sich zusammen aus einem verarbeiteten Steckbrief, zwei Einträgen verschiedener Verbrecherlisten, einem Abschnitt aus einer Herumstreiferliste und zwei Einträgen aus einer Herumtreiberliste.

IV.1. Volltextbeispiel für den Eintrag einer Steckbriefliste von 1817

  • Friedrich Kratzberg, gebürtig aus Aderstädt, Amts Peine, 21 Jahre alt. Signalement: 5 Fuß 9 Zoll hoch, hat blondes Haar und ebensolche Augenbrauen, bedeckte Stirn, blaue Augen, stumpfe Nase, mittelmäßigen Mund, etwas rundes Kinn, ovales Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe. Er entsprang den 17ten October 1817 in Gesellschaft des Johann Heinrich Marquard aus der Festung Nienburg, und wurde vom Garnisongerichte mit Steckbriefen verfolgt. [6]
IV.2. Volltextbeispiel für den Eintrag einer Verbrecherliste von 1804/05
  • Stanislaus Grochowsky, Verbrechen: Wiederholte große Diebstähle. Ort der Untersuchung: Kiel. Signalement: aus Großhelm im Krakauischen, 33 Jahre alt, 69 Zoll hoch, ist etwas blaß und schmal von Gesicht, hat eine hohe Stirn, blaue große Augen, eine spitze etwas lange Nase, einen kleinen Mund mit vollständigen Zähnen, etwas großen Ohren, bei dem linken Auge und auf der rechten Backe eine kleine Warze, dunkelbraunes kurz abgeschnittenes Haar, und einen mäßigen Backenbart. Der Oberkopf ist zwar noch nicht ganz von Haaren entblößt, doch ist der Anfang einer sogenannten Glatze vollständig zu sehen. Er hat einen schmächtigen Körperbau, schmale Schultern, proportionirliche Beine und Lenden, fleischige weiche Hände, und etwas kurze Finger. An dem Gelenk der rechten Hand hat er von einem Säbelhieb eine sehr deutliche Narbe und auf der Brust gleichfalls eine schwache Narbe eines Degenstoßes. Sein Dialect ist in der deutschen Sprache etwas fremd und hoch, doch spricht er sehr deutlich, und ist auch der polnischen, französischen und italienischen Sprache mächtig. Bestrafung: Zur sechsjährigen Zuchthausstrafe und demnächst zur Landesräumung verurtheilt. [7]
IV.3. Volltextbeispiel für den Eintrag einer Herumstreiferliste von 1799
  • Andreas Cornelsen, als Herumstreifer festgestellt am 20.December 1799. Sey aus Bröns im Amte Hadersleben gebürtig, 52 Jahr. In seiner frühern Jugend wäre er mit seinen Aeltern nach Föhr gezogen, von da 1769 nach Ostindien gegangen, wo er als Soldat in Holländischen Diensten seine Gesundheit eingebüßt habe. Mit einem Aussatz behaftet wäre er vor ungefähr drei Jahren in sein Vaterland zurückgekehrt, man habe ihn aber weder zu Hadersleben noch auf Föhr aufnehmen wollen, sondern der Landvogt habe ihn mit einer Bescheinigung seiner hülflosen Lage auf Bettelei fortgeschickt. Er trug einen grünen abgerissenen Ueberrock, kurzes Haar, war mittlerer Statur, blatternarbig im Gesicht, hatte durch Flintenschuß das rechte Ohr halb und das rechte Auge verloren. Angehalten in der Herrschaft Pinneberg, und als krank und hülfsbedürftig nach seinem letzten Aufenthalt, der Insel Föhr, zurückgeschaft (sic!). [8]
IV.4. Volltextbeispiel für den Eintrag einer Verbrecherliste von 1817
  • Anna Margarethe Wulf, wiederholte Brandstiftung, Ort der Untersuchung: Rastorf, Arbeitsfrau, 43 Jahre alt, hat dunkelblondes Haar, schmale Stirn, hellgraue Augen, grade [sic!] breite Nase, großen Mund, schmale Backen, rundes Kinn, kurzen Hals, spricht plattdeutsch, geht schleppend. Strafen: Enthauptung mit dem Beile und Aufpflanzen des Kopfes auf einen Pfahl, aus allerhöchster Gnade zu lebenswieriger Zuchthausstrafe gemildert. [9]
V. Verbrecherlisten in der Quellenkritik

Verbrecherlisten besitzen eine Reihe von Charakteristika, die bei der Arbeit mit ihnen gewisse Rahmenbedingungen vorgeben. Diese müssen bei jeder Arbeit mit dieser Quellengattung beachtet werden. Zunächst handelt es sich bei den Signalements um Mischungen aus Selbstdarstellung und Selbstwahrnehmung (der Delinquenten) und ihrer Fremdwahrnehmung (durch die Obrigkeit). Wie der Auszug aus den Bestimmungen zur Einführung der Listen vom April 1802 zeigt, sind einige der Daten (so der Name des Malefikanten) von diesen erfragt worden, unterlagen daher der freien Gestaltungsmöglichkeit derselben und müssen nicht der Wahrheit entsprechen. Sie können Mittel zum Zweck sein, um bestimmte Situtationen vorzutäuschen, sie erfüllten die Funktion eines Gestaltungsmittels innerhalb verschiedenster Überlebensstrategien des Betroffenen.

Auch sind vermutlich die Aussagen zu den persönlichen Daten wie dem Namen, dem Alter, dem Familienstand, der Herkunft und dem bisherigen Lebensweg nach Angaben der Betreffenden zusammengestellt worden, sofern er oder sie nicht bereits anderweitig als straffällig aufgefallen war und sich daher behördlicherseits bereits eine Täterbiographie autark von Eigenaussagen der Betroffenen aufstellen ließ. Manchmal haben die nicht mehr ermittelbaren Verfasser der Listen und auch anderer darauf teilweise aufbauender Verzeichnisse diesem mißlichen Umstand Rechnung getragen, indem sie dann vor die eingeholten Auskünfte der Betroffenen ein "angeblich" setzten.

Außen vor bleiben in den Verbrecherlisten (im Gegensatz zu den Gauner- und Diebslisten des 18.Jahrhunderts) zudem fast vollständig die Komplizenaussagen, was wiederum Vor- und Nachteile in sich birgt: Die kochemer Netzwerke der Landstraße bleiben undeutlich und unterrepräsentiert, denn persönliche Blickwinkel innerhalb der Randgruppe allerdings bleiben größtenteils unberücksichtigt.

Beim äußeren Bild der Erscheinung waren die Behörden darauf aus, ein möglichst objektives Bild zu zeichnen. Dieses Bild beinhaltete auch nicht selten detaillierte Beschreibungen der Kleidung. In Anbetracht der Armut der damaligen sozialen Randgruppen ging man davon aus, daß die Betreffenden oftmals über Jahre hinweg dieselbe Kleidung trugen. Auch bei der Beschreibung der Physiognomie und des Habitus legten die Erkennungsdienstler, die freilich noch weit entfernt waren von einer einheitlichen erkennungsdienstlichen Methode und Rasterfahndung nach bestimmten Merkmalen, die bei allen Verhafteten erhoben worden wären, Wert auf ihre eigenen Untersuchungen und Beschreibungen in möglichst objektiver Art.

Vergleiche der Signalements von Wiederholungstätern zeigen indes, daß manche Beamten Wert auf bestimmte Kennzeichen legten, andere wiederum nicht. Auch variieren zum Teil die Größenangaben der Betreffenden oder die Herkunftsorte. Hierzu ein Beispiel eines 1847 und 1852 erfaßten Delinquenten:

  • Beschreibung 1847: Johann Friedrich Wilhelm Schneeberg, Verbrechen: Erster kleiner Diebstahl, Ort der Untersuchung: Pinneberg, Signalement: Arbeitsmann aus Hamburg, 39 Jahr alt, 68 Zoll hoch, hat hellbraunes Haar, breite Stirn, aufgeworfene Nase, großen Mund, volle Backen, Doppelkinn, breite Schultern; spricht hoch- und plattdeutsch. Auf der rechten Backe große Narben. Strafen: Fünftägige Gefängnißstrafe bei Wasser und Brod und Landesräumung. [9a]
  • Beschreibung 1852: Johann Friedrich Wilhelm Schneeberg, Verbrechen: Verbotenes Wiederbetreten der hiesigen Lande und Betteln, Ort der Untersuchung:Altona. Signalement: Glaser aus Hamburg, 43 Jahr alt, 67 1/2 Zoll hoch, hat blondes Haar, niedrige Stirn, blaue Augen, große Nase, volle blasse Backen, breites Kinn, kurzen Hals, breite Schultern, spricht hoch- und plattdeutsch. Auf der rechten Backe mehrere Narben. Strafe: Sechsmonatliche Zuchthausstrafe und Landesräumung. [11]
Beide Signalements derselben Person (Nachfahren gleichen Namens leben heute in Kiel, Heide und Eckernförde) erschienen zwar in der gleichen Verbrecherliste, aber in einem zeitlichen Abstand von fünf Jahren. Während der erste Beamte beim Malefikanten noch ein Doppelkinn sah, wurde dies vom zweiten Beamten nicht mehr wahrgenommen. 1847 wurde bei dem Missetäter hellbraunes, 1852 dann blondes Haar festgestellt und auch bei der Beschreibung von Nase und Backen unterscheiden sich die Signalements deutlich, während die unveränderlichen Kennzeichen (Wangennarben) von beiden Beamten bemerkt wurde.

Selbst wenn man berücksichigt, daß sich der Beschriebene durch den natürlichen Alterungsprozeß verändert haben mag, erkennt man doch, daß die divergierenden Signalements vor allem auf unterschiedliche Wahrnehmungsmuster der erfassenden Obrigkeiten zurückzuführen war. Einen klar definierten und für alle Beamten verbindlichen Beschreibungskanon gab es zur Zeit der Verbrecherlisten daher noch nicht. [12] Dies trug neben der zwischen 1803 und 1860 stetig ansteigenden Anzahl und dem massenhaften Auftreten von Delinquenten mit dazu bei, daß sich die Fahndungserfolge in Grenzen hielten.

Am Rande sei bemerkt, daß neben unterschiedlichen Wahrnehmungsmustern der Beamten zum Teil auch massiv Vorurteile und Urteile in Fahnungsblätter eingerückt wurden, die wenig dienlich zur Ergreifung einer Person waren, trotzdem aber Eingang in gedruckte Schriften fanden. Diese Tendenz trifft zwar hauptsächlich auf Steckbriefe in Polizei-Blättern zu, ist aber auch dann und wann in den schleswig-holsteinischen Verbrecherlisten zu erkennen. Eines der in diesem Kontext markantesten Negativbeispiele bietet der Jurist v.Eggelkraut vom Königlich Bayerischen Landgericht zu Pfarrkirchen (Kreis Rottal-Inn, Niederbayern) im Jahre 1857:

  • "Joseph Burgstaller, aus Schonungen, bekannt unter dem Namen Einaug, ist einer niederträchtigsten Vagabonden, die der Erdboden trägt, und eines Raubes dritten Grades verdächtig. Pfarrkirchen, den 14.Juni 1855, Königlich Bayerisches Landgericht, v.Eggelkraut" [13]
Nach der Lektüre dieses Steckbriefes bleibt es doch sehr fraglich, ob diese Angaben dem erwünschten Fahndungserfolg dienlich gewesen sind!

Weiters ist bei der Arbeit mit Verbrecherlisten zu bedenken, daß sie keinen repräsentativen Durchschnitt der damaligen Bevölkerung oder einer bestimmten Gruppe der damaligen Gesellschaft zeichnen. Aufgenommen wurden in diesen Listen nicht einmal alle straffällig gewordenen Personen aus einem Sample "der Frauen", "der Männer", "der Hamburger", "der Welschen", "der 18jährigen", "der Barttträger", "der Adelsbetrüger" et cetera, sondern auch nur solche, deren Taten der Obrigkeit bekannt wurde, die das Verfahren überlebten und die in "Verhaft" kamen.

Bei einer naturgemäß unbekannt hohen Dunkelziffer der Delikte ist es daher nicht möglich, von "den Verbrechen" zu sprechen, die eine bestimmte Minderheit oder Randgruppe begangen hätte, denn die Listen bieten stets nur einen Ausschnitt aus der tatsächlichen Wirklichkeit.

An anderer Stelle wurde außerdem bereits darauf hingewiesen, daß ein weiterer kritischer Punkt in der allgemeinen Begriffsbezeichnung "des Verbrechers" liegt, die leicht beim heutigen Betrachter zur Fehleinschätzung führen kann; es sei daher an dieser Stelle ausdrücklich auf die gegebenen Erläuterungen der entsprechenden Seite über die Genesis des deutschen Gauner-Repertoriums hingewiesen.

VI. Fazit

Bibliographisch sind die norddeutschen Verbrecherlisten und ihre Abarten, Vorgänger und Fortentwicklungen im Gegensatz zu südwestdeutschen Gaunerlisten des 18.Jahrhunderts leider bisher nicht erschlossen (sie erschienen mindestens bis 1860). Dies erschwert derzeit noch ihren Bekanntheitsgrad und ihre Nutzungsmöglichkeiten. Wir möchten an dieser Stelle aber wenigstens der biographischen, familien- und ortskundlichen Forschung neue Möglichkeiten der Recherche mit unseren Registern zu einem Zettelkasten von über zehntausend Signalements eröffnen. Ein vollständiges und aktuelles Linkverzeichnis aller bei uns vorhandenen Nachweise auf diese Personenbeschreibungen finden Sie auf unserer Hauptseite im Deutschen Steckbrief-Register.

Gleichwohl bieten sich die Listen für eine ganze Fülle von weiteren Fragestellungen an. Ansätze der wissenschaftlichen Forschung und Auswertung (beispielsweise die große Bedeutung von Frauen in der Kleinkriminalität, das zeitweise Seßhaftsein von Gaunern, die Manifestierung von Stereotypen über Minderheiten, die Aufweichung des Mythos "Räuberbande") und viele weitere Aspekte soziologischer wie kulturhistorischer Art lassen sich anhand dieser Listen zahlreich finden.

Diese Ansätze hier zu erörtern, würde den Rahmen der Einführung in die Charakteristik der Quellengattung allerdings sprengen, außerdem sind sie bereits an anderer Stelle erörtert worden (siehe hierzu das annotierte Literaturverzeichnis).

Wie die vorangegangenen Abschnitte insgesamt gezeigt haben, sind viele einzelne Punkte sind bei der Forschungsarbeit und der Beurteilung von Verbrecherlisten zu beachten. Auch Ergebnisse, die aufgrund der Quellenbasis entstehen müssen kritisch eingeordnet und hinterfragt werden.

Gleichwohl gilt bei allen Unwägbarkeiten und Mängeln der Listen: Als eine wichtige Quelle mit dem Charakter einer Ersatzüberlieferung von zum Teil längst vernichteten Justizakten sind die norddeutschen Verbrecherlisten des 19.Jahrhunderts dennoch insgesamt eine wertvolle genealogische, biographische, kulturgeschichtliche, kleidungshistorische, [14] soziologische wie auch kriminalhistorische Quelle.

VII. Anmerkungen und Quellennachweisungen:

  • [1] = Zum Beispiel Acten=mäßiger Bericht von einer in Kiel im Umschlag 1725 ertappten Diebes-Rotte, erschienen gedruckt Hamburg 1727
  • [2] = Zum Beispiel Alphabetische Liste aller bei der am 18.Oktober 1804 gehaltenen allgemeinen Nachsuchung von sämtlichen Obrigkeiten des Herzogthums Holstein, Herrschaft Pinneberg et cetera angehaltenen und befragten einheimischen und auswärtigen Herumstreifer und Bettler, behördlich intern gedruckt, ohne Ort und ohne Datum
  • [3] = Zum Beispiel: Jauner-Liste. Nach Angabe der sich in Mannheim in Untersuchung befindenden Jauner und Strohmer Sebastian Amende, Adam Keller, Peter Talmond, Tobias Lautenbach und Jacob Stein, Karlsruhe 1827, 77 Seiten mit 129 Namen
  • [4] = Zum Beispiel: Verzeichnis der seit dem 1.ten Januar 1814 bis zum 31sten December 1814 in dem Herzogthum Schleswig in Verhaft gewesenen Verbrecher mit der aufgenommenen Beschreibung derselben, so wie einer Angabe ihres Verbrechens, nebst der erfolgten Bestrafung, behördlich intern gedruckt ohne Ort und ohne Datum
  • [5] = Landesarchiv Schleswig-Holstein zu Schleswig: Abt.65.2 Deutsche Kanzlei Nr.245-III, Rescript betreffend die Erlassung einer Circular-Verfügung wegen Beschreibung der inhaftierten Verbrecher und der desfalls einzusendenden Verzeichnisse, Copenhagen, den 30.April 1802; beiliegend eine Musterliste der Herumstreifer im Herzogtum Schleswig vom 20.Dezember 1799 mit 164 Personennennungen
  • [6] = Beschreibung der in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, den Hansestädten Hamburg und Lübeck, zum Theile auch im Königreich Hannover und dem Großherzogthm Mecklenburg, in den Jahren 1802 bis 1817 bestraften oder mit Steckbriefen verfolgten Verbrecher, nach dem Alphabet geordnet; nebst einigen Bemerkungen und einem Register der Hauptkennzeichen, herausgegeben von C.D. Christensen, Königlich Dänischem Justizrat und Polizeimeister in der Stadt Kiel, Band II., Seite 547-548 aufgrund eines Steckbriefes in den Hannoverschen Anzeigen von 1817, Stück 85, Seite 4429
  • [7] = Verzeichniß der vom 1ten Januar 1804 bis zum 31ten December 1805 im Herzogthum Holstein in Verhaft gewesenen Verbrecher mit der aufgenommenen Beschreibung derselben so wie einer Angabe ihres Verbrechens, nebst der erfolgten Bestrafung, Seite 7
  • [8] = Alphabetische Liste aller bei der am 20.Dezember 1799 gehaltenen allgemeinen Nachsuchung von sämtlichen Obrigkeiten des Herzogthums Holstein, Herrschaft Pinneberg etc. angehaltenen und befragten einheimischen und auswärtigen Herumstreifer und Bettler, Seite 2-3
  • [9] = Verzeichniß der im letzten Semester des Jahres 1843 im Herzogthum Holstein bestraften Verbrecher nebst einer Beschreibung derselben und einer Angabe ihrer Verbrechen und Strafen. Gedruckt statt handschriftlicher Mittheilung an die Behörden, Seite 23
  • [10] = Verzeichnis der im zweiten Semester des Jahres 1847 im Herzogthum Holstein bestraften Verbrecher nebst einer Beschreibung derselben und einer Angabe ihrer Verbrechen und Strafen. Gedruckt statt handschriftlicher Mittheilung an die Behörden, Seite 7
  • [11] = Verzeichnis der im zweiten Semester des Jahres 1852 im Herzogthum Holstein bestraften Verbrecher nebst einer Beschreibung derselben und einer Angabe ihrer Verbrechen und Strafen. Gedruckt statt handschriftlicher Mittheilung an die Behörden, Seite 3
  • [12] = Signalement-Systematisierungen blieben einer späteren Zeit vorbehalten. Beispielhaft dafür kann gelten das Werk von Schneickert / Reiss: Signalementslehre (System Alphonse Bertillon), enthaltend I. Das "gesprochene Porträt" (Portrait parle), II. Identitätsfeststellungen ohne Signalement, Handbuch für Polizeibehörden, Gendarmerie- und Polizeischulen, München 1908, IV und 164 Seiten mit 7 Tafeln und zahlreichen Textabbildungen
  • [13] = Königlich Preußisches Central-Polizei-Blatt, Jahrgang XXXIX., Berlin 1857, Seite 17206

  • [14] = Als Beispiel sei genannt der Aufsatz von Wolfgang Seidenspinner: Jaunertracht. Zur Kleidung der Vagierenden (nach Steckbriefen), in: Harald Siebenmorgen (Herausgeber): Schurke oder Held. Historische Räuber und Räuberbanden, Sigmaringen 195, Seite 47-55

© Dr. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., B.A. – Das Deutsche Steckbrief-Register ist ein wissenschaftliches Bestandserschließungsprojekt versteckter deutscher Archiv- und Bibliotheksbestände unter Federführung des Instituts Deutsche Adelsforschung zum Zwecke der devianten Familienforschung und Ahnenforschung im Bereich historischer sozialer Randgruppen.