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Deutsche Steckbriefkultur im 19.Jahrhundert

Erläuterungen und Einordnungen zur Quellengattung der Steckbriefe in Polizei-Blättern

Auf den folgenden Zeilen wird eine Einführung in die Steckbriefkultur im Deutschen Reich im 19.Jahrhundert anhand mehrerer sogenannter Polizeiblätter gegeben. So unterschiedlich auch deren Umfang, Auflage, Erscheinungsweise, Verbreitungsgrad und Wirkungsweise waren, so sind sie meistens doch stets nach dem gleichen inneren Muster der Anlage aufgebaut und damit vergleichbar.

I. Der Steckbrief als Fahndungsinstrument

Kernstück aller dieser Blätter waren Steckbriefe, die auch heute noch von den Kriminalbehörden als Fahndungsmittel, auch im Internet, eingesetzt werden. Damals wurden sie aber noch auf Papier gedruckt und sind auf diese Weise in Frakturschrift gedruckt, in einer nahezu unübersehbaren Anzahl überliefert. Zeitgenössisch heißt es 1841 über dieses Instrument der Fahndung:

  • "Steckbrief nennt man eine von einem Gericht erlassene Requisition (Auslieferungsgesuch) zur Habhaftwerdung eines Verbrechers, dessen Person, Bekleidung u.s.w. beschrieben wird. Der Steckbrief muß die Anzeige des Verbrechens enthalten, dessen der Requirirte beschuldigt wird, darf nur bei hinreichend schweren Verbrechen und hinreichend dringend Verdachtsgründen erlassen werden und wird nur entweder an die Gerichte geschickt, in deren Sprengel man den Verbrecher vermuthet, oder öffentlich bekannt gemacht. Im Betretungsfall wird der steckbrieflich Verfolgte festgehalten und an das Gericht abgeliefert, von welchem er requirirt worden ist." [1]
Der vorige Abschnitt informiert bereits über die Inhalte und die Absicht eines Steckbriefes. Dennoch unterschieden sich Steckbriefe in Länge und Wert des Inhalts je nach der Auskunftslage bei der verfolgenden Justizbehörde. Im besten Falle war ein ausführliches Signalement (eine Personenbeschreibung, ein "geschriebenes Portrait") vorhanden, fernerhin die Vor- und Nachnamen, Geburts- und letzter Aufenthaltsort, Profession (Beruf), Vergehen oder Verbrechen, gelegentlich auch weitere Angaben zum Familienstand oder zur Täterbiographie.

Im schlechtesten Falle umfaßte ein Steckbrief lediglich die Aufforderung an eine Person, sich als Zeuge in einem Prozeß zu melden. Der Betreffende, zu dem der Steckbrief erlassen wurde, mußte daher nicht immer zwangsläufig auch ein Beschuldigter sein, doch traf dies in den meisten Fällen zu.

Die Beschuldigungen oder Feststellungen von Taten gingen dabei bis in die Privatsphäre hinein. Nicht nur des Raubes, des Mordes oder des Diebstahls verdächtige Personen wurden per Steckbrief gesucht, sondern auch solche, die ohne Konsens der Regierung ausgewandert waren und das Territorium "heimlich" verlassen hatten. Selbst Lehrlinge, die ihren Meister verlassen und ihre Lehre abgebrochen hatten [2] oder Kinder, die nicht zum Konfirmandenunterricht erschienen waren, wurden Objekte der Polizei-Blätter; ebenso waren "Legitimationslosigkeit und zweckloses Umhertreiben" oder "unberechtigtes Fischen" Gründe für ein Erscheinen in den Periodika.

II. Genesis der Polizei-Blätter

Seit Beginn des 19.Jahrhunderts nun bemühten sich die deutschen Justizbehörden, auch wenn sie noch durch staatliche Restriktion der Kleinstaaterei verpflichtet waren und dahe jede Behörde eigene Methoden zur Verfolgung "ihrer" Straftäter entwickelte, um eine Ausweitung der Fahndung. Die Verfolgung eines Übeltäters stieß nur allzubald an Grenzen, in erster Linie territoriale Grenzen. Denn war erst ein Malefikant über die eigene Grenze geflohen, war die Justiz im Heimatland nicht mehr zuständig und konnte ihn nicht mehr verfolgen. Und Grenzübertritte waren bei den vielen vor allem in Westdeutschland kleinsten Territorien sehr rasch zu bewerkstelligen.

Man überlegte sich daher, nicht nur wie in Schleswig-Holstein Verbrecherlisten für das eigene Territorium herauszugeben, sondern unter Mitwirkung grenzüberschreitender Justizbehörden in ganz Deutschland ein Forum zu schaffen, das es ermöglichen sollte, die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Dieser Wunsch war die Geburtsstunde der Polizei-Blätter.

Wie so häufig gingen hier die großen Staaten im Deutschen Reich mit gutem Beispiel voran. Seit 1810 erschien in München der "Königlich-Baierische Polizey-Anzeiger oder Kundschafts-Blatt von München", herausgegeben von der Königlich-Baierischen Polizey-Direktion.

In Norddeutschland folgten seit 1819 die in Erfurt in ähnlicher Grundanlage herausgegebenen "Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege", im Jahre 1836 schließlich der "Allgemeine Polizei-Anzeiger für Thüringen, Franken und Sachsen", der später nach seinem Gründer einfach nur noch "Eberhardts Polizei-Anzeiger" genannt wurde.

Ihnen gemeinsam war das Prinzip der engmaschigen Periodizität und der gerichtssprengelübergreifenden Kooperation und Fahndung. Die einzelnen Gerichte sandten dabei ihre Steckbriefe fortlaufend an die Redaktionen der meist wöchentlich, gelegtenltich auch häufiger erscheinenden Ausgaben. Dort wurden sie gesetzt und fortlaufend - offensichtlich nach dem Eingang in der Redaktion (ein anderes Ordnungssystem ist nicht zu erkennen) - abgedruckt. Am Schluß jeden Blattes, am Schluß eines Monats, eines Jahres oder auch mehrerer Jahre wurden dann "Alphabetische Recapitulationen der Namen" als Register abgedruckt. Dies war nötig, weil die einkommenden Steckbriefe bei der Redaktion sehr rasch überhand nahmen und die Übersicht bereits bei einer Ausgabe verloren gehen konnte. [3]

Einige Polizeiblätter, wie das "Hannoversche Polizei-Blatt" mußten sogar Steckbriefe wegen geringer Vergehen, die sie einst aufgenommen hatten, ablehnen, ebenso Nachrichten über vorgefallene Verbrechen ohne ermittelbaren Täter, weil die Masse der einkommenden Nachrichten der Justizbehörden derart überhand nahm, daß die Druckkosten nicht mehr zu bezahlen waren. [4]

Auch andere Polizeiblättern standen vor ähnlichen Schwierigkeiten. So enthielten allein die "Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege", welche in 36 Jahrgängen erschienen, in jedem Jahr rund 1.000 Signalements. Allerdings wurde neben den reinen Steckbriefen und Signalements auch andere Inhalte abgedruckt. Es finden sich daher dort ebenso Berichte über vorgefallene Verbrechen und deren Opfer. Ferner sind Warnungen, Meldungen über gestohlene Gegenstände und verhaftete Personen enthalten.

So lassen sich zusätzlich aus den Polizei-Blättern auch über die Meldungen zu gestohlenen Gegenstände Inventarien (von Privatpersonen oder Kirchengemeinden) rekonstruieren, die sonst an anderer Stelle kaum überliefert worden sind. Besonders reichhaltig an unterschiedlichsten Rubriken war aber das Hannoversche Polizeiblatt für den niedersächsischen Raum.

Dort finden sich beispielsweise 1857 die Abschnitte: "Personen deren Verhältnisse zu ermitteln", "Erledigungen", "Verschwundene Personen", "Gestohlene und unterschlagene Sachen", "Verlorene Reisepapiere", "Vollzogene Strafen", "Gemeinschädliche Umhertreiber", "Zu stellende Personen", "Landesverweisungen" sowie "Bestrickung von Personen". Hierfür gern ein Beispiel aus dem Jahre 1820 betreffend die Rubrik "Warnungen": [5]
 
Warnung Schilling 1820

Nach einem ähnlichen Prinzip, jedoch noch mehr auf reine Steckbriefe fixiert, arbeitete auch das Nachfolgeperiodikum der erwähnten "Mittheilungen", das "Königlich Preußische Central-Polizei-Blatt", welches seit 1855 unter der Herausgeberschaft des Polizeidirektors Stieber in Berlin erschien. Anders als in den "Mittheilungen" aber systematisierte und katalogisierte Stieber nicht, er brachte nur den reinen Abdruck der oft sehr inhomogenen Steckbriefe. In gewisser Weise war dies gegenüber den "Mittheilungen" ein Rückschritt, da die Fahndung durch die bloße Aneinanderreihung unterschiedlichster Steckbriefangaben, die keiner Systematik unterworfen waren, erschwert wurde.

Im Übrigen verfuhr Stieber wie bei den "Mittheilungen": Er speiste seine Zeitschrift aus seiner Zielgruppe, forderte sämtliche deutsche Justizbehörden auf, ihm Steckbriefe einzusenden, die er dann zentral und kostenlos in seinen Blättern erfaßte. Das Blatt wurde daraufhin wieder an die verschiedenen Gerichte im Abonnement verschickt.

Auf gleichem Wege waren auch schon Jahre zuvor die "Mittheilungen" erstellt worden. Den finanziellen Aufwand für das Blatt bestritten die Herausgeber durch Abonnementsgebühren sowie kostenpflichtige Anzeigen "über geringe Verbrechen", "Warnungen, die kein großes Interesse haben" und "gemeinnützige Bemerkungen" sowie längere Aufsätze. Die "Mittheilungen" waren bis 1854 so erfolgreich, daß der preußische Innenminister v.Schuckmann schon im März 1820 für alle preußischen Justizbehörden den Bezug dieser Zeitschrift empfahl. [6]

Andere Zeitschriften hingegen waren nicht so erfolgreich. Ein Beispiel dafür ist das im Januar 1846 startende "Polizeiblatt für die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg", herausgegeben von dem erst 1819 geborenen und daher noch sehr jungen Amtsgerichtsrat Ernst Lebrecht v.Colditz. Ursprünglich ebenfalls so konzipiert, daß die Behörden Steckbriefe einsenden sollten, bekannte der Herausgeber kurz vor Heiligabend 1846 nach fast einem Jahr der Tätigkeit, daß sein Unternehmen nur wenig Anklang bei den Justizbehörden gefunden habe. Die meisten Steckbriefe habe er vliemher "den Tagesblättern" entnehmen müssen. Er stellte daher das Erscheinen seines Periodikums trotz guter Ansätze wieder ein. [7]

Vom Einzugsgebiet her bedienten beide Periodika meistens den preußischen Raum, da sich einige Länder an den Einsendungen nicht beteiligten. Zu diesen Territorien gehörte unter anderem Bayern, weil dieses Land, wie schon oben erwähnt, sein eigenes Polizei-Blatt besaß. Aber auch Staaten, die über kein reines Polizei-Blatt verfügten, sandten keine Steckbriefe ein (wie zum Beispiel Schleswig oder Holstein).

Im "Königlich Preußischen Central-Polizei-Blatt" erschienen neben den Steckbriefen zusätzlich auch noch "Bekanntmachungen". Diese inhaltsreiche Rubrik enthielt mitunter ganze Biographien von Missetätern und deren Geschichte aus eigener und Sicht der Behörden. Diese Rubrik war aber vor allem Aufenthaltsermittlungen bestimmter Personen gewidmet, diente aber auch der Vorstellung unbekannter festgehaltener Vagabunden, deren wahre Verhältnisse ermittelt werden sollte. Hinter diesen Menschen, die ihre richtige Identität nicht preisgeben wollten, vermuteten die Behörden regelmäßig an anderem Ort verfolgte Straftäter, die sich durch ihr Inkognito-Dasein ihrer möglichen Strafe zu entziehen suchten.

III. Beispiele für Originaleinträge

Damit erkennbar wird, welche Quantität und Qualität man bei Steckbriefen erwarten darf, haben wir Ihnen hier einige Originaleinträge in vollständiger Abschrift angeführt. Leider sind die einzelnen Steckbriefe als auch die Bekanntmachungen unterschiedlich inhalts- und umfangreich. Die meisten von Ihnen umfassen nur wenige Zeilen, so daß die ersten Beispiele als Standardeintrag anzunehmen sind. Was die Qualität der einzelnen Einträge anlangt, so können pauschale Urteile darüber nicht gefällt werden. Je nach Fragestellung kann ein Eintrag kleineren Umfangs wichtig sein, ein Eintrag größeren Umfangs aber durchaus unergiebig oder umgedreht. Die Beurteilung des Wertes eines Steckbriefes muß daher in jedem Falle dem Benutzer überlassen bleiben.

III.1. Fünf Standard-Originaleinträge geringen Umfangs

  • Der Arbeiter Gottfried Hanisch, aus Nittritz, ist unter dem 2. diesen Monats von hier nach Nittritz gewiesen, dort aber nicht eingetroffen. Frankfurt an der Oder, 30.Mai 1857, Königlich Preußische Polizeidirection. [8]
  • Der 21 Jahre alte Johann Ptaschnik ist des Diebstahls verdächtig und hat sich von Jakobsdorf heimlich entfernt. Derselbe ist zu Jakobsdorf geboren, 5 Zoll 6 Fuß groß, hat dunkelbraunes Haar, braune Augen und spricht deutsch und polnisch. Leobschütz, 23.Dezember 1856, Königlich Preußisches Kreisgericht. [9]
  • Der vielfach bestrafte Vagabond und Paßfälscher, Sattlergeselle Ernst Moritz Breiter von hier, hat sich wieder legitimationslos aus hiesiger Stadt entfernt. Alter 42 Jahre, Haar blond, grau melirt, und Augen blau. Kennnzeichen: hört etwas schwer und hat Krampfadern am linken Fuß. Merseburg, 5.Juli 1860, Der Magistrat. [10]
  • Carl Wilhelm Hartmann. Heimath: Hamburg. Stand: Scharfrichterknecht. Alter [in Jahren]: 29. Datum der Bekanntmachung: 10.December [1832]. Bekanntmachende Behörde: Inspection des Landarmenhauses zu Ueckermünde. Inhalt der Bekanntmachung: Der bei Pyritz arreti[e]rte, und dann am 6.November [18]32 mittelst Reiseroute nach dem Landarmenhause Ueckermünde gewiesene Hartmann ist daselbst nicht eingetroffen und im Betretungsfalle vermittelst Transports dorthin zu senden. [11]
  • Johann Gottlieb Schmaler. Heimath: Hoyerswerda. Stand: Dienstknecht. Alter [in Jahren]: 29. Datum der Bekanntmachung: 27.April [1833]. Bekanntmachende Behörde: Magistrat zu Hoyerswerda. Inhalt der Bekanntmachung: Der seit längerer Zeit vagabondi[e]rend [sic!] sich umhertreibende Schmaler, welcher von der K.[öniglich] Sächsischen Gensd`armerie aufgegriffen und durch den Statdrath zu Camenz nach Hoyerswerda auf den Transport gegeben worden, ist am 27.April c. seinem Transportführer bei Michalken entsprungen. [12]
III.2. Ein Originaleintrag mittleren Umfangs
  • Der Einwohner Heinrich Enke aus Kreischau wird seit dem 19.Februar vermißt. Es liegt der dringende Verdacht vor, daß er von den Angehörigen getödtet und bei Seite geschafft ist und befinden sich deshalb mehrere Personen in Haft. Seine Angehörigen behaupten, daß er, mit einem alten grünen Tuchrock, weißen Unterhosen, Filzschuhen und einer blauen Plüschmütze bekleidet, die Wohnung verlassen und sich wahrscheinlich entleibt habe. Es wird ersucht, etwaige Auskunft über den Verbleib des Enke hierher mitzutheilen. Alter 61 Jahre, Statur mittel, Größe 5 Zoll 5 Fuß und Haar graumelirt. Kennzeichen im Gesicht: Narbe. Naumburg an der Saale, 14.August 1860, Königlich Preußische Staatsanwaltschaft. [13]
Um neben der Darstellung der rein textlichen Inhalte auch einen visuellen Eindruck von den einzelnen Einträgen zu erhalten, möchten wir hier außerdem an dieser Stelle ein Beispiel aus dem Jahre 1858 im Faksimile anführen. In diesem Falle ist sogar, was eher selten vorkommt, ein kurzes Signalement vorhanden: [14]
 
Steckbrief Hahn

III.3. Ein Originaleintrag größeren Umfangs

  • Der Chemiker und Fabrikbesitzer Alexander Friedrich Theodor Jung, zu Wellborn bei Magdeburg geboren, später wohnhaft zu Stepnitz bei Stettin, ist in den Jahren 1854 bis 1856 von der Kreisgerichts-Commission zu Stepnitz wegen verschiedener polizeilicher Vergehen zu 6 Geldstrafen, in den Jahren 1852, 1854 und 1856 von den Kreisgerichten Templin und Cammin wegen Beleidigung öffentlicher Beamter mit 14tägigem Gefängnis, wegen unbefugten Kurierens und Anmaßung des Doctortitels mit 10 und 20 Thalern Geldbuße, wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Beleidigung einer Behörde zweimal mit 4wöchentlichem Gefängnis, vom Amtsgericht Blumenthal wegen Beleidigung und Anmaßung des Titels "Doctor" und "Preußischer Lieutnant" mit Geldbuße und am 12.März [diesen Jahres] vom großen Senat des Obergerichtes Verden wegen Beleidigung der Amtsehre, mehrfacher Verläumdung [sic!] und Injurie [=Beleidigung] zu 25 Thalern Geldbuße und 3monatlichem Gefängnis verurtheilt. Am 5.März [diesen Jahres] ist Jung durch eine von der Landdrostei Stade bestätigte, auf Antrag der Amtsversammlung in Blumenthal erlassene Verfügung des dortigen Amts aus dem Amtsbezirk verwiesen. Jung ist Wittwer und hat eine Tochter. Er ist ohne Vermögen. In Farge hat er unbefugterweise den Preußischen Hausorden von Hohenzollern und die Rettungsmedaille getragen. Hannover, 21.Mai 1859, Königlich Hannoversche Polizei-Direction. [15]
IV. Resumée

Polizei-Blätter stellen für verschiedene Fragestellungen durchaus eine interessante Quellengruppe dar. Sie enthalten zwar kaum vergleichbare Massendaten, was eine statistische Auswertung deutlich erschwert bis unmöglich macht, bieten aber viele andere wertvolle Möglichkeiten zur Forschung. Neben der biographischen und ortskundlichen Komponente lassen sich auch verschiedene Bildkonstrukte der Behörden von "den Verbrechern" rekonstruieren sowie Selbst- und Fremdbilder unterscheiden. Polizei-Blätter dienen damit einer breiten Zielgruppe von Forschenden und können vielfach zur gewinn- und erkenntnisbringenden Verwertung benutzt werden.

V. Literaturkundliches zu deutschen Polizei-Blättern [16]

  • Schweizerischer Allgemeiner Polizei-Anzeiger, erschien mindestens 1877 in Bern
  • Polizei-Anzeiger des Kantons Basel-Stadt, erschien mindestens 1877 in Basel
  • Aargauischer Polizei-Anzeiger, erschien mindestens 1877 in Aarau
  • Fahndungsblatt des Kantons Thurgau, erschien mindestens 1877 Frauenfeld
  • Sankt Gallischer Polizei-Anzeiger, erschien mindestens 1877 in Sankt Gallen
  • Polizei-Anzeiger des Kantons Schaffhausen, erschien mindestens 1877 in Schaffhausen
  • Luzernisches Fahndungsblatt, erschien mindestens 1877 in Luzern
  • Recueil des signalements, erschien mindestens 1877 in Lausanne und Genf
  • Recueil des signalements, erschien mindestens 1877 in Neuenburg
  • Fahndungsblatt des Kantons Bern, erschien mindestens 1877 in Bern
  • Bulletin des signalements, erschien mindestens 1877 in Freiburg
  • Circulare de Polizia, erschien mindestens 1877 in Locarno im Kanton Tessin
  • Zürischerisches Fahndungsblatt, erschien mindestens 1877 in Zürich
  • Bayerisches Späheblatt, mindestens erschienen in 51 Nummern im Jahre 1855 [17]
  • Ernst Leberecht v.Colditz (Redakteur und Herausgeber): Polizeiblatt für die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Jahrgang I., Oldesloe 1846 [mehr nicht erschienen]
  • Eberhardt, Friedrich (Herausgeber): Allgemeiner Polizei-Anzeiger für Thüringen, Franken und Sachsen, Gotha 1835-1839
  • Eberhardt, Friedrich (Herausgeber): Allgemeiner Polizei-Anzeiger, Dresden 1840-1852
  • Eberhardt's Allgemeiner Polizei-Anzeiger, Dresden, Jahrgänge XXXVI. (1853) bis CXXX. (1900), erschien zweimal wöchentlich
  • Elsass-Lothringischer Polizei-Anzeiger, Straßburg im Elsaß, erschien seit 1874 wächentlich, redigiert von den Beamzten der Kaiselrichen Polizeidirektion, Jahrgänge XXXIX. (1912) bis XLV. (1918) nachgewiesen (erschien sodann zweimal wöchentlich)
  • Elsass-Lothringischer Polizei-Anzeiger. Alphabetisches Verzeichnis der nicht erledigten Steckbriefe der Jahrgänge 1898/1913 (1913) und 1898/1915 (1915)
  • Königlich-Baierischer Polizey-Anzeiger oder Kundschafts-Blatt von München, München 1810 bis 1823, herausgegeben im Verlag der Königlich-Baierischen Polizey-Direktion
  • Königlich Bayerischer Polizey-Anzeiger von München, München 1824 bis 1862, herausgegeben vom Verlag der Königlich Bayerischen Polizey-Direktion (später fortgesetzt unter dem Titel Münchener Amtsblatt ab 1863)
  • Polizei- und Gerichts-Anzeiger für Königsberg und die Provinz Ostpreußen, Königsberg in Preußen, 1885 bis 1894 (erschienen an jedem Wochentag)
  • Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege, Erfurt / Berlin 1819-1854
  • Königlich Preußisches Central-Polizei-Blatt, Berlin 1855-1896
  • Der Wächter. Polizeiblatt für Mecklenburg, Schwerin, Jahrgang I. (1838) bis XCVI. (1933), zeitweise unter der folgenden Titelei erschienen: Der Wächter für Ordnung, Sicherheit und Recht. Polizeiblatt für Norddeutschland, Bützow, Jahrgang I. (1838) bis XIII. (1850). Untertitel 1838 bis 1839 = Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und 1840 bis 1845 = Polizeianzeiger für Norddeutschland
  • Königliche Polizeidirektion in Hannover (Herausgeber): Hannoversches Polizeiblatt, Hannover, Jahrgang I. (1846) bis XXIV. (1870)
  • Badisches Fahndungsblatt, herausgegeben von der Kriminalpolizeistelle Karlsruhe, ebenda 1937 (fortgesetzt unter dem Titel: Meldeblatt der Kriminalpolizeistelle Karlsruhe
  • Steckbriefregister zum Deutschen Fahndungsblatt und Preußischen Zentralpolizeiblatt für die Beamten der Landjägerei in Preußen, Berlin, Jahrgang I. (1925) bis IV. (1928)
  • Sächsisches Fahndungsblatt, herausgegeben vom Landeskriminalamt Dresden, ebenda, Jahrgang CXXVII. (1918) bis CLXVIII. (1937)
  • Königlich-Sächsisches Gendarmerieblatt, herausgegeben vom Ministerium des Innern, Dresden 1860 bis 1917
  • Deutsches Fahndungsblatt, herausgegeben vom Königlichen Polizeipräsidium in Berlin, ebenda, Jahrgang I. (1899) bis XXX. (1928), fortgesetzt unter dem Titel: Deutsches Kriminalpolizeiblatt
  • Fahndungs-Blatt, herausgebeben vom Königlich Württenbergischen Landjäger-Korps, Stuttgart 1895
  • Internationales Criminal-Polizeiblatt. Das einzige in drei Sprachen erscheinende, amtliche empfohlene Fahndungsblatt, das von Deutschland nach dem gesamten Auslande geht (Moniteur international de police criminelle / The international criminal police times), Frankfurt am Main, Jahrgang I. (1887/88) bis XXXVI. (1922)
  • Fahndungs-Blatt (der Großherzoglich Badischen Gendarmerie), herausgegeben vom Großherzoglich Badischen Corps-Commando der Gendarmerie, Carlsruhe 1838-1876
  • Bayerisches Polizeiblatt, herausgegeben vom Polizeipräsidium München, ebenda, Jahrgang 1914-1937 mit der Beilage: Alphabetisches Verzeichnis der auf Verbrechen und Vergehen sich beziehenden Haftbefehle und Steckbriefe
  • August Slevogt (Herausgeber): Justiz- und Polizeirügen zur Beförderung des Menschenwohls, Bände I.-V. (alles was erschienen), Jena 1804-1809, pro Band etwa 350 Seiten, erschien 14-tägig mit meist vier Seiten. Der Herausgeber war Hofjurist in Jena und wollte mit seinem Blatt einen Beitrag zur moralischen Erhebung von Bürgern und Verwaltung leisten. Enthält neben Kritik und Lob an der Polizeiverwaltung auch Rezensionen und Steckbriefe. Ab 1810 von Dr. Steinbeck fortgesetzt unter der Titelei "Gemeinnütziges Justiz- und Polizeiblatt der Teutschen zur Beförderung Wahrer Wohlfahrt unter denselben", Gera 1810
  • Ministeries van Justitie en van Binnenlandse Zaken (Herausgeber): Algemeen politieblad van het koningrijk der Nederlanden, Jahrgang I. bis CLIV., ´s-Gravenhage 1852-2005
VI. Anmerkungen und Quellennachweisungen:
  • [1] = Bilder-Conversations-Lexikon für das deutsche Volk, Band IV., Leipzig 1841, Seite 282
  • [2] = So im Jahre 1857 im Falle eines 16jährigen Knaben aus Köln (Königlich Preußischen Central-Polizei-Blatt, Berlin, Jahrgang XXXIX. (1857), Seite 11, Eintrag No.38)
  • [3] = Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege, Bedingungen (zum Bezug), ohne Datum, Beilage zum Jahrgang II., Berlin 1820, ohne Seitenangaben
  • [4] = Wermuth / Dieterichs: Vorrede ohne Titel, in: Hannoversches Polizei-Blatt, Hannover 1857, Seite 3-4
  • [5] = Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege, Jahrgang II., Berlin 1820, Seite 502
  • [6] = Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege, Jahrgang II., Berlin 1820, Seite 433
  • [7] = E.v.Colditz: Abschlußaufsatz ohne Titel, in: Polizeiblatt für die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Jahrgang I., Oldesloe 1846, No.51, Seite 217
  • [8] = Königlich Preußisches Central-Polizei-Blatt, Berlin, Jahrgang XXXIX. (1857), Seite 180, Eintrag No.55
  • [9] = Königlich Preußisches Central-Polizei-Blatt, Berlin, Jahrgang XXXIX. (1857), Seite 10, Eintrag No.27
  • [10] = Königlich Preußisches Central-Polizei-Blatt, Berlin, Jahrgang XLII. (1860), Seite 242, Eintrag No.48
  • [11] = Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege, Berlin, Jahrgang XV. (1833), Seite 6417 und 6420
  • [12] = Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege, Berlin, Jahrgang XV. (1833), Seite 6567-6568
  • [13] = Königlich Preußisches Central-Polizei-Blatt, Berlin, Jahrgang XXXIX. (1860), Seite 292, Eintrag No.28
  • [14] = Königlich Preußisches Central-Polizei-Blatt, Berlin, Jahrgang XL. (1858), Seite 148, Eintrag No.17
  • [15] = Königlich Preußisches Central-Polizei-Blatt, Berlin, Jahrgang XLI. (1859), Seite 230, Eintrag No.51
  • [16] = Standortnachweise deutscher Bibliotheken findet man im Karlsruher Virtuellen Katalog
  • [17] = im Karlsruher Virtuellen Katalog nicht nachgewiesen, aber im Königlich Preußischen Central-Polizei-Blatt, Jahrgang XXXVII., Berlin 1855, Seite 1720, Eintrag Nr.28, als Quelle genannt

© Dr. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., B.A. – Das Deutsche Steckbrief-Register ist ein wissenschaftliches Bestandserschließungsprojekt versteckter deutscher Archiv- und Bibliotheksbestände unter Federführung des Instituts Deutsche Adelsforschung zum Zwecke der devianten Familienforschung und Ahnenforschung im Bereich historischer sozialer Randgruppen.