Julius Kaminski (1859)Richard Tiemann (1859)Leopold Eismann (1858) Deutsches 
Steckbrief-Register
Prinz von Armenien (1855)Gottlieb Wagner (1858)
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Genesis, Anlage und Begriffsdefinitionen

Zur Entstehung des Steckbrief-Registers und der hier benutzten Bezeichnungen

Auf dieser Seite soll es um die Geschichte des Deutschen Stekcbrief-Registers (ehemals Gauner-Repertorium) gehen. Es wird dargestellt werden, wie und wann es zu dessen Entstehung kam. Zugleich wird eine Begriffslehre und Abgrenzung bestimmter ehedem zeitgenössischer Definitionen des 19.Jahrhunderts gegeben, um heutigen Fehlinterpretationen vorzubeugen.

I. Entstehung des Registers

Das Deutsche Steckbrief-Register ist ein in der Regie des Instituts Deutsche Adelsforschung zu Kiel entstandenes virtuelles und nicht gedruckt existentes Verzeichnis von Fundstellen zu personenbezogenen Daten von in Deutschland verfolgten, gesuchten oder inhaftierten weiblichen wie männlichen Malefikanten der Neuzeit.

Damit werden erstmals systematisch und massenhaft Auskünfte zu einer Personengruppe bearbeitet, die in den einschlägigen Monographien und Reihenwerken zur Biographieforschung, wie sie beispielsweise im Deutschen Biographischen Archiv des Münchener Verlages Saur zusammengefaßt sind, nicht vorhanden sind.

Der Grundstock zu dieser Verzeichnungs-Sammlung wurde am 30.April 2002 mit einem ersten Herumstreiferverzeichnis aus dem Herzogtum Schleswig gelegt und seitdem ständig ausgebaut. Deren einzelne Bestandteile können chronologisch wie auch territorial voneinander abgegrenzt werden; diese Abgrenzungen dienen zugleich als Orientierung für unterschiedlichste Verzeichnisse, die im Deutschen Gauner-Repertorium präsentiert werden.

Aufgrund unserer generell festgelegten Erschließungskonzeption mit den Parametern "Nachname", "Vorname" und "Herkunftsort" werden vor allem leichte Zugriffe auf Massendaten vor allem zur biographischen und genealogischen Forschung einerseits sowie zur landes- und ortskundlichen Forschung andererseits bereitgestellt und auf einem Webportal präsentiert.

Mit Hilfe der oben auf dieser Webseite integrierten Suchmaschine ist es zudem möglich, gezielt auf einzelne Namen von Personen, Familien oder Orten in allen Bestandteilen des deutschen Gauner-Repertoriums zuzugreifen, obgleich das Reperotium keine Datenbank ist.

II. Absicht und Zweck des Registers

Das Deutsche Steckbrief-Register versteht sich als Wegweiser zu Beschreibungen und Signalements, Steckbriefen und Einträgen von Missetätern in Fahndungsblättern des deutschen Raumes aus dem 16. bis zum frühen 20.Jahrhundert, die sich aufgrund ihrer Seltenheit komplett nur in norddeutschen Staatsarchiven und Staatsbibliotheken und nicht in Privatbesitz befinden.

Das Register stellt ein Findhilfsmittel dar. Es dient als Bindeglied zwischen den historischen Quelleninhalten und der Forschung. Dabei handelt es sich um ein Register der in den unterschiedlichsten Quellen vorkommenden Nachnamen, eventueller Aliasnachnamen, der jeweils ersten beiden Vornamen und der Herkunft einer Person, die in den Quellen geführt wurde.

III. Erfaßte Personengruppe

Das Register bietet eine Biographica-Sammlung zu sozialen Randgruppen. Wie ist dieser Begriff zu verstehen? Als "soziale Randgruppe" wird hier nicht eine von vornherein durch bestimmte Merkmale oder Parameter geprägte Menge von Personen verstanden, denen dauerhaftes nichtsoziales Handeln unterstellt würde. Einziger gemeinsamer Faktor dieser hier sehr unterschiedlichen historischen Frauen und Männer ist lediglich das wie auch immer geartete Vorkommen in einer behördlich erfaßten Liste zur Verfolgung oder Identifizierung von Straftätern  (Steckbrief, Verbrecherliste, Bekanntmachungen et cetera) nach jeweils damaligem Recht.

Der im Deutschen Steckbrief-Register erfaßte und behandelte Personenkreis umfaßt daher solche historischen Delinquenten, die zwischen 1650 und 1919 aufgrund eines damals so von der Obrigkeit definierten Vergehens oder eines Verbrechens auffällig geworden sind und von den jeweiligen Justizbehörden verschiedener Länder erkennungsdienstlich erfaßt worden und deren Signalements oder Steckbriefe erhalten geblieben sind. Erfaßt wurden von uns im Allgemeinen Angaben zu Personen, die einer der folgenden historischen Klassifikationen angehörten:

A

Abenteurer, Abgefeimte, Abgesetzte, Abgewanderte, Abtrünnige, Achillesfersler, Adelsschwindler, Adelsverlustige, Adoptionsrattenkönige, Adoptionsschwindler, Agenten, Alchemisten, Allotrias, Anarchisten, Angeklagte, Arbeitshausinsassen, Arbeitsunlustige, Arglistige, Arme, Arrestanten, Attentäter, Auflehner, Aufrührer, Aufschneider, Augendiener, Ausgerissene, Ausgestossene, Auswürflinge,

BC

Baalsdiener, Bacchuskumpane, Bajaderen, Bandenführer, Banditen, Banquerotteure, Barbaren, Barrikadenmänner, Basiliske, Bassermannsche Gestalten, Bauernfänger, Bazis, Bedrücker, Begharden, Bemäntler, Betrüger, Bettler, Bilderstürmer, Blender, Blendwerkler, Blusenmänner, Blutmenschen, Blutsauger, Blutschuldige, Bösewichte, Bombasten, Brandleger, Brandstifter, Bummler, Communisten,

DEF

Dämonologen, Defraudanten (einer Unterschlagung schuldige Betrüger), Delinquenten, Demagogen, Demeriten (straffällige Geistliche), Denunzianten, Deserteure, Diebe, Dienstentlassene, Dirnen, Doppelspieler, Doppelzüngige, Ehebrecher, Ehrenräuber, Eigennützler, Einbrecher, Empörer, Entehrte, Entgleiste, Entsprungene, Erdichter, Erreger öffentlicher Ärgernisse, Erzwichte, Eumeniden, falsche Prinzen, Fälscher, Fahnenflüchtige, falsche Propheten, Falschspieler, Fallotte, Faulenzer, Flegel, Frauenschänder, Freudenmädchen, Frevler, Fuchsschwänzer, Furien,

G

Galeerensklaven, Galgenstricke, Galgenvögel, Gambrinusbrueder, Garrotter, Gassendirnen, Gauche, Gaudiebe, Gauner, Geachtete, Gebrandmarkte, Gefahrverbreiter, Gefängnisinsassen, Gefangene, Geisterbanner, Geisterbeschwörer, Geldfälscher, Gelegenheitssucher, gemeine (und windige) Gesellen, Geschwindigkeitsüberschreitende, Gesetzesbrecher, Gesetzeswidrige, Gestrauchelte, Gewalttäter, Goldmacher, Greueltäter, Grillenfänger, Grobiane,

H

Häfener (Insassen ienes Gefängnisses), Häftlinge, Häretiker, Haftenflohene, Halbweltler, Halunken, Hartgesottene, Hausfriedensbrecher, Hazardeure, Hehler, Heimatlose, Heimtückler, Heiratsschwindler, Herumstreifer, Hetären, Heuchler, Hexen, Hinterlistige, Hochstapler, Hochverräter, Höllenbraten, Hundsfotte,

IJK

Industrieritter, Inkubusse, Insurgenten, Intrigenspinner, Kannibalen, Kehlabschneider, Kerkerbrüder, Kindesaussetzer, Kleinkriminelle, Klubsesselgesellschafter, Körperverletzende, Konkursvortäuscher, Kontraktbrüchige, Kontrolldirnen, Kontrollmädchen, Korrigenden, Korrupte, Kreditbetrüger, Kridaisten (mutwillige Herbeiführer der Zahlungsunfähigkeit), Kriegsgewinnler, Kundschafter, Kuppler, Kurpfuscher, Lästermäuler, Lästerzungen, Landesverräter, Landesverwiesene, Landstreicher, Larventräger, Lasterhafte, Lebemänner, Lebenslichtausbläser, Legitimationslose, Lotterbuben, Lügner, Lungerer,

MNO

Mädchenfänger, Majestaetsbeleidiger, Masslose, Meineidige, Menschenmakler, Meuchler, Meuterer, Missetäter, Missgeleitete, Mittellose, Mörder, Mordbrenner, Mundtote, Münzverbrecher, Nichtnutze, Nihilisten, Notzuchtverüber, Obdachlose, Olivenprinzen, Orientbetrüger, Otterngezücht, Owezahras (Müßiggänger),

PQR

Pflichtverletzer, Pfuscher, Pharisäer, Pönaleschuldner, Polizeiobservate, Pornographen, Possenreißer, Prasser, Puppenjungen, Putschbeförderer, Prahler, Prahlhänse, Quacksalber, Rabenvögel, Rädelsführer, Räuber, Raffkes, Randalierer, Rasende, Rattenkönige, Raubmoerder, Renegaten, Revolutionäre, Reulose, Ritter ohne Sporen, Ruhestörer,

S

Sachbeschädiger, Salontiroler, Sandler (Dachlose) Säufer, Schamlose, Schänder, Schandtäter, Schauermänner (Zuhaelter), Scheinheilige, Schelme, Schieber, Schlächter, Schleppsäcke, Schmuggler, Schubjacken, Schufte, Schuldenmacher, Schurken, Schwängerer, Schwärmer, Schwarzkünstler, Schwerenöter, Schwindler, Sektierer, Selbsteleimenschen, Selbstmörder, Selbstsüchtige, Seelenverruchte, Seelenverkäufer, Spione, Sittlichkeitsstrolche, Skalierer, Skandalierer, Sklaven, Sklavenhändler, Sodomisten, Spiessgesellen, Spitzbuben, Spitzel, Staatsverräter, Stadtstreicher, Störenfriede, Sträflinge, Straffällige, Strafkolonisten, Straßenmenschen, Straßenräuber, Strizzis, Strolche, Subjekte, Sünder, Sündenweggeher, Suspendierte,

TU

Tachinierer (Faulenzer), Taschendiebe, Taschenspieler, Tartüffs, Taugenichtse, Tierquäler, Tippelbrüder, Titelanmaßer, Treubrecher, Trunkenbolde, Tumultaner, Tunichtgute, Tyrannen, Übeltäter, Überläufer, Übertölpler, Umherstreifer, Umtriebige, Unbussfertige, Undurchsichtige, Unehrliche, Unglücksvögel, Unheilstifter, Unmäßige, Unmenschen, Unredliche, Unsichere (geflohene Heerespflichtige), Unterhaltsverweigerer, Unterschleifer, Unverständige, Unzüchtige, Unzuchttreibende, Urkundenfälscher,

V

Vagabunden, Vaganten, Vandalen, Vaterlandslose, Veitsjünger, Venusdienerinnen, Venuspriester, Verbannte, Verbrecher, Verdächtige, Verderber, Verderbte, Vergewaltiger, Vermisste, Verschleppte, Verschmitzte, Verschollene, Veruntreuer, Verwirrte, Vettel, Verworfene, Vogelfreie, Vorladungspflichtige, Vorspiegler,

WXYZ

Weissager, Welsches-Süpplein-Geber, Weltkinder, Wetterfahnen, Wettermacher, Windbeutler, Wölfe in Schafskleidern, Wucherer, Würger, Wüteriche, Zauberer, Zechpreller, Zeitvertuer, Ziellose, Zubringer, Zuhälter, Züchtlinge, Zuchthäusler, Zuwiderhändler.

Aus Datenschutzgründen und um die Rechte Betroffener zu schützen, wurden aber nur solche Einträge in unserem papierenen Zettelkasten registermäßig erfaßt, die aus der Frühen Neuzeit und aus der Neuzeit bis zum Jahr der Konstitutierung der Weimarer Republik (1919) reichen. Zudem handelt es sich bei den von uns benutzten Originalen nicht um "Geheimwissen", sondern ausschließlich um Jedermann in Archiven und Bibliotheken frei und ohne Einschränkung zugängliche Akten und Bücher. Als selbstgewählter Arbeitsgrundsatz galt allerdings, daß keine Personennamen im Repertorium Aufnahme fanden, bei denen das tatsächlich angeführte oder vermutliche Geburtsjahr näher als einhundert Jahre an der Jetztzeit lag.

Damit ist gesichert, daß keine lebenden Personen betroffen sind, die möglicherweise durch das Auftauchen ihres Namens im Repertorium Nachteile erleiden könnten. Aber die zeitliche Aufnahmegrenze des genannten Stichjahres hat auch noch einen anderen Sinn, der hauptsächlich im definitorischen Bereich liegt. Denn wer als "Verbrecher" bezeichnet wurde, änderte sich teilweise sehr rasch je nach der weltanschaulichen Ausrichtung der Obrigkeit; besonders trifft dies auf das Dritte Reich zu, in dem Personengruppen zu "Verbechern"  erklärt wurden, die vorher nicht oder zumindest nicht in dem nun auftretenden Maße verfolgt worden sind (siehe dazu das nächste Kapitel). Daher erschien eine weiter als 1919 hineinreichende Aufnahme in das Repertorium problematisch und wurde ganz unterlassen.

Es sei abschließend noch ausdrücklich mitgeteilt, daß selbstverständlich eine möglicherweise hier zufällig auftretende Namensgleichheit keine Personenidentität mit heute lebenden Menschen bedeutet, es muß nicht einmal eine familienkundliche Verwandtschaft zwischen Personen mit nur den gleichen Nachnamen bestehen. Dies wäre nur durch eine Kirchenbuchforschung zu ergründen, kann aber pauschal nicht behauptet werden.


IV. Zur Notwendigkeit einer Begriffsunterscheidung

Im vorigen Kapitel war bereits kurz die Rede von sich mit der fortschreitenden Zeit in ihrer Bedeutung verschiebenden Begriffen und Definitionen. Dieses Merkmal fließt auch in die hier benutzte Begriffsdefinition von "sozialer Randgruppe" ein. Durch ein einmaliges oder mehrfaches abweichendes Verhalten von den Normen des staatlichen Zusammenlebens haben sich die einzelnen Frauen und Männer kurz-, mittel- oder auch langfristig außerhalb der sozialen oder politischen Gemeinschaft gestellt, indem sie die Regeln derselben verletzten.

Dies ist der einzige kleinste gemeinsame Nenner, auf den alle hier behandelten Individuen zu bringen sind. Von einer in sich durch bestimmte Parameter geschlossenen Randgruppe sozialer Außenseiter, einer "Gegengesellschaft", einem kochemer Milieu oder gar einer einheitlich faßbaren "Subkultur" kann man daher hier nicht sprechen. Dafür war die heterogene Masse, aus dem sich das Repertorium speist, viel zu offen und permeabel. Dennoch bleibt: Mit der Übertretung von Vorschriften und Gesetzen übertrat der "Übeltäter" die Grenze der von der sozialen oder kulturgeprägten Kommunität seiner Zeit festgelegten Rahmen und wurde damit - wenn auch nur kurzfristig - Angehöriger einer "sozialen Randgruppe".

Die weitergehende Definition einer Bezeichnung aller hier behandelten Personen als "berufsmäßige" Delinquenten wird allerdings ausdrücklich ausgeschlossen, denn die Gruppenmitglieder sind in sich zu inhomogen zusammengesetzt, als das man hier mit allgemeinen Bezeichnungen sinnvoll hantieren könnte: Zu dieser - in aller Regel räumlich sehr mobilen - Personengruppe gehörten sowohl flüchtige Übeltäter, geflohene Gefängnis-, Arbeits-, Spinn- oder Zuchthausinsassen, gesuchte Verbrecher, sich umhertreibende Reisende ohne Paß, Obdachlose, Bettler, Betrüger, Vagabunden, aber auch religiöse (Hebräer) oder ethnische (Sinti und Roma) Minderheiten und viele andere Personen. Weiters findet man in dieser Gruppe geachtete Mitglieder der Gesellschaft ihrer Zeit mit einmaligen Verfehlungen, aber auch sogenannte "Berufsgauner".

Aufgrund dieser heterogenen Komposition der Inhalte des Repertoriums bedarf es noch eines Wortes zur Begriffskunde der allgemein gebrauchten Definitionen. Schon der Titel operiert mit diesen nicht ganz unproblematischen Begriffen. Er faßt alle hier genannten Personen nicht nur als "soziale Randgruppe", sondern auch unter dem damals zur Erstellungszeit bekannten Begriff "Gauner" zusammen.

Zu dieser Gruppe von im 19. Jahrhundert verwendeten Definitionen gehören auch die Wortschöpfungen "Vagabond", "Verbrecher", "Herumtreiber", "Herumstreifer" und "Industrieritter", während beispielsweise "Obdachloser" ein Begriff aus dem 20.Jahrhundert ist. Diese Termini werden im Repertorium stets ohne Anführungszeichen geschrieben, um den Lesefluß nicht allzusehr zu stören, sind aber nur unter den hier dargelegten Aspekten von heutiger Warte aus zu betrachten.

Es muß daher ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß alle diese Begriffe nicht pauschal und daher auch nicht ohne weiteres auf jede einzelne der hier genannten historischen Personen zutrifft. Denn: Zu unterschiedlich sind zeitgenössische und heutige Auffassungen dieser Vokabeln. Maßgeblich für uns war in jedem Fall nicht die individuelle Bezeichnung einer Person als "Gauner", sondern ausschließlich ihr Auftreten in einer Fahndungsliste damaliger Behörden.

Auch der früher benutzte Begriff "des Verbrechers", "des Herumstreifers", "des Herumtreibers" et cetera respektive die Definition "des Verbrechens" und damit auch "der Verbrecherliste" bedarf einer Zurechtrückung für den heutigen Betrachter. Denn selbst die zeitgenössische Bezeichnung des 19.Jahrhunderts ist von den damaligen Behörden im Vormärz nicht ganz korrekt gewählt worden. Bereits im Metternichschen System kannte man den Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen. So schreibt das Bilder-Conversations-Lexikon für das deutsche Volk im Jahre 1841:

  • "Verbrechen ist jede durch ein Strafgesetz bedrohte, dem Rechte eines andern widersprechende Handlung ... und es entsteht, wenn die Verletzung dieser Rechte mit Strafe bedroht wird, der Begriff von Policeyübertretungen oder Vergehen, welche von den wirklichen Verbrechen wohl zu unterscheiden sind. Diese Unterscheidung, welche für den Gesetzgeber von großer Bedeutung ist und auch von ausländischen Gesetzgebungen  ... streng beobachtet wird, hat aber bei uns in Deutschland noch nicht die verdiente Berücksichtigung gefunden, indem nach gemeinem deutschen Rechte beide Gattungen nach gleichem Princip beurtheilt werden." [1]
Dementsprechend haben viele Behörden des 19.Jahrhunderts bloße Vergehen als Verbrechen bezeichnet und somit auch diejenigen, die sich eines Vergehens (wie etwa der Mitführung einer falschen Kundschaft) schuldig gemacht hatten, pauschal als "Verbrecher" tituliert.

Neben der notwendigen Unterscheidung zwischen damaligen und heutigen Begriffen sowie zeitgenössischen Fehlbezeichnungen tritt schließlich noch der Modifikationsfaktor auf. Im Untersuchungszeitraum, der vom 17. bis späten 19.Jahrhundert reicht, wandelten sich diese Begriffe zum Teil erheblich. Wie sehr dies der Fall ist, läßt sich beispielsweise an der Definition und der Bedeutung des Wortes "Gauner" gut ablesen:

In Zedlers barockem Universallexikon des 18.Jahrhunderts fehlt der Begriff "Gauner" noch vollständig, findet aber entsprechenden Niederschlag unter seiner etymologischen Wurzel "Jauner" / "Joner" (abgeleitet aus dem hebräischen Wort "jana" = betrügen):

  • "Jauner-Gesindel, ist in Schwaben ein herumschweifendes Gesinde, welches den Zigeunern nicht ungleich, aber doch von denenselben unterschieden ist, machen unter sich eine besondere Zunfft, und haben ihre eigene Sprache" [2]
Zedler beschränkt also diesen Begriff neben einem Verweis auf das Rotwelsch noch lokal auf Süddeutschland. Zu Beginn des 19.Jahrhunderts dann hat sich die Begrifflichkeit bereits deutlich territorial ausgeweitet und wird darunter im Jahre 1808 allgemein nur noch "in den gemeinen Sprecharten ein Spitzbube, ein listiger geübter Betrieger" verstanden. [3] Gegen Ende des 19.Jahrhunderts dann verstand man unter einem "Gauner" dann aber
  • "den gewerbsmäßigen Verbrecher, Dieb, Räuber, Betrüger im weiter[e]n Sinne ... Aus den wüsten Zuständen des Dreißigjährigen Krieges entwickelte sich das Gaunertum zu einem numerisch und örtlich weit ausgebreiteten Räubertum, dessen Banden das 18.Jahrhundert hindurch von der sich allmählich aufraffenden Polizei mit Erfolg bekämpft wurden ... Aus der modernen Gaunerwelt ist das gewerbsmäßige, gewaltsame Räubertum verschwunden. An seine Stelle sind zahlreiche andere Specialitäten getreten. Neben dem Diebe mit seinen mannigfachen Unterarten ... erscheint der Hochstapler (Stabuler des "Liber Vagatorum", von Stab, Stecken), Bauernfänger, Kautionssschwindler, Leichenfledderer (der die auf Promenaden u.s.w. in Schlaf Versunkenen ausplündert) und die Prostitution ..." [4]
In der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts wurde "der Gauner" wieder unter Verzicht auf die Unterscheidung von Vergehen und Verbrechen nur als "ursprünglich heimatloser Strolch, dann gewerbsmäßiger Eigentumsverbrecher" bezeichnet. [5]

In der modernen Definition des 21.Jahrhunderts wird aus diesem "Gauner" schließlich lediglich im allgemeineren Sinne eine "Person, deren Handlungsweise als in verachtenswerter Weise betrügerisch, hinterhältig oder Ähnliches angesehen wird". [6] Ähnliches gilt auch für die Worte "Vergehen" und "Verbrechen".

Heute versteht man unter einem Vergehen eine "gegen Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetze verstoßende strafbare Handlung", [7] unter einem Verbrechen eine "Handlung, die so schwer gegen das Gesetz verstößt, daß sie sehr hoch bestraft wird".

Zu Beginn des 19.Jahrhunderts aber wurden Personen ohne weiteres beispielsweise in schleswig-holsteinischen "Verbrecherlisten" geführt, die für ein geringfügiges Vergehen eine nur fünftägige Gefängnisstrafen erhalten hatten.

Bei Beachtung dieser Transformationen der zahlreichen alten Termini sollten daher die vorerwähnten Überlegungen nie außer acht gelassen werden und in eine Beurteilung der Eigenschaft oder in eine Kategorisierung einer Person als "Verbrecher" oder "Gauner" unabhängig von den zeitgenössischen Definitionen (und Bewertungen!) mit einfließen. Nur unter diesen Umständen soll und darf das Deutsche Steckbrief-Register gewinnbringend für die Forschung angewendet und benutzt werden.

V. Anmerkungen und Quellennachweisungen:

  • [1] = Bilder-Conversations-Lexikon für das deutsche Volk, Band IV., Leipzig 1841, Seite 571
  • [2] = Zedlers Universallexikon, Band XIV, Leipzig 1739, Spalte 285
  • [3] = Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Band II., Wien 1808, Spalte 438
  • [4] Brockhaus Konversationslexikon, Band VII., Leipzig 1894, Seite 599-600
  • [5] = Das kluge Alphabet. Konversationslexikon in zehn Bänden, Band IV., Berlin 1934, Seite 61
  • [6] Duden, Band. X, Das Bedeutungswörterbuch, Mannheim 2002, Seite 396

  • [7] Duden, Band. X, Das Bedeutungswörterbuch, Mannheim 2002, Seite 978

© Dr. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., B.A. – Das Deutsche Steckbrief-Register ist ein wissenschaftliches Bestandserschließungsprojekt versteckter deutscher Archiv- und Bibliotheksbestände unter Federführung des Instituts Deutsche Adelsforschung zum Zwecke der devianten Familienforschung und Ahnenforschung im Bereich historischer sozialer Randgruppen.